Schwarzes Hamburg

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Was haltet ihr vom Führerschein-Auffrischungskurs?

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Autor Thema: Führerschein-Auffrischung  (Gelesen 23542 mal)

t_g

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Re: Führerschein-Auffrischung
« Antwort #15 am: 22 September 2010, 10:14:50 »

- […] mit knapp 60 km/h auf der linken Spur der A1, Grund nicht erkennbar, kein Stau, kein Warnblinker, hier erlaubt sind btw 120 […]
Hier gilt das gleiche.
haha! Ähm. Nö. Die linke Spur grundlos mit 60 km/h zu blockieren ist durchaus gegen die StVo. Muss ich den entsprechenden Paragraphen erst suchen?
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astrogirl

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Re: Führerschein-Auffrischung
« Antwort #16 am: 22 September 2010, 10:17:39 »

- […] mit knapp 60 km/h auf der linken Spur der A1, Grund nicht erkennbar, kein Stau, kein Warnblinker, hier erlaubt sind btw 120 […]
Hier gilt das gleiche.
haha! Ähm. Nö. Die linke Spur grundlos mit 60 km/h zu blockieren ist durchaus gegen die StVo. Muss ich den entsprechenden Paragraphen erst suchen?

Jupp Rechtsfahrgebot und so.
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Bombe

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Re: Führerschein-Auffrischung
« Antwort #17 am: 22 September 2010, 10:34:25 »

- […] mit knapp 60 km/h auf der linken Spur der A1, Grund nicht erkennbar, kein Stau, kein Warnblinker, hier erlaubt sind btw 120 […]
Hier gilt das gleiche.
haha! Ähm. Nö. Die linke Spur grundlos mit 60 km/h zu blockieren ist durchaus gegen die StVo. Muss ich den entsprechenden Paragraphen erst suchen?

Nach dem, was Ghost alles schrieb, gehe ich davon aus, dass er es für „ohne Grund hält“, sobald zwischen zwei Lastwagen 8 Meter Platz sind. :)
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messie

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Re: Führerschein-Auffrischung
« Antwort #18 am: 22 September 2010, 11:45:45 »

- […] mit knapp 60 km/h auf der linken Spur der A1, Grund nicht erkennbar, kein Stau, kein Warnblinker, hier erlaubt sind btw 120 […]
Hier gilt das gleiche.
haha! Ähm. Nö. Die linke Spur grundlos mit 60 km/h zu blockieren ist durchaus gegen die StVo. Muss ich den entsprechenden Paragraphen erst suchen?

Mein Onkel hat für exakt diesen Vorfall mal ein Ticket kassiert.
Ok, er fuhr immerhin 70.
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Kaffeebohne

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Re: Führerschein-Auffrischung
« Antwort #19 am: 22 September 2010, 12:53:10 »

Die Hupe ist ein Warnsignal. Andere Leute anhupen, weil man mit deren Fahrstil unzufrieden ist, erfüllt den Tatbestand einer Nötigung.
Ich habe gehört, daß es erst dann "Nötigung" ist, wenn man Gewalt androht.

Naja, so wie manche sich aufregen, tun sie das wahrscheinlich...
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PlumBum

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Re: Führerschein-Auffrischung
« Antwort #20 am: 22 September 2010, 14:03:33 »

Die Hupe ist ein Warnsignal. Andere Leute anhupen, weil man mit deren Fahrstil unzufrieden ist, erfüllt den Tatbestand einer Nötigung.
Ich habe gehört, daß es erst dann "Nötigung" ist, wenn man Gewalt androht.

Naja, so wie manche sich aufregen, tun sie das wahrscheinlich...
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Bombe

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Re: Führerschein-Auffrischung
« Antwort #21 am: 22 September 2010, 14:07:22 »

Die Hupe ist ein Warnsignal. Andere Leute anhupen, weil man mit deren Fahrstil unzufrieden ist, erfüllt den Tatbestand einer Nötigung.
Ich habe gehört, daß es erst dann "Nötigung" ist, wenn man Gewalt androht.

Das Unterschreiten eines gewissen Abstandes ist bereits Nötigung.
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Eisbär

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Re: Führerschein-Auffrischung
« Antwort #22 am: 22 September 2010, 14:51:08 »

Bei dem was ich hier lese, bin ich dafür. Aber bitte alle 5 Jahre, dafür ohne Prüfung, sondern nur nochmal durchkauen.

