Zitat von: BombeDann überlegt sich irgendjemand, Flüssigsprengstoff an Bord eines Flugzeuges zu basteln. Schon drehen sofort wieder alle am Rad, man darf nur noch 100 Milliliter Flüssigkeit in durchsichtigen Behältern, die zusätzlich nochmal in durchsichtigen Taschen verpackt sein müssen, mit an Bord nehmen.Jo, eine logische und nachvollziehbare Reaktion auf den ersten Schreck.
Dann überlegt sich irgendjemand, Flüssigsprengstoff an Bord eines Flugzeuges zu basteln. Schon drehen sofort wieder alle am Rad, man darf nur noch 100 Milliliter Flüssigkeit in durchsichtigen Behältern, die zusätzlich nochmal in durchsichtigen Taschen verpackt sein müssen, mit an Bord nehmen.
Es geht einfach nur um die Verhältnismäßigkeit der Mittel und die ist tatsächlich oft sehr übertrieben, wenn es um Anti-Terror Maßnahmen geht.
Auch nicht schlecht: http://www.truthdig.com/eartotheground/item/20061117_tasered_ucla_student_lawsuit
Zitat von: Thomas am 18 September 2007, 16:26:16Zitat von: BombeDann überlegt sich irgendjemand, Flüssigsprengstoff an Bord eines Flugzeuges zu basteln. Schon drehen sofort wieder alle am Rad, man darf nur noch 100 Milliliter Flüssigkeit in durchsichtigen Behältern, die zusätzlich nochmal in durchsichtigen Taschen verpackt sein müssen, mit an Bord nehmen.Jo, eine logische und nachvollziehbare Reaktion auf den ersten Schreck.Nicht unbedingt.Jemand fährt alkoholisiert mit erhöhter Geschwindigkeit auf einer kurvigen Landstraße und baut einen tödlichen Unfall.Das passiert ziemlich oft und viele Menschen kommen dabei ums Leben.Deswegen ist es natürlich verboten, alkoholisiert, wie auch mit erhöhter Geschwindigkeit zu fahren.Aber es wurde weder Autofahren noch Alkohol verboten und es wurden auch keine kurvigen Landstraßen gesperrt oder abgeschafft und auch die Autoproduktion geht weiter.
Wenn Jung nicht zeitnah zurücktritt, ist es allerdings ein Skandal!Zumal der im Verteidigungsfall noch nicht einmal die Befehlsgewalt hätte sondern Angie...aber ich vergaß...ein "terroristischer Angriff" ist ja kein Auslöser für den Verteidigungsfall, sondern nur für den - von der verfassung untersagten - Einsatz der Bundeswehr im Inneren.
Ich sehe da - wer hätte es gedacht - keinen Skandal.Vor allem, weil bisher auch noch keiner eine bessere Lösung des Problems anbieten konnte.Und das entsetzen einiger Politiker bezieht sich hautpsächlich darauf, das das ganze Szenario noch nicht vom Bundesverfassungsgericht beurteilt wurde.
Aber: Es gibt für dieses Problem schlicht keine Lösung. Klingt auf den ersten Blick doof, ist aber so. Art. 1 GG ist nicht veränderbar, wie man aus Art. 79 III GG entnehmen kann. Es bedürfte einer gänzlich neuen Verfassung gemäß Art. 146 GG.Solange aber wird jedes Gesetz verfassungswidrig sein, welches Art. 1 GG und damit die Menschenwürde berührt. Deshalb ist das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) letztes Jahr vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt worden. Zentrale Problematik war, dass Menschen zum bloßen Objekt degradiert werden. Das ist laut BVerfG "schlechterdings unvorstellbar". Ich kann jedem nur empfehlen, das Urteil zu lesen. Wer wie Herr Jung daran dennoch etwas ändern will, der hat das Urteil entweder nicht gelesen, oder aber er setzt sich vorsätzlich darüber hinweg. Und genau das ist der Skandal! Natürlich kann er ein Gesetz verabschieden, aber das wird ganz sicher vom BVerfG kassiert werden. Herr Jung ist m.E. untragbar geworden.Beim LuftSiG war das Problem, dass Passagiere und Besatzung eines gekaperten Flugzeuges geopfert werden müssten, um andere Menschen zu retten. Das ist eine unzulässige Abwägung von Leben. Das geht bei uns niemals, so einfach ist das. Ganz anders sieht es aus, wenn nur Terroristen in einer Maschine sitzen. Aber auch da brauchen wir keine neuen Gesetze, denn es gibt den verschiedenen Polizeigesetzen bereits den sog. "finalen Rettungsschuss". Der würde dann ggf. per "Amtshilfe" durch die Bundeswehr ausgeführt. Bei sich schnell bewegenden Flugzeugen bestehen da natürlich durchaus Probleme, weil es sich schnell über die Ländergrenzen hinwegbewegen kann. Da könnte man aber an eine Zuständigkeit der Bundespolizei nach § 7 BPolG denken. Diese benötigt dann wohl auch Amtshilfe. Das ist aber auch nicht das Kernproblem. Es ist wie gesagt in Deutschland unmöglich, ein gekapertes Flugzeug mit tatunbeteiligten Personen abzuschießen. Da hilft auch kein übergesetzlicher Notstand.Im Übrigen muss nicht jedes Szenario durchgespielt werden. Es ist völlig egal, ob das Flugzeug in ein Haus oder in ein AKW zu fliegen beabsichtigt. Es geht nur um den Unterschied, ob tatunbeteiligte Personen an Bord sind oder nicht.
