Zitat von: sn8419 am 08 September 2008, 14:05:05Ich zitiere mal eben von PersonalerOnline.de (ist das erst beste was ich dazu gefunden habe)ZitatNeues Berufsbild: AGG-Hopper - Scheinbewerber verklagen UnternehmenImmer häufiger kommt es vor, dass Scheinbewerber, sogenannte AGG-Hopper, Unternehmen verklagen, um eine Entschädigung wegen Diskriminierung zu erstreiten. In einem Artikel der Welt Online wird dieser Umstand beschrieben, dabei bewerben sich AGG-Hopper bei Firmen, um dort zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden und dann auf AGG-widrige Antworten zu warten, bzw. diese sogar zu provozieren.Arschlöcher gibt's! *kopfschüttel*Und solche Blümchen nehmen dann den "wirklichen" Bewerbern die Personalergespräche weg. Schweinerei!
Ich zitiere mal eben von PersonalerOnline.de (ist das erst beste was ich dazu gefunden habe)ZitatNeues Berufsbild: AGG-Hopper - Scheinbewerber verklagen UnternehmenImmer häufiger kommt es vor, dass Scheinbewerber, sogenannte AGG-Hopper, Unternehmen verklagen, um eine Entschädigung wegen Diskriminierung zu erstreiten. In einem Artikel der Welt Online wird dieser Umstand beschrieben, dabei bewerben sich AGG-Hopper bei Firmen, um dort zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden und dann auf AGG-widrige Antworten zu warten, bzw. diese sogar zu provozieren.
Neues Berufsbild: AGG-Hopper - Scheinbewerber verklagen UnternehmenImmer häufiger kommt es vor, dass Scheinbewerber, sogenannte AGG-Hopper, Unternehmen verklagen, um eine Entschädigung wegen Diskriminierung zu erstreiten. In einem Artikel der Welt Online wird dieser Umstand beschrieben, dabei bewerben sich AGG-Hopper bei Firmen, um dort zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden und dann auf AGG-widrige Antworten zu warten, bzw. diese sogar zu provozieren.
Zitat von: Killerqueen am 08 September 2008, 14:07:16Zitat von: sn8419 am 08 September 2008, 14:05:05Ich zitiere mal eben von PersonalerOnline.de (ist das erst beste was ich dazu gefunden habe)ZitatNeues Berufsbild: AGG-Hopper - Scheinbewerber verklagen UnternehmenImmer häufiger kommt es vor, dass Scheinbewerber, sogenannte AGG-Hopper, Unternehmen verklagen, um eine Entschädigung wegen Diskriminierung zu erstreiten. In einem Artikel der Welt Online wird dieser Umstand beschrieben, dabei bewerben sich AGG-Hopper bei Firmen, um dort zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden und dann auf AGG-widrige Antworten zu warten, bzw. diese sogar zu provozieren.Arschlöcher gibt's! *kopfschüttel*Und solche Blümchen nehmen dann den "wirklichen" Bewerbern die Personalergespräche weg. Schweinerei!Tja, echte Heckenpenner.Sind wohl sowas wie die Mietnomaden des Arbeitsmarktes Zum Glück dürfte es auch da nicht immer einfach für die Kläger werden, eine Diskriminierung Nachzuweisen.Selbst mal angenommen, ein Chef äußert in einem zwei-Augen-Vorstellungsgespräch etwas wie "Wir nehmen hier keine Frauen" (soweit man unter diesen Voraussetzungen als Frau überhaupt bis zu einem Vorstellungsgespräch kommt), wie soll man das später nachweisen ?
Es geht dabei auch eher darum sich zu bewerben obwohl man ein Kriterium nicht erfüllt, welches aber in der Stellenbeschreibung ausgelobt wurde obwohl es dem AGG widerspricht. So ist die Beweisführung, dass man wegen etwas AGG-unkonformen nicht genommen wurde ganz einfach, selbst wenn der Arbeitgeber gar nichts sagt, der Vorstellungstermin reicht in dem Fall.EDIT: AG = Arbeitgeber
Also wenn ich mal wieder eine Anzeige "Studentin gesucht" finde und die mir sagen, sie wollen auf jeden Fall eine Vorzimmerdame, kann ich die verklagen und bekomme auf lau mehrere Monatsgehälter?
Zitat von: tyrannusEs geht dabei auch eher darum sich zu bewerben obwohl man ein Kriterium nicht erfüllt, welches aber in der Stellenbeschreibung ausgelobt wurde obwohl es dem AGG widerspricht. So ist die Beweisführung, dass man wegen etwas AGG-unkonformen nicht genommen wurde ganz einfach, selbst wenn der Arbeitgeber gar nichts sagt, der Vorstellungstermin reicht in dem Fall.EDIT: AG = Arbeitgeber Das Problem mit der schlecht formulierten Stellenanzeige dürfte sich aber noch am einfachsten lösen lassen.Da formuliert man halt immer die männliche und weibliche Schreibweise, selbst wenn man da keine Frauen haben möchte, und gut.Und zum einen wäre der Arbeitgeber ja dann etwas dämlich und inkonsequent, die Frau überhaupt erst zum Vorstellungsgespräch einzuladen, und gegen eine von diesen Universal-Absagen dürfte sich eher schwer klagen lassen.Zum anderen könnte der beklagte Arbeitgeber im Falle einer Einladung zum Vorstellungsgespräch ohne anschließende Einstellung doch den Spieß umdrehen nach dem Motto :"Wieso, wir haben die Dame doch extra zum Vorstellungsgespräch eingeladen um uns ein Bild von ihr zu machen, von Diskriminierung ist also nichts zu sehen, wir haben uns dann aber doch anderweitig entschieden."
Da formuliert man halt immer die männliche und weibliche Schreibweise, selbst wenn man da keine Frauen haben möchte, und gut.
Zitat von: Thomas am 09 September 2008, 10:11:45(bla)(bla)
(bla)
ich sah mich da jetzt irgendwie falsch gequotet.
Zitat von: tyrannus am 09 September 2008, 10:41:57ich sah mich da jetzt irgendwie falsch gequotet.Tyrannus, Thomas...Egal. alles der gleiche Kasperkram
Zitat von: tyrannus am 09 September 2008, 10:11:45Da formuliert man halt immer die männliche und weibliche Schreibweise, selbst wenn man da keine Frauen haben möchte, und gut.Und hat hinterher das Dreifache an Arbeit weil man haufenweise Bewerbungen hat, die man, wenn man ausschreiben dürfte was man wirklich sucht, gar nicht hätte. (Was den Bewerbern aber auch zu Gute kommen würde)
Viele Arbeitgeber begründen die Absage auch gar nicht, einfach weil sie Angst haben irgend einen Grund anzugeben wegen dem man klagen könnte.
Ob das so gewollt ist?
"Wir haben uns für einen anderen Mitbewerber entschieden" ist ja auch ein Grund.