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Umfrage

Wie steht Ihr zur Todesstrafe

Bei schweren Verbrechen bin ich dafür
- 8 (13.8%)
Bin bei schweren Verbrechen dafür, wenn der Täter gestanden hat
- 1 (1.7%)
Nur in Ausnahmefällen
- 8 (13.8%)
Nein, unter keinen Umständen
- 38 (65.5%)
Weiß nicht
- 3 (5.2%)

Stimmen insgesamt: 51

Umfrage geschlossen: 12 Januar 2006, 00:57:44


Autor Thema: Todesstrafe?  (Gelesen 11970 mal)

Trakl

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Todesstrafe?
« Antwort #60 am: 13 Januar 2006, 20:28:02 »

Zitat von: "Black Russian"
Zitat von: "Trakl"



Sexualstraftäter sind sogar oft selbst Opfer sexueller Gewalt.


nicht so oft, wie sie es vorgeben.

Die Meisten Überlebenden richten ihre Agression nicht gegen anderen, sondern gegen sich selbst.


Das kommt ganz auf die psychische Konstitution an und was man als Kind sonst noch gelernt hat. Wenn man gelernt hat, dass man Menschen mit Gewalt zu etwas zwingen kann, wird man die Gewalt eben anwenden.
Das kann ganz unterschiedlich ausfallen.

Du willst doch aber nicht behaupten, dass Sexualstraftäter bewusst handeln und ganz normale Menschen sind? Das sind kranke Menschen.
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Thomas

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Todesstrafe?
« Antwort #61 am: 13 Januar 2006, 20:30:30 »

Zitat von: "Trakl"
Du willst doch aber nicht behaupten, dass Sexualstraftäter bewusst handeln und ganz normale Menschen sind? Das sind kranke Menschen.

Klar sind die Krank.Das schließt aber bewußtes (und zur Verantwortung ziehbares) Handeln nicht aus.
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Trakl

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Todesstrafe?
« Antwort #62 am: 13 Januar 2006, 20:31:30 »

Zitat von: "Thomas"


Und Gefährlich für wen ? Für assoziale Schwerverbrecher ? Für das relativ sorgenfreie Leben irgendwelcher Gesellschaftsparasiten ? Stimmt, für solche Leute sind Typen wie ich möglicherweise gefährlich.Aber das finde ich nicht schlimm, ganz im Gegenteil.


Wenn Du Worte wie "Gesellschaftsparasiten" in den Mund nimmst, bist Du im Dritten Reich gut aufgehoben. Aber nicht in einer Demokratie wie unserer mit einem Grundgesetz wie unserem. Aber bitte, äußere Deine Meinung. Solange Du nur den Mund aufmachst ist alles ok.


Zitat von: "Thomas"

Zitat von: "Trakl"
Im Grundgesetz steht, dass die Todesstrafe abgeschafft ist. Wenn Du dafür bist, bist Du gegen unsere Verfassung. Wenn Du sie ändern willst, dann gründe eine Partei.
Und was ist das jetzt wieder ? Wenn man einzelne Gesetzesteile kritisiert bzw darüber diskutiert , ist man gegen die Verfassung ?  :koppschüddl:


Klar. Schließlich ist die Abschaffung der Todesstrafe einer der wesentlichen Bestandteile des Grundgesetzes. Das hat auch was mit "Die Würde des Menschen ist unantastbar" zu tun.
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schwarze Katze

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Todesstrafe?
« Antwort #63 am: 13 Januar 2006, 20:33:51 »

ein Junkie ist auch krank, und trotzdem wird er für Beschaffungskriminalität bestrafft, und öfftermals härter als ein Kinderschänder

Auszug aus der Presse:
"Moabit - Weil er die drei Töchter seiner Lebensgefährtin jahrelang sexuell mißbrauchte, wurde gestern ein Britzer Kneipenwirt verurteilt: 3 1/4 Jahre Haft.
Burkhard K. (42) legte ein Geständnis ab: Er nannte den Mißbrauch "Muschi-Kontrolle". Die Jüngste war 8, die Älteste 13 Jahre alt. Bereits 1994 offenbarte sich ein Mädchen der Mutter. Das Jugendamt lies sich damals aber mit seinem "Versprechen" abspeisen: "Ich tu's nie wieder." Und verzichtete auf eine Anzeige! Damit konnte der Kinderschänder den sexuellen Mißbrauch ungehindert fortsetzen. Jetzt will er eine Therapie: "Hätte ich schon vor elf Jahren machen sollen."
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Thomas

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Todesstrafe?
« Antwort #64 am: 13 Januar 2006, 20:38:30 »

Zitat von: "Trakl"
Klar. Schließlich ist die Abschaffung der Todesstrafe einer der wesentlichen Bestandteile des Grundgesetzes. Das hat auch was mit "Die Würde des Menschen ist unantastbar" zu tun.

