Stimmen insgesamt: 51
Umfrage geschlossen: 12 Januar 2006, 00:57:44
Zitat von: "Trakl"Sexualstraftäter sind sogar oft selbst Opfer sexueller Gewalt. nicht so oft, wie sie es vorgeben.Die Meisten Überlebenden richten ihre Agression nicht gegen anderen, sondern gegen sich selbst.
Sexualstraftäter sind sogar oft selbst Opfer sexueller Gewalt.
Du willst doch aber nicht behaupten, dass Sexualstraftäter bewusst handeln und ganz normale Menschen sind? Das sind kranke Menschen.
Und Gefährlich für wen ? Für assoziale Schwerverbrecher ? Für das relativ sorgenfreie Leben irgendwelcher Gesellschaftsparasiten ? Stimmt, für solche Leute sind Typen wie ich möglicherweise gefährlich.Aber das finde ich nicht schlimm, ganz im Gegenteil.
Zitat von: "Trakl"Im Grundgesetz steht, dass die Todesstrafe abgeschafft ist. Wenn Du dafür bist, bist Du gegen unsere Verfassung. Wenn Du sie ändern willst, dann gründe eine Partei.Und was ist das jetzt wieder ? Wenn man einzelne Gesetzesteile kritisiert bzw darüber diskutiert , ist man gegen die Verfassung ? :koppschüddl:
Im Grundgesetz steht, dass die Todesstrafe abgeschafft ist. Wenn Du dafür bist, bist Du gegen unsere Verfassung. Wenn Du sie ändern willst, dann gründe eine Partei.
Klar. Schließlich ist die Abschaffung der Todesstrafe einer der wesentlichen Bestandteile des Grundgesetzes. Das hat auch was mit "Die Würde des Menschen ist unantastbar" zu tun.
Sollte sich die Gesellschaft/der Staat wirklich als Erfüllungsgehilfe individueller Rachegelüste missbrauchen lassen?
ein Junkie ist auch krank, und trotzdem wird er für Beschaffungskriminalität bestrafft, und öfftermals härter als ein KinderschänderAuszug aus der Presse:"Moabit - Weil er die drei Töchter seiner Lebensgefährtin jahrelang sexuell mißbrauchte, wurde gestern ein Britzer Kneipenwirt verurteilt: 3 1/4 Jahre Haft.Burkhard K. (42) legte ein Geständnis ab: Er nannte den Mißbrauch "Muschi-Kontrolle". Die Jüngste war 8, die Älteste 13 Jahre alt. Bereits 1994 offenbarte sich ein Mädchen der Mutter. Das Jugendamt lies sich damals aber mit seinem "Versprechen" abspeisen: "Ich tu's nie wieder." Und verzichtete auf eine Anzeige! Damit konnte der Kinderschänder den sexuellen Mißbrauch ungehindert fortsetzen. Jetzt will er eine Therapie: "Hätte ich schon vor elf Jahren machen sollen."
Solltet Ihr die beiden Diskussionsstränge wieder zusammenführen wollen, empfehle ich folgende Frage als Ausgangspunkt: Sollte sich die Gesellschaft/der Staat wirklich als Erfüllungsgehilfe individueller Rachegelüste missbrauchen lassen?
Aber mal im Ernst:Es gäbe zum Beispiel auch ganz andere Strafvollzugsmöglichkeiten. Man könnte den Leuten ihre Verbrechen und die Knastdaten auf die Stirn tätowieren. Oder man kann Leute öffentlich an den Pranger stellen.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar"
Zitat von: "Trakl"Und der Tot als Strafe hat für mich nichts mit Menschenwürde zu tun.Menschen für den Rest des Lebens in ein Gefängnis zu sperren ohne Aussicht da je wieder raus zu kommen verstößt auch nicht stärker gegen die Menschenwürde, aber es wird halt als Strafe akzeptiert.Menschenwürde als Argument gegen die Todesstrafe ist ein schlechtes Argument.In Deutschland kann man nicht sein ganzes Leben hinter Gittern verbringen - außer man kommt immer wieder rein. Es gibt nämlich eine maximale Haftstrafe von 25 (?) Jahren - ausgenommen die Psychiatrie.Außerdem beschränkst Du damit nur ein Grundrecht: die Freiheit, die man dem Straftäter auch jeder Zeit wieder geben kann.Das Leben kann man ihm nicht wiedergeben, wenn man es ihm einmal genommen hat.
Und der Tot als Strafe hat für mich nichts mit Menschenwürde zu tun.Menschen für den Rest des Lebens in ein Gefängnis zu sperren ohne Aussicht da je wieder raus zu kommen verstößt auch nicht stärker gegen die Menschenwürde, aber es wird halt als Strafe akzeptiert.Menschenwürde als Argument gegen die Todesstrafe ist ein schlechtes Argument.
Zitat von: "Trakl"Klar. Schließlich ist die Abschaffung der Todesstrafe einer der wesentlichen Bestandteile des Grundgesetzes. Das hat auch was mit "Die Würde des Menschen ist unantastbar" zu tun.Trakl, das ist nicht so ganz richtig. In Hessen gab es die Todesstrafe bis 2003, in Bayern bis 1999. Sie ist zwar nie vollzogen worden, da bei derartigen Kapitalverbrechen immer Bundesrecht zur Anwendung kommt, aber trotzdem stand sie in den jeweiligen Landesgesetzen.
Zitat von: "colourize"Sollte sich die Gesellschaft/der Staat wirklich als Erfüllungsgehilfe individueller Rachegelüste missbrauchen lassen?Wenn du es nüchtern betrachtest : Natürlich nicht.Das ändert aber nichts an meinem Verständnis für gewisse Taten.Und ich hoffe, das Gerichte in bestimmten Fällen von Rachemorden, etc. auch die Hintergründe ausreichend Berücksichtigen (was oftmals ja auch getan wird)