Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Gallery online  (Gelesen 38594 mal)

Rumburak

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« Antwort #90 am: 03 Dezember 2006, 21:38:03 »

Zitat von: "colourize"
Genau das ist der Punkt, der mir nicht so ganz klar ist: Den Anbieter einer .de Webpräsenz bekommt man doch so oder so über die denic raus.

Über die denic bekommst Du den Besitzer der Domain heraus. Dieser muss aber nicht zwangsläufig auch die Person sein, die für den Inhalt einer Seite der Domain verantwortlich ist. Aber es ist schon ziemlich viel gequirlte Scheiße, was das Rechtliche im Internet momentan vorgeht.
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sober

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« Antwort #91 am: 03 Dezember 2006, 21:44:02 »

auch mal eben nen impressum "eingebaut". Hässlich, aber wer sich das anguckt, hats eh nicht besser verdient :p
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Programming today is a race between software engineers striving to build bigger and better idiot-proof programs, and the Universe trying to produce bigger and better idiots. So far, the Universe is winning!



Leider kann man Gehirn nicht bei Ebay kaufen...

K-Ninchen

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« Antwort #92 am: 03 Dezember 2006, 21:57:46 »

Hihi, in der Straße hab ich auch mal gewohnt ;) Direkt beim Penny gegenüber nr.3
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Im Falle eines Missverständnisses:
Ich bin zutiefst bösartig und hinterhältig (kein Wunder bei dem Sternzeichen) und habe grundsätzlich niedere Beweggründe für fast alles.

colourize

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« Antwort #93 am: 03 Dezember 2006, 22:15:33 »

Zitat von: "Kortirion"

Ob das nun toll ist oder nicht, ist eigentlich egal...es ist nun mal geltendes Recht.  :roll:

Trotzdem mag ich an dieser Stelle mal losgeworden sein, dass ich das "geltende Recht" in vielen Fällen besch***** finde. Und Anwälte, die sich aufgrund normferner Rechtsnormen bereichern, insbesondere.

Natürlich ändert eine Scheiss-Rechtsnorm nichts daran, dass es sich um geltendes Recht handelt.

Und Tante Edit(h) meint dazu: Da Rechtsnormen nicht vom Himmel fallen, sondern im Idealfall mit den "gefühlten" Normen übereinstimmen sollten (nur dann werden sie nämlich auch akzeptiert), finde ich es wichtig, seinem Unmut über bescheuerte Rechtsnormen immer wieder Luft zu verschaffen. Gesetze sind nämlich nicht heilig, sondern von Menschen gemacht und veränderlich.
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Thomas

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« Antwort #94 am: 03 Dezember 2006, 22:25:10 »

Zitat von: "colourize"
Zitat von: "Kortirion"

Ob das nun toll ist oder nicht, ist eigentlich egal...es ist nun mal geltendes Recht.  :roll:

Trotzdem mag ich an dieser Stelle mal losgeworden sein, dass ich das "geltende Recht" in vielen Fällen besch***** finde. Und Anwälte, die sich aufgrund normferner Rechtsnormen bereichern, insbesondere.

Natürlich ändert eine Scheiss-Rechtsnorm nichts daran, dass es sich um geltendes Recht handelt.

Und Tante Edit(h) meint dazu: Da Rechtsnormen nicht vom Himmel fallen, sondern im Idealfall mit den "gefühlten" Normen übereinstimmen sollten (nur dann werden sie nämlich auch akzeptiert), finde ich es wichtig, seinem Unmut über bescheuerte Rechtsnormen immer wieder Luft zu verschaffen. Gesetze sind nämlich nicht heilig, sondern von Menschen gemacht und veränderlich.

Sehe ich auch so.Hoffentlich machen Datenschützer&Co., die auch sonst bei weit banaleren Dingen den Weltuntergang a la "1984" heraufbeschwören, irgendwann mal in dieser Richtung mobil, um ursprünglich gewollte und tatsächliche Auswirkungen derartiger Rechtslagen endlich wieder in Einklang zu bringen.
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Kortirion

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« Antwort #95 am: 03 Dezember 2006, 22:37:46 »

Tja, das ist natürlich richtig...aber ehrlich gesagt...da gibt es schlimmere Gesetzeskatastrophen (gerade in jüngerer Zeit) als nun gerade §6 TDG. ;)
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Eisbär

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« Antwort #96 am: 03 Dezember 2006, 22:47:04 »

Zitat von: "Kortirion"
toxic: Na, so wie es sich gehört...auf jeder Seite ganz unten. ;)

Ist übrigens auch ein "Muss" beim Impressum...ein Link auf der Startseite reicht nicht. Das Impressum muss von jeder Unterseite mit nur einem Klick erreichbar sein. ;)
Heise sagt, zwei Klicks gehen in Ordnung.
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Infos: www.nofuba.de

Kortirion

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« Antwort #97 am: 03 Dezember 2006, 22:53:13 »

Nunja...und was ist, wenn der erste Klick nicht auf eine Unterseite namens "Kontakt" führt, sondern wenn das Impressum von sonstwo verlinkt ist?

