Und die Ebay-Sache beruht auf der Rechtsprechung des BGH. Das sind Richter, die soetwas durchwinken.
Rechtsanwalt
Zitat von: "Paule"tja, ich kann nicht erkennen was "moralisch verwerflich" ist. das ist wohl beruflich bedingt. :cool:
tja, ich kann nicht erkennen was "moralisch verwerflich" ist.
Zitat von: "Killerqueen"...Und wer ist überhaupt Paul(e)?:biglaugh:und wer ist Killerqueen......
...Und wer ist überhaupt Paul(e)?:biglaugh:
meine Frage hast du damit leider immernoch nicht befriedigend beantworten können: zu wessen Schutz wird eine Hausfrau verklagt bzw. abgemahnt, die mehr als 50 alte Kleidungsstücke und anderen Kram bei eBay anbietet?
Für solche Fälle würde ich mir Schiedsverfahren loben...
Zitat von: "Eisbär"Für solche Fälle würde ich mir Schiedsverfahren loben......was wahrscheinlich mindestens genauso teuer wäre. welchen Vorteil soll das (in dem Bereich?!) bringen?
Zitat von: "Paule"Zitat von: "Eisbär"Für solche Fälle würde ich mir Schiedsverfahren loben......was wahrscheinlich mindestens genauso teuer wäre. welchen Vorteil soll das (in dem Bereich?!) bringen?Vermutlich wäre es für die Teilnehmer kostenfrei, oder ?
Zitat von: "Thomas"Zitat von: "Paule"Zitat von: "Eisbär"Für solche Fälle würde ich mir Schiedsverfahren loben......was wahrscheinlich mindestens genauso teuer wäre. welchen Vorteil soll das (in dem Bereich?!) bringen?Vermutlich wäre es für die Teilnehmer kostenfrei, oder ?dann könnte man gleich eine Kostenfreiheit für solche Fälle anordnen und die Kostentragung für die Anwälte der Allgemeinheit aufbürden. Alternativ könnte man auch gleich die Anwälte ganz herausregulieren, und so das Recht auf rechtliches Gehör de-facto abschaffen. Mit dem, was man derzeit unter der Schiedsgerichtsbarkeit versteht hat das nichts zu tun.....
Zitat von: "Paule"Zitat von: "Eisbär"Für solche Fälle würde ich mir Schiedsverfahren loben......was wahrscheinlich mindestens genauso teuer wäre. welchen Vorteil soll das (in dem Bereich?!) bringen?Es geht in der Regel schneller und man spart sich häufig die Anwälte.
Zitat von: "Paule"Zitat von: "Thomas"Zitat von: "Paule"Zitat von: "Eisbär"Für solche Fälle würde ich mir Schiedsverfahren loben......was wahrscheinlich mindestens genauso teuer wäre. welchen Vorteil soll das (in dem Bereich?!) bringen?Vermutlich wäre es für die Teilnehmer kostenfrei, oder ?dann könnte man gleich eine Kostenfreiheit für solche Fälle anordnen und die Kostentragung für die Anwälte der Allgemeinheit aufbürden. Alternativ könnte man auch gleich die Anwälte ganz herausregulieren, und so das Recht auf rechtliches Gehör de-facto abschaffen. Mit dem, was man derzeit unter der Schiedsgerichtsbarkeit versteht hat das nichts zu tun.....Man könnte auch einfach gefühltes und tatsächliches Recht in einklang bringen und dem ganzen Theater somit die Grundlage entziehen.
Dann werdet Politiker und setzt euer gefühltes Recht auf Grundlage höchster moralischer Erkenntnis im Gesetzgebungsverfahren durch....