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Umfrage

Sollten die persönlichen Daten von bekannten Sexualstraftätern allgeimen zugänglich sein?

Nein
- 25 (62.5%)
Ja
- 15 (37.5%)

Stimmen insgesamt: 37

Umfrage geschlossen: 21 Juli 2005, 12:20:56


Autor Thema: Was tun mit verurteilten Sexualstraftätern?  (Gelesen 15125 mal)

die rote Zora

  • Gast
Was tun mit verurteilten Sexualstraftätern?
« Antwort #30 am: 21 Juli 2005, 17:56:24 »

Nagut, dann muss ich halt doch ausholen:

Meiner Meinung nach kann man sie nicht rehabilitieren, weil sie nicht zu einem Zustand zurückkehren können, der für sie niemals existierte. Das Konzept der erzwungenen Therapie ist ein Widerspruch in sich: Erfolgreiche psychiatrische Therapie erfordert Teilnehmer, keine bloßen Empfänger. Über die Hälfte aller erwachsenen Sexualstraftäter haben schon im Jugendalter mit dem delinquenten Verhalten oder entsprechenden Phantasien begonnen. Gerade diese Personengruppe ist einer Therapie gegenüber wenig motiviert und nur schwer behandelbar.

Sollten wir uns also darauf konzentrieren, ihr Selbstbewußtsein zu verbessern? Inhaftierte Sexualverbrecher bekommen so viel Fanpost wie Rockstars. Sie werden von den Medien hofiert (jaja, ich wieder mit meinen Medien...), von Soziologen studiert, jedes Wort von ihnen wird wie ein tiefsinniger Schatz gehortet. Ihre Zeichnungen werden gesammelt, ihre Gedichte veröffentlicht.

Wenn wir Sexualverbrecher also nicht hinrichten wollen (wie die extremsten Fälle in Amerika), aber auch keine sinnvolle Behandlung kennen: was für Möglichkeiten der Verteidigung haben wir?

In Washington gibt es ein Gesetz für Sexualverbrecher, das es erlaubt, solche Täter auf unbestimmte Zeit zu inhaftieren, wenn ihre Freilassung gefährlich erscheint. Die Kritiker argumentieren mit der zweifelhaften Fähigkeit der Psychiatrie, zutreffende Prognosen abzugeben.

Natürlich ist meine "Schwanz ab"-Maßnahme keine Lösung. Sexualmorde wurden auch schon von physisch kastrieren Vergewaltigern begangen. Menschen wurden mit stumpfen Gegenständen vergewaltigt. Und natürlich stimmt es: Wie kastriert man weibliche Verbrecher?
Aber es ist meine Wut, die mir sagt: Wenn Therapien an ihnen abprallen, dann brauchen sie eine Bestrafung, an die sie ständig wieder erinnert werden.

Chronische Sexualverbrecher können nicht mehr auf die andere Seite zurück. In ihrem innersten wünschen sie es sich vielleicht, aber gegen den Trieb kommen sie glaube ich nicht an. Wenn wir sie weder töten, noch freilassen wollen, bleibt uns meiner Meinung nur eine Möglichkeit: Wir nennen sie Monster und isolieren sie.

Wenn es um sexuelle Sadisten geht, werden uns keine psychiatrischen Diagnosen beschützen. Beschwichtigungspolitik gefährdet uns. Rehabilitation ist für mich ein Witz.

Ein Interview mit einem Psychologen (weiß nicht mehr wer) hatte mich noch bestätigt: Er hatte über die Jahre mit vielen Sexualverbrechern gesprochen. Jeder von ihnen war erstaunt darüber, daß wir sie nicht jagen, daß wir sie laufen lassen, wenn wir sie schon mal fangen.

