Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Der gläserne Arbeitnehmer....zum Datenverarbeitungsprogramm ELENA  (Gelesen 8960 mal)

Chefin der Nachtwache

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So liebe Leute, nachdem ja vorhin in der SB dieser Link schon gepostet wurde und darüber diskutiert wurde, machen wir das ganze doch nochmal offiziell.

Eure Arbeitgeber sind nämlich neuerdings dazu verpflichtet Daten über euer Einkommen, Fehlzeiten, Krankheitstage, Abmahnungen etc.... an den Staat weiterzugeben. Helfen soll ihnen dabei das Programm ELENA....

Hier mal der Beitrag von "Monitor" zu dem Thema.

http://www.youtube.com/watch?v=oKb6T7DrckA

Ich für meinen Teil finde das mehr als beängstigend....und wie Ghost schon meinte: Das ganze erinnert an Stasi.

Zudem bedeutet es auch für den Arbeitgeber einen enormen Aufwand und Unkosten.

Gleich hinterherschieben möchte ich den Link zur entsprechenden Pedition.....denn dagegen sollte man seine Stimme erheben....es betrifft immerhin knapp 40 Millionen Bundesbürger.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8926
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EcceRex

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Re: Der gläserne Arbeitnehmer....zum Datenverarbeitungsprogramm ELENA
« Antwort #1 am: 23 Februar 2010, 20:44:49 »

hehe...ich hab auch schon überlegt, ob ich nen Thread eröffne...ein Dank an Dich Chefin  :)

Ich kann nur hoffen, daß mit der Petition wenigstens ein bisschen an ELENA gekratzt wird und das hintendran mindestens entschärft. Erst kam der Nackt-Scanner und jetzt Stasi 3.0 (Wortlaut Ghost)...wie viel bleibt da noch von uns?
 
???


btw: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9114
« Letzte Änderung: 23 Februar 2010, 21:01:11 von EcceRex »
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danny

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Re: Der gläserne Arbeitnehmer....zum Datenverarbeitungsprogramm ELENA
« Antwort #2 am: 23 Februar 2010, 22:20:16 »

am 1. märz ist ein datenflashmob gegen elena geplant (emails, briefe, telefonanrufe...)

Zitat
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
z.H. Frau Dr. Ursula von der Leyen

oder

Telefon: 03018 527-0
Telefax: 03018 527-1830
E-Mail: info@bmas.bund.de

das sollten dann die empfänger sein...
ab die post...
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Chefin der Nachtwache

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Re: Der gläserne Arbeitnehmer....zum Datenverarbeitungsprogramm ELENA
« Antwort #3 am: 23 Februar 2010, 22:36:47 »

am 1. märz ist ein datenflashmob gegen elena geplant (emails, briefe, telefonanrufe...)

Zitat
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
z.H. Frau Dr. Ursula von der Leyen

oder

Telefon: 03018 527-0
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E-Mail: info@bmas.bund.de

das sollten dann die empfänger sein...
ab die post...

Jo, habe ich mich bei FB schon angemeldet für.....das gibt nen riesen Spaß :D Ich bin ja eh ein Fan von Flashmobaktionen \o/
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olli

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Re: Der gläserne Arbeitnehmer....zum Datenverarbeitungsprogramm ELENA
« Antwort #4 am: 24 Februar 2010, 00:00:51 »


stasi-vorwürfe und trotzdem einen facebook-account pflegen? doppelmoral!
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Chefin der Nachtwache

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Re: Der gläserne Arbeitnehmer....zum Datenverarbeitungsprogramm ELENA
« Antwort #5 am: 24 Februar 2010, 00:11:17 »


stasi-vorwürfe und trotzdem einen facebook-account pflegen? doppelmoral!

na na na....wir wollen mal nicht privatstasi und arbeitsstasi zusammenwerfen, nech....
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Eisbär

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Re: Der gläserne Arbeitnehmer....zum Datenverarbeitungsprogramm ELENA
« Antwort #6 am: 24 Februar 2010, 00:17:45 »

Stasi ist erstmal was staatliches ;)
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Chefin der Nachtwache

