ZitatDer Begriff Kollektivschuld ist eigentlich rassistisch, weil er die Schuld einer ganzer Ethnie voraussetztNicht notwendigerweise. Wenn man sagt, dass "die Deutschen" oder "die Araber" schuld sind, dann setzt es die Schuld einer Ethnie voraus, wenn die beschuldigte Gruppe, die als Kollektiv angesehen wird sich anders bestimmen laesst, dann nicht (z.B. "die Muslime", "die Juden", "die Mantafahrer").
Der Begriff Kollektivschuld ist eigentlich rassistisch, weil er die Schuld einer ganzer Ethnie voraussetzt
Ausserdem kann der Begriff Kollektivschuld unter umstaenden vielleicht doch Sinn machen, wenn er auf beschraenkte Faelle eingegrenzt wird. Man denke sich eine Gangsterbande, die gemeinsam ein Ding plant und hinterher laesst sich nicht bestimmen, wer genau was getan hat. Ein Beispiel, das mir aus einschlaegiger Literatur dazu einfaellt ist das Problem zweier Schuetzen, die gleichzeitig jemanden erschiessen. Wie soll man mit denen Verfahren? Rausfinden, welche Kugel nu eigentlich die toedliche war und den anderen Schuetzen laufen lassen, weil er den Typen ja nicht umgebracht hat. (Seine Kugel kam vielleicht 2 Sekunden zu spaet oder hat eben einen nichttoedlichen Verlauf genommen.) Die Schuld aufteilen?
In solchen Fällen kann man die Bezeichnung Kollektivschuld möglicherweise verwenden, allerdings könnte man bei diesem Beispiel genauso gut versuchen, die Schuld aufzuteilen
Zitat von: Thomas am 10 September 2007, 10:12:51In solchen Fällen kann man die Bezeichnung Kollektivschuld möglicherweise verwenden, allerdings könnte man bei diesem Beispiel genauso gut versuchen, die Schuld aufzuteilen Das ist mal ne klasse Idee. Man stelle sich vor: in einem hübschen ostbrandenburgischen Dorf beschließt die 2000-köpfige Dorfgemeinschaft, den einzigen örtsansässigen Ausländer im Gedenken an alte Traditionen und als Warnung für etwaige Neuzuzügler in einem gepflegten Ritual an der Hitlereiche auf dem Dorfplatz aufzuhängen. Die Dorfgemeinschaft verübt diese Tat gemeinschaftlich und nimmt die Schuld auf sich, diese wird aber durch alle geteilt. 15 Jahre Haft geteilt durch 2000 macht ca. zweieinhalb Tage Haft pro Nase. Bei guter Führung kommt man nach 36 Stunden wieder frei, die restlichen 20 Stunden werden zu Bewährung ausgesetzt.
Nur, dass man "dabei" war - was moralisch eben vorwerfbar ist.
Also so GANZ ist der Begriff dann doch nicht für den Popo.