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Autor Thema: EU-Emanzen übertreiben  (Gelesen 33600 mal)

tyrannus

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Re: EU-Emanzen übertreiben
« Antwort #120 am: 08 September 2008, 14:12:03 »

Ich zitiere mal eben von PersonalerOnline.de (ist das erst beste was ich dazu gefunden habe)
Zitat
Neues Berufsbild: AGG-Hopper - Scheinbewerber verklagen Unternehmen
Immer häufiger kommt es vor, dass Scheinbewerber, sogenannte AGG-Hopper, Unternehmen verklagen, um eine Entschädigung wegen Diskriminierung zu erstreiten. In einem Artikel der Welt Online wird dieser Umstand beschrieben, dabei bewerben sich AGG-Hopper bei Firmen, um dort zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden und dann auf AGG-widrige Antworten zu warten, bzw. diese sogar zu provozieren.


Arschlöcher gibt's! *kopfschüttel*

Und solche Blümchen nehmen dann den "wirklichen" Bewerbern die Personalergespräche weg. Schweinerei!

Dank des AGG wurde doch sogar schone ein Disco-Besitzer zu Schadensersatz verurteilt, weil ein Türsteher "ehrlich" war und sich keine Gründe ausgedacht hat.  ;)

OnT: Mir sind die AGG-Hopper immernoch lieber (der AGG-Schnellschuss an sich ist ja das Problem) als die Arbeitslosen, die die angebotenen Stellen nicht wollen und sich dummstellen.
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Thomas

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Re: EU-Emanzen übertreiben
« Antwort #121 am: 08 September 2008, 14:14:56 »

Ich zitiere mal eben von PersonalerOnline.de (ist das erst beste was ich dazu gefunden habe)
Zitat
Neues Berufsbild: AGG-Hopper - Scheinbewerber verklagen Unternehmen
Immer häufiger kommt es vor, dass Scheinbewerber, sogenannte AGG-Hopper, Unternehmen verklagen, um eine Entschädigung wegen Diskriminierung zu erstreiten. In einem Artikel der Welt Online wird dieser Umstand beschrieben, dabei bewerben sich AGG-Hopper bei Firmen, um dort zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden und dann auf AGG-widrige Antworten zu warten, bzw. diese sogar zu provozieren.


Arschlöcher gibt's! *kopfschüttel*

Und solche Blümchen nehmen dann den "wirklichen" Bewerbern die Personalergespräche weg. Schweinerei!

Tja, echte Heckenpenner.Sind wohl sowas wie die Mietnomaden des Arbeitsmarktes  ;) Zum Glück dürfte es auch da nicht immer einfach für die Kläger werden, eine Diskriminierung Nachzuweisen.Selbst mal angenommen, ein Chef äußert in einem zwei-Augen-Vorstellungsgespräch etwas wie "Wir nehmen hier keine Frauen" (soweit man unter diesen Voraussetzungen als Frau überhaupt bis zu einem Vorstellungsgespräch kommt), wie soll man das später nachweisen ?
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SoylentHolger

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Re: EU-Emanzen übertreiben
« Antwort #122 am: 08 September 2008, 14:23:47 »

Zum Glück haben mittlerweile schon die Gerichte genug. Gerade erst hat ein Gericht ein Klägerehepaar gerügt. Es wollte Schadenersatz vom Reiseunternehmer haben, da deren Kind sich beim Spielen im Urlaub den Knöchel verknackst hat. Das war dem Gericht dann schon eine Spur zu dreist.  ;D
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tyrannus

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Re: EU-Emanzen übertreiben
« Antwort #123 am: 08 September 2008, 14:24:44 »

Ich zitiere mal eben von PersonalerOnline.de (ist das erst beste was ich dazu gefunden habe)
Zitat
Neues Berufsbild: AGG-Hopper - Scheinbewerber verklagen Unternehmen
Immer häufiger kommt es vor, dass Scheinbewerber, sogenannte AGG-Hopper, Unternehmen verklagen, um eine Entschädigung wegen Diskriminierung zu erstreiten. In einem Artikel der Welt Online wird dieser Umstand beschrieben, dabei bewerben sich AGG-Hopper bei Firmen, um dort zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden und dann auf AGG-widrige Antworten zu warten, bzw. diese sogar zu provozieren.


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Und solche Blümchen nehmen dann den "wirklichen" Bewerbern die Personalergespräche weg. Schweinerei!

