Schwieriges Thema...
Wie würdet Ihr entscheiden?
...aber man stelle sich vor, der / die Entführte ist jemand aus der eigenen Familie, oder soger der geliebte Partner / die geliebte Partnerin...
Wenn es z.B. nur noch darum ginge, den Aufenthaltsort einer Leiche herauszufinden, dann bin ich ebenfalls contra Folter - schliesslich hat man ja Zeit genug, den Gefangenen in legalem Rahmen unter Druck zu setzen.
meine Güte, einer von diesen friedfertigen Menschen schon wieder.... :roll:
Für den Staat gelten andere Prinzipien als für das Individuum.
Der Staat hingegen muss jedem Menschen das Recht auf körperliche Unversehrtheit garantieren; das leitet sich sowohl aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, als auch aus unserem Grundgesetz ab. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht, das heißt dass der Staat dieses Recht keinem Menschen nehmen darf, auch nicht nachweislichen Entführern, Vergewaltigern oder Mördern.Dies ist ein für unsere Wertordnung fundamentales Prinzip, das höher steht als die berechtigten Interessen der Angehörigen eines Entführungsopfers.