Experimente mit sexuellen Sadisten haben bisher nur Opfer produziert.
Vielleicht wären lebenslange Haftstrafen ohne Chance auf Bewährung für verschiedene Sexualverbrechen die richtige Antwort. Keine Ahnung, ob sich das finanzieren lässt.
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olli

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Was tun mit verurteilten Sexualstraftätern?
« Antwort #31 am: 21 Juli 2005, 17:58:51 »

die öffentliche denunzierung ist mit sicherheit ein relativ unpraktisches mittel zur vermeidung künftiger übergriffe, da gebe ich allen recht. ich finde nur jede zusätzliche strafe für solche leute voll in ordnung. hier noch ein paar praktische ideen für den zukünftigen umgang mit triebtätern nach verbüßen von haftstrafen:

idee 1: unbrauchbar-machen von händen und genitalien ohne verstümmelung mittels einer permanent-fessel, so, als würde man die hände und den schritt in gips gießen. wird wöchentlich überprüft und von mir aus erneuert, man ist ja kein unmensch *lach*

idee 2: einpflanzung eines permanenten signalgebers; zum einen kann die polizei die person 24/7 auf den meter genau lokalisieren, zum anderen macht das ding lärm, wenn sich der träger einem kindergarten oder einer schule nähert. oder kinder kriegen ein armbändchen, welches den signalgeber aktiviert.

idee 3: für immer wegsperren.

3. ist praktikabler und (derzeit) günstiger.
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schwarze Katze

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Was tun mit verurteilten Sexualstraftätern?
« Antwort #32 am: 21 Juli 2005, 18:06:19 »

@Rote Zora

danke für ausführliche Erklärung.
Ich denke genauso, nur kann ich mangels Sprachsvermögen es nicht so treffend ausdrücken
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Jinx

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Was tun mit verurteilten Sexualstraftätern?
« Antwort #33 am: 21 Juli 2005, 18:26:44 »

Zitat
Sexualstraftaten haben im wesentlichen damit zu tun, dass die Männer frustriert sind, alleine zuhause sitzen und sich denken wie fies und gemein die Welt ist, und einen Job finden sie auch nicht und kommen sich deswegen nutzlos und verachtet vor, weil sie ja arbeitslos sind und als Arbeitloser kriegt man eh keinen Respekt, und dann sind sie frustriert, weil keiner mit ihnen redet, und die Frauen schauen sie nicht mal mit dem Hintern an, dabei sind sie doch so nett und versuchen immer Gentlemen zu sein. Tja, und dann ist da ja die hübsche Nachbarin und zu der war er doch auch immer nett und hat ihr sogar beim Einzug geholfen und jetzt grüßt sie ihn nicht mal mehr -------> und dann geht er einfach mal rüber und zeigt dem Flittchen was er davon hält!



Diese Argumentation finde ich problematisch: erstens, weil es die ganzen Leute nicht erfaßt, die trotz familiären Kontextes, beruflichen Erfolgs etc. vergewaltigen, d.h. wo mit der Triebsteuerung etwas ganz im Argen ist und zweitens, weil ich den Schluß "mir geht es scheiße, also gehe ich hinaus und vergewaltige" nicht akzeptiere. Denn es geht sehr vielen Leuten zumindest zeitweise nicht gut, und die machen... gar nichts in diese Richtung. Ich denke, man kann die Verantwortung für Sexualstraftäter nur sehr begrenzt an die Gesellschaft delegieren. Selbst wenn eindeutig feststeht, dass jemand Frauen vergewaltigt, weil er von seiner Mutter im Alter von 18 Jahren noch gebadet wurde und nie etwas zu sagen hatte, ist das Interesse der Opfer (der tatsächlichen wie auch - nach einer einschlägigen Straftat - der potentiellen) m. E. vitaler. Denn es sind nicht die Opfer, die ihn gebadet und unterdrückt haben und es ist nicht akzeptabel, diese Aversionen (sei es nun frustration, frühkindlicher Mißbrauch oder was auch immer) an wildfremde Menschen delegieren zu lassen. Daher bin ich - wie bereits erwähnt - dafür, die volle Bandbreite der Gesetze auszuschöpfen, also auch: mehr Sicherungsverwahrung.

