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Umfrage

Brechmittel für Dealer?

Ja
- 25 (51%)
Nein
- 21 (42.9%)
Kann mich nicht entscheiden
- 3 (6.1%)

Stimmen insgesamt: 46

Umfrage geschlossen: 21 Februar 2006, 13:58:28


Autor Thema: Brechmittel für Drogendealer?  (Gelesen 21573 mal)

colourize

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #90 am: 25 Februar 2006, 21:40:46 »

Zitat von: "BetterOf2Evils"
Das ist einzig und allein eine Frage der Verhältnismäßigkeit der Mittel, ob Brechmitteleinsatz als Maßnahme geeignet, angemessen und erforderlich ist.
Zuallererst müsste von Seiten der Politik geprüft werden, das Für & Wider der Maßnahme abzuwägen, später (am Einsatzort je nach Sachverhalt) ist es dann eine konkrete Fallprüfung, ob ein Brechmittel zum Einsatz kommen soll oder nicht. (...)

Formal-juristisch sicher richtig, allerdings geht es hier nicht darum, diese Frage des "Abwägens" an "die Seite der Politik" zu delegieren, sondern sich selbst eine Meinung zu bilden. Und das vor dem Hintergrund der eigenen moralischen Vorstellungen.

Wenn ich das so richtig sehe, gibt es hier (1.) die Law&Order-Fraktion, die generell immer alle Strafen als zu lasch empfindet und sich nichts sehnlicher herbeiwünscht, als möglichst mit krassen Methoden hart durchgreifende Polizisten. Alles im Dienste der "Beweissicherung", selbstverfreilich.

Dann gibts hier (2.) die Fraktion der Rachsüchtigen. Denen geht es darum, Drogendealer möglichst effektiv zu foltern. Frei nach dem Motto "wenn schon der Dealer nicht lebenslang hinter Gitter kommt, dann sollte er wenigstens in Polizeigewahrsam körperliche Pein erleiden. Diese Fraktion hätte wohl auch nichts dagegen, wenn der ein oder andere Dealer von unserer Polizei zu Tode gefoltert werden würde.
Dass Unschuldige auf Verdacht ebenfalls mit Brechmitteln gefoltert werden wird dabei billigend in Kauf genommen.
Wenn ich selbst derart rachsüchtig wäre, würde ich an dieser Stelle den VertreterInnen dieser Rachsucht-Fraktion wünschen, unschuldig Opfer eines derartigen Polizeieinsatzes zu werden.

Dann gibt es noch (3.) die Fraktion derer, die staatliche Zugriffe auf den physischen Körper eines Menschen ganz prinzipiell und aus ethischen Gründen für nicht akzeptabel halten und außerdem meinen, dass eine sinnvolle Drogenpolitik anders aussieht als das Zwangseinflößen von Medikamenten in Menschen, denen aus irgendeinem Grund vorgeworfen wird kriminell zu sein.
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BetterOf2Evils

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #91 am: 25 Februar 2006, 21:49:28 »

Meine persönliche Meinung ist vorhanden - nur nicht geäußert, lieber colourize. ;-)
Ich wollte das Thema nur auf den Ursprung zurückführen. Ganz objektiv! =)

Übrigens soviel dazu, ob es bei der Polizeiausbildung Politologen oder Soziologen gibt:
http://www.fhoev-hamburg.de/pages/perwiss.html
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phaylon

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #92 am: 25 Februar 2006, 22:10:59 »

Zitat von: "BetterOf2Evils"
Der Begriff "Objektivität" ist in diesem Zusammenhang völlig fehl am Platz.


Jemand sagte, wenn es "zweifelsfrei" erwiesen ist. Insofern finde ich den Ausdruck überhaupt nicht fehl am Platz.

Zitat
Aufgrund seiner Ausbildung und Berufung sollte ein Polizist i.d.R. dazu befugt und in der Lage sein, die Verdachtsfälle zu unterscheiden, zu prüfen und als angemessen einzuschätzen - also nix mit Objektivität.


Er kann einschätzen so viel er möchte. Das heißt aber noch nicht, dass er die Entscheidungsgewalt innehaben soll, ob man jemandem die Körperöffnungen nach außen stülpt. Der Polizist ist sonst in einer überlegenen Position. Im Zweifel für den Polizisten kann dann schonmal zu "In Zweifel gegen den Angeklagten" werden. Die Exekutive braucht ja beispielsweise auch eine richterlich Genehmigung, um eine Wohnung zu durchsuchen. Wenn auch bei "Gefahr im Verzug" manchmal erst im Nachhinein.

Zitat von: "Thomas"
Aber ich gehe davon aus, das ein Polizist
immer noch objektiver handelt (bzw. es tun sollte) als ein Stammtischbruder
oder der Opa, der am Fenster sitzt und Falschparker aufschreibt.


