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Autor Thema: ACTA, Urheberschutzrechte im Internet  (Gelesen 32611 mal)

CubistVowel

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Re: ACTA
« Antwort #90 am: 29 Februar 2012, 17:33:21 »

Generation der Verbrecher

Für meinen Geschmack etwas zu naiv und euphorisch (schließlich geht es nicht nur um das Ausleben von Kreativität), aber trotzdem lesenswert.
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CubistVowel

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Re: ACTA
« Antwort #91 am: 05 März 2012, 10:48:33 »

Unsere Regierung plant offensichtlich die Erschaffung einer weiteren GEMA-ähnlichen Struktur; nur anstelle von Musik sollen demnächst Internet-Informations-"Snippets" verfolgt und gejagt werden; die Verbreitung von Online-"Presse"erzeugnissen soll künftig kostenpflichtig sein, wenn sie, wie bei Suchmaschinen und News-Aggregatoren, gewerblich betrieben wird.

Der entsprechende Text aus der gestrigen Koalitionsrunde:
Zitat
2. Urheberschutz - Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten.
Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren,
sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen
gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll
ein Jahr betragen.
Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig,
normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben
das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei.
(Quelle)

Also statt die veraltete Rechteverwertungspraxis zu überdenken und auf modernere Art den bestehenden Gegebenheiten anzupassen (sprich eine neue Lösung für das Internet zu finden), soll jetzt das veraltete Urheberrecht auch noch auf Internetartikel übertragen werden. Den Anstoß und die Gesetzesvorlage lieferten - natürlich - die großen Verlage (z. B. Springer.)

Und ich könnte darauf wetten, dass die Contentmafia auch dafür sorgt, dass das gewünschte Gesetz auch "geflattrte" Blogger mit einschließt.

Für mich wirkt das wie ein weiterer Angriff auf die Informationsfreiheit im Netz. Welche Suchmaschine würde denn für Artikelüberschriften oder Satzfragmente zahlen, statt sie einfach rauszufiltern? Bisher gab es eine Win-Win-Situation: Suchmaschinen und Online-Verlage haben jeweils vom anderen profitiert, und der User von beiden. Aber wer hat einen Vorteil davon, wenn bestimmte Inhalte und Informationen nicht mehr frei verfügbar sind...? Schon klar. ::)

Hier findet ihr eine Aufstellung der Argumente und insbesondere der Gegenargumente der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL):
http://leistungsschutzrecht.info/argumente


Edit: Der Heise-Artikel zum Thema: Koalition beschließt neues Monopolrecht für Presseverlage
« Letzte Änderung: 05 März 2012, 11:08:48 von CubistVowel »
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nightnurse

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Re: ACTA, Urheberschutzrechte im Internet
« Antwort #92 am: 05 März 2012, 14:04:36 »

Die verteidigen ihre Pfründe aber wirklich mit allen Mitteln.

Davon wird keiner was haben.
Der (potentiell) Informationssuchende schonmal gar nicht, der interessiert ja auch nicht weiter, wie man sieht.
Google (wie andere Große) wird die technischen Möglichkeiten besitzen, keine kostenpflichtigen Suchergebnisse anzuzeigen (und wird auf diesen Teil seines Marktes, deutsche Onlinepresse, nicht angewiesen sein), die werden als Folge nicht mehr gefunden...tja...und dann liest sie halt auch keiner mehr und man hat sich zielsicher aus Geldgier um einen guten Teil Kundschaft gebracht...(es steht ja auch jedem Online-Presseerzeugnis offen, seine Inhalte nur gegen Geld ansehen zu lassen, von daher verstehe ich das Problem nicht ganz)( aber das haben die Öffentlich-Rechtlichen ja so vorgemacht: Statt ihre Inhalte kostenpflichtig zu zeigen, haben sie es vorgezogen, internetfähige Geräte GEZ-pflichtig zu machen).

