Stimmen insgesamt: 46
Umfrage geschlossen: 21 Februar 2006, 13:58:28
Öh, also ob die einem *jetzt* Brechmittel geben, dann einsperren und den Anwalt rufen, oder Einsperren-Zwecks-Warten und *während* des Wartens den Anwalt rufen halte ich schon für einen Unterschied. Bis der Anwalt wg. dem Brechmitteleinsatz da ist, kann das Ganze ja schon vorbei sein.
Mal ganz davon abgesehen das es hier um das "Beweismittel" geht. Man denke einmal über die Gefahr nach, die ein Dealer eingeht, wenn er so ein Drogentütchen schluckt....Von daher finde ich es voll in Ordnung, denn wenn sich einmal so ein Tütchen (oder was auch immer) öffnet, und das ganze Zeug im Magen rumkräucht ist der Typ tot. Und das könnte man das als Unterlassenehilfeleistung nennen
Zitat von: "DarkAngel"Von daher finde ich es voll in Ordnung, denn wenn sich einmal so ein Tütchen (oder was auch immer) öffnet, und das ganze Zeug im Magen rumkräucht ist der Typ tot. Und das könnte man das als Unterlassenehilfeleistung nennenUnd dem Dealer ein Brechmittel zu verabreichen, wäre dann diese "Hilfeleistung"?
Von daher finde ich es voll in Ordnung, denn wenn sich einmal so ein Tütchen (oder was auch immer) öffnet, und das ganze Zeug im Magen rumkräucht ist der Typ tot. Und das könnte man das als Unterlassenehilfeleistung nennen
Hmm..das beantwortet mir aber immer noch nicht meine Frage, warum das einsperren weniger dramatisch ist als das Brechmittel, obgleich ich meinen ethischen Empfindungen nach zu urteilen dazu tendiere, etwas ähnliches zu denken.
Aber warum haben wir so ein Problem mit einer körperlichen Komponente? Warum ist ein Eingriff in den Körper problematischer als ein Eingriff in die Menschen-/Persönlichkeitsrechte? Ich persönlich würde es weitaus einschränkender und zutiefst demütigend finden, wenn man mir beim scheissen zugucken würde, als ein Brechmittel einnehmen zu müssen.
Es geht ja nicht nur um die U-Haft. Die ist ja in beiden Fällen gegeben, wenn man nnun von dem Fall ausgeht, den Du geschildert hattest.Natürlich ist es ein Unterschied, ob die betreffende Person erst ein Brechmittel einnehmen musste und dann hinter schwedische Gardinen wandert, oder keins eingesetzt wurde und die Person ohne vorherigen Brechmitteleinsatz in den Karzer muss.Aus meiner Sicht allerdings allein nur aus dem Grund, weil im ersten Fall zwei Maßnahmen stattfanden. Stünde aber zur Option Brechmittel ODER einknasten, wäre ich mir da nicht so sicher, ob es da rein juristisch betrachtet so einen wahnsinnigen Unterschied gibt.
Aber da hab ich auch zu wenig Ahnung von. Was mich viel mehr interessiert ist die Ethik, die einigen von uns sagt, dass ein körperlicher Eingriff dramatischer ist als Psychoterror.
von Kotzen alleine ist noch keiner gestorben :twisted:
Nichts destotrotz sollte die Polizei die Möglichkeit haben, eines von beiden bei konkreten Verdachtsfällen anzuwenden, auch wenn hier die linke "Hilfe, der böse, faschistische Polizeistaat"-Fraktion hundermal dagegen andiskutiert.
Zitat von: "phaylon"Öh, also ob die einem *jetzt* Brechmittel geben, dann einsperren und den Anwalt rufen, oder Einsperren-Zwecks-Warten und *während* des Wartens den Anwalt rufen halte ich schon für einen Unterschied. Bis der Anwalt wg. dem Brechmitteleinsatz da ist, kann das Ganze ja schon vorbei sein.Hmm..das beantwortet mir aber immer noch nicht meine Frage, warum das einsperren weniger dramatisch ist als das Brechmittel, obgleich ichmeinen ethischen Empfindungen nach zu urteilen dazu tendiere, etwas ähnliches zu denken. Aber warum haben wir so ein Problem mit einer körperlichen Komponente? Warum ist ein Eingriff in den Körper problematischer als ein Eingriff in die Menschen-/Persönlichkeitsrechte? Ich persönlich würde es weitaus einschränkender und zutiefst demütigend finden, wenn man mir beim scheissen zugucken würde, als ein Brechmittel einnehmen zu müssen. Es geht ja nicht nur um die U-Haft. Die ist ja in beiden Fällen gegeben, wenn man nnun von dem Fall ausgeht, den Du geschildert hattest.Natürlich ist es ein Unterschied, ob die betreffende Person erst ein Brechmittel einnehmen musste und dann hinter schwedische Gardinen wandert, oder keins eingesetzt wurde und die Person ohne vorherigen Brechmitteleinsatz in den Karzer muss.Aus meiner Sicht allerdings allein nur aus dem Grund, weil im ersten Fall zwei Maßnahmen stattfanden. Stünde aber zur Option Brechmittel ODER einknasten, wäre ich mir da nicht so sicher, ob es da rein juristisch betrachtet so einen wahnsinnigen Unterschied gibt. Aber da hab ich auch zu wenig Ahnung von. Was mich viel mehr interessiert ist die Ethik, die einigen von uns sagt, dass ein körperlicher Eingriff dramatischer ist als Psychoterror.Zitat von: "DarkAngel"Mal ganz davon abgesehen das es hier um das "Beweismittel" geht. Man denke einmal über die Gefahr nach, die ein Dealer eingeht, wenn er so ein Drogentütchen schluckt....Von daher finde ich es voll in Ordnung, denn wenn sich einmal so ein Tütchen (oder was auch immer) öffnet, und das ganze Zeug im Magen rumkräucht ist der Typ tot. Und das könnte man das als Unterlassenehilfeleistung nennenÄh?! Also Moment mal, die betreffende Person, die das Tütchen schluckte, ist doch immernoch für das schlucken des Tütchens selbst verantwortlich. Zudem handelt es sich bei dem eben genannten Vorgang nicht um einen "Unfall", sondern um eine bewusste Handlung. Insofern kann von unterlassener Hilfeleistung keine Rede sein.