Zum Eröffnungsposting direkt: Wenn Du mit 50 auf eine Ampel zufährst und die wird in 40m Abstand gelb, dann hälst Du an. Da brauch ich nicht rechnen für. Und im Gegensatz zu colourize Meinung ist das keine Vollbremsung. Heutige Autos erreichen den Stillstand aus 100km/h schon unter 40m.


SSehr sinnvoll fände ich im übrigen, wenn jedes Auto, ähnlich wie Flugzeuge oder Schiffe, eine Blackbox bekäme, die speichert, wie schnell man war, ob Blinker gesetzt hat etc. Die muß das ja nur für 1h speichern und anschließend überschreiben. Aber nach einem Unfall werden die Ursachen ganz einfach ermittelt. Sowas kann man sich übrigens schon freiwillig einbauen lassen. Soll sich sehr positiv auf die Fahrweise auswirken.
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Infos: www.nofuba.de

Ghost

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Re: Führerschein-Auffrischung
« Antwort #23 am: 22 September 2010, 15:02:46 »


- ich will auf die Autobahn fahren, […] als er vom Beschleunigungsstreifen auf die Fahrbahn zog war der Wagen bei ca 60 km/h, […] erlaubt sind dort 120 km/h, […]

Richtig. 120 km/h sind erlaubt. Es handelt sich dabei nicht um eine Richt- oder gar Mindestgeschwindigkeit. Auch gibt es – im Gegensatz zur landläufigen Meinung – keine Ordnungswidrigkeit, die sich „zu langsam fahren“ nennt.

Falsch Mindestgeschwindigkeit für Deutsche Autobahnen, bei freier Fahrt und ohne Baustelle, ist 60 km/h!

Ebenfalls gilt das Gebot sich dem Verkehrsfluss anzupassen und diesen nicht unnötig zu behindern...

- […] mit knapp 60 km/h auf der linken Spur der A1, Grund nicht erkennbar, kein Stau, kein Warnblinker, hier erlaubt sind btw 120 […]

Hier gilt das gleiche.[/quote]

Nein, hier ist es wieder Mindestgeschwindigkeit 60 km/h, Rechtsfahrgebot und Behinderung des Verkehrsflusses
Abgesehen davon ist die "linke" Spur in der StVO klar als Überholspur definiert

[…] warum alle Welt sie anhupt.

Die Hupe ist ein Warnsignal. Andere Leute anhupen, weil man mit deren Fahrstil unzufrieden ist, erfüllt den Tatbestand einer Nötigung.[/quote]

Stimmt, ich sprach auch von aller Welt und nicht von mir.... ich mutz das Ding meist nur, wenn ich mich in Gefahr sehe z.B. wenn ein Transporter oder LKW meint mal in die Linke Spur zu ziehen wären ich da grade bin

[…] sind hier 100 Km/h erlaubt, nur Opi und Omi sind der Meinung noch während der fahrt Pilze o.ä. zu sammeln und fahren da mit 30 entlang...

Und?[/quote]

§3 StVO Geschwindigkeit

[...]

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

BgKat
Nr 1.2 | Einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert | EUR 20


oder: dass die Leute ihre Geschwindigkeit ihren Reaktionen/Wahrnehmung anpassen und dem entsprechend langsamer fahren ... was dann wieder bedeutet das andere Verkehrsteilnehmer zu irgendwelchen Manövern genötigt werden

Das ist aber das Problem der Leute, die der Meinung sind, sie müssten dringend mit 70 km/h durch die Stadt kacheln. Hast du mal einen Strafzettel nicht bekommen, weil jemand anders ja Schuld ist, weil viel zu langsam gefahren und so? Ich glaube nicht. Aus gutem Grund.

Mich beschleicht das Gefühl, du bist ein Arschloch im Straßenverkehr. :)
[/quote]

Mach ich nicht, sind höchstens 60 km/h
Und ja hab ich wirklich mal nicht bekommen

Ich bin generell ein Arsch, ab und an auch im Straßenverkehr, so ähnlich wie du im Internet
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Bombe

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Re: Führerschein-Auffrischung
« Antwort #24 am: 22 September 2010, 15:53:34 »

- ich will auf die Autobahn fahren, […] als er vom Beschleunigungsstreifen auf die Fahrbahn zog war der Wagen bei ca 60 km/h, […] erlaubt sind dort 120 km/h, […]
Richtig. 120 km/h sind erlaubt. Es handelt sich dabei nicht um eine Richt- oder gar Mindestgeschwindigkeit. Auch gibt es – im Gegensatz zur landläufigen Meinung – keine Ordnungswidrigkeit, die sich „zu langsam fahren“ nennt.
Falsch Mindestgeschwindigkeit für Deutsche Autobahnen, bei freier Fahrt und ohne Baustelle, ist 60 km/h!