Warum? Allein wegen seines Berufes? Dass Polizisten bei Amtsantritt dekonditioniert werden, um nicht mehr parteiisch zu sein, wäre mir neu.
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colourize

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #93 am: 25 Februar 2006, 22:25:40 »

Mal so ganz stumpf nachgefragt: Wenn es *zweifelsfrei* erwiesen ist, wozu brauchts dann noch ne Beweissicherung?
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BetterOf2Evils

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #94 am: 25 Februar 2006, 22:42:16 »

Zitat von: "phaylon"
Der Polizist ist sonst in einer überlegenen Position.

Das ist er doch Kraft seines Amtes eh schon. Die überlegene Position darf nur nicht unrechtmäßig genutzt werden.
Diese - eventuelle - Unrechtmäßigkeit (und die Verhältnismäßigkeit ist Teil der Prüfung der Rechtmäßigkeit) muss vorerst von Fachleuten "geprüft" und freigegeben werden.

Zitat von: "phaylon"
Die Exekutive braucht ja beispielsweise auch eine richterlich Genehmigung, um eine Wohnung zu durchsuchen. Wenn auch bei "Gefahr im Verzug" manchmal erst im Nachhinein.

Ja, richtig. Das heißt also, für den Fall "Gefahr in Verzug" oder "Störung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung" oder "Gefahrenabwehr" usw. erhält der Polizist eben die Erlaubnis Brechmittel einzusetzen. Diese Freigabe muss - wie bereits dreimal erwähnt - politisch, fachlich begründet werden.

Die Entscheidungsgewalt wird dem Rollenträger Polizist letztendlich aufgebürdet, ob er will oder nicht.
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Lilyanar

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #95 am: 25 Februar 2006, 23:07:51 »

Ich bin eher dafür, dagegen zu sein :D. Warum? Der Einsatz von Brechmitteln ist ein schwerwiegender Eingriff in den menschlichen Körper. Und nicht nur im Fall eines Justizirrtums (ich sach nur Kollateralschaden :biglaugh:) problematisch.  Andererseits wird in Psychiatrien schon bei weitaus geringeren Anlässen mit den deftigsten Medikamenten um sich geschmissen - und da scheint sich keine Sau drum zu scheren. Wie ein Oberarzt auch einst schireb, ist der optimale Patient der "toxische Patient" :shock:.
Aber das nur am Rande.
Was ich allerdings interessant finde, ist hier die Tendenz einiger User zu Freiheitsberaubung als Alternative zum Brechmitteleinsatz. Nun könnte man fragen, ob die Freiheitsberaubung unproblematischer ist als der Einsatz von Medikamenten? Ist das gerechtfertigter? Und warum? Mit welchem Recht setzt man Jemanden tagelang hinter Gitter und guckt ihm beim scheissen zu. Da frag ich mich, was schlimmer ist..
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phaylon

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #96 am: 25 Februar 2006, 23:09:55 »

Zitat von: "BetterOf2Evils"
Zitat von: "phaylon"
Der Polizist ist sonst in einer überlegenen Position.

Das ist er doch Kraft seines Amtes eh schon. Die überlegene Position darf nur nicht unrechtmäßig genutzt werden.
Diese - eventuelle - Unrechtmäßigkeit (und die Verhältnismäßigkeit ist Teil der Prüfung der Rechtmäßigkeit) muss vorerst von Fachleuten "geprüft" und freigegeben werden.


Gut, anders formuliert: In einer *deutlich* überlegenen Position. Wenn er gleichzeitig Zeuge, Ermittler, Verurteiler und helfender Ausführender (der Arzt wird einen sich weigernden sicherlich nicht alleine festhalten) in einer Sache, die meines Erachtens keinen kleinen Eingriff darstellt. Sonst würde ja irgendwo im Gesetz "auf Befehl der Exekutive hat erbrochen zu werden" stehen :)

Zitat von: "phaylon"
Die Exekutive braucht ja beispielsweise auch eine richterlich Genehmigung, um eine Wohnung zu durchsuchen. Wenn auch bei "Gefahr im Verzug" manchmal erst im Nachhinein.

Ja, richtig. Das heißt also, für den Fall "Gefahr in Verzug" oder "Störung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung" oder "Gefahrenabwehr" usw. erhält der Polizist eben die Erlaubnis Brechmittel einzusetzen. Diese Freigabe muss - wie bereits dreimal erwähnt - politisch, fachlich begründet werden.[/quote]

Ich sehe allerdings keine Gefahr im Verzug, weil er etwas verschluckt hat. Jedenfalls keine, die rechtfertigt, dass man nicht zu anderen Maßnahmen (warten, bis es rauskommt / U-Haft) greift. Eine "Störung" rechtfertigt meines Wissens nach auch keine Durchsuchung ohne richterlichen Befehl, weil die Störung eben schon begangen wurde, und daher nix mehr mit "Verzug" ist. eine "Gefahrenabwehr" erkenne ich auch nicht.