Tja, echte Heckenpenner.Sind wohl sowas wie die Mietnomaden des Arbeitsmarktes  ;) Zum Glück dürfte es auch da nicht immer einfach für die Kläger werden, eine Diskriminierung Nachzuweisen.Selbst mal angenommen, ein Chef äußert in einem zwei-Augen-Vorstellungsgespräch etwas wie "Wir nehmen hier keine Frauen" (soweit man unter diesen Voraussetzungen als Frau überhaupt bis zu einem Vorstellungsgespräch kommt), wie soll man das später nachweisen ?

Es geht dabei auch eher darum sich zu bewerben obwohl man ein Kriterium nicht erfüllt, welches aber in der Stellenbeschreibung ausgelobt wurde obwohl es dem AGG widerspricht. So ist die Beweisführung, dass man wegen etwas AGG-unkonformen nicht genommen wurde ganz einfach, selbst wenn der Arbeitgeber gar nichts sagt, der Vorstellungstermin reicht in dem Fall.

EDIT: AG = Arbeitgeber
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Re: EU-Emanzen übertreiben
« Antwort #124 am: 08 September 2008, 14:39:21 »

Falls hinteresse besteht hier noch mal ein link : http://www.agg-hopping.de/presse/NZA_23.2007_Diller.pdf


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Eisbär

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Re: EU-Emanzen übertreiben
« Antwort #125 am: 08 September 2008, 16:41:10 »

Also wenn ich mal wieder eine Anzeige "Studentin gesucht" finde und die mir sagen, sie wollen auf jeden Fall eine Vorzimmerdame, kann ich die verklagen und bekomme auf lau mehrere Monatsgehälter?

Wo finde ich passende Anwälte? Ich hab eine RSV. Dank Akira.
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Thomas

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Re: EU-Emanzen übertreiben
« Antwort #126 am: 08 September 2008, 21:27:54 »

Zitat von: tyrannus
Es geht dabei auch eher darum sich zu bewerben obwohl man ein Kriterium nicht erfüllt, welches aber in der Stellenbeschreibung ausgelobt wurde obwohl es dem AGG widerspricht. So ist die Beweisführung, dass man wegen etwas AGG-unkonformen nicht genommen wurde ganz einfach, selbst wenn der Arbeitgeber gar nichts sagt, der Vorstellungstermin reicht in dem Fall.

EDIT: AG = Arbeitgeber
Das Problem mit der schlecht formulierten Stellenanzeige dürfte sich aber noch am einfachsten lösen lassen.Da formuliert man halt immer die männliche und weibliche Schreibweise, selbst wenn man da keine Frauen haben möchte, und gut.

Und zum einen wäre der Arbeitgeber ja dann etwas dämlich und inkonsequent, die Frau überhaupt erst zum Vorstellungsgespräch einzuladen, und gegen eine von diesen Universal-Absagen dürfte sich eher schwer klagen lassen.Zum anderen könnte der beklagte Arbeitgeber im Falle einer Einladung zum Vorstellungsgespräch ohne anschließende Einstellung doch den Spieß umdrehen nach dem Motto :"Wieso, wir haben die Dame doch extra zum Vorstellungsgespräch eingeladen um uns ein Bild von ihr zu machen, von Diskriminierung ist also nichts zu sehen, wir haben uns dann aber doch anderweitig entschieden."

Zitat von: Eisbär
Also wenn ich mal wieder eine Anzeige "Studentin gesucht" finde und die mir sagen, sie wollen auf jeden Fall eine Vorzimmerdame, kann ich die verklagen und bekomme auf lau mehrere Monatsgehälter?
So wie ich das ganze verstehe, könnte das durchaus zutreffen.
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tyrannus

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Re: EU-Emanzen übertreiben
« Antwort #127 am: 09 September 2008, 10:11:45 »

Zitat von: tyrannus
Es geht dabei auch eher darum sich zu bewerben obwohl man ein Kriterium nicht erfüllt, welches aber in der Stellenbeschreibung ausgelobt wurde obwohl es dem AGG widerspricht. So ist die Beweisführung, dass man wegen etwas AGG-unkonformen nicht genommen wurde ganz einfach, selbst wenn der Arbeitgeber gar nichts sagt, der Vorstellungstermin reicht in dem Fall.

EDIT: AG = Arbeitgeber
Das Problem mit der schlecht formulierten Stellenanzeige dürfte sich aber noch am einfachsten lösen lassen.Da formuliert man halt immer die männliche und weibliche Schreibweise, selbst wenn man da keine Frauen haben möchte, und gut.

