Schwarzes Hamburg

  • 26 Juni 2024, 21:15:48
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Umfrage

Brechmittel für Dealer?

Ja
- 25 (51%)
Nein
- 21 (42.9%)
Kann mich nicht entscheiden
- 3 (6.1%)

Stimmen insgesamt: 46

Umfrage geschlossen: 21 Februar 2006, 13:58:28


Autor Thema: Brechmittel für Drogendealer?  (Gelesen 21113 mal)

phaylon

  • > 1000 Posts
  • ***
  • Beiträge: 1533
    • http://www.dunkelheit.at/
Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #120 am: 01 März 2006, 00:00:58 »

Das ändert aber nichts daran, dass "Das gefällt den Polizisten nicht" ein schlechter Grund ist.
Gespeichert
Improvisation ist ein wichtiger Faktor in jeder funktionalen Ideologie.

Lazarus_at_night

  • > 1000 Posts
  • ***
  • Beiträge: 1512
  • Haus- und Hofoptiker
Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #121 am: 01 März 2006, 00:47:37 »

wäre die aussage zu krass, würde ich denken:

"lieber drogendealer, du hast jetzt die freie wahl, dieses brechmittel zu nehmen oder ich schlitze dich unter örtlicher betäubung auf und schaue einfach mal nach ob du etwas geschluckt hast."

falls ja, wäre es ja nur ein gedanke, falls nicht eine laute überlegung  :twisted:
Gespeichert
Vertrauen Sie mir, ich weiß was ich tue !

colourize

  • Gallery Admin
  • > 5000 Posts
  • *
  • Beiträge: 6921
  • Rock this Town!
Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #122 am: 01 März 2006, 00:57:07 »

Zitat von: "Lazarus_at_night"
wäre die aussage zu krass, würde ich denken:

"lieber drogendealer, du hast jetzt die freie wahl, dieses brechmittel zu nehmen oder ich schlitze dich unter örtlicher betäubung auf und schaue einfach mal nach ob du etwas geschluckt hast."

falls ja, wäre es ja nur ein gedanke, falls nicht eine laute überlegung  :twisted:

Fraktion 2 Anhänger?
Gespeichert

phaylon

  • > 1000 Posts
  • ***
  • Beiträge: 1533
    • http://www.dunkelheit.at/
Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #123 am: 01 März 2006, 03:14:43 »

Manchen fehlt halt die Option "Pah! Verdächtig! Gleich umlegen die Sau!" :)
Gespeichert
Improvisation ist ein wichtiger Faktor in jeder funktionalen Ideologie.

lisseth

  • > 1000 Posts
  • ***
  • Beiträge: 1461
Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #124 am: 01 März 2006, 07:25:28 »

Puh, wenn ich mir einige Meinungen hier so anschaue, wird mir bald schlecht.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass all die, die nach köpfen, hängen usw. verlangen zu denjenigen gehören, die Staaten, in denen dieses praktiziert wird verurteilen (Mutmaßung).
Um diese Methoden durchsetzen zu können, muss erst einmal der Rechtstaat abgeschafft werden und voila: die Anarchie ist da. Jeder haut Jedem auf's Maul, der einem irgemdwie dumm kommt oder nicht in dem Kram passt.
Meiner Meinung ist es nicht so wichtig einen Schuldigen zu bestrafen, wie einen Unschuldigen vor fälschlicher Strafe zu bewahren.

Und noch zu dem Kommentar "einwandfrei bewiesen":
Wenn es so einwandfrei bewiesen wäre, würde das den Brechmitteleinsatz jawohl um so unlogischer machen, oder nicht?


Edit: Upps, halben Satz vergessen...
Gespeichert

colourize

  • Gallery Admin
  • > 5000 Posts
  • *
  • Beiträge: 6921
  • Rock this Town!
Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #125 am: 01 März 2006, 08:45:36 »

Zitat von: "lisseth"
Und noch zu dem Kommentar "einwandfrei bewiesen":
Wenn es so einwandfrei bewiesen wäre, würde das den Brechmitteleinsatz jawohl um so unlogischer machen, oder nicht?

Erwarte alles, aber keine befriedigende Antwort auf diese Frage.
Hab ich nämlich auch schon probiert:

Zitat von: "colourize"
Mal so ganz stumpf nachgefragt: Wenn es *zweifelsfrei* erwiesen ist, wozu brauchts dann noch ne Beweissicherung?