Klar ersichtlich und unmittelbar heißt für mich von jeder Seite aus mit einem Klick. Das BGH-Urteil betrachtet da meiner Meinung nach einen Sonderfall.

Ist aber ja auch egal...fakt ist, dass das Impressum einfach zu erreichen sein muss...ich will mich da gar nicht an der Anzahl der nötigen Klicks aufhängen. ;)
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Paule

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« Antwort #98 am: 04 Dezember 2006, 09:42:05 »

Zitat von: "colourize"
Zitat von: "Kortirion"

Ob das nun toll ist oder nicht, ist eigentlich egal...es ist nun mal geltendes Recht.  :roll:

Trotzdem mag ich an dieser Stelle mal losgeworden sein, dass ich das "geltende Recht" in vielen Fällen besch***** finde. Und Anwälte, die sich aufgrund normferner Rechtsnormen bereichern, insbesondere.

Natürlich ändert eine Scheiss-Rechtsnorm nichts daran, dass es sich um geltendes Recht handelt.

Und Tante Edit(h) meint dazu: Da Rechtsnormen nicht vom Himmel fallen, sondern im Idealfall mit den "gefühlten" Normen übereinstimmen sollten (nur dann werden sie nämlich auch akzeptiert), finde ich es wichtig, seinem Unmut über bescheuerte Rechtsnormen immer wieder Luft zu verschaffen. Gesetze sind nämlich nicht heilig, sondern von Menschen gemacht und veränderlich.


Was sind denn bitte "normferne Rechtsnormen"? Wenn Anwälte sich an solchen "bereichern" können, dann nur weil der Gesetzgeber, der seine Macht immer noch vom Staatsvolk ableitet, eben Entscheidungen trifft, die so etwas zulassen. Ein Anwalt vertritt eben die Interessen seiner Mandantschaft, und zu deren Interessen gehören die ihr gesetzlcih eingeräumten Rechtspositionen. Was hat das seitens der Anwaltschaft mit Bereicherung zu tun? Wenn es dagegen um missbräuchliche Massenabmahnungen geht, die in der Presse und von Frau Zypries  immer vorgeschoben werden, dann kann man gerade nicht von "normfernen Rechtsnormen" sprechen. Hier geht es oftmals nämlich um ein gegen Rechtsnormen verstoßendes Verhalten seitens des Abmahnenden.  Ein Anwalt, der so etwas durchzieht, sieht sich dann auch ganz schnell seinerseits mt Schadensersatzanprüchen der Abgemahnten überzogen.

Ich vermag dagegen nicht zu erkennen, worin ein Unrecht liegen soll, wenn jemand seine Rechte verfolgt und der Rechtsverletzer dafür die Kosten tragen muss. Bedauerlich ist natürlich, dass hier das Album abgeschaltet werden muss, weil einige User nicht in der Lage sind, die einfachsten Regeln des Urherberrechts einzuhalten.
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toxic_garden

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« Antwort #99 am: 04 Dezember 2006, 09:52:32 »

Zitat von: "Paule"
Ich vermag dagegen nicht zu erkennen, worin ein Unrecht liegen soll, wenn jemand seine Rechte verfolgt und der Rechtsverletzer dafür die Kosten tragen muss. Bedauerlich ist natürlich, dass hier das Album abgeschaltet werden muss, weil einige User nicht in der Lage sind, die einfachsten Regeln des Urherberrechts einzuhalten.

also erstmal: guten Morgen. Schonmal auf Seite eins dieses Threads nachgesehen, so von wegen "Album abgeschaltet"?

desweiteren: du behauptest also, dass diese Abmahnerei nur im Interesse der Mandanten geschieht? Wo liegt in deinen Augen die Verhältnismässigkeit, wenn ein Betreiber einer privaten Homepage kostenpflichtig abgemahnt wird, weil er sich nicht darüber im Klaren war, dass er für seine Seite ein Impressum brauch, zumal die dort verfügbaren Informationen auch an eindeutig auszumachenden anderen Stellen einsehbar sind? Das Argument "da wird ja nur umgesetzt, was der Gesetzgeber festgelegt hat" ist ein Scheissargument.