Und zum einen wäre der Arbeitgeber ja dann etwas dämlich und inkonsequent, die Frau überhaupt erst zum Vorstellungsgespräch einzuladen, und gegen eine von diesen Universal-Absagen dürfte sich eher schwer klagen lassen.Zum anderen könnte der beklagte Arbeitgeber im Falle einer Einladung zum Vorstellungsgespräch ohne anschließende Einstellung doch den Spieß umdrehen nach dem Motto :"Wieso, wir haben die Dame doch extra zum Vorstellungsgespräch eingeladen um uns ein Bild von ihr zu machen, von Diskriminierung ist also nichts zu sehen, wir haben uns dann aber doch anderweitig entschieden."
Ja. Aber in den Anfängen haben eben nicht alle Arbeitgeber ihre Stellenazeigen AGG-neutral formuliert und ich sehe immernoch sehr häufig Aushänge an Bäckerläden wie "Weibliche Aushilfe für den Verkauf gesucht." Mach ein Foto davon, frag bei der Filialleiterin an und versuch Dein Glück. Es wird wegen der Hopper-Problematik sicherlich nicht mehr so einfach sein, aber prinzipiell hättest Du Recht. Es gibt übrigends extra Anwaltsdienste, welche Unternehmen dabei unterstützen AGG-konforme Absagen zu formulieren.
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Re: EU-Emanzen übertreiben
« Antwort #128 am: 09 September 2008, 10:27:14 »

Da formuliert man halt immer die männliche und weibliche Schreibweise, selbst wenn man da keine Frauen haben möchte, und gut.
Und hat hinterher das Dreifache an Arbeit weil man haufenweise Bewerbungen hat, die man, wenn man ausschreiben dürfte was man wirklich sucht, gar nicht hätte. (Was den Bewerbern aber auch zu Gute kommen würde)

Viele Arbeitgeber begründen die Absage auch gar nicht, einfach weil sie Angst haben irgend einen Grund anzugeben wegen dem man klagen könnte.

Ob das so gewollt ist?
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tyrannus

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Re: EU-Emanzen übertreiben
« Antwort #129 am: 09 September 2008, 10:41:57 »

(bla)
(bla)
ich sah mich da jetzt irgendwie falsch gequotet.

OnT:
Ja, es ist gewollt. Wie schon gesagt gibt es da Menschen, die die Absagen gegen Geld extra so formulieren. War "früher" für die breite Masse aber nicht viel anders nur, dass sich das hinter blumigen (nicht blümeranten) Floskeln versteckte.
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Re: EU-Emanzen übertreiben
« Antwort #130 am: 09 September 2008, 11:01:06 »

ich sah mich da jetzt irgendwie falsch gequotet.

Tyrannus, Thomas...Egal. alles der gleiche Kasperkram :P
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Re: EU-Emanzen übertreiben
« Antwort #131 am: 09 September 2008, 11:05:31 »

ich sah mich da jetzt irgendwie falsch gequotet.

Tyrannus, Thomas...Egal. alles der gleiche Kasperkram :P
na gut.
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Re: EU-Emanzen übertreiben
« Antwort #132 am: 09 September 2008, 14:20:31 »

Da formuliert man halt immer die männliche und weibliche Schreibweise, selbst wenn man da keine Frauen haben möchte, und gut.
Und hat hinterher das Dreifache an Arbeit weil man haufenweise Bewerbungen hat, die man, wenn man ausschreiben dürfte was man wirklich sucht, gar nicht hätte. (Was den Bewerbern aber auch zu Gute kommen würde)
Tja, aber immernoch besser für den Arbeitgeber, als hinterher eine Klage am Hals zu haben, oder ? Wenn die Gesetzeslage so beschissen ist, muß man sich eben zur Wehr setzen, so wie man sich einen Steuerberater nimmt, um nicht jede neue Steuer mitmachen zu müssen.

Zitat von: syntiq
Viele Arbeitgeber begründen die Absage auch gar nicht, einfach weil sie Angst haben irgend einen Grund anzugeben wegen dem man klagen könnte.
Irgendeinen Grund nennen sie ja immer, wie willst du sonst eine Absage formulieren ? "Wir haben uns für einen anderen Mitbewerber entschieden" ist ja auch ein Grund.

Zitat von: syntiq
Ob das so gewollt ist?
Ursprünglich vermutlich nicht, aber sowas kommt halt oftmals dabei heraus.
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Re: EU-Emanzen übertreiben
« Antwort #133 am: 09 September 2008, 14:21:32 »

"Wir haben uns für einen anderen Mitbewerber entschieden" ist ja auch ein Grund.
Und das wird in der Praxis vermutlich so gang und gäbe sein. *schulterzuck*
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Re: EU-Emanzen übertreiben
« Antwort #134 am: 09 September 2008, 16:46:44 »

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