Stimmen insgesamt: 45
Umfrage geschlossen: 21 Februar 2006, 13:58:28
Das ist einzig und allein eine Frage der Verhältnismäßigkeit der Mittel, ob Brechmitteleinsatz als Maßnahme geeignet, angemessen und erforderlich ist.Zuallererst müsste von Seiten der Politik geprüft werden, das Für & Wider der Maßnahme abzuwägen, später (am Einsatzort je nach Sachverhalt) ist es dann eine konkrete Fallprüfung, ob ein Brechmittel zum Einsatz kommen soll oder nicht. (...)
Der Begriff "Objektivität" ist in diesem Zusammenhang völlig fehl am Platz.
Aufgrund seiner Ausbildung und Berufung sollte ein Polizist i.d.R. dazu befugt und in der Lage sein, die Verdachtsfälle zu unterscheiden, zu prüfen und als angemessen einzuschätzen - also nix mit Objektivität.
Aber ich gehe davon aus, das ein Polizistimmer noch objektiver handelt (bzw. es tun sollte) als ein Stammtischbruderoder der Opa, der am Fenster sitzt und Falschparker aufschreibt.
Der Polizist ist sonst in einer überlegenen Position.
Die Exekutive braucht ja beispielsweise auch eine richterlich Genehmigung, um eine Wohnung zu durchsuchen. Wenn auch bei "Gefahr im Verzug" manchmal erst im Nachhinein.
Zitat von: "phaylon"Der Polizist ist sonst in einer überlegenen Position. Das ist er doch Kraft seines Amtes eh schon. Die überlegene Position darf nur nicht unrechtmäßig genutzt werden.Diese - eventuelle - Unrechtmäßigkeit (und die Verhältnismäßigkeit ist Teil der Prüfung der Rechtmäßigkeit) muss vorerst von Fachleuten "geprüft" und freigegeben werden.
Die Entscheidungsgewalt wird dem Rollenträger Polizist letztendlich aufgebürdet, ob er will oder nicht.
Mit welchem Recht setzt man Jemanden tagelang hinter Gitter und guckt ihm beim scheissen zu. Da frag ich mich, was schlimmer ist..
Zitat von: "Lilyanar"Mit welchem Recht setzt man Jemanden tagelang hinter Gitter und guckt ihm beim scheissen zu. Da frag ich mich, was schlimmer ist..Meines Erachtens nach "Brechmitteleinsatz," da es bei U-Haft und "Warten bis' rauskommt" schwieriger ist, den Inhaftierten von (s)einem Anwalt fernzuhalten.
Von daher finde ich es voll in Ordnung, denn wenn sich einmal so ein Tütchen (oder was auch immer) öffnet, und das ganze Zeug im Magen rumkräucht ist der Typ tot. Und das könnte man das als Unterlassenehilfeleistung nennen