und weil ich, auch wenn es mir noch nie passiert ist, irgendwann einmal am Eingang auf meine Alter kontrolliert werden werde, so Return oder so
Bundesrecht § 5 Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig handelt, wer(...)2. es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, oder
ZitatBundesrecht § 5 Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig handelt, wer(...)2. es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, oderDabei geht es um keinen abgelaufenen Ausweis, sondern das Unvermögen, sich zu jeder Zeit ausweisen zu können. Trägst Du also Deinen Perso vorsätzlich nicht bei Dir, "unterlässt" Du es auch vorsätzlich, Dich bei Bedarf ausweisen zu können.
nein. wenn ein poliszist mich fragt: "können Sie sich ausweisen?" so kann ich sagen: "ja, das kann ich. mein ausweis liegt in meiner Wohnung [...] in [...] Hamburg." er kann dann gerne mitkommen, und ich kann den ausweis vorzeigen.
Wie sehen Eure Verteidigungstrategien gegen solche Verluste aus? macht Ihr Euch überhaupt Gedanken dazu oder ist es Euch gleichgültig? Habt Ihr schon schlechte Erfahrungen in diese Richtung gemacht?
Hab schon mal kleingeld verloren, was lose in einer Tasche war. Geklaut wurde mir noch nix.
dannbin ich wieder raus.....wobei mir ml auf eienr Party eine Geldbörse mit 200€ entwendet wurde....die Börse bekam ich wieder.....das Geld nicht
Ist mir so ähnlich auch passiert. Mir ist beim Aussteigen aus dem Taxi das Portemonaie aus der Tasche gefallen. Die Geldbörse wurde dann bei der Polizei abgegeben und der "ehrliche Finder" = Taxifahrer hat seinen Finderlohn gleich einbehalten.