Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Gallery online  (Gelesen 38590 mal)

sYntiq

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« Antwort #150 am: 04 Dezember 2006, 19:47:40 »

Zitat von: "Thomas"
Funktioniert nur leider noch nicht.Du kannst da zwar etwas eintragen, der "Album"-Button zeigt aber nach wie vor auf den alten, toten Link  :wink:


Ich glaub sober bastelt da noch. Zwischendurch hat es bei mir nämlich schon mal mit eigenem Link funktioniert, irgendwann späer hat es auf die neuesten Uploads der neuen Gallery gelinkt, nun wieder auf das alte, nicht vorhandene SHH Album....

Jedenfalls lief es kurzzeitig schon mal ;)
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Eisbär

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« Antwort #151 am: 04 Dezember 2006, 20:03:09 »

Zitat von: "Paule"
So etwas finde ich auch scheisse.
Hey, er kann sich ja doch klar zum eigentlichen Problem äußern...
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2024- No F*cking Bands Festival XIII

Donnerstag, 15. bis Sonntag 18. August 2024

Infos: www.nofuba.de

Thomas

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« Antwort #152 am: 04 Dezember 2006, 20:39:19 »

Zitat von: "Eisbär"
Zitat von: "Paule"
So etwas finde ich auch scheisse.
Hey, er kann sich ja doch klar zum eigentlichen Problem äußern...

Hat uns ja auch genug Anstrengung gekostet, ihm so eine kleine Gefühlsregung aus der Nase zu ziehen  :wink:
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SuperTorus

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« Antwort #153 am: 04 Dezember 2006, 20:50:20 »

Zitat
(...) Dafür dass er das aus dem
eff eff kann, hat er jahrelang Zeit für das Studium aufgewendet.
Deswegen erschöpft sich der Aufwand eben gerade nciht in einer
Mail , die bestenfalls sogar schon als txtbaustein vorrätig ist.


Mit dieser Arbeitsauffassung wirst Du in der Wirtschaft mit wehenden Fahnen untergehen. Als Profi wird dort von Dir verlangt, das Du Kleinigkeiten auch zu einem realistischen Preis erledigen kannst (und realistisch bedeutet hier: Preis und Aufwand stehen in einem gesunden Verhältnis).

Für einen Textbaustein-Brief mehr als 100 Euro zu verlangen finde ich schamlos. Leider haben Anwälte hierzulande jedoch dank der Gesetzgebung eines "wirklich großen" Staatsmannes (Vorsicht, Godwin-Alarm!) mit Konkurenz nicht so die Erfahrung.

Ganz allgemein möchte ich noch Anmerken, das ich nicht der Meinung bin Anwälte währen jetzt so wahnsinnig teuer. Ich fand das Preis-Leistungsverhältnis bislang ganz ok, gerade wenn sich Anwälte um Dinge kümmern, auf die man so richtig keinen Bock hat.
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« Antwort #154 am: 05 Dezember 2006, 03:11:40 »

endlich wieder Fotos danke sehr ;)
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Thomas

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« Antwort #155 am: 05 Dezember 2006, 08:19:28 »

Zitat von: "SuperTorus"
Zitat
(...) Dafür dass er das aus dem
eff eff kann, hat er jahrelang Zeit für das Studium aufgewendet.
Deswegen erschöpft sich der Aufwand eben gerade nciht in einer
Mail , die bestenfalls sogar schon als txtbaustein vorrätig ist.


Mit dieser Arbeitsauffassung wirst Du in der Wirtschaft mit wehenden Fahnen untergehen. Als Profi wird dort von Dir verlangt, das Du Kleinigkeiten auch zu einem realistischen Preis erledigen kannst (und realistisch bedeutet hier: Preis und Aufwand stehen in einem gesunden Verhältnis).

Für einen Textbaustein-Brief mehr als 100 Euro zu verlangen finde ich schamlos. Leider haben Anwälte hierzulande jedoch dank der Gesetzgebung eines "wirklich großen" Staatsmannes (Vorsicht, Godwin-Alarm!) mit Konkurenz nicht so die Erfahrung.
Naja, wie man immer wieder sehen kann, können Anwälte, die ja auch Teil der freien Wirtschaft sind, damit ganz gut leben.Leider.

Zumal man sich als Abmahnopfer selbst bei funktionierender Anwaltskonkurrenz ja nicht aussuchen kann, von wem man abgemahnt wird.
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Rumburak

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« Antwort #156 am: 05 Dezember 2006, 08:24:19 »

Zitat von: "SuperTorus"
Leider haben Anwälte hierzulande jedoch dank der Gesetzgebung eines "wirklich großen" Staatsmannes (Vorsicht, Godwin-Alarm!) mit Konkurenz nicht so die Erfahrung.