Und mir sind durchaus mehrere Fälle bekannt, in denen Privatpersonen nicht frei- sondern gleich vierstellig zur Kasse gebeten werden sollten, weil ein utopisch hoher Streitwert angegeben wurde. Das ist gängige Praxis, das gibt es in dieser Form tausendfach und (unter anderem) das ist es, was diesen Berufsstand für mich so unglaublich abstossend erscheinen lässt: dieses hinterlistige Ausnutzen der eigenen Position ohne Rücksicht auf Verluste*. Sowas kotzt mich an.



* Disclaimer: mir ist schon bewusst, dass nicht alle Anwälte so sind. Ich kenne durchaus auch einige wenige nette Menschen dieses Schlags, aber ein nicht unerheblicher Teil scheint meiner obigen Beschreibung zu entsprechen.
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Thomas

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« Antwort #100 am: 04 Dezember 2006, 10:13:27 »

Zitat von: "Paule"
Wenn Anwälte sich an solchen "bereichern" können, dann nur weil der Gesetzgeber, der seine Macht immer noch vom Staatsvolk ableitet, eben Entscheidungen trifft, die so etwas zulassen.

Nur bedingt.Du unterstellts, das die Rechtslage bewußt so gewählt wurde.Dem ist aber nicht so.Da haben halt Leute gepennt, die die Gesetze machen und nicht damit gerechnet, das Anwälte mit fast schon krimineller Energie irgendwelchen Lücken in ebendiesen Gesetzen massenhaft und unverhältnismäßig ausnutzen.Oder meinst du wirklich, irgendein Politiker hätte die derzeitige Gesetzeslage absichtlich so gestaltet, das teure Massenabmahnungen erlaubt ?

Zitat von: "Paule"
Ein Anwalt vertritt eben die Interessen seiner Mandantschaft, und zu deren Interessen gehören die ihr gesetzlcih eingeräumten Rechtspositionen.

Wo bleiben denn die Mandaten in Fällen von Abmahnerei, von denen die Mandanten gar nichts wissen ?

Zitat von: "Paule"
Was hat das seitens der Anwaltschaft mit Bereicherung zu tun? Wenn es dagegen um missbräuchliche Massenabmahnungen geht, die in der Presse und von Frau Zypries  immer vorgeschoben werden, dann kann man gerade nicht von "normfernen Rechtsnormen" sprechen. Hier geht es oftmals nämlich um ein gegen Rechtsnormen verstoßendes Verhalten seitens des Abmahnenden.  Ein Anwalt, der so etwas durchzieht, sieht sich dann auch ganz schnell seinerseits mt Schadensersatzanprüchen der Abgemahnten überzogen.
Soweit ich das verstanden habe, sind diese Massenabmahnungen aber eben gerade nicht rechtswiedrig.Es sind Gesetzeslücken, durch die sich schlaue Anwälte bereichern, und das (leider) ganz Legal.Das hat nichts mit dem selbstlosen durchsetzen von Recht zu tun, das ist Abzocke auf der gleichen moralischen Stufe wie Spamversenden, Schneeballsysteme betreiben und Kugelschreiber-zusammenbauen-gegen-Vorkasse-Anbieter.
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Paule

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« Antwort #101 am: 04 Dezember 2006, 11:03:41 »

Zitat von: "toxic_garden"
Zitat von: "Paule"
Ich vermag dagegen nicht zu erkennen, worin ein Unrecht liegen soll, wenn jemand seine Rechte verfolgt und der Rechtsverletzer dafür die Kosten tragen muss. Bedauerlich ist natürlich, dass hier das Album abgeschaltet werden muss, weil einige User nicht in der Lage sind, die einfachsten Regeln des Urherberrechts einzuhalten.

also erstmal: guten Morgen. Schonmal auf Seite eins dieses Threads nachgesehen, so von wegen "Album abgeschaltet"?

desweiteren: du behauptest also, dass diese Abmahnerei nur im Interesse der Mandanten geschieht? Wo liegt in deinen Augen die Verhältnismässigkeit, wenn ein Betreiber einer privaten Homepage kostenpflichtig abgemahnt wird, weil er sich nicht darüber im Klaren war, dass er für seine Seite ein Impressum brauch, zumal die dort verfügbaren Informationen auch an eindeutig auszumachenden anderen Stellen einsehbar sind? Das Argument "da wird ja nur umgesetzt, was der Gesetzgeber festgelegt hat" ist ein Scheissargument.