Zitat
Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig,
normale User werden also nicht betroffen sein.

Ahahahaha!

Immerhin, wenn ich das richtig verstehe, steh es den Pressehäusern frei, sich für diese Sache anzumelden oder nicht. Da kann man ja noch ein itzibitzikleines Stück Hoffnung haben (Springer katapultiert sich vielleicht selbst ins Aus \o/).

Ähm...und da es um Formulierungen und Snippets zu gehen scheint...was bedeutet das alles für Online-Presseerzeugnisse, die Agenturmeldungen wortgetreu abdrucken? Bekommen die was? Und wieviele Worte müssen die ändern, um etwas abzubekommen? Oder bekommen die Agenturen alles?

Da wird sich der deutsche Bürokratismus (er lebe hoch) noch reichlich austoben können.

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messie

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Re: ACTA, Urheberschutzrechte im Internet
« Antwort #93 am: 05 März 2012, 17:17:54 »

Zitat
Ähm...und da es um Formulierungen und Snippets zu gehen scheint...was bedeutet das alles für Online-Presseerzeugnisse, die Agenturmeldungen wortgetreu abdrucken? Bekommen die was? Und wieviele Worte müssen die ändern, um etwas abzubekommen? Oder bekommen die Agenturen alles?

Ja, das ging mir auch sofort durch den Kopf. Denn die meisten Meldungen des Internets bestehen aus Agenturmeldungen, vorzugsweise dpa.
Wenn also die dpa die Hand aufhält und die Suchmaschinen dies dann filtern, dann wird nahezu gar nichts mehr, was per Print an "neuer" Meldung erscheint, im Internet mehr verfügbar sein, sofern Google & Co. nicht zahlen.

Für mich hat das schon eine neue Qualität der Zensur. Eine sehr perfide hinzu, da nun nicht der Staat zensiert, sondern der Suchmaschinenbetreiber - und das nicht aus politischen oder ethischen oder Jugendschutzgründen, sondern schlicht und einfach wegen des Geldes.
Während man also am Zeitungsstand zumindest noch auf Seite 1 einen Blick werfen kann, bevor man das Produkt kauft, erhielte man dann ja nicht einmal mehr die Meldung! Es entsteht also genaugenommen eine Bevorzugung der Printmedien, weil diese dann auf einmal Inhalte verfügbar haben, die online nicht mehr verfügbar wären. Denn: Von einer Verpflichtung, dieselben Inhalte die es für Print gibt auch online anzubieten, steht hier schließlich nichts.

Achja: Eine Sperrfrist von einem Jahr ist auch definitiv zu lang! Die Zeitung von gestern ist bereits veraltet, aber Inhalte im Internet sollen 11 Monate später immer noch nicht kostenfrei erhältlich sein, hallooo? Da ist Print schon längst Altpapier und als Altpapier-Briefpapier wieder im Handel. o.O

« Letzte Änderung: 05 März 2012, 17:19:57 von messie »
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Re: ACTA, Urheberschutzrechte im Internet
« Antwort #94 am: 05 März 2012, 17:44:33 »

Naja, nee...online verfügbar wären die Informationen ja schon noch.
Man fände sie aber über eine Suchmaschine nicht mehr.
Und wenn Du mal zum Abendblatt guckst: Die Überschriften kann man auf der Website auch gratis angucken, wie am Kiosk. Nur um die Artikel ganz zu lesen, müsste man blechen.

Die Frage ist, was sich eine Einrichtung wie Abendblatt online davon erhofft, ihr Auftauchen in Suchmaschinen etc. gebührenpflichtig zu machen. Bisher wird es ja von per Suchmaschine weitergeleiteten Kunden immer mal ein paar zusätzliche Cent in der Kasse gegeben haben.
Vielleicht glauben die, es gäbe dann mehr Online-Abonnenten...aber das wird sicherlich ein Schuss in den eigenen Fuß, wenn die Anmeldung zu diesem System (ähnlich wie bei der Gema) auf Freiwilligkeit beruht. Wer nicht mitmacht, wird per Google gefunden wird gelesen wird eher Werbekunden haben.
(Und auf diese Freiwilligkeit baue ich jetzt mal meine Hoffnung - es wird hoffentlich Medien geben, die die Springer-Presse gerne voranschreiten lassen, um sich anzugucken, was passiert, ob sich das lohnt.)