Die Kaminkehrer übrigens auch nicht. ;)
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Thomas

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« Antwort #157 am: 05 Dezember 2006, 08:26:28 »

BTW:
Zitat von: "Rumburak"

Die Kaminkehrer übrigens auch nicht. ;)
Daran wird aber (EU sei Dank, manchmal bringt sie doch etwas positives mit sich) gerade geschraubt.
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Paule

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« Antwort #158 am: 05 Dezember 2006, 09:46:34 »

Zitat von: "Thomas"
Zitat von: "Paule"
Tjoa, nochmals: es kommt drauf an, aber im vierstelligen Bereich ist man in der Tat schnell
Eben.Hälst du das im privaten, nichtkommerziellen Bereich für Verhältnismäßig ? Ich nicht.


...kommt drauf an?....
Zitat von: "Thomas"

Zitat von: "Paule"
Der Anwalt wird schon aus eigenem Interesse nicht ohne Auftrag tätig werden.

Soweit ich weiß, stimmt das nicht.Ein Anwalt kann Rechtsverstöße im Bereich des Urheberrechts, die er entdeckt auch ohne einen Auftraggeber abmahnen (Das ist ja so ein gesetzlich gedeckter Wahnwitz).Korrigiere mich, wenn ich mich irre (du solltest dich ja mit der Materie auskennen).


hm, mag sein, dass manch einer die Verstöße selbst ermittelt die er dann verfolgt. ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das ohne Rücksprache mit dem Rechteinhaber passiert.
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Paule

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« Antwort #159 am: 05 Dezember 2006, 09:57:58 »

Zitat von: "SuperTorus"
Zitat
(...) Dafür dass er das aus dem
eff eff kann, hat er jahrelang Zeit für das Studium aufgewendet.
Deswegen erschöpft sich der Aufwand eben gerade nciht in einer
Mail , die bestenfalls sogar schon als txtbaustein vorrätig ist.


Mit dieser Arbeitsauffassung wirst Du in der Wirtschaft mit wehenden Fahnen untergehen. Als Profi wird dort von Dir verlangt, das Du Kleinigkeiten auch zu einem realistischen Preis erledigen kannst (und realistisch bedeutet hier: Preis und Aufwand stehen in einem gesunden Verhältnis).

Für einen Textbaustein-Brief mehr als 100 Euro zu verlangen finde ich schamlos. Leider haben Anwälte hierzulande jedoch dank der Gesetzgebung eines "wirklich großen" Staatsmannes (Vorsicht, Godwin-Alarm!) mit Konkurenz nicht so die Erfahrung.

Ganz allgemein möchte ich noch Anmerken, das ich nicht der Meinung bin Anwälte währen jetzt so wahnsinnig teuer. Ich fand das Preis-Leistungsverhältnis bislang ganz ok, gerade wenn sich Anwälte um Dinge kümmern, auf die man so richtig keinen Bock hat.


Mit der Einstellung kann auch kein Chiphersteller mehr als 50 cent für einen Chip verlangen. Denn der ganze Entwicklungsaufwand, die INvestitionskosten in die Fabriken usw usf kann man ja nicht als stundenlohn ansetzen und dem Kunden auch nciht verdeutlichen. Auf den Anwalt bezogen: Ich bezweifle, dass ein Laie den genau passenden Baustein raussuchen und dann auch noch anpassen kann, und dabei dann auch noch sämtliche Folgen im Kopf hat (von der HAftpflcihversicherung für evtuelle menschliche Fehler ganz abgesehen - die muss jeder anwalt haben).

Das rechtberatungsgesetz http://bundesrecht.juris.de/rberg/ auf das du wohl anspielst, ist von 1935. In einer der letzten NjWs ist ein schöner Aufsatz von Dr. Römermann, der zu diesem Bereich relativ viel veröffentlicht. Danach lässt sich nicht anhand der Üblcihen Quellen (z.B. Begründung der gesetzentwürfe; Protokolle irgendwelcehr Debatten udn ausschüße) nachweisen, dass es darum ging Bevölkerungsgruppen wegen irgendwelcher rassistisch begründeten Merkmale von der Anwaltschaft auszuschliessen. genausowenig wie das StVG ebenfalls von 1935 die teilnahme solcher gruppen am Straßenverkehr verhindern sollt. Schutzzweck ist, Verbraucher vor unfähigen Scharlatanen zu schützen. Die Rassistische Ader wird dem Gesetz erst heutzutage angedichtet, um die eigenen politischen Ziele der Gegner des Gesetzes durch zu boxen. Viel Spass denen, die sich dann von einer KFZ-WErkstatt die mit einer Versicherung zusammenarbeitet, die gesamte UNfallregulierung machen lassen...............
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Thomas

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« Antwort #160 am: 05 Dezember 2006, 09:58:05 »

Zitat von: "Paule"
Zitat von: "Thomas"
Zitat von: "Paule"
Tjoa, nochmals: es kommt drauf an, aber im vierstelligen Bereich ist man in der Tat schnell
Eben.Hälst du das im privaten, nichtkommerziellen Bereich für Verhältnismäßig ? Ich nicht.


