Schwarzes Hamburg

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Umfrage

Brechmittel für Dealer?

Ja
- 25 (51%)
Nein
- 21 (42.9%)
Kann mich nicht entscheiden
- 3 (6.1%)

Stimmen insgesamt: 46

Umfrage geschlossen: 21 Februar 2006, 13:58:28


Autor Thema: Brechmittel für Drogendealer?  (Gelesen 22024 mal)

Der Uhu

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Brechmittel für Drogendealer?
« am: 21 Februar 2006, 13:58:28 »

Nicht ganz neu das Thema aber was soll's.

Sollte man festgenommenen Drogendealern, die das Beweismittel, also das Drogentütchen, vor der Festnahme schlucken konnten, Brechmittel geben damit sie das Beweismittel wieder auskotzen? Oder verstößt das gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit?
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SoylentHolger

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #1 am: 21 Februar 2006, 14:09:22 »

Man nimmt Festgenommenen ja auch die Waffen ab.
Was sind Drogen anderes als Waffen gegen die Suechtigen? Also raus damit!
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Vincent

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #2 am: 21 Februar 2006, 14:14:13 »

Also für mich bedroht ein Erbrechen nicht die körperliche Unversehrtheit, also immer rein damit!

Red
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"Was machst du hier?" - "Mir sind draußen die Gegner ausgegangen, da dachte ich, ich komme einfach rein."

colourize

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #3 am: 21 Februar 2006, 14:24:46 »

Das Zwangsverabreichen von Medikamenten überschreitet m.E. bei weitem die ethischen Grenzen dessen, was die Polizei dürfen sollte.
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SoylentHolger

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #4 am: 21 Februar 2006, 14:28:53 »

Zitat von: "colourize"
Das Zwangsverabreichen von Medikamenten überschreitet m.E. bei weitem die ethischen Grenzen dessen, was die Polizei dürfen sollte.


Wie siehts aus mit dem Durchsuchen der Faekalien? Verletzt keinen ist aber sicherlich auch ein Eingriff in die Privatsphaere.
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toxic_garden

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #5 am: 21 Februar 2006, 14:43:31 »

Wenn er es sich schon in den Mund steckt, dann wird es gefälligst auch brav aufgegessen.

Die Polizei bzw. der verantwortliche Arzt begibt sich auf ganz dünnes Eis, wenn er dem vermeintlichen Drogendealer brechreizerzeugende Mittel einflösst. Schliesslich ist sowas auch immer mit Risiken verbunden. Es dient zwar letztendlich auch dem Wohl des Drogendealers (geplatzte Heroin- oder Crackbeutelchen im Magen können einfach nicht gesund sein!), aber wenn er gesund leben wollte, hätte er das Zeug sicherlich nicht gefressen. Insofern: contra herbeigeführtes Erbrechen aufgrund der Risiken, pro selbstgemachte Leiden. ;)
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DerNarr

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #6 am: 21 Februar 2006, 17:58:44 »

Ich find das völlig legitim,  wenn es nach mir ginge, dürften sie die auch aufschlitzen und nachsehen..
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Akira

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #7 am: 21 Februar 2006, 18:19:51 »

zur not so lange einbuchten bis er ausgeschissen hat *G*
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MurMur

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #8 am: 21 Februar 2006, 18:28:54 »

wenn sie das Schlucken gesehen haben und unter durch einen Arzt ausgeführt sofort.

In diesen Fällen geht es immer um harte Drogen wie Heroin und Kokain und da ich weder möchte das Leute die damit Dealen frei rumlaufen noch das sie durch ein geplatztes Paket abnippeln, bin ich absolut für Brechmittel.
 
Die gesundheitlichen Risiken des Brechens sind doch deutlich geringer als die von Drogen und um die Leute hinter Gitter zu bringen braucht man nunmal Beweise....
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phaylon

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #9 am: 21 Februar 2006, 19:03:41 »

[X] Sinnvolle Drogenpolitik statt Foltern der Laufburschen ;)
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messie

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #10 am: 21 Februar 2006, 19:18:45 »

Zitat
wenn sie das Schlucken gesehen haben

Eben. Wenn.
Und mal ganz naiv gefragt: Wenn sie es gesehen haben dass jemand geschluckt hat, warum dann nicht solange festhalten bis es unten wieder rauskommt? Bis dahin ist es dann halt ein Indizienfall. Das Indiz besteht dann darin, dass man gesehen hat, dass derjenige was geschluckt hat. Und Backpulver ist das ja wohl in der Regel nicht  :wink:

Das verhindert auch Fehlurteile und Willkür: Mal angenommen wer behauptet er hätte gesehen dass der da was geschluckt hat. Brechmitteleinsatz, und uups! nix kommt raus - was nu? "tschuldigung, war nicht so gemeint" säuseln? - Dazu ist der Einsatz von Brechmitteln ein viel zu gravierender körperlicher Eingriff. Nur auf Verdacht jemanden so foltern halte ich für völlig daneben, zumal es ja auch die "weiche" Variante des Abwartens gibt.
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olli

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #11 am: 21 Februar 2006, 19:37:37 »

Zitat von: "DerNarr"
Ich find das völlig legitim,  wenn es nach mir ginge, dürften sie die auch aufschlitzen und nachsehen..