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Re: Der gläserne Arbeitnehmer....zum Datenverarbeitungsprogramm ELENA
« Antwort #7 am: 24 Februar 2010, 01:15:49 »

Stasi ist erstmal was staatliches ;)

Wo du natürlich vollkommen Recht hast....aber es passt so schön.  ;)
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Eisbär

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Re: Der gläserne Arbeitnehmer....zum Datenverarbeitungsprogramm ELENA
« Antwort #8 am: 24 Februar 2010, 01:54:52 »

Ich hab mich jetzt mal etwas in die Materie ingelesen um festzustellen, was genau ELENA eigentlich ist, was sich dadurch ändert.

Es gibt durch ELENA drei wesentliche Änderungen:
1. die Angaben bzw. Daten, die der (dann ehemalige) Arbeitgeber den Arbeitsagenturen zuschickt sind nicht mehr auf Papier, sondern digital.
2. sie werden nicht mehr bei der jeweiligen lokalen Arbeitsagentur gespeichert, sondern zentral.
3. der Arbeitnehmer darf jetzt entscheiden, ob sein Sachbearbeiter auf die Daten zugreifen darf.

Hab ich da bei meiner (zugegeben durch Zeitmangel nur schnellen und oberflächlichen) Recherche irgendwas übersehen?
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Re: Der gläserne Arbeitnehmer....zum Datenverarbeitungsprogramm ELENA
« Antwort #9 am: 24 Februar 2010, 10:13:13 »

Deine Aufzählung sieht ja erstmal recht harmlos aus, aber
2. sie werden nicht mehr bei der jeweiligen lokalen Arbeitsagentur gespeichert, sondern zentral.
da liegt der Hase im Pfeffer, da solch eine zentrale Speicherung ganz neue Möglichkeiten bietet. Und Möglichkeiten werden ja auch gerne genutzt, es ist also durchaus denkbar, dass irgendwann alle möglichen Instanzen Zugriff auf die Daten haben, die jetzt noch gar nicht dafür vorgesehen sind. Ich halte das Zukunftsszenario im Monitorbeitrag jedenfalls nicht für überzogen.
Ob du etwas vergessen hast, kann ich momentan noch nicht beurteilen, werde mir das am Wochenende genauer anschauen.
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Tialys

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Re: Der gläserne Arbeitnehmer....zum Datenverarbeitungsprogramm ELENA
« Antwort #10 am: 24 Februar 2010, 10:15:12 »


Hat von euch eigentlich jemand was dazu gesehen, inwiefern man selber Einblick in seine Daten bekommen kann? Also mal reinschauen, was so über einen vermerkt wurde? Fänd ich auch nicht uninteressant...
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t_g

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Re: Der gläserne Arbeitnehmer....zum Datenverarbeitungsprogramm ELENA
« Antwort #11 am: 24 Februar 2010, 10:16:38 »


Hat von euch eigentlich jemand was dazu gesehen, inwiefern man selber Einblick in seine Daten bekommen kann? Also mal reinschauen, was so über einen vermerkt wurde? Fänd ich auch nicht uninteressant...
Ja, auf Anfrage bekommst du Einsicht über die gespeicherten Daten.
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tyrannus

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Re: Der gläserne Arbeitnehmer....zum Datenverarbeitungsprogramm ELENA
« Antwort #12 am: 24 Februar 2010, 10:41:35 »

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8926

Gegen die Vorratsdatenspeicherung gehe ich mit. Die nötigen Daten sollten bei Bedarf, also z.B. ausgesprochener Kündigung, übermittelt werden.

Die Digitalisierung und die Übermittlung der Daten im Falle von Verlust des Arbeitsplatzes halte ich durchaus für sinnvoll, zumal die Daten an sich bereits alle großzügig übermittelt werden. Es würde also in Zukunft nur schneller und besser kontrollierbar ob z.B. Sperrzeiten anfallen etc., der Arbeitssuchende korrekte Angaben macht oder vielleicht sogar etwas vergessen hat, was zu seinen Gunsten wäre und in den dezentralen Systemen untergehen würde. Aber auch wird endlich protokolliert, welcher Sachbearbeiter berechtigt oder unberechtigt in den Daten rumstalked.