Vielleicht denke ich da mal wieder zu einfach, zu naiv...insgesamt ist diese Angelegenheit jedenfalls mal wieder zum Kopf-an-die-Wand-hauen.
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Re: ACTA, Urheberschutzrechte im Internet
« Antwort #95 am: 05 März 2012, 18:51:24 »

Naja, im Prinzip ist's ja jetzt erst der Anfang einer Geldschneiderei, die sich da abzeichnet und in Gesetze gegossen werden soll.

Ich kann mich erinnern, dass ein findiger GEZ-Eintreiber mal in einem Krankenhaus von Zimmer zu Zimmer ging, aufschrieb wie viele Fernseher da rumstehen, und dann für jeden einzelnen eine saftige Rechnung ans Krankenhaus schickte. Der Betrag war siebenstellig (!). Einfach nur, weil er's kann.

Ähnliches befürchte ich künftig auch: Man stelle sich vor, ein Deutschlehrer nimmt einen Zeitungsartikel, vervielfältigt ihn und teilt ihn seinen Schülern aus, um z.B. den sprachlichen Duktus einer Zeitung zu einem aktuellen Thema durchzunehmen.
HEUTE: Wäre es für die betroffene Zeitung ein kostenloser Werbeeffekt, denn natürlich erinnern sich die Schüler unbewusst daran, aus welcher Zeitung dieser Artikel stammte. Alle Beteiligten profitieren davon: Lehrer, Schüler, die Zeitung selbst.
MORGEN: Würde der Lehrer verpetzt werden, hätte er auf einmal eine Rechnung von 30 000€ im Briefkasten (Abmahnung für jede Kopie) plus eine Klage am Hals. Wenn wir's mal ganz schwarz (so Richtung ACTA und IPRED) sehen wollen, sind die Schüler gleich mit schuld, weil sie den Artikel schließlich nicht abgelehnt hätten.

Das Perfide daran ist, dass es nicht mehr um die Pressefreiheit geht, sondern nur noch um's Geld. Die Ethik, dass man möglichst viele Menschen erreichen möchte um das Anliegen, das eigentlich jedem Presseartikel inneliegen müsste -den Bürger zu informieren- wahrzunehmen, existiert nicht mehr.
Es existiert dann nur noch das Geld als "ethischer" Maßstab.

Was das für eine Ausgrenzung von armen Menschen von einer Information bedeuten würde, brauche ich sicher niemandem mehr zu erzählen.
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Re: ACTA, Urheberschutzrechte im Internet
« Antwort #96 am: 05 März 2012, 20:17:12 »

Gab es nicht erst letztes Jahr irgend einen Fall wo ein Verlag meinte "Google, ihr müsst gefälligst zahlen wenn ihr News von uns (auch auszugsweise) verwenden/anzeigen wollt!". Google daraufhin: Okay Verlag, wir nehmen dich aus den Suchergebnissen"  Und daraufhin wollte der Verlag klagen, bzw. hat sich "nur" beschwert dass Google als große Suchmaschine den Wettbewerb verzerre, da nur noch die anderen Verlage zu finden waren?