\o/

Zitat von: "phaylon"
[X] Sinnvolle Drogenpolitik statt Foltern der Laufburschen ;)

[x] foltern und wegschließen von menschen, die aktiv für den drogenkonsum von anderen menschen verantwortlich sind
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MurMur

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #12 am: 21 Februar 2006, 19:42:14 »

Zitat von: "messie"
Zitat
wenn sie das Schlucken gesehen haben

Eben. Wenn.
Und mal ganz naiv gefragt: Wenn sie es gesehen haben dass jemand geschluckt hat, warum dann nicht solange festhalten bis es unten wieder rauskommt? Bis dahin ist es dann halt ein Indizienfall. Das Indiz besteht dann darin, dass man gesehen hat, dass derjenige was geschluckt hat. Und Backpulver ist das ja wohl in der Regel nicht  :wink:  


Da ist dann wieder das Problem mit den Menschenrechten, immerhin muss man ihn dann irgendwo einsperren wo kein Abfluss und keine andere Versteck- oder Entsorgungsmöglichkeit besteht
und man muss dabei sein während er sein Geschäft verrichtet
und dann müssen mindestens 2 Beamten ein Arzt (wenn ein Päckchen Platzt) der Staatsanwalt und der Verteidiger dabei sein damit ja niemand ihm ein päckchen unterschiebt sondern jeder sieht das es direkt aus ihm wieder herauskommt.

Ne Danke, unter Ärztlicher aufsicht find ich Brechmittel völlig ok. Meinetwegen soll ein Verteidiger auch dabei sein aber wer Drogen schmuggeln kann, kann auch kotzen

Edit: wie lange soll man eine solche person den Festhalten nur wegen Indizien? 6h 12h 24h 48h 7Tage
wie soll man die Menschenwürde berücksichtigen bis er sein Stuhlgang hat?
Was ist wenn er durch das platzen eines päckchens (meist Kondomme) stirbt bzw wegen Magenverschluß ist das dann farlässige Tötung?!
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BloodyReality

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #13 am: 21 Februar 2006, 19:44:04 »

Zitat von: "messie"
Zitat
wenn sie das Schlucken gesehen haben

Eben. Wenn.
Und mal ganz naiv gefragt: Wenn sie es gesehen haben dass jemand geschluckt hat, warum dann nicht solange festhalten bis es unten wieder rauskommt? Bis dahin ist es dann halt ein Indizienfall. Das Indiz besteht dann darin, dass man gesehen hat, dass derjenige was geschluckt hat. Und Backpulver ist das ja wohl in der Regel nicht  :wink:

Das verhindert auch Fehlurteile und Willkür: Mal angenommen wer behauptet er hätte gesehen dass der da was geschluckt hat. Brechmitteleinsatz, und uups! nix kommt raus - was nu? "tschuldigung, war nicht so gemeint" säuseln? - Dazu ist der Einsatz von Brechmitteln ein viel zu gravierender körperlicher Eingriff. Nur auf Verdacht jemanden so foltern halte ich für völlig daneben, zumal es ja auch die "weiche" Variante des Abwartens gibt.


*unterschreib*
Nem Kinderschänder wird doch auch kein Dildo in den Hintern geschoben weil er n Kind vergewaltigt hat...is n krasser Vergleich, aber Drogen machen im Prinzip genausoviel kaputt...nämlich ein Leben...so.
Nur mal so wegen Sprüchen wie "Die machen das Leben von anderen kaputt, von daher können se auch leiden!"
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Spiel mit mir, lass mich links liegen und ignorier mich. Aber verletz mich nicht!!!

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Sag mir nicht, was ich zu tun habe, wenn ich dich nicht danach frage! :P

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http://www.friend-check.de/friends.php?tid=102841

SuicideSociety

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Brechmittel für Drogendealer?
« Antwort #14 am: 21 Februar 2006, 19:50:34 »

Was wohl einige Polizisten gerne machen würden aber verboten ist ( halten ja auch nicht immer zusammen die Staatsdiener ) wäre das Indenmagentreten. Genauso eine Körperverletzung oder Körperbeinflussung die auch gesundheitschädigende Folgen haben kann ist das Medikamenteverabreichen. Ich bin für die normale Ausscheidungszeit ( Es sei denn es ist schon ein oder mehr Kügelchen oder Beutelchen etc. zerplatzt und man muss Leben und Gesundheit retten )

Und wenn bei einigen Menschen Fäkalien Privatssphäre sein soll dann sollten sie auch ihre Fäkalien in Tüten packen und mit Namen versehen was sie nie machen sondern diese 'Privatssphäre' schnell loswerden wollen und diese zu 'Abfall' wird ( oder zu Biomüll der von sichdarinbefindlichen Fremdkörpern getrennt werden muss ), der im 'Staatseigentum' übergeht denn dieser muss diesen ja entsorgen
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