...kommt drauf an?....

Sehe ich nicht so.Im privaten, nichtkommerziellen Bereich ist eine vierstellige Summe immer deutlich unverhältnismäßig.Selbst wenn ich auf meine privatn Homepage alle Bilder hochgeladen haben, die es von meinem Lieblingsstar gibt, ist dieser "Verstoß" keine vierstellige Summe wert.

Zitat von: "Paule"
Zitat von: "Thomas"

Zitat von: "Paule"
Der Anwalt wird schon aus eigenem Interesse nicht ohne Auftrag tätig werden.

Soweit ich weiß, stimmt das nicht.Ein Anwalt kann Rechtsverstöße im Bereich des Urheberrechts, die er entdeckt auch ohne einen Auftraggeber abmahnen (Das ist ja so ein gesetzlich gedeckter Wahnwitz).Korrigiere mich, wenn ich mich irre (du solltest dich ja mit der Materie auskennen).


hm, mag sein, dass manch einer die Verstöße selbst ermittelt die er dann verfolgt. ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das ohne Rücksprache mit dem Rechteinhaber passiert.

Und warum nicht ? Für einen skrupellosen Anwalt, der sich ein wenig im Internet auskennt, ist das doch wie ein Lizenz zum Gelddrucken.Verstöße (laut der kranken Rechtslage) findest du da an jeder Ecke, die Standard-Mail hat man schon vorliegen.Einfacher kann man die Kohle doch kaum verdienen, warum da noch auf einen Auftraggeber warten ?
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„Das ist nur Ihre Meinung“

Paule

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« Antwort #161 am: 05 Dezember 2006, 10:03:51 »

Zitat von: "Thomas"
Zitat von: "Paule"
Zitat von: "Thomas"
Zitat von: "Paule"
Tjoa, nochmals: es kommt drauf an, aber im vierstelligen Bereich ist man in der Tat schnell
Eben.Hälst du das im privaten, nichtkommerziellen Bereich für Verhältnismäßig ? Ich nicht.


...kommt drauf an?....

Sehe ich nicht so.Im privaten, nichtkommerziellen Bereich ist eine vierstellige Summe immer deutlich unverhältnismäßig.Selbst wenn ich auf meine privatn Homepage alle Bilder hochgeladen haben, die es von meinem Lieblingsstar gibt, ist dieser "Verstoß" keine vierstellige Summe wert.

Zitat von: "Paule"
Zitat von: "Thomas"

Zitat von: "Paule"
Der Anwalt wird schon aus eigenem Interesse nicht ohne Auftrag tätig werden.

Soweit ich weiß, stimmt das nicht.Ein Anwalt kann Rechtsverstöße im Bereich des Urheberrechts, die er entdeckt auch ohne einen Auftraggeber abmahnen (Das ist ja so ein gesetzlich gedeckter Wahnwitz).Korrigiere mich, wenn ich mich irre (du solltest dich ja mit der Materie auskennen).


hm, mag sein, dass manch einer die Verstöße selbst ermittelt die er dann verfolgt. ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das ohne Rücksprache mit dem Rechteinhaber passiert.

Und warum nicht ? Für einen skrupellosen Anwalt, der sich ein wenig im Internet auskennt, ist das doch wie ein Lizenz zum Gelddrucken.Verstöße (laut der kranken Rechtslage) findest du da an jeder Ecke, die Standard-Mail hat man schon vorliegen.Einfacher kann man die Kohle doch kaum verdienen, warum da noch auf einen Auftraggeber warten ?


ja, alles klar, hier werden immer die krassen Ausnahmen rangezogen. wenn man sich gegen unseriöse machneshaften einzelner selbst nicht zu helfen weiss, dann muss man eben einen eigenen Anwalt engagieren. Klar, der kostet zumindest erstmal Geld. Aber der erbringt auch ne Leistung. Und Zwar in reinster Handarbeit. Dazu hat er ne Menge kosten: Literatur,Zeitschriften, Versicherung (allein die kostet normal so 1000 ocken im Jahr - es geht auch günstiger, aber das würde ich nciht unter normal ansehen), Mitarbeiter, Büro mit vernünftiger Einrichtung, It-krams, RAK-gebühren (ist nciht die welt), eigene altersabsicherung.... und und und.... wer ernsthaft als selbständiger tätig ist, kann sich das in etwa vorstellen. und er wird sseine leistungen auch nciht billiger erbringen können.
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toxic_garden

