Ein staatlicher Eingriff in meine allgemeine Handlungsfreiheit der nicht den Kriterien der Verhältnismäßigkeit genügt, ist Gängelei - ganz gleich, ob es sich beim Gegenstand um Tabakkonsum und Geschwindigkeitsbegrenzung handelt. Sucht hat damit nichts zu tun.
Könntest Du es bitte mal unterlassen, jeden Menschen der raucht, als schwerst Suchtkranken darzustellen bzw. abzustempeln?Auf diesem Niveau brauchen wir nicht zu diskutieren. Ein staatlicher Eingriff in meine allgemeine Handlungsfreiheit der nicht den Kriterien der Verhältnismäßigkeit genügt, ist Gängelei - ganz gleich, ob es sich beim Gegenstand um Tabakkonsum und Geschwindigkeitsbegrenzung handelt. Sucht hat damit nichts zu tun.
pesco: Auch für Dich noch mal: Ich bin nicht gegen eine Regulierung (bis hin zum Verbot) des Rauchens in der Gastronomie! Wie kommt Ihr denn immer nur darauf?
Artikel 2:(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Du meinst, in etwa so, wie wenn man eine Diskussion übers Rauchen einfach dadurch versucht, zu führen, indem man auf andere Dinge hinweist.
Und wer hat eigentlich das Grundrecht auf Kneipenbesuch eingefuehrt??? Ich kann mich entscheiden, ob ich in eine Kneipe gehe, wenn ich da nicht trinken duerfte. Vermutlich wuerde ich kaum hin gehen (jaja, die Alkoholsucht). Kann ich jetzt daraus ableiten, dass Prohibition nicht zulaessig ist, weil es mein Recht auf Kneipenbesuch tangiert? Absurde Argumentation.
Zitat von: Simplicissimus1668 am 12 November 2007, 02:15:38Und wer hat eigentlich das Grundrecht auf Kneipenbesuch eingefuehrt??? Ich kann mich entscheiden, ob ich in eine Kneipe gehe, wenn ich da nicht trinken duerfte. Vermutlich wuerde ich kaum hin gehen (jaja, die Alkoholsucht). Kann ich jetzt daraus ableiten, dass Prohibition nicht zulaessig ist, weil es mein Recht auf Kneipenbesuch tangiert? Absurde Argumentation.Ja, es ist eine absurde Argumentation, weil eine Prohibition das "Recht auf Kneipenbesuch" gar nicht tangiert. Du darfst ja nach wie vor dort hin, wann immer Du willst. Du darfst lediglich nicht mehr all das dort tun, was man "früher" mal dort durfte. Und das aus einem sicherlich vernünftigen Grund. Früher durfte man auch Hexen verbrennen - das ist heute auch verboten. Die Hexenverbrennungs-Fans finden das bestimmt sehr schade und gehen deshalb nicht mehr auf öffentliche Plätze an denen früher Hexenverbrennungen stattfanden.
Ja, es ist eine absurde Argumentation, weil eine Prohibition das "Recht auf Kneipenbesuch" gar nicht tangiert. Du darfst ja nach wie vor dort hin, wann immer Du willst. Du darfst lediglich nicht mehr all das dort tun, was man "früher" mal dort durfte. Und das aus einem sicherlich vernünftigen Grund.Früher durfte man auch Hexen verbrennen - das ist heute auch verboten. Die Hexenverbrennungs-Fans finden das bestimmt sehr schade und gehen deshalb nicht mehr auf öffentliche Plätze an denen früher Hexenverbrennungen stattfanden.
"Niemand zwingt Menschen mit Migrationshintergrund, sich in No-Go-Areas aufzuhalten!"
Zitat(...)Danke, das war ja genau mein Punkt. Weder durch ein Verbot noch durch die Erlaubnis des Rauchens wuerde ein Recht auf Kneipenbesuch tangiert, weil es einem frei steht hin zu gehen.
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