Schriftliche Gegenwehr? Was stellst Du Dir da vor?Gegen Abmahnungen gibt es (anders als bei Verwaltungsakten etc.) keinen Widerspruch oder ähnliches.
Wirst Du zu recht abgemahnt, zahlst Du. Wirst Du zu unrecht abgemahnt (und die Gegenseite bleibt uneinsichtig), bleibt Dir nur der Weg der negativen Feststellungsklage vor Gericht.
von 2003 und es hat sich seit dem nix getan? *wunder*
Mal ein Beispiel, wie so eine Abmahnung eine Privatperson überraschend traf und sich glücklicherweise wieder in Rauch auflöste:
Im Endeffekt hängt es sicherlich auch davon ab, wer der Abgemahte ist. Es lohnt sich nicht eine kleine Privatperson bis in die letzte Möglichkeit zu verklagen.
Das ist - mit Verlaub - Blödsinn. Wenn es um die Wahrnehmung der Rechte des Mandanten geht, sind solche Überlegungen nachrangig. Die Praxis zeigt, dass (gerade) im Kontext von Haftungsfragen in Internetforen überproportional viele private Forenbetreiber abgemahnt werden.
die bewußt und zu Recht einen Mandanten vertreten
Ich glaube, Du hast ein etwas zu rosarotes Bild von Anwälten bzw. von dem, was das "Recht der Mandanten" ist....Das hat aber niemanden abgehalten...warum auch? Wenn der Mandant seine Rechte verletzt sieht...irgendjemand zahlt schon...entweder die Gegenseite (bei Erfolg) oder schlimmstenfalls der eigene Mandant... :roll:
Deine Argumente sprechen doch eher für das Abmahnen von Privatpersonen, Thomas: Privatpersonen sind i.d.R. rechtlich überhaupt nicht beschlagen und damit kann man per se erstmal weniger Gegenwehr erwarten. Wenn sie kommerzielle Betreiber, möglicherweise noch mit einer eigenen Rechtsabteilung, abmahnen, dann erhalten sie doch sehr viel eher Gegenwind als von Privatpersonen, die sich Gegenwehr nicht leisten können bzw. vielleicht übereilt zahlen, um ihre Ruhe zu haben.