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« Antwort #162 am: 05 Dezember 2006, 10:08:54 »

Zitat von: "Paule"
Dazu hat er ne Menge kosten: [...], Versicherung (allein die kostet normal so 1000 ocken im Jahr - es geht auch günstiger, aber das würde ich nciht unter normal ansehen), Mitarbeiter, Büro mit vernünftiger Einrichtung, It-krams, [...], eigene altersabsicherung.... und und und.... wer ernsthaft als selbständiger tätig ist, kann sich das in etwa vorstellen. und er wird sseine leistungen auch nciht billiger erbringen können.

das sind alles Sachen, die auch jeder selbstständige Klempnermeister bezahlen muss. Und die sind i.d.R. erheblich günstiger als Anwälte. Und das will was heissen.
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Thomas

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« Antwort #163 am: 05 Dezember 2006, 10:13:36 »

Zitat von: "Paule"
ja, alles klar, hier werden immer die krassen Ausnahmen rangezogen.

Welche krassen Ausnahmen ? Das sind die Machenschaften, die einige Vertreter deines (unterstellten) Berufstandes jeden Tag X mal durchziehen.Außerdem sind die Beispiele, die hier gebracht werden, schon seit zig Seiten die gleichen.

Zitat von: "Paule"
wenn man sich gegen unseriöse machneshaften einzelner selbst nicht zu helfen weiss, dann muss man eben einen eigenen Anwalt engagieren. Klar, der kostet zumindest erstmal Geld. Aber der erbringt auch ne Leistung. Und Zwar in reinster Handarbeit. Dazu hat er ne Menge kosten: Literatur,Zeitschriften, Versicherung (allein die kostet normal so 1000 ocken im Jahr - es geht auch günstiger, aber das würde ich nciht unter normal ansehen), Mitarbeiter, Büro mit vernünftiger Einrichtung, It-krams, RAK-gebühren (ist nciht die welt), eigene altersabsicherung.... und und und.... wer ernsthaft als selbständiger tätig ist, kann sich das in etwa vorstellen. und er wird sseine leistungen auch nciht billiger erbringen können.

Super Ansicht.Wenn die Gesetzeslage mal am gesunden Menschenverstand ausgerichtet wäre und/oder einige Anwälte nicht moralisch verottet wären, bräuchte ich gar keinen Anwalt.Leider ist dem nicht so, und so ist man auch als Privatman u.U. gezwungen, die Fehler im Gesetz mit hohen Anwaltshonoraren auszubaden.Ist schon klar, das die Anwaltschaft das alles nicht so kritisch sieht, sie verdient ja so oder so daran.
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Paule

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« Antwort #164 am: 05 Dezember 2006, 10:19:17 »

Zitat von: "toxic_garden"
Zitat von: "Paule"
Dazu hat er ne Menge kosten: [...], Versicherung (allein die kostet normal so 1000 ocken im Jahr - es geht auch günstiger, aber das würde ich nciht unter normal ansehen), Mitarbeiter, Büro mit vernünftiger Einrichtung, It-krams, [...], eigene altersabsicherung.... und und und.... wer ernsthaft als selbständiger tätig ist, kann sich das in etwa vorstellen. und er wird sseine leistungen auch nciht billiger erbringen können.

das sind alles Sachen, die auch jeder selbstständige Klempnermeister bezahlen muss. Und die sind i.d.R. erheblich günstiger als Anwälte. Und das will was heissen.


also ich wüsste nicht, dass man als Klempner 6 bis 10 Jahre quasi Einkommenslos eine Ausbildung macht....außerdem scheint hier - was verständlcih ist- ein kleiner Irrtum vorzuliegen, was man so in welchen Fällen abrechnen kann. Hier werden echt nur die Rosinen rausgepult, die aber im normalen alltag auch nicht bei jedem anwalt ständig vorkommen....Außerdem halte ich den ja nur mittelbar abrechenbaren Fortbildungsaufwand bei einem klempner durchaus für vernachlässigbar. Nichts gegen Klempner, aber der Aufwand sich sicher in ein Rechtsgebiet einzuarbeiten (z.B. Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder auch "einfaches" Mietrecht) halte ich für größer als den gesamten theortischen teil einer Klempnerausbildung bis hin zum Meister. Und ein Klempnermeister kann dazu auch ncoh "billige" Gesellen Einstellen, die genaui das machen, was er acuh macht. Eine Rechtsanwaltsfachangestellte (und da braucht man pro anwalt mindestesn eine halbe stelle) kann dagegen zwar viel arbeit abnhemen, aber sie kann gerade nicht die Kernaufgaben des anwalts erledigen.
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