Oh nein, mein Herr! Um auf der Autobahn fahren zu dürfen, muss die eingetragene Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h betragen. Mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit hat das nichts zu tun.
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Re: Führerschein-Auffrischung
« Antwort #25 am: 22 September 2010, 16:53:00 »

Vote 4  "ja, aber"

"aber,..." Ohne Abschlussprüfung, die mir sagen könnte "Lappen weg - Pech gehabt" (Außer vllt. bei akuten Fällen ala Dauer-Besoffen oder praktisch Blind trotz Brille) und zur Theorie-Auffrischung noch Praxisstunden/Fahrsicherheitstraining dazu. So in etwa, wie es der ADAC ja schon abietet.

Vllt. das Ganze auch etwas kostengünstiger gestalten bzw. staffeln um mehr Kfz-Nutzer zu animieren. :)
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Ghost

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Re: Führerschein-Auffrischung
« Antwort #26 am: 22 September 2010, 19:11:10 »

- ich will auf die Autobahn fahren, […] als er vom Beschleunigungsstreifen auf die Fahrbahn zog war der Wagen bei ca 60 km/h, […] erlaubt sind dort 120 km/h, […]
Richtig. 120 km/h sind erlaubt. Es handelt sich dabei nicht um eine Richt- oder gar Mindestgeschwindigkeit. Auch gibt es – im Gegensatz zur landläufigen Meinung – keine Ordnungswidrigkeit, die sich „zu langsam fahren“ nennt.
Falsch Mindestgeschwindigkeit für Deutsche Autobahnen, bei freier Fahrt und ohne Baustelle, ist 60 km/h!

Oh nein, mein Herr! Um auf der Autobahn fahren zu dürfen, muss die eingetragene Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h betragen. Mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit hat das nichts zu tun.


Stimmt, aber es gilt trotzdem
§3 StVO Geschwindigkeit

[...]
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

Was auf der Autobahn rechte Spur immer noch 80 km/h wären, damit nicht jeder Brummi genötigt wird zu überholen.


Und den einzigen triftigen Grund den ich dabei erkenne der das Rechtfertigt, ist das ihre Reaktionen eine Höhere Geschwindigkeit nicht zulassen, was für mich irgendwie gleichbedeutend ist mit "nicht mehr Fahrtauglich"
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Re: Führerschein-Auffrischung
« Antwort #27 am: 22 September 2010, 22:56:29 »

Naja, 60km/h rechts ist ja noch irgendwo ok. Zumindest auf einer dreispurigen Autobahn stört das noch nicht sooo den Verkehrsfluss.
60km/h links hingegen ... nun ja ... ;)
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Re: Führerschein-Auffrischung
« Antwort #28 am: 23 September 2010, 00:41:29 »

Gibt ja auch noch das Rechtsfahrgebot. Wer also mit 60kmh irgendwo anders als auf der ganz linken Spur fährt - es sei denn, er überholt einen, der noch langsamer fährt - ist das ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Und so. Aber hat ja Ghost schon gesagt oben.
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Lucas de Vil

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Re: Führerschein-Auffrischung
« Antwort #29 am: 23 September 2010, 00:58:24 »

Nun möchte ich auch mal eine Frage in die Runde werfen, die mich schon seit Längerem beschäftigt:

Was haltet ihr von einem Führerschein-Auffrischungskurs nach sagen wir alle 15 Jahre ab Führerscheinerwerb?
Uneingeschränkt dafür.
Mensch vergisst/verlernt/ignoriert so viel in seinem Leben. Tauglichkeit im Straßenverkehr ist allerdings (lebens)wichtig.

Natürlich kostet das auch. Jeder, der sich ein Kraftfahrzeug anschafft, muss die laufenden Kosten mit im Auge haben.
Da kann das meinetwegen auch nen Hunni kosten. Ist ja nur einmal in 15 Jahren.

Macht eigentlich jeder regelmäßig seinen Erste-Hilfe Auffrischungskurs?
« Letzte Änderung: 23 September 2010, 01:00:55 von Lucas de Vil »
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