Ich bin mal gespannt wie viel Macht Google hierbei jetzt hat. Wenn sie einfach sagen "Nö, zahlen wir nicht, wir filtern jeden raus der sich da angemeldet hat" und den Verlagen/Newsportalen etc. plötzlich die Besucher/Hits fehlen... Mal sehen ob die Verlage einlenken, oder irgend eine andere Suchmaschine plötzlich an die "Macht" kommt.
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Re: ACTA, Urheberschutzrechte im Internet
« Antwort #97 am: 06 März 2012, 00:50:53 »

Mir kam noch der Gedanke, daß die Verleger sich vielleicht mal hätten erkundigen können, wieviel Kohle die Gema für ihre "Schützlinge" schon durch den Zank mit Youtube erzielt hat...

Was Messie da zu bedenken gibt, hat die Gema ja auch schon durch, indem Kindergärten nicht mehr einfach so aus Liederbüchern kopieren dürfen (oder so); die Frage ist aber weiterhin, ob man damit wirklich zu Kohle kommt oder (siehe Gema vs. Youtube) ins eigene Fleisch schneidet bzw. durch eine beißwütige Gesellschaft schneiden lässt.
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Re: ACTA, Urheberschutzrechte im Internet
« Antwort #98 am: 06 März 2012, 07:35:43 »

Richtig, Kindergärten müssen für das Singen mit den Kindern an die GEMA zahlen. Und soweit ich weiß, darf ein Deutschlehrer auch nicht so einfach einen Zeitungsartikel vervielfältigen.

Und es wäre wirklich interessant zu erfahren, wo ein entsprechendes Gesetz die Grenze zöge zum Zitat.

Google hat schon einigen Ärger gehabt wegen der Verwendung der Snippets. Filtert Google diese jedoch heraus oder fühlen sich Verlage durch Google benachteiligt, wird ebenfalls der Rechtsabteilung bemüht. Dabei ist es technisch den Verlagen schon jetzt möglich, in den Ergebnissen der Suchmaschinen nicht gelistet zu werden. Das ist den Verlagen aber auch nicht recht, sie wollen offensichtlich, dass Google ob seiner Quasi-Monopolstellung verpflichtet wird sie aufzulisten, aber dafür zahlen muss.

(Vielleicht haben wir dieses Koalitionsabkommen in Wirklichkeit auch gar nicht den Verlagen, sondern der Anwaltslobby zu verdanken? Die haben sicher schon ein Glitzern in den Augen wegen der vielen Abmahnungen...^^)

Noch gibt es dieses Gesetz ja nicht, es zeigt aber wieder mal (wie viele andere Gesetze auch) die Tendenz der großen Parteien, die Interessen weniger vor die Interessen vieler zu stellen.



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Re: ACTA, Urheberschutzrechte im Internet
« Antwort #99 am: 06 März 2012, 08:24:31 »

die Frage ist aber weiterhin, ob man damit wirklich zu Kohle kommt oder (siehe Gema vs. Youtube) ins eigene Fleisch schneidet bzw. durch eine beißwütige Gesellschaft schneiden lässt.

"Angesichts der vielen Musikvideos, die auf YouTube für Deutschland gesperrt sind, appellierte Berger an die Einsicht der Verwertungsgesellschaft Gema, die Urheberrechte sehr restriktiv lizenziere. Dadurch gingen Sony Music Millionenumsätze verloren."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Sony-Music-Das-Internet-ist-fuer-uns-ein-Segen-1441156.html

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Re: ACTA, Urheberschutzrechte im Internet
« Antwort #100 am: 06 März 2012, 11:06:51 »

Ja, Syntiq, genau das meinte ich  :), aber nicht nur Sony, auch einige meiner relativ unbedeutenden und keineswegs Millionen scheffelnden Lieblingskünstler können dank Gema nicht in Deutschland per YT auf sich aufmerksam machen.
Und was heisst das nun für Springer vs. Google? Sehen wir dann in Zukunft bei der Suche Einblendungen "einige Suchegebnisse wurden unterdrückt, weil sie Formulierungen enthalten, die in Deinem Land urheberrechtlich geschützt sind"? Und die Verleger klagen dagegen, ok, aber wer wird den längeren Atem haben? Google ist kein deutsches Unternehmen und keineswegs arm an Geld und Anwälten.
Auch hier bleibt es spannend.