Und mir sind durchaus mehrere Fälle bekannt, in denen Privatpersonen nicht frei- sondern gleich vierstellig zur Kasse gebeten werden sollten, weil ein utopisch hoher Streitwert angegeben wurde. Das ist gängige Praxis, das gibt es in dieser Form tausendfach und (unter anderem) das ist es, was diesen Berufsstand für mich so unglaublich abstossend erscheinen lässt: dieses hinterlistige Ausnutzen der eigenen Position ohne Rücksicht auf Verluste*. Sowas kotzt mich an.



* Disclaimer: mir ist schon bewusst, dass nicht alle Anwälte so sind. Ich kenne durchaus auch einige wenige nette Menschen dieses Schlags, aber ein nicht unerheblicher Teil scheint meiner obigen Beschreibung zu entsprechen.


Guten Morgen, jo habe ich. Ich gebe allerdings zu, nicht den gesamten thread gelesen zu haben sondern mir gleich den aktuellen Diskussionsstand zu gemüte geführt habe. Das nun die Gallery unter anderer Adresse läuft und auch kein "Datenablgeich" mit dem Forum stattfindet hat ja wohl so seine ("rechtlichen") Hintergründe. Ich verweise mal pauschal hierauf-> http://www.schwarzes-hamburg.com/viewtopic.php?t=5394&start=0
(da habe ich auch nur mal vor einiger Zeit den Anfang überflogen)

Wenn jemand (=ein "Laie")abgemahnt wird, dann ist das große Problem an der Sache ja nur, dass er nicht weiss wie er damit umgehen soll. Dann holen sich die Leute Rat aus irgendwelchen dubiosen Internetforen (nein ich mein hier nicht SH) und fangen an rumzuheulen. Ne anwaltliche Beratung sparen die sich dagegen (ist ja soooo teuer...).  Wie will so jemand dann aber Beurteilen, ob die Abmahnung zu recht erfolgt ist oder tatsächlich blosse Beutelschneiderei ist?

Eine vierstellige Rechnungssumme ist bei Abmahnungen Usus, weil sich die Gebühren des Anwalts nach dem RVG richten. Und da ist wiederum der Streitwert entscheidend. der Steitwert ist der Wert mit dem die gerichtlcihe Auseinandersetzung angesetzt werden würde, um die gebühren zu bemessen. Auch diesbezüglich kann jeweils nur ein Anwalt eine verünftige Einschätzung liefern. Das Risiko für den Abgemahnten ist, dass es mit der Abmahnnung mit rechten Dingen zuging,  und er auf seinen Kosten sitzen bleibt. Das ist dann eben Pech.

Abmahnungen dienen übrigens der Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen und KÖNNEN ein kostensparendes Mittel für alle Beteiligten sein.

Bei den Massenabmahnungen gewisser Luxusmarken habe ich auch so meine Bedenken. Aber das sind nicht unbedingt die Fälle, die ich unter "rechtswidriger Massenabmahnung". Auch hier gilt: Nur ein Anwalt ist in der Lage den konkreten Einzelfall zu beurteilen.

Über die populistischen Äußerungen zur Anwaltschaft lasse ich mich mal nicht weiter aus.

Gruß

paule
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Thomas

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« Antwort #102 am: 04 Dezember 2006, 11:17:15 »

Zitat von: "Paule"
Wie will so jemand dann aber Beurteilen, ob die Abmahnung zu recht erfolgt ist oder tatsächlich blosse Beutelschneiderei ist?
Das ist ja das Problem : Auch die Beutelschneiderei erfolgt, wie du schon erwähntest, der Gesetzeslage nach zu Recht.
Und um das festzustellen, brauche ich keinen anwaltlichen Rat, sondern lediglich gesunden Menschenverstand und gesundes Rechtsempfinden.

Wenn jemand z.B. Avatarfotos in privaten Foren benutzt, und wegen dieser Benutzung (egal, was der Avatar zeigt) aus Urheberrechtsgründen abgemahnt wird, ist es eindeutig gesetzlich legitimierte Abzocke, da von einem Schaden, der dem möglichen Rechteinhaber entsteht realistisch gesehen keine Rede sein kann.
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Paule

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« Antwort #103 am: 04 Dezember 2006, 11:18:14 »

Zitat von: "Thomas"
Zitat von: "Paule"
Wenn Anwälte sich an solchen "bereichern" können, dann nur weil der Gesetzgeber, der seine Macht immer noch vom Staatsvolk ableitet, eben Entscheidungen trifft, die so etwas zulassen.

