Ich glaube, da gibt es eine Funktion, wo Du den Verkauf quasi stornieren kannst, weil z. Bsp. Artikel nicht mehr vorhanden oder falsch oder kaputt gegangen oder so. Dann gibt es auch keine neg. Bewertung, da der Verkauf ja nicht zustande kam. Sollte der Käufer den Betrag schon überwiesen haben, dann halt einfach zurück überweisen.PS: Ich würde nie eine Auktion auf Basis einer Annahme einstellen ohne nicht zumindest die Versand- bzw. ebay-Kosten abzudecken
Hat's funktioniert mit dem Rücktritt vom Verkauf?? Wieviel sind es denn nach dem 1€ Anfangsgebot noch geworden?
Na, ich weiß noch nicht, was ich da mache
Jetzt dem Käufer falsche Angaben zu machen, um ihm sein ehrlich erworbenes Gut vorzuenthalten, empfinde ich als Betrug.
Also als Betrug empfinde ich das nicht (und ist mMn auch nicht gemäß geltendem Recht in diesem Fall anwendbar), wenn man vom Verkauf zurück tritt.
Zitat von: EcceRex am 26 Januar 2016, 22:37:29Also als Betrug empfinde ich das nicht (und ist mMn auch nicht gemäß geltendem Recht in diesem Fall anwendbar), wenn man vom Verkauf zurück tritt.Naja, er überlegt einen gültigen Vertrag, den er mit freiem Willen geschlossen hat unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu brechen.Keine Ahnung, ob das juristisch Betrug ist, aber empfinden tu ich es so.Und überleg mal, was der Käufer denkt, wenn er in wenigen Wochen das Objekt seiner Begierde wieder eingestellt sieht, dieses Mal mit höherem Preis. Ich würde das Ebay melden.