Zitat von: "Thomas"Nichts destotrotz sollte die Polizei die Möglichkeit haben, eines von beiden bei konkreten Verdachtsfällen anzuwenden, auch wenn hier die linke "Hilfe, der böse, faschistische Polizeistaat"-Fraktion hundermal dagegen andiskutiert.Also "links" bin ich sicherlich nicht. Und das ist man wohl auch nicht zwangsläufig, wenn man meint, dass auch mal Grenzen gezogen werden sollten, was der Staat denn dürfen sollte. Aber ich weiss schon, der brave Bürger hat ja nichts zu verbergen oder zu befürchten, nicht wahr?
Ich fühle mich auch nicht angesprochen weil ich nur gegen das Brechmittel aber nicht gegen die normale Wartezeit war.
Es ist ja wohl nicht so, das irgenwelche Bürger auf der Straße abgefangen und mal kurz gebeten werden, ein Brechmittel zu schlucken, sondern das soetwas zum Einsatz kommt, wenn es wirklich angebracht ist.
Ich hab jedenfalls etwas gegen frustrierte Polizisten, die irgendwelche Drogenverkäufer wieder laufen lassen müssen, weil man ihnen nichts nachweisen kann.
Zitat von: "Thomas"Nichts destotrotz sollte die Polizei die Möglichkeit haben, eines von beiden bei konkreten Verdachtsfällen anzuwenden, auch wenn hier die linke "Hilfe, der böse, faschistische Polizeistaat"-Fraktion hundermal dagegen andiskutiert.Das hat wenig mit "links" oder "rechts" zu tun (wie Phaylon schon schrieb), sondern mit einer prinzipiellen Sicht auf die Rolle des Staats und seinen Organen. Dass z.B. eine Grenze überschritten ist, wenn die Polizei Angriffe auf den Körper von Menschen verübt... Oder auch, dass JedeR zuallererst selbst dafür verantwortlich ist, welche Substanzen er konsumiert.
Zitat von: "Thomas"Es ist ja wohl nicht so, das irgenwelche Bürger auf der Straße abgefangen und mal kurz gebeten werden, ein Brechmittel zu schlucken, sondern das soetwas zum Einsatz kommt, wenn es wirklich angebracht ist.Das halte ich eben nie für angebracht. Aber selbst wenn es wirklich "angebracht" wäre - wer definiert die Grenze? Wie schon erwähnt macht eine "Beweissicherung" durch Erbrechen nur dann Sinn, wenn andere Beweise fehlen.
Zitat von: "Thomas"Ich hab jedenfalls etwas gegen frustrierte Polizisten, die irgendwelche Drogenverkäufer wieder laufen lassen müssen, weil man ihnen nichts nachweisen kann.!!!!!!Wenn Polizisten - wie Du vermutest - sich tatsächlich dadurch frustrieren lassen, weil sie einem Verdächtigen keine Straftat nachweisen können, dann ist es um die psychische Eignung der Personen die diesen Beruf als "Freund und Helfer" ausüben ganz offenbar um einiges schlimmer bestellt, als ich in meinen größten Alpträumen vermutet hätte.
Ich weiß, du bist grundsätzlich anderer Meinung, so aus Prinzip :wink:
Das ist vermutlich der prinzipielle Unterschied unser Herangehensweisen : Duscheinst bestimmte Mittel generell abzulehnen, weil damit Missbrauch betriebenwerden könnte.
Vieleicht ist "frustriert" der falsche Ausdruck, auf jeden Fall ist es einUnding, das Polizisten Kriminelle laufen lassen müssen, weil diese die Beweiseherunterschlucken.
Das hat dem Polizisten allerdings trotzdem egal zu sein. Jedenfalls meiner Ansicht nach. Wenn er es persönlich übel nimmt, dass er dem Gesetz zu folgen hat, ist er in seinem Beruf falsch. Immerhin geht es hier gerade darum, was erlaubt ist, und nicht, wie man dem Polizisten das Berufsleben angenehm gestaltet.