Sterbehilfe und Suizid berühren beide eine wichtige Frage: Wem gehört der Mensch? Oder anders formuliert: Hat der/ein Mensch absolut freie Verfügungsberechtigung über sein Leben? Wenn ja: warum? Wenn nein: warum nicht? Wenn bedingt: welche Bedingungen/Einschränkungen gelten und: warum / mit welcher Begründung??? Ich bin eben der Meinung: wenn ein Mensch über irgendetwas absolut frei und selbstbestimmt entscheiden darf/ entscheiden können sollte - dann: über sein eigenes Leben: im Sinne von: dessen Erhalt oder Beendigung (denn: bei der Gestaltung sind definitiv Grenzen gesetzt, Einschränkungen gegeben
Ja, auf sowas spielte ich an: Angehörige - auch der umgekehrte Fall: wenn Eltern ihre Kinder "verlassen" (weil: sich suizidiert habend).Meine Frage ist/war deshalb auch: wenn Bedingungen - warum bzwl wie/womit begründet, gerechtfertigt. Denn: wie weit geht das: für andere zu leben/am Leben bleiben zu sollen?!? Wieviel Leid ist zumutbar (wie lange und intensiv muss, kann, darf, soll ein Mensch für andere leben und: leiden: wenn er sein Leben eben als Leid und sinnlos und unerträglich erlebt!:)
Das mit der Vorabbestimmung sehe ich anders; denn: das ist genau das Problem: du hast ein Recht, deine Meinung zu verändern, du bist Mensch, du veränderst dich... und: nur weil du heute etwas festgelegt hast, von dem du absolut überzeugt warst/bist, heißt das eben noch lange nicht, dass du das dann in der konkreten Situation noch genauso siehst/empfindest......Und es ist einfach nicht ausgeschlossen - und kommt auch immer wieder vor, dass Menschen in der konkreten Situation ganz anders denken, fühlen, urteilen!