Nur bedingt.Du unterstellts, das die Rechtslage bewußt so gewählt wurde.Dem ist aber nicht so.Da haben halt Leute gepennt, die die Gesetze machen und nicht damit gerechnet, das Anwälte mit fast schon krimineller Energie irgendwelchen Lücken in ebendiesen Gesetzen massenhaft und unverhältnismäßig ausnutzen.Oder meinst du wirklich, irgendein Politiker hätte die derzeitige Gesetzeslage absichtlich so gestaltet, das teure Massenabmahnungen erlaubt ?

Zitat von: "Paule"
Ein Anwalt vertritt eben die Interessen seiner Mandantschaft, und zu deren Interessen gehören die ihr gesetzlcih eingeräumten Rechtspositionen.

Wo bleiben denn die Mandaten in Fällen von Abmahnerei, von denen die Mandanten gar nichts wissen ?

Zitat von: "Paule"
Was hat das seitens der Anwaltschaft mit Bereicherung zu tun? Wenn es dagegen um missbräuchliche Massenabmahnungen geht, die in der Presse und von Frau Zypries  immer vorgeschoben werden, dann kann man gerade nicht von "normfernen Rechtsnormen" sprechen. Hier geht es oftmals nämlich um ein gegen Rechtsnormen verstoßendes Verhalten seitens des Abmahnenden.  Ein Anwalt, der so etwas durchzieht, sieht sich dann auch ganz schnell seinerseits mt Schadensersatzanprüchen der Abgemahnten überzogen.
Soweit ich das verstanden habe, sind diese Massenabmahnungen aber eben gerade nicht rechtswiedrig.Es sind Gesetzeslücken, durch die sich schlaue Anwälte bereichern, und das (leider) ganz Legal.Das hat nichts mit dem selbstlosen durchsetzen von Recht zu tun, das ist Abzocke auf der gleichen moralischen Stufe wie Spamversenden, Schneeballsysteme betreiben und Kugelschreiber-zusammenbauen-gegen-Vorkasse-Anbieter.


Also, die Gesetze haben "die Politiker" zu verantworten, die WIR alle gewählt haben (oder deren Wahl wir nicht mit besseren Politkern verhindert haben - egal, ihr wisst was ich meine).  Und wenn die Politiker eine "Fehlentwicklung" in der Rechtsanwendung feststellen, ist das Erlassen eines entsprechend geänderten Gesetzes wohl das richtige Mittel - wenn sich die mehrheit der Parlamentarier denn der Einschätzung "fehlentwicklung" anschliesst.

Ich versteh das Argument nicht, dass die Mandanten nicht wissen, was ihr Anwalt macht. Wenn ein Anwalt den Auftrag hat, alle Rechtsverletzungen zu  ermitteln, zu beobachten und zu verfolgen, dann kann der Mandant  doch gar nicht wissen, dass nun das arme Lieschen Müller gerade eine Abmahnung bekommen hat.

Der Rechtsanwalt ist zwar "Organ der Rechtstpflege", aber ich glaube kaum, das jemand hieraus gegen die normalen betriebswirtschaftlichen Anforderungen selbstlos das Recht durchsetzen kann.

gruß

paule
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« Antwort #104 am: 04 Dezember 2006, 11:24:24 »

Super. Wenn ich einen Anwalt einstellen muss, um gegen einen Anwalt vorzugehen, dann haben die Anwälte gewonnen. Nämlich mein Geld, egal wie.

Ich meine, dass die sich einen ehrenhaften Beruf suchen sollten und nicht die Lücken unseres Rechtssystems zur gegenseitigen Bereicherung ausnutzen sollten. Dies führt nämlich zum Verlust des Glaubens an die Legitimität unserer Legalität. Und das fände ich an sich schon schade, weil es ja auch eine Menge sinnvoller Gesetze gibt.
Überbürokratisierte Reglementierungen wie Impressumsregeln bei .de-Webpräsenzen halte ich dagegen nur für Schikanierung von Privatpersonen, die ihre Meinung im Internet kundtun möchten - und darüber hinaus für eine niemals versiegende Geldquelle für Rechtsverdreher.
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