Die Abschaffung der Todesstrafe ist ein Teil des Grundgesetzes, welches aus sehr vielen Teilen besteht.Und da gibt es sicherlich andere Teile, die wesentlicher sind.
Und der Tot als Strafe hat für mich nichts mit Menschenwürde zu tun.Menschen für den Rest des Lebens in ein Gefängnis zu sperren ohne Aussicht da je wieder raus zu kommen verstößt auch nicht stärker gegen die Menschenwürde, aber es wird halt als Strafe akzeptiert.

Menschenwürde als Argument gegen die Todesstrafe ist ein schlechtes Argument.
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colourize

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Todesstrafe?
« Antwort #65 am: 13 Januar 2006, 20:39:26 »

Black Russian, ist ja alles schön und gut.
Da ich vermute, dass meine Posting weiter oben im Eifer Eurer hochkochenden Emotionen untergegangen sein könnte, stelle ich die Frage nochmal:
Zitat von: "colourize"
Sollte sich die Gesellschaft/der Staat wirklich als Erfüllungsgehilfe individueller Rachegelüste missbrauchen lassen?
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« Antwort #66 am: 13 Januar 2006, 20:41:21 »

Zitat von: "Trakl"
Klar. Schließlich ist die Abschaffung der Todesstrafe einer der wesentlichen Bestandteile des Grundgesetzes. Das hat auch was mit "Die Würde des Menschen ist unantastbar" zu tun.


Trakl, das ist nicht so ganz richtig.
In Hessen gab es die Todesstrafe bis 2003, in Bayern bis 1999. Sie ist zwar nie vollzogen worden, da bei derartigen Kapitalverbrechen immer Bundesrecht zur Anwendung kommt, aber trotzdem stand sie in den jeweiligen Landesgesetzen.
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Trakl

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« Antwort #67 am: 13 Januar 2006, 20:42:53 »

Zitat von: "Black Russian"
ein Junkie ist auch krank, und trotzdem wird er für Beschaffungskriminalität bestrafft, und öfftermals härter als ein Kinderschänder

Auszug aus der Presse:
"Moabit - Weil er die drei Töchter seiner Lebensgefährtin jahrelang sexuell mißbrauchte, wurde gestern ein Britzer Kneipenwirt verurteilt: 3 1/4 Jahre Haft.
Burkhard K. (42) legte ein Geständnis ab: Er nannte den Mißbrauch "Muschi-Kontrolle". Die Jüngste war 8, die Älteste 13 Jahre alt. Bereits 1994 offenbarte sich ein Mädchen der Mutter. Das Jugendamt lies sich damals aber mit seinem "Versprechen" abspeisen: "Ich tu's nie wieder." Und verzichtete auf eine Anzeige! Damit konnte der Kinderschänder den sexuellen Mißbrauch ungehindert fortsetzen. Jetzt will er eine Therapie: "Hätte ich schon vor elf Jahren machen sollen."


Schreibst Du bewusst "Presse" weil es sich um einen Auszug aus der BILD-Zeitung handelt? :)
Wie dem auch sei. Das ist etwas anderes.

Ich bin für eine Zwangstherapie von Junkies und Sexualstraftätern. Und zwar beim ersten Mal. Man könnte über eine lebenslange Meldepflicht bei einem Psychologen nachdenken.

Bei manchen hilft aber nur geschlossene Unterbringung. Todesstrafe? Niemals.
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« Antwort #68 am: 13 Januar 2006, 20:43:38 »

Zitat von: "colourize"

Solltet Ihr die beiden Diskussionsstränge wieder zusammenführen wollen, empfehle ich folgende Frage als Ausgangspunkt: Sollte sich die Gesellschaft/der Staat wirklich als Erfüllungsgehilfe individueller Rachegelüste missbrauchen lassen?


Gut gesprochen. Nein, natürlich nicht. Die Bürokratie ist doch jetzt schon zugenüge damit belastet, die individuellen Geldgelüste von Steuerzahlern zu befriedigen.
Aber mal im Ernst:
Es gäbe zum Beispiel auch ganz andere Strafvollzugsmöglichkeiten. Man könnte den Leuten ihre Verbrechen und die Knastdaten auf die Stirn tätowieren. Oder man kann Leute öffentlich an den Pranger stellen. Todesstrafe? Niemals.
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Thomas

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« Antwort #69 am: 13 Januar 2006, 20:44:43 »

Zitat von: "colourize"
Sollte sich die Gesellschaft/der Staat wirklich als Erfüllungsgehilfe individueller Rachegelüste missbrauchen lassen?