Und schonmal vorweg: Nein, auch nicht, wenn Argumente a la "Er ist dann doch wieder auf der Straße und verkauft Drogen!" oder "Aber er ist doch Dealer!" kommen :)

Zitat
Die Entscheidungsgewalt wird dem Rollenträger Polizist letztendlich aufgebürdet, ob er will oder nicht.


Was hat das damit zu tun, ob ein Eingriff in die Magenfunktionalität eines Verdächtigen gerechtfertigt ist?
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phaylon

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #97 am: 25 Februar 2006, 23:13:07 »

Zitat von: "Lilyanar"
Mit welchem Recht setzt man Jemanden tagelang hinter Gitter und guckt ihm beim scheissen zu. Da frag ich mich, was schlimmer ist..


Meines Erachtens nach "Brechmitteleinsatz," da es bei U-Haft und "Warten bis' rauskommt" schwieriger ist, den Inhaftierten von (s)einem Anwalt fernzuhalten.
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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #98 am: 25 Februar 2006, 23:26:12 »

Zitat von: "phaylon"
Zitat von: "Lilyanar"
Mit welchem Recht setzt man Jemanden tagelang hinter Gitter und guckt ihm beim scheissen zu. Da frag ich mich, was schlimmer ist..


Meines Erachtens nach "Brechmitteleinsatz," da es bei U-Haft und "Warten bis' rauskommt" schwieriger ist, den Inhaftierten von (s)einem Anwalt fernzuhalten.


Naja, ob der Anwalt nach dem Brechmitteleinsatz angerufen wird, oder dann, während mir beim scheissen zugeguckt wird, bzw. anschließend, kann die Maßnahmen "der Sicherung" (wie es bei den Juristen so hübsch heisst) dann auch nicht mehr verhindern, und noch weniger rückgängig machen. Passiert ist passiert.
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phaylon

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #99 am: 25 Februar 2006, 23:49:16 »

Öh, also ob die einem *jetzt* Brechmittel geben, dann einsperren und den Anwalt rufen, oder Einsperren-Zwecks-Warten und *während* des Wartens den Anwalt rufen halte ich schon für einen Unterschied. Bis der Anwalt wg. dem Brechmitteleinsatz da ist, kann das Ganze ja schon vorbei sein.

Es soll ja vorkommen, dass diverse Beamten das mit dem Rechtsbeistand nicht so genau nehmen und "schonmal anfangen." :)
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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #100 am: 26 Februar 2006, 00:43:34 »

Kommt auch noch dazu, dass der Brechmitteleinsatz ( Ich bin immer noch dagegen ) eigentlich ein körperlicher Eingriff ist und sowas sollten wenn dann Ärtzte machen ( wurde auch schon gesagt aber das wollte noch mal unterstreichen ) und den 'Patienten', was er dann ja ist meiner Ansicht nach wenn er seinen Körper nicht mehr beherrscht, bzw. sein Gesundheitszustand beobachten oder überwachen und keine Normalberufler wie Elektriker, Klempner oder Polizisten.
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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #101 am: 26 Februar 2006, 13:00:33 »

Naja, sämtliche Probleme, die der Brechmitteleinsatz bisher bei den Betroffenen verursacht hat, lagen nicht am Brechmittel, daß wohl keine körperlichen Schäden verursacht, sondern an der Gegenwehr bei der Zwangseinnahme...
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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #102 am: 26 Februar 2006, 13:02:37 »

von Kotzen alleine ist noch keiner gestorben :twisted:
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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #103 am: 26 Februar 2006, 14:21:41 »

Mal ganz davon abgesehen das es hier um das "Beweismittel" geht. Man denke einmal über die Gefahr nach, die ein Dealer eingeht, wenn er so ein Drogentütchen schluckt....Von daher finde ich es voll in Ordnung, denn wenn sich einmal so ein Tütchen (oder was auch immer) öffnet, und das ganze Zeug im Magen rumkräucht ist der Typ tot. Und das könnte man das als Unterlassenehilfeleistung nennen
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BetterOf2Evils

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #104 am: 26 Februar 2006, 14:31:58 »

Zitat von: "DarkAngel"
Von daher finde ich es voll in Ordnung, denn wenn sich einmal so ein Tütchen (oder was auch immer) öffnet, und das ganze Zeug im Magen rumkräucht ist der Typ tot. Und das könnte man das als Unterlassenehilfeleistung nennen

Und dem Dealer ein Brechmittel zu verabreichen, wäre dann diese "Hilfeleistung"?  :D
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