Edit: das gilt nicht für Busengrabscher, Hinternkneifer etc. Da gibt es wirksame Methoden, sich die Leute auf immer auf Distanz zu halten.
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Das Leben sollte keine Reise mit dem Ziel sein, attraktiv und mit einem guterhaltenen Körper unter die Erde zu kommen. Wir sollten lieber seitlich hineinrutschen, Schokolade in einer Hand, Absinth in der anderen, unser Körper total verbraucht und dabei schreiend "Wow, was für eine Fahrt!"
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Der Uhu

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Was tun mit verurteilten Sexualstraftätern?
« Antwort #34 am: 21 Juli 2005, 18:30:53 »

@ rote Zora:

1. erstens denke ich nicht, dass man über Sexualstraftäter im allgemeinen sprechen sollte. Dazu ist das Spektrum der verschiedenen Straftäter zu groß und deren Taten zu unterschiedlich. Also differenziere mal bitte schön zwischen dem Hinterngrabscher und dem Kindermörder.

2. Ein bloßes Wegsperren funktioniert doch nur bei den Mördern. Ein Vergewaltiger komt nach x Jahren wieder raus. Der bekommt für seine Tat nicht lebenslänglich. Das bekommen nur Mörder. Für die Zeit im Knast ist es an den Behörden, dafür zu sorgen, dass der Typ, wenn er rauskommt nicht völlig aus der Bahn geworfen ist. Dann wäre sein Zustand ja noch schlimmer als zuvor und der Knast würde Kriminelle produzieren anstatt das Gegenteil zu erreichen.

3. Auch die erzwungene Therapie kann helfen. Diese Leute sind in ihrem Job ausgebildet und wissen, wie sie ihre Patienten handhaben müssen. Du stellst Dir glaube ich gerade einen Gefangenen vor, der mit verschrenkten Armen und findterer Mine auf seinem Stuhl sitzt und irgendeinen Psychologen, der sinnlos auf ihn einredet. Aber das läuft ganz anders ab und diese Therapien haben sehr wohl Erfolge vorzuweisen. Und die Tatsache, daß die Erfolgsrate nicht 100% beträgt ist für mich nicht mal ein Grund darüber nachzudenken, sie abzuschaffen.

4. Inhaftierte Sexualverbrecher kriegen also Fanpost wie Rockstars. Ja sicher, du hast bei der MoPo gearbeitet, oder? Da habe ich aber anderes gehört, wie Kinderschänder im Knast, speziell von den Mitgefangenen, behandelt werden. Und Post kriegen die höchstens Drohbriefe. Vielleicht gab es mal welche, die Fanpost erhalten haben. Aber wenn der Anteil über dem zehntel eines Promills liegt würde mich das wundern.

5. Ausserdem werden Sexualverbrecher in den USA nicht hingerichtet. Nur Mörder! Der Mord kann natürlich im Rahmen einer Vergewaltigung stattgefunden haben, aber erhängt wird er nicht wegen der Vergewaltigung, sondern wegen des Mordes (wobei die Vergewaltigung natürlich noch dazukommt).

6. Wut ist ein schlechter Ratgeber der Justiz.

Zitat
Rehabilitation ist für mich ein Witz.


7. Rehabilitation von total durchgeknallten, psychisch pervertierten Sexmonstern ist ein Witz. OK. Die Rehabilitation im allgemeinen stellt das Überhaupt nicht im Frage. Sie stößt halt nur bei solchen Leuten an ihre Grenzen. Bei anderen Leuten stößt sie nicht an ihre Grenzen und funktioniert. Die Minderheit der (Sexual-)Straftäter wird rückfällig.

8. Wo würdest Du denn anfangen, lebenslange Haftstrafen zu verteilen? Bei welchem Täterprofil oder welcher Tat?
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Der Uhu

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Was tun mit verurteilten Sexualstraftätern?
« Antwort #35 am: 21 Juli 2005, 18:37:01 »

@ Jinx: Zustimmung. Allerdings wollte ich die Täter ja nicht entschuldigen, sondern wollte nur mal darauf hinweisen, wie es bei so manchem wohl funktioniert. Das wir es bei den Sexualstraftätern mit sehr diversen Täterprofilen zu tun haben, versteht sich von selbst. Und je nach dem, womit man es zu tun hat, kann man die Gesellschaft zum Teil dafür verantwortlich machen oder eben nicht. Oder man kann der Gesellschaft die Verantwortung für die Heilung auftragen oder eben nicht. Das kommt darauf an, wie schwer die Tat war, worin die Gründe dafür liegen, und mit wem man es zu tun hat etc. etc..
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schwarze Katze