Die Petition ist für mich nicht zeichenbar, da die Aufbauzeit von 2 Jahren, der Aufwand der Arbeitgeber und die Kritik an der angeblichen Kostenersparnis völlig sachfremd zum eigentlichen Thema, der Vorratsdatenspeicherung, in den Raum geworfen werden. Die Arbeitgeber fordern doch ständig eine Erleichterung des Verfahrensweges für ihre Mio. Bescheinigungen, die sie nun ohne den Zwischenweg über Papier, dass der Arbeitnehmer überbringen muss, an ihre eigenen Datenhaltung anbinden können. Der Arbeitnehmer muss nun auch nichts mehr beantragen, sondern bringt für den Antrag nur noch sein Kärtchen mit um die nötigen Daten freizugeben. Finde ich praktisch. Und auf den paar Millionen für die Einführung soll man auch nicht ständig herumreiten. Es gibt sicherlich schlimmere Kostenpositionen in diesem Staat. Man muss halt auch mal Geld in die Hand nehmen, wenn man etwas neues möchte und dass nicht der gesammte Nutzen immer monetär zu messen ist, sollte vielleicht auch mal berücksichtigt werden. Wieviele Bäume nicht sterben müssen, weil wir soviel Papier sparen...

Die Leistungsempfänger könnte es eigentlich freuen:
http://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/Content/DE/Publikationen/Anlagen/2007-12-10-gutachten-des-nkr-zum-elena-verfahren,property=publicationFile.pdf
Zitat von: normenkontrollrat.bund.de
[...]
Entlastungseffekte ergeben sich ferner für die Bürgerinnen und Bürger. Bei der Beantragung von Sozialleistungen muss der Antragsteller heute oftmals zunächst Arbeitsbescheinigungen beim aktuellen oder bei früheren Arbeitgebern einholen, bevor er anschließend nochmals bei der zuständigen Beantragungsstelle vorstellig wird. Erst dann kann eine Berechnung der Sozialleistung vorgenommen werden. Mit Einführung des ELENA-Verfahrens würden für alle Antragstellungen die erforderlichen Daten in der Zentralen Speicherstelle vorliegen. Damit führt das ELENA-Verfahren insbesondere bei Aufnahme weiterer Leistungsarten zu erheblich beschleunigten und fehlerfreieren Auszahlungen von Sozialleistungen an die leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger.
Die Bedenken, die Antragsteller von Arbeitslosengeld könnten durch die Kosten für die elektronische Signaturkarte übermäßig belastet werden, teilt der Rat nicht. Zwar wird die Karte derzeit noch wenig genutzt, vor allem weil sie auch im Hinblick auf ihre weitreichenden Nutzungsmöglichkeiten weitgehend unbekannt ist. Sie wird aber zukünftig eine Schlüsselstellung nicht nur für den Verkehr zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden, sondern auch im privaten Geschäftsverkehr – z.B. Einkäufe per Internet – einnehmen. Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten und Kosteneinsparungen der elektronischen Signaturkarte, die zukünftig über den eingebauten Chip auf verschiedensten bereits vorhandenen Karten (Personalausweis, Bankkarte, Gesundheitskarte u.v.m.) aktiviert werden kann, werden die Kosten von 10,- Euro für drei Jahre bei weitem übersteigen. Bedenken, gerade Antragsteller mit geringem Einkommen wie Arbeitslose, könnten durch diesen Betrag ungerechtfertigt belastet werden, können dadurch ausgeräumt werden, dass die Kosten der Freischaltung der Signaturkarte für diese Gruppe in Höhe von geschätzten 25 Mio. Euro in der Anfangsphase erstattet werden.