Zitat von: "colourize"
Zitat von: "Thomas"
Es ist ja wohl nicht so, das irgenwelche Bürger auf der Straße abgefangen und mal kurz gebeten werden, ein Brechmittel zu schlucken, sondern das soetwas zum Einsatz kommt, wenn es wirklich angebracht ist.

Das halte ich eben nie für angebracht. Aber selbst wenn es wirklich "angebracht" wäre - wer definiert die Grenze?
Wie schon erwähnt macht eine "Beweissicherung" durch Erbrechen nur dann Sinn, wenn andere Beweise fehlen.
Gespeichert

Thomas

  • > 10.000 Posts
  • ******
  • Beiträge: 15436
  • Industrie und Technik
Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #126 am: 01 März 2006, 09:23:34 »

Zitat von: "lisseth"
Um diese Methoden durchsetzen zu können, muss erst einmal der Rechtstaat abgeschafft werden und voila: die Anarchie ist da. Jeder haut Jedem auf's Maul, der einem irgemdwie dumm kommt oder nicht in dem Kram passt.

Und da hast du als linke Socke etwas dagegen ?  :wink:

Zitat von: "lisseth"
Meiner Meinung ist es nicht so wichtig einen Schuldigen zu bestrafen, wie einen Unschuldigen vor fälschlicher Strafe zu bewahren.

Sehe ich genau umgekehrt.Diese "haben wir keine Handhabe gegen, lassen wir laufen"-Mentalität verwässert nur das Gesetz und nützt lediglich denjenigen, die ebensolche Lücken gezielt ausnutzen (wobei ich bei Schwarzfahreren, Falschparkern, etc. damit leben kann, wenn man mal ein Auge zudrückt, aber nicht bei Dealern, die harte Drogen verticken)

Zitat von: "lisseth"

Und noch zu dem Kommentar "einwandfrei bewiesen":
Wenn es so einwandfrei bewiesen wäre, würde das den Brechmitteleinsatz jawohl um so unlogischer machen, oder nicht?

Ich weiß zwar nicht, woher dieser Kommentar kommt, aber er stimmt so nicht.Wenn mehrere Polizisten einwandfrei gesehen hätten, das ein Dealer z.B. zwei Beutelchen harter Drogen geschluckt hätten, und diese Beobachtung als Beweis anerkannt werden würde, könnte man tatsächlich auf Brechmittel&co. verzichten.

Nur leider gilt das eben nicht als Beweis, was ja auch logisch ist.Der Betroffene könnte ja alles mögliche runtergeschluckt haben.

Das ist wie bei der Verkehrskontrolle&dem besoffenem Autofahrer : Da wird auch auf Verdacht hin zum Pusten gebeten, und wenn der Fahrer dies verweigert, kann (auch unter Zwang) Blut abgenommen werden, um an handfeste Beweise zu kommen.Ist auch ein körperlicher Eingriff, und wenn da mal jemand bei ist, der panische Angst vor Spritzen hat, ist das für den vermutlich auch nicht weniger unangenehem als für andere das Schlucken von Brechmitteln.

Brechmittel&Co. kommen zum Einsatz, wenn entweder die Vermutung naheliegt, das jemand Drogenpäckchen verschluckt hat oder Beobachtet wurde, das er etwas verschluckt hat, bei dem es sich vermutlich um Drogen handelt.

Oder, meine Freunde aus der linken Ecke, wenn sich die Gesetze dahingehend ändern, das bei einschlägig bekannten Dealer in Zukunft der Verdacht bzw. das Beobachten des runterschluckens von irgendwas als Beweismittel ausreicht und vor Gericht zweifelsfrei anerkannt wird, könnte man ebenso auf Brechmittel&Co. verzichten  :wink:
Gespeichert
„Das ist nur Ihre Meinung“

messie

  • > 10.000 Posts
  • ******
  • Beiträge: 15377
  • hrhrhr
Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #127 am: 01 März 2006, 12:51:59 »

Thomas, den Spruch "Im Zweifel für den Angeklagten" kennst du aber schon, oder?