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Was tun mit verurteilten Sexualstraftätern?
« Antwort #36 am: 21 Juli 2005, 18:41:34 »

Zitat von: "Der Uhu"


3. Auch die erzwungene Therapie kann helfen. Diese Leute sind in ihrem Job ausgebildet und wissen, wie sie ihre Patienten handhaben müssen. Du stellst Dir glaube ich gerade einen Gefangenen vor, der mit verschrenkten Armen und findterer Mine auf seinem Stuhl sitzt und irgendeinen Psychologen, der sinnlos auf ihn einredet. Aber das läuft ganz anders ab und diese Therapien haben sehr wohl Erfolge vorzuweisen. Und die Tatsache, daß die Erfolgsrate nicht 100% beträgt ist für mich nicht mal ein Grund darüber nachzudenken, sie abzuschaffen.



Frage: wieviel Therapeuten könen eine Glühbirne auswechseln?
Antwort:. einer, aber nur, wenn die Glühbirne es ausdrücklich will.

So ist es mit der Therapie :twisted:

Zitat von: "Der Uhu"
4. Inhaftierte Sexualverbrecher kriegen also Fanpost wie Rockstars. Ja sicher, du hast bei der MoPo gearbeitet, oder? Da habe ich aber anderes gehört, wie Kinderschänder im Knast, speziell von den Mitgefangenen, behandelt werden. Und Post kriegen die höchstens Drohbriefe. Vielleicht gab es mal welche, die Fanpost erhalten haben. Aber wenn der Anteil über dem zehntel eines Promills liegt würde mich das wundern.


ach, keine Sorge. Die sitzen doch in einem Sondertrakt.
Und was Fanpost betrifft, das kann auch sein. Wenn man sich noch an Fall Thomas Holst erinnert
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die rote Zora

  • Gast
Was tun mit verurteilten Sexualstraftätern?
« Antwort #37 am: 21 Juli 2005, 19:08:08 »

Zitat von: "Der Uhu"

1. erstens denke ich nicht, dass man über Sexualstraftäter im allgemeinen sprechen sollte. Dazu ist das Spektrum der verschiedenen Straftäter zu groß und deren Taten zu unterschiedlich. Also differenziere mal bitte schön zwischen dem Hinterngrabscher und dem Kindermörder.


Wer redet denn hier von Hinterngrabschern :roll:
Der Thread heißt "Was tun mit verurteilten Sexualstraftätern" oder nicht?  
Natürlich meine ich nur die ganz schwerwiegenden Fälle. Tschuldiung, dass ich mich nicht 100%ig richtig ausgedrückt habe. Wusste nicht, dass das hier eine Doktorarbeit sein soll...


Zitat von: "Der Uhu"
2. Ein bloßes Wegsperren funktioniert doch nur bei den Mördern. Ein Vergewaltiger komt nach x Jahren wieder raus. Der bekommt für seine Tat nicht lebenslänglich. Das bekommen nur Mörder. Für die Zeit im Knast ist es an den Behörden, dafür zu sorgen, dass der Typ, wenn er rauskommt nicht völlig aus der Bahn geworfen ist. Dann wäre sein Zustand ja noch schlimmer als zuvor und der Knast würde Kriminelle produzieren anstatt das Gegenteil zu erreichen.


Nagut, jaja. Ich denke vor allem an Sexualmörder und schwerwiegende Kindesmisshandler - insbesondere diejenigen, die aus sadistischen Beweggründen handeln. Und Vergewaltiger im Wiederholungsfall.
Richtig erkannt: Ein Vergewaltiger kommt nach x Jahren wieder raus. Wenn ihm aber sadistische Beweggründe nachgewiesen werden konnten, sollte man das gefälligst ändern. Er sollte weggesperrt werden! Lebenslang in einer psychiatrischen Anstalt!
 

Zitat von: "Der Uhu"
3. Auch die erzwungene Therapie kann helfen.


Glaub ich nicht. Nicht, wenn der Patient sich nicht drauf einlassen will.