Zentrale Speicherung muss nicht prinzipiell immer falsch sein, wenn der Zugriff formal und technisch vernünftig umgesetzt ist. Ob der Datenabzug nun aus der zentralen Stelle vom Antragsteller autorisiert wird oder dieser die Daten auf einem Zettelchen mitbringt, von wo aus sie abgetippt werden, macht für mich erstmal kaum einen Unterschied.
http://www.das-elena-verfahren.de/fragen-und-antworten/datenabrufverfahren/datenabrufverfahren-allgemein/copy_of_abrufende-stellen
Zitat von: das-elena-verfahren.de
Dann können alle Abrufenden Stellen die benötigten Entgeltdaten abrufen, nachdem der jeweilige Teilnehmer sein Einverständnis mit seiner Signaturkarte erklärt hat.
Bei Geldgeschäften und Versicherungsgeschichten unterschreibt man ja auch ständig, dass der Mitarbeiter nun mal kurz in zentrale Auskunftsdaten gucken darf um Daten abzugleichen/zu überprüfen/zu übernehmen. Vor nicht staatlichen Unternehmen hätte ich bezüglich meiner Datene eigentlich mehr Angst.

Wäre also schön, wenn es eine Petition gibt, die sich mal nur um die Vorratsdatenspeicherung bemüht und nicht auch noch a und b angreift nur um noch 20k mehr Zeichner zu gewinnen.
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Re: Der gläserne Arbeitnehmer....zum Datenverarbeitungsprogramm ELENA
« Antwort #13 am: 24 Februar 2010, 10:46:57 »

Laut Wikipedia gibt es 2 Petitionen.
Einmal die hier bereits gepostete zur Aufhebung des ELENA-Gesetzes. Und einmal diese https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9114 zur Überarbeitung.
Was konkret in der Überarbeitung gefordert wird, da müßte ich mich mal eben einlesen und hab dafür erst heute spät abends Zeit.
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tyrannus

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Re: Der gläserne Arbeitnehmer....zum Datenverarbeitungsprogramm ELENA
« Antwort #14 am: 24 Februar 2010, 11:10:04 »

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9114
::)

Sicherlich gehen die genannten Daten das Finanzamt oder gar die Krankenkasse nichts an, aber nur weil Daten verfügbar sind, heisst es ja nicht, dass auch jeder diese Daten bekommt.

http://www.das-elena-verfahren.de/fragen-und-antworten/datenabrufverfahren/datenabrufverfahren-allgemein/copy_of_abrufende-stellen
Zitat von: das-elena-verfahren.de
[...]
Dann können alle Abrufenden Stellen die benötigten Entgeltdaten abrufen, nachdem der jeweilige Teilnehmer sein Einverständnis mit seiner Signaturkarte erklärt hat.

http://www.das-elena-verfahren.de/abrufende-stellen
Zitat von: das-elena-verfahren.de
Zum Abruf berechtigte Stellen erfragen ab 2012 nach Genehmigung durch den Teilnehmer die benötigten Daten bei der Zentralen Speicherstelle.
Auszug aus § 101 SGB IV - Abrufverfahren

Abrufverfahren bei der Zentralen Speicherstelle

(1) Bei einem Abruf überprüft die Zentrale Speicherstelle zunächst

   1. die Zulassung der abrufenden Behörde zum Abrufverfahren,
   2. die Erforderlichkeit der abgerufenen Daten für das dem Abruf zugrunde liegende Fachverfahren,
   3. das Vorliegen des Einverständnisses des Teilnehmers mit dem Datenabruf,
   4. die Gültigkeit aller beim Abruf erforderlichen und genutzten Zertifikate.

Sind die Abrufdaten nicht schlüssig oder unvollständig oder ist aus sonstigen Gründen eine Beantwortung nicht zulässig oder nicht möglich, teilt sie dies der abrufenden Behörde unverzüglich mit. Anderenfalls übermittelt sie die für das jeweilige Verwaltungsverfahren erforderlichen Daten verschlüsselt an die abrufende Behörde.

Die Petition ist ja noch schlimmer, als die andere.

Bitte kläre man doch erstmal ob die Verfahren sicher sind und ob es tatsächlich zweckmäßig ist, Daten auf Vorrat zu speichern, auch wenn der betroffene Arbeitnehmer die nächsten paar Jahre garnicht zum Antragsteller wird.
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