Diese Prämisse ist nicht umsonst so, wie sie ist: Sie verhindert Willkür. Und - vor allem - zu vorschnelle Urteile.

Wenn da nun zum Beispiel ein Dealer ist der dem Polizisten schon eine ganze Weile auf den Sack geht und er nun nach deinem Rechtswunsch einfach sagen kann dass der was geschluckt hat und dann einkassiert wird ohne irgendwelche Beweise zu sichern, dann wird er dies dann halt mal tun. Und sowas sollte nicht sein. Weil das Willkür Tür und Tor öffnet.

Ebenso eben auch ein Brechmitteleinsatz wenn wer behauptet, er hätte etwas geschluckt. Ich wiederhole mich: Was passiert eigentlich, wenn damit nun nix gefunden wird, hmm? Steht dem Menschen dann Schmerzensgeld zu? Müsste es dann ja, ebenso wie es eine finanzielle Entschädigung für jene gibt, die zu Unrecht in Haft waren.

Ich bleibe dabei: Untersuchungshaft, evtl. Abführmittel und dann Einzelzelle mit WC ohne Abfluss aus dem Haus raus. Dann ist das Thema innerhalb von 24 Stunden auch durch - und das ohne das Folterinstrument Brechmittel.
Gespeichert
Nichts ist kostenlos im Leben - außer der Tod, und nicht mal der, denn der kostet dich das Leben.

Thomas

  • > 10.000 Posts
  • ******
  • Beiträge: 15436
  • Industrie und Technik
Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #128 am: 01 März 2006, 15:59:10 »

Zitat von: "messie"

Wenn da nun zum Beispiel ein Dealer ist der dem Polizisten schon eine ganze Weile auf den Sack geht und er nun nach deinem Rechtswunsch einfach sagen kann dass der was geschluckt hat und dann einkassiert wird ohne irgendwelche Beweise zu sichern, dann wird er dies dann halt mal tun. Und sowas sollte nicht sein. Weil das Willkür Tür und Tor öffnet.

Messie, genau das ist das Beispiel, welches ich gebracht habe warum es so eben nicht geht, deswegen ja auch Beweissicherung.Und diese eben durch Brechmittel oder auch dein Abführmittelvorschlag.Wie ich schon schrieb, mir geht es weniger um ein bestimmtes Mittel als vielmehr um eine generell Handhabe zur Beweissicherung in solchen Fällen.

Zitat von: "messie"
Ebenso eben auch ein Brechmitteleinsatz wenn wer behauptet, er hätte etwas geschluckt. Ich wiederhole mich: Was passiert eigentlich, wenn damit nun nix gefunden wird, hmm? Steht dem Menschen dann Schmerzensgeld zu? Müsste es dann ja, ebenso wie es eine finanzielle Entschädigung für jene gibt, die zu Unrecht in Haft waren.

Was ist mit der Blutprobe, bei der sich dann später herausstellt, das du gar keinen bzw. nicht zuviel Alkohol im Blut hattest ? Gibt's da dann auch Schmerzensgeld ? Obwohl ich die Idee mit dem Schmerzensgeld bei unberechtigtem Brechmitteleinsatz eigentlich gar nicht so verkehrt finde, das würde auch zuviel Willkühr behindern, obwohl ich nach wie vor davon überzeugt bin, das Brechmittel&Co. ohnehin nur bei konkretem Verdacht eingesetzt werden und nicht, weil mal ein Beamter gerade schlechte Laune hat.

Zitat von: "messie"
Ich bleibe dabei: Untersuchungshaft, evtl. Abführmittel und dann Einzelzelle mit WC ohne Abfluss aus dem Haus raus. Dann ist das Thema innerhalb von 24 Stunden auch durch - und das ohne das Folterinstrument Brechmittel.
Wie gesagt, von mir aus auch das.
Gespeichert
„Das ist nur Ihre Meinung“

Der Uhu

  • > 1000 Posts
  • ***
  • Beiträge: 1020
Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #129 am: 02 März 2006, 11:41:31 »

(http://img.photobucket.com/albums/v74/mashugama/kotzen.jpg)
Gespeichert

toxic_garden

  • Gast
Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #130 am: 02 März 2006, 11:45:13 »

Zitat von: "Der Uhu"
...