(Und wenn die Verleger anfangen mit Klagen, kommen die Nachrichtenagenturen und räuspern sich und sagen, Moment mal, soundsoviel eures Contents kommt aber von uns...am Ende wird es doch sowas wie Anwälte vs. Blogger und Lehrer, was für unseren Alltag überbleibt. Und schwarze Flecken auf der Suchmaschine.)
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Re: ACTA, Urheberschutzrechte im Internet
« Antwort #101 am: 06 März 2012, 11:31:29 »

http://www.zeit.de/digital/internet/2012-03/leistungsschutzrecht-koalition/seite-3
Zitat
Zum Schluss eine Quizfrage: Was ist wahrscheinlicher? Dass Google jährlich Millionen Euro an deutsche Verlage ausschüttet, um in Deutschland Google News weiterbetreiben zu können? Oder dass Google sein nach eigenen Angaben defizitäres Produkt Google News in Deutschland abschaltet und sich damit die Millionen an die Verlage spart?

Ich finde, die Frage stellt sich zurecht. Wieso noch weiter Geld in einen Geschäftsbereich pumpen, der aktuell eh nur Kosten verursacht...
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Re: ACTA, Urheberschutzrechte im Internet
« Antwort #102 am: 06 März 2012, 12:21:54 »

http://www.zeit.de/digital/internet/2012-03/leistungsschutzrecht-koalition/seite-3
Zitat
Zum Schluss eine Quizfrage: Was ist wahrscheinlicher? Dass Google jährlich Millionen Euro an deutsche Verlage ausschüttet, um in Deutschland Google News weiterbetreiben zu können? Oder dass Google sein nach eigenen Angaben defizitäres Produkt Google News in Deutschland abschaltet und sich damit die Millionen an die Verlage spart?

Ich finde, die Frage stellt sich zurecht. Wieso noch weiter Geld in einen Geschäftsbereich pumpen, der aktuell eh nur Kosten verursacht...

Es gibt noch eine dritte Möglichkeit: dass unsere Schwarz-Geld-Koalition doch noch plötzlich von der Vernunft angesprungen wird und sie diesen Blödsinn in den Reißwolf gibt, wo er hin gehört. ;)
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Re: ACTA, Urheberschutzrechte im Internet
« Antwort #103 am: 06 März 2012, 12:46:58 »

http://www.zeit.de/digital/internet/2012-03/leistungsschutzrecht-koalition/seite-3
Zitat
Zum Schluss eine Quizfrage: Was ist wahrscheinlicher? Dass Google jährlich Millionen Euro an deutsche Verlage ausschüttet, um in Deutschland Google News weiterbetreiben zu können? Oder dass Google sein nach eigenen Angaben defizitäres Produkt Google News in Deutschland abschaltet und sich damit die Millionen an die Verlage spart?

Ich finde, die Frage stellt sich zurecht. Wieso noch weiter Geld in einen Geschäftsbereich pumpen, der aktuell eh nur Kosten verursacht...

Es gibt noch eine dritte Möglichkeit: dass unsere Schwarz-Geld-Koalition doch noch plötzlich von der Vernunft angesprungen wird und sie diesen Blödsinn in den Reißwolf gibt, wo er hin gehört. ;)
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Re: ACTA, Urheberschutzrechte im Internet
« Antwort #104 am: 06 März 2012, 17:31:21 »

http://www.zeit.de/digital/internet/2012-03/leistungsschutzrecht-koalition/seite-3
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Zum Schluss eine Quizfrage: Was ist wahrscheinlicher? Dass Google jährlich Millionen Euro an deutsche Verlage ausschüttet, um in Deutschland Google News weiterbetreiben zu können? Oder dass Google sein nach eigenen Angaben defizitäres Produkt Google News in Deutschland abschaltet und sich damit die Millionen an die Verlage spart?

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