Ich bin ja der Meinung, dass eine Krankheit zwar als Erklärung nicht aber als Entschuldigung herhalten kann und sollte. Das klingt vielleicht ein wenig hart, aber man kann als kranker Mensch nicht erwarten, dass alle anderen sich damit auskennen und perfekt darauf reagieren. Wenn man sich seiner Krankheit und den damit zusammenhängenden Symptomen bewusst ist, kann man sehr wohl lernen damit richtig umzugehen anstatt sich auf der Krankheit auszuruhen und sie jederzeit als Freifahrtschein rauszuholen.
Joah... ich habe den Eindruck, dass sich die Sache mit Blackfire auch nun erledigt hat.
Naja, nun isser ja endlich wech, damit is jut
Du freust Dich jetzt nicht ernsthaft drüber, daß man es geschafft hat, hier mal wieder einen Neuling zu vertreiben, nur weil er eben anders war, als das, was Du als "normal" empfindest?
Zitat von: Eisbär am 08 Juni 2011, 10:28:54Du freust Dich jetzt nicht ernsthaft drüber, daß man es geschafft hat, hier mal wieder einen Neuling zu vertreiben, nur weil er eben anders war, als das, was Du als "normal" empfindest?du empfindest den Umgang der User mit quetschi tatsächlich als unangemessen?
Da muss ich aber wiederum anmerken, dass er sich als "Klingone" nicht ein einziges Mal darauf ausruhte, das tat er lediglich unter dem Nicknamen Blackfire, und einen Freifahrtschein hat er sich speziell in diesem Thema hier auch keinen gekauft.
§ 12 Bestattungsgesetz NiedersachsenFeuerbestattung(1) ... (Einäscherung, nur wenn natürlicher Tod, nach zweiter Leichenschau, bla)(2) ... (Zweite Leichenbeschau, blubb)(3) Zur Einäscherung müssen sich die Leichen in einem feuchtigkeitshemmenden Sarg befinden. Sie dürfen nur einzeln eingeäschert werden. Die Asche einer jeden Leiche ist in einer Urne aufzunehmen. Diese ist zu verschließen und mit dem Namen der verstorbenen Person zu kennzeichnen. Bevor das Krematorium die Urne mit der Asche aushändigt oder versendet, muss es sich vergewissern, dass eine ordnungsgemäße Beisetzung gesichert ist.Die Beisetzung ist in der Regel als gesichert anzusehen, wenn die Urne mit der Asche an ein Bestattungsunternehmen übergeben wird.(4) ... (Datenerfassungsgelöt)(5) ... (Urnenbeisetzungskrams)(6) ... (Verbrennung Fehl- und Ungeborener, Einschränkung des Grundrechts auf Berufsausübung, Gezeugs)
Grober Vergleich: Ein Blinder kann noch so viel durch Willenskraft wieder sehen wollen, das wird auch nicht so klappen.
Von Geburt an ist Empathie nicht vorhanden. Die Fähigkeit, sich in eine andere Person hineinzuversetzen, lernen Kinder erst im Alter von 2-3 Jahren (je nach Quelle), wobei im Allgemeinen die Spiegelneuronen im Gehirn dafür verantwortlich gemacht werden, die in jenem Alter aktiviert und trainiert werden.
Ich bezweifel ganz stark, daß es sich um absichtliche Provokation handelt, wie ihm hier ständig nachgesagt wird.
Wie ich grad sehe, hat Quietschekarl auch wieder einmal bewiesen, dass er kein Rückgrat hat: Seinen ersten Post hat er mal wieder mit Tante Edit modifiziert. Das ist auch so n Punkt der mich tierisch ärgert, wenn man nicht mal zu seinen Fehlern steht. Ich kann doch auch nicht ne Omi überfahren und dann sagen: Ups, 'tschuldigung, ach, dat wird wieder, ich fahr die Straße jetzt nochmal langsam entlang. oO
Rückgrat