Zitat von: "Der Uhu"
7. Bei anderen Leuten stößt sie nicht an ihre Grenzen und funktioniert. Die Minderheit der (Sexual-)Straftäter wird rückfällig.


Rückfallraten:
- Sexualstraftäter insgesamt 30,4
- Kindesmissbrauch 25,9
- Vergewaltigung 46,6
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messie

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Was tun mit verurteilten Sexualstraftätern?
« Antwort #38 am: 21 Juli 2005, 19:43:08 »

@ rote Zora: Woher hast Du diese Zahlen? Quelle? - Sie erscheinen mir nämlich sehr hoch.
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die rote Zora

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Was tun mit verurteilten Sexualstraftätern?
« Antwort #39 am: 21 Juli 2005, 19:52:04 »

Hier:

http://www.aktiv-gegen-sexuelle-gewalt.de/taeter/taeterstatistik.htm

Ups, hab gerade gesehen, dass das nach einzelnen Vollzugsorten unterteilt ist.
Okay, erst lesen, dann posten. :oops:
Aber trotzdem erschreckend...
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PaleEmpress

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Was tun mit verurteilten Sexualstraftätern?
« Antwort #40 am: 21 Juli 2005, 20:56:39 »

Auch wenn das knallhart ist: ich bin für wegsperren, und zwar für immer. Und dabei geht es mir jetzt nicht hauptsächlich um eine höchstmögliche Strafe, sondern um den Schutz der anderen Menschen. Wie jetzt im Fall Carolin. Wieder ein verurteilter Sexualstraftäter, der nur kurz nach seiner Entlassung wieder straffällig geworden ist. Das hätte man verhindern können, wenn solche Menschen gar nicht erst wieder freikommen. Meiner Meinung nach sollte der Opferschutz ernster genommen werden.
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messie

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Was tun mit verurteilten Sexualstraftätern?
« Antwort #41 am: 21 Juli 2005, 21:54:49 »

Puh, die Rückfallquote ist ja wirklich erstaunlich hoch. Andere Quellen reden von im Schnitt 20%. Ist aber immer noch eine Menge.
Allerdings ist die Angelegenheit mit dem "immer wegsperren" auch nicht unbedingt so einfach. Denn das legt ja zugrunde, dass alle gefährlich sind - 4 von 5 sind es den Studien zufolge aber halt nicht ...

Einen interessanten Beitrag zum Thema, auch gerade zur Rückfallquote, kann ich noch beisteuern:
http://www.lpb.bwue.de/aktuell/bis/1_03/grund.htm
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colourize

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Was tun mit verurteilten Sexualstraftätern?
« Antwort #42 am: 21 Juli 2005, 22:42:12 »

Auch wenn die Rückfallquote über 30% betrangen sollte: Mit "für immer wegsperren" tut man damit doch zwei von Dreien Unrecht - oder?
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die rote Zora

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Was tun mit verurteilten Sexualstraftätern?
« Antwort #43 am: 21 Juli 2005, 22:44:12 »

Zitat von: "messie"
Allerdings ist die Angelegenheit mit dem "immer wegsperren" auch nicht unbedingt so einfach. Denn das legt ja zugrunde, dass alle gefährlich sind - 4 von 5 sind es den Studien zufolge aber halt nicht ...

Trotzdem sehe ich es so wie PaleEmpress: der Schutz der Bevölkerung ist wichtiger. Lieber irrt man sich in die Richtung - als einen zuviel zu früh rauszulassen.
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oomphie

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Was tun mit verurteilten Sexualstraftätern?
« Antwort #44 am: 21 Juli 2005, 22:55:05 »

Zitat von: "colourize"
Auch wenn die Rückfallquote über 30% betrangen sollte: Mit "für immer wegsperren" tut man damit doch zwei von Dreien Unrecht - oder?

unrecht ist hier wohl das falsche wort.
macht es für das opfer einen unterschied, ob es das erste oder x. eines verbrechers ist?
die betroffenen leiden ein leben lang.
mit welchem recht also darf sich ein sexualstraftäter nach 5 jahren oder zwangstherapie wieder frei bewegen?
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img]http://www.oomphie.de/sig02.jpg[/img]