Drogenmittel für Brechdealer? :geek:
Gespeichert

CoFFin

  • Gelegenheitsposter
  • *
  • Beiträge: 56
    • http://www.brutaldeath.de.vu
Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #131 am: 04 März 2006, 19:13:29 »

Dealen ist verboten und damit hat sich. Die verkaufen den Tod auf der Straße, da sollen sie nicht blöd rumheulen wenn man sie härter anfaßt. Gleiches Recht jedem. Jede Aufgabe hat ein Extrem. Und wenn irgend ein Idiot sich zur aufgabe macht Stoff zu verticken kann im ein Extrem passieren. Entwerder die Schrotflinte der Mafia reißt im die Eingeweide raus oder die Bullen drehen im die Eingeweide um, is völlig egal. Verboten ist es und dann werden Maßnahmen ergriffen. Oder glaubt ihr wirklich das man einem Drogendealer noch ein Existenzrecht zusprechen kann? Laut StGB sind sie die gleichen Aasfresser wie Mörder, Kinderschänder, Diebe und Totschläger. Is nunmal so.
Gespeichert
GS

Common Member of Rübennasenhausen

SuicideSociety

  • > 2500 Posts
  • ****
  • Beiträge: 4555
    • http://www.Suicide-Society.de
Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #132 am: 04 März 2006, 19:25:27 »

Zitat von: "CoFFin"
Dealen ist verboten und damit hat sich. Die verkaufen den Tod auf der Straße, da sollen sie nicht blöd rumheulen wenn man sie härter anfaßt. Gleiches Recht jedem. Jede Aufgabe hat ein Extrem. Und wenn irgend ein Idiot sich zur aufgabe macht Stoff zu verticken kann im ein Extrem passieren. Entwerder die Schrotflinte der Mafia reißt im die Eingeweide raus oder die Bullen drehen im die Eingeweide um, is völlig egal. Verboten ist es und dann werden Maßnahmen ergriffen. Oder glaubt ihr wirklich das man einem Drogendealer noch ein Existenzrecht zusprechen kann? Laut StGB sind sie die gleichen Aasfresser wie Mörder, Kinderschänder, Diebe und Totschläger. Is nunmal so.


Du hast die Falschparker, Geschwindigkeitsübertreter, Streamripper etc. vergessen ...

Laut StGB sind die Delikte eben nicht gleich und werden unterschiedlich bestraft ... Und da die Todesstrafe abgeschafft wurden ist haben sie auch Existenzrecht ...

Wir sind ja nicht im Dritten Reich CoFFin
Gespeichert
url=http://www.foren.de/system/user_suicidesociety.html] ~ Schwarzes Dasein ~ [/url]

CoFFin

  • Gelegenheitsposter
  • *
  • Beiträge: 56
    • http://www.brutaldeath.de.vu
Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #133 am: 04 März 2006, 19:42:00 »

Vergleich mich nicht mit Nazis, dann werd ich sauer. Aber wir disskutieren ja nur nicht wahr? Eine Überschreitung des Gesetzes ist eine Überschreitung des Gesetzes. Das ist so und damit fertig. Und ich habe Falschparker usw. nicht vergessen oder ist schonmal jemand gestorben weil jemand einen Behindertenparkplatz zugeparkt hat? Aber Dealer sind nunmal nicht besser als Mörder, sie handeln beide mit dem Tod, und Dealer sind nicht besser als Vergewaltiger, weil sie mit ihrem Klientel so umgehen. Und nichtmal der Vergleich zum Kinderschänder ist hart, denn in meinem Ort wurden 96 mehrere Typen dingfest gemacht die LSD an Grundschüler vertickt haben. Diese Typen haben Scheiße gebaut und sollten manns genug sein die Strafe und die Konsequenzen zu tragen.
Gespeichert
GS

Common Member of Rübennasenhausen

Kortirion

  • > 1000 Posts
  • ***
  • Beiträge: 2301
Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #134 am: 04 März 2006, 19:46:26 »

Und wenn jemand scheiße gebaut hat, gelten für den elementare Grundrechte wie die menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht mehr?
Interessant...klingt für mich aber doch eher nach drittem Reich oder zumindestens nach einem hinterwäldlerischen autoritären System.
Gespeichert
Man has always created his gods, rather than his gods creating him.