Wenn du es nüchtern betrachtest : Natürlich nicht.Das ändert aber nichts an meinem Verständnis für gewisse Taten.Und ich hoffe, das Gerichte in bestimmten Fällen von Rachemorden, etc. auch die Hintergründe ausreichend Berücksichtigen (was oftmals ja auch getan wird)
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« Antwort #70 am: 13 Januar 2006, 20:46:16 »

Zitat von: "Trakl"
Aber mal im Ernst:
Es gäbe zum Beispiel auch ganz andere Strafvollzugsmöglichkeiten. Man könnte den Leuten ihre Verbrechen und die Knastdaten auf die Stirn tätowieren. Oder man kann Leute öffentlich an den Pranger stellen.

"Aber mal im Ernst?" ?!? :shock:

Äh ja.. sorry, da fällt mir gerade nichts zu ein.
Außer vielleicht nochmal ein Zitat..
Zitat von: "Trakl"
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« Antwort #71 am: 13 Januar 2006, 20:47:06 »

Zitat von: "Thomas"
Zitat von: "Trakl"

Und der Tot als Strafe hat für mich nichts mit Menschenwürde zu tun.Menschen für den Rest des Lebens in ein Gefängnis zu sperren ohne Aussicht da je wieder raus zu kommen verstößt auch nicht stärker gegen die Menschenwürde, aber es wird halt als Strafe akzeptiert.

Menschenwürde als Argument gegen die Todesstrafe ist ein schlechtes Argument.


In Deutschland kann man nicht sein ganzes Leben hinter Gittern verbringen - außer man kommt immer wieder rein. Es gibt nämlich eine maximale Haftstrafe von 25 (?) Jahren - ausgenommen die Psychiatrie.

Außerdem beschränkst Du damit nur ein Grundrecht: die Freiheit, die man dem Straftäter auch jeder Zeit wieder geben kann.
Das Leben kann man ihm nicht wiedergeben, wenn man es ihm einmal genommen hat.
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« Antwort #72 am: 13 Januar 2006, 20:48:17 »

@Trakl

ob es in Bild oder anderswo stand, ändert es nicht an die Tatsache, dass die Kinder missbrauch wurden
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« Antwort #73 am: 13 Januar 2006, 20:48:21 »

Zitat von: "colourize"
Zitat von: "Trakl"
Klar. Schließlich ist die Abschaffung der Todesstrafe einer der wesentlichen Bestandteile des Grundgesetzes. Das hat auch was mit "Die Würde des Menschen ist unantastbar" zu tun.


Trakl, das ist nicht so ganz richtig.
In Hessen gab es die Todesstrafe bis 2003, in Bayern bis 1999. Sie ist zwar nie vollzogen worden, da bei derartigen Kapitalverbrechen immer Bundesrecht zur Anwendung kommt, aber trotzdem stand sie in den jeweiligen Landesgesetzen.


Deswegen sprach ich vom Grundgesetz, nicht von der Hessischen oder der Bayerischen Verfassung.
Bundesverfassung overrides Länderverfassung ;-)
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« Antwort #74 am: 13 Januar 2006, 20:50:50 »

Zitat von: "Thomas"
Zitat von: "colourize"
Sollte sich die Gesellschaft/der Staat wirklich als Erfüllungsgehilfe individueller Rachegelüste missbrauchen lassen?

Wenn du es nüchtern betrachtest : Natürlich nicht.Das ändert aber nichts an meinem Verständnis für gewisse Taten.Und ich hoffe, das Gerichte in bestimmten Fällen von Rachemorden, etc. auch die Hintergründe ausreichend Berücksichtigen (was oftmals ja auch getan wird)

Ich möchte raten, diese Frage nüchtern zu betrachten - eben weil der Staat nüchtern, ohne Ansehen der Person, prinzipienorientiert und nach bürokratischen Regeln (Gesetzen) handeln muss und sollte.

Und selbstverständlich habe ich ebenfalls Verständnis für individuelle Rachegefühle, und natürlich hätte ich diese als Geschädigter genauso.
Aber ich hätte kein Verständnis dafür, wenn sich der Staat dieser Rachegefühle bei seiner Vorgehensweise im juristischen Umgang mit der Tat zu Eigen machen würde.
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