Naja ohne gerichtsbeschluß bekommen die von mir NIX
mit dieser kritik richte ich mich natürlich an die gez-gebühren an sich, wollte es nur im kontext der nun erweiterten fälligkeitsbedingungen einmal hier reinstellen. vielleicht regt sich ja noch wer so doll auf wie ich
Anders jedoch bei Gewerbetreibenden: Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige müssen für alle "Rundfunkgeräte" GEZ-Gebühren bezahlen.. Pro Gerät € 17,02. Ergo zahlt ein mittelständisches Unternehmen mit 20 PCs und 10 Notebooks (was ja nicht wirklich viele Geräte sind) zukünftig über 6000 Teuronen pro Jahr. Auch wenn nicht ein einziger Mitarbeiter während der Arbeitszeit auf dem Dienst-PC Nachmittagstalkshows gucken wird.
Zitat von: "Akira"Naja ohne gerichtsbeschluß bekommen die von mir NIXÄhem. Den brauchen's nicht Die LRA hat die hübsche Möglichkeit einer Zwangsanmeldung, woraufhin der (Nicht-?)Bereithalter beweisen muss, dass er nichts anzumelden hat.
Leg ich wiederspruch vorm nächsten gericht ein *G*
Aus diesem Grunde glaube ich, das sich an diesem Gesetz noch etwas ändern wird, denn diese Summen sind für die Wirtschaft einfach völlig undiskutabel, und Deutschand ist ja 'eh nicht gerade ein kostengünstiges Pflaster für Unternehmen.
Wenn das getan, dann kann man sich natürlich immernoch einen DBTV-Empfänger kaufen und ganz legal Fernsehen ohne einen Pfennig GEZ zu bezahlen. DBTV-Empfänger fallen nämlich nicht unter die GEZ.
Zitat von: "SuperTorus"Wenn das getan, dann kann man sich natürlich immernoch einen DBTV-Empfänger kaufen und ganz legal Fernsehen ohne einen Pfennig GEZ zu bezahlen. DBTV-Empfänger fallen nämlich nicht unter die GEZ.Warum nicht?
Tut mir leid, aber das ist so nicht korrekt.Ich selber bin Schwarzseher und stehe dazu. Ich habe sogar Kabel-Anschluß und die können mir dennoch nichts.Es ist ganz einfach so das die GEZ keinerlei Handhabe hat.
Die Landesrundfunkanstalt kann dabei neben den in § 3 Abs.2 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 3 Abs.3 Satz 1 gilt entsprechend. Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
Das nichtanmelden von gebührenpflichten Geräten ist eine Ordnungswidrigkeit, also etwa gleichzusetzen mit "über rote Ampel gehen"Da für eine Ordnungswidrigkeit aber die unantastbarkeit der Wohnung nicht verletzt werden darf, können diese netten GEZler nichts tun wenn man einfach standhaft sagt "Ich habe nichts - ARSCH".
Es ist so: "Man ist verpflichtet aussage über bereitgehaltene Geräte zu machen WENN man welche hat."D.h.: solange ihr bleibt standhaft und sagt ihr habt nichts, ihr unterschreibt nichts und werft ALLE Briefe einfach in den Müll.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
Den Schwachsinn von wegen "Ordnungswidrigkeit und bis 1000¤ Strafe" können die sich sonst wohin schieben. Es gibt bisher KEINEN Fall wo das getan wurde.
Es ist sogar so das sie sich NIEMALS zugang zur Wohnung verschaffen können. Auch wenn die GEZ Schergen gerne erzählen das sie gerne mit Bullen wiederkommen, werden diese sicher keinem Schergen helfen.
A) Nur mit Durchsuchungsbefehl -> Bekommt man für Ordnungswidrigkeiten einfach NIEMALS!
B) Zahlen Bullen auch GEZ -> Mögen Schergen selber nicht.
Zudem gilt: Das bereithalten eines Kabel-Anschlußes ist KEIN Hinweis für einen vorhandenen Fernseher.
So. nun kommt Scherge Nr.1 auf die Idee mit der Zwangsanmeldung.. Prima, muss er nur nen Beweis erbringen.
Natürlich habt ihr diesen Fernseher erst am WE Vorher gekauft und wisst leider nicht mehr wo, und natürlich ohne Beleg.
Da die GEZ keinen Gegenbeweis antreten kann zahlt ihr nur genau für den einen Monat, den wer sagt das ihr euch nicht wieder abmelden dürft?
Also gleich nach der Zwangsanmeldung - Abmelden.
Dann zahlt man halt 1x 17.03¤... der Scherge bekommt 2,5¤ davon und denkt sich "Dafür der Aufwand"? Vielleicht macht dieser Scherge wieder ein Foto, und dann? Wieder 2,50¤ da ihr genauso handelt wie vorher... der Scherge sieht schnell ein das es sich nicht lohnt und lässt das...
Insgesamt: NIEMALS nen Schergen reinlassen, sie haben KEINE Rechtslage die hinter ihnen steht.
Ich lebe nun schon seid einiger Zeit völlig kostenlos und werde auch für meinen PC nicht anfangen GEZ zu bezahlen.
Die unverschämtheit dahinter ist es das sie mit der Einführung der Erweiterung ein Medium kostenpflichtig machen das WELTWEIT! Kostenlos ist.
Es ist die erste ZWANGSSTEUER auf das Internet Weltweit, und DAS gehört boykotiert. Also meldet euch ALLE ab.
Zudem ist es problemlos möglich abzufangen wer schaut und wer nicht.
Also ist es insgesamt: Bezahlen für eine Leistung die niemand will, versteuerung von PCs, mit der Ausrede das sie ja theoretisch den Kram empfangen könnten.WAS HAT ES MIT GRUNDVERSORGUNG ZU TUN WENN MAN ETWAS INS INTERNET STRAHLT?
In Zukunft sende ich auch Kram ins Netz und jeder darf zahlen, den immerhin "könnte" es ja jemand empfangen.
Das ist der Kern der Sache..
http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/
DBTV-Empfänger gelten nicht als Empfangsgerät, weil man mit einem DBTV-Empfänger alleine erstmal nichts anfangen kann. Dafür braucht man einen TV, und für das wird ja bereits gezahlt. Also gibt es aus GEZ-Sicht keinen Grund sich darum zu kümmern.