Stimmen insgesamt: 46
Umfrage geschlossen: 21 Februar 2006, 13:58:28
wäre die aussage zu krass, würde ich denken:"lieber drogendealer, du hast jetzt die freie wahl, dieses brechmittel zu nehmen oder ich schlitze dich unter örtlicher betäubung auf und schaue einfach mal nach ob du etwas geschluckt hast."falls ja, wäre es ja nur ein gedanke, falls nicht eine laute überlegung :twisted:
Und noch zu dem Kommentar "einwandfrei bewiesen":Wenn es so einwandfrei bewiesen wäre, würde das den Brechmitteleinsatz jawohl um so unlogischer machen, oder nicht?
Mal so ganz stumpf nachgefragt: Wenn es *zweifelsfrei* erwiesen ist, wozu brauchts dann noch ne Beweissicherung?
Zitat von: "Thomas"Es ist ja wohl nicht so, das irgenwelche Bürger auf der Straße abgefangen und mal kurz gebeten werden, ein Brechmittel zu schlucken, sondern das soetwas zum Einsatz kommt, wenn es wirklich angebracht ist.Das halte ich eben nie für angebracht. Aber selbst wenn es wirklich "angebracht" wäre - wer definiert die Grenze? Wie schon erwähnt macht eine "Beweissicherung" durch Erbrechen nur dann Sinn, wenn andere Beweise fehlen.
Es ist ja wohl nicht so, das irgenwelche Bürger auf der Straße abgefangen und mal kurz gebeten werden, ein Brechmittel zu schlucken, sondern das soetwas zum Einsatz kommt, wenn es wirklich angebracht ist.
Um diese Methoden durchsetzen zu können, muss erst einmal der Rechtstaat abgeschafft werden und voila: die Anarchie ist da. Jeder haut Jedem auf's Maul, der einem irgemdwie dumm kommt oder nicht in dem Kram passt.
Meiner Meinung ist es nicht so wichtig einen Schuldigen zu bestrafen, wie einen Unschuldigen vor fälschlicher Strafe zu bewahren.
Wenn da nun zum Beispiel ein Dealer ist der dem Polizisten schon eine ganze Weile auf den Sack geht und er nun nach deinem Rechtswunsch einfach sagen kann dass der was geschluckt hat und dann einkassiert wird ohne irgendwelche Beweise zu sichern, dann wird er dies dann halt mal tun. Und sowas sollte nicht sein. Weil das Willkür Tür und Tor öffnet.
Ebenso eben auch ein Brechmitteleinsatz wenn wer behauptet, er hätte etwas geschluckt. Ich wiederhole mich: Was passiert eigentlich, wenn damit nun nix gefunden wird, hmm? Steht dem Menschen dann Schmerzensgeld zu? Müsste es dann ja, ebenso wie es eine finanzielle Entschädigung für jene gibt, die zu Unrecht in Haft waren.
Ich bleibe dabei: Untersuchungshaft, evtl. Abführmittel und dann Einzelzelle mit WC ohne Abfluss aus dem Haus raus. Dann ist das Thema innerhalb von 24 Stunden auch durch - und das ohne das Folterinstrument Brechmittel.
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Dealen ist verboten und damit hat sich. Die verkaufen den Tod auf der Straße, da sollen sie nicht blöd rumheulen wenn man sie härter anfaßt. Gleiches Recht jedem. Jede Aufgabe hat ein Extrem. Und wenn irgend ein Idiot sich zur aufgabe macht Stoff zu verticken kann im ein Extrem passieren. Entwerder die Schrotflinte der Mafia reißt im die Eingeweide raus oder die Bullen drehen im die Eingeweide um, is völlig egal. Verboten ist es und dann werden Maßnahmen ergriffen. Oder glaubt ihr wirklich das man einem Drogendealer noch ein Existenzrecht zusprechen kann? Laut StGB sind sie die gleichen Aasfresser wie Mörder, Kinderschänder, Diebe und Totschläger. Is nunmal so.