Wie gesagt, ich höre bis jetzt nur Geschrei von wegen Skandal und das sowas ja gar nicht gehe.Wie es denn besser gehen soll, hat bis jetzt meines Wissens nach noch keiner gesagt.
Zitat von: Thomas am 19 September 2007, 12:40:21Wie gesagt, ich höre bis jetzt nur Geschrei von wegen Skandal und das sowas ja gar nicht gehe.Wie es denn besser gehen soll, hat bis jetzt meines Wissens nach noch keiner gesagt.Hm, ich bin gerade etwas perplex, da ich dachte, mich deutlich ausgedrückt zu haben. Also das Dilemma ist klar und nicht gerade schön. Aber ich habe es ja bereits geschrieben, mache es aber nochmal deutlicher: Es gibt keinen Ausweg aus dem Dilemma. Es gibt keine bessere Möglichkeit, die rechtens ist. Jedes Gesetz scheitert an Art. 1 GG. Art. 1 GG ist nicht abänderbar.Entweder man lässt das Flugzeug in das Ziel fliegen oder versucht es ggf. abzudrängen, sofern das möglich ist. Oder aber man schießt es rechtswidrig und strafrechtsrelevant ab. Andere Möglichkeiten gibt es nicht.
Tja, mir würden da als Lösung Fernsteuerungen für Flugzeuge einfallen, aber die kosten ja Geld, das lieber für völlig unnütze Terrorabwehr *hust* ausgegeben wird.
Ist das der einzige Grund für dich, warum man Flugzeuge in so einer Situation nicht abschiessen dürfen sollte ?
Zitat von: BombeTja, mir würden da als Lösung Fernsteuerungen für Flugzeuge einfallen, aber die kosten ja Geld, das lieber für völlig unnütze Terrorabwehr *hust* ausgegeben wird.Falls es sich dir nicht erschließt : Das wäre ein Beitrag zur präventiven Terrorabwehr.
Zitat von: Thomas am 19 September 2007, 14:59:52Ist das der einzige Grund für dich, warum man Flugzeuge in so einer Situation nicht abschiessen dürfen sollte ?Da sind unschuldige Menschen an Bord. Ich find allein schon die Überlegung, ob man das abschießen dürfen sollte oder nicht einfach unerhört.
Zitat von: Thomas am 19 September 2007, 14:59:52Zitat von: BombeTja, mir würden da als Lösung Fernsteuerungen für Flugzeuge einfallen, aber die kosten ja Geld, das lieber für völlig unnütze Terrorabwehr *hust* ausgegeben wird.Falls es sich dir nicht erschließt : Das wäre ein Beitrag zur präventiven Terrorabwehr.Bei den fünf Flugzeugen, die pro Jahr entführt werden, wäre das Geld als „Terrorabwehr“ aber meiner Meinung nach schon wieder verschwendet. Allerdings ließe sich damit die generelle Flugsicherheit weiter erhöhen, da hätten sogar alle was von.
Thomas, mal andersrum gefragt: Wieso sollte man Abschüsse generell gesetzlich erlauben, wenn es doch in akuten Ausnahmereglungen auch die Möglichkeit gibt, Milde walten zu lassen?
Das Verfassungsgericht hat da völlig recht: Wieso das Leben bestimmter Personen über das Leben anderer stellen? Wieso Leben von Flugzeuginsassen opfern, nur, damit das Leben anderer dafür gerettet werden könnte, wobei gar nicht mal sicher wäre, ob jenes überhaupt gefährdet wäre (z.B. wenn ein Flugzeug von seiner fahrplanmäßigen Route abweicht)?
Wenn nun wirklich sicher mehr Personen draufgehen würden, würden die doch sicher dann doch abgeschossen werden. Dann aber hätte vor Gericht jener, der abgeschossen hat, zu seiner Entlastung stichhaltige Argumente. Also z.B., dass ein Flugzeug tatsächlich in ein marodes Kraftwerk reinfliegen wollte, unmittelbar davor war. Glaubst du da ernsthaft, dass da ein Richter nicht die Mindeststrafe ziehen würde?
Selbst beim WTC sind grade mal fünfeinhalbtausend Personen umgekommen. Das war mit das größte Ziel, das sich einem Flugzeug überhaupt bietet. Im Verhältnis dazu müsste man dann abwägen, welche Personen denn wichtiger wären - die im Flugzeug oder jene in dem Gebäude. Und das geht eben nicht. So einfach ist das. Erst bei einer unmittelbaren Bedrohung kann man da die Reißleine ziehen - aber auf ein bisschen Verdacht hin ist das schlicht Unsinn.
Solange solche Bedrohungen sich nicht häufen, gilt die Unschuldsvermutung.
Warum werden hierzulande im Straßenverkehr nicht von den Polizisten die Wummen gezogen bei einer normalen Straßenverkehrskontrolle? -> Weil man davon ausgeht, dass der normale Bürger nicht darauf aus ist, die Grünen umzulegen dabei!