§13, Abs. 1, BestG
(1) Leichen dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet bzw eingeäschert werden.
machst du jetzt über jede beknackte Doku nen noch beknackteren Thread?
Zitat von: colourize am 06 Juni 2011, 13:33:25§13, Abs. 1, BestGMeinst du vielleicht eher §31, Absatz 1?
messie, also ein simpler Papsarg reicht doch.
messie, also ein simpler Papsarg reicht doch. Muss es so teuer und aufwendig werden, wenn es eh alles verbrannt wird?
Mir ist es total wumpe wie andere es wollen. [...]
Müllsack reicht doch zum Verbrennen.
Pietät kommt aus dem Latein: Frömmigkeit, Pflichtgefühl - Pietät bedeutet Respekt und Ehrfurcht vor den Toten.Oftmals, aber nicht notwendigerweise, ist der Respekt den Toten gegenüber gemeint. Das Wort hatte in der Antike viele Bedeutungen, die alle unter „das pflichtbewusste Benehmen gegenüber Mensch und Gott“ zusammengefasst werden können, also z. B. Demut, väterliche Liebe und VaterlandsliebeTja, die christlichen Bedeutungsteile entgehen mir, da ich keinen christlichen Glauben habe. Auch bin ich kein Jude oder bin auch nicht islamisch. Meine Lebensphilosophie kommt dem Buddhismus am nächsten. Aber hier bete ich keinen Buddha an. Ich sehe die wissenschaftlich erforsch- und verstehbaren Naturgestze des Universums als übergeordnete Kraft im Leben an. An Naturgesetze kann man nicht glauben, denn sie sind da und nicht nur rein theoretisch abstrakt.Also Colorize, ich habe nur zum Teil Zugang zu dem Gefühl der Pietät. Der Begriff erschließt sich mir nicht so wie dir oder anderen religiösen Menschen.