Thomas hat folgendes geschrieben: Nicht unbedingt, da ja der Bedrohte nicht weiß, ob es sich um eine Drohung handelt, die am Ende auch wirklich in die Ausführung des Angedrohten mündet oder nicht. - Aber unbedingt, denn schließlich geht es hier um die Frage von Folter im Kontext gesetzlicher Reglementierung. Und wenn ein Gesetz verabschiedet würde, in dem sinngemäß stünde: "Es ist dem Ermittler erlaubt, Folter anzudrohen, aber strikt untersagt, sie auch anzuwenden", dann lacht sich Dein "Bedrohter" ins Fäustchen und furzt auf Deine Folter"androhung" ... - Hier zieht ganz klar das "Wer 'a' sagt, muß auch 'b' sagen"-Prinzip: Wer die Androhung von Folter in Ausnahmefällen legitimieren will, muß auch ihre Anwendung legitimieren - andernfalls handelte es sich nicht um eine Androhung.
Wenn der nur als letztes Mittel bleibt, wird er auch eingesetzt. Und das ist auch gut so
wo der starker Verdacht (und auch manches Urteil) sich später als falsch erweist. Der Verdächtige war einfach zum falschen Zeit am falschen Ort, hat keinen Alibi oder einen unsoliden Lebenswandel. Und wenn er dazu noch schwache Persönlichkeit ist, wird er die Drohung nicht standhalten und gesteht alles, auch wenn er vollkommen unschuldig ist. Es ist auch schon in Ausland vorgekommen
Und moralisch... naja, was wiegt da Deiner Ansicht nach schwerer? Die kurzzeitige gesundheitliche Beeinträchtigung eines Kinderschänders- und -mörders oder das Leben eines seiner Opfer?
Ich spiel hier jetzt mal des Teufels Anwalt...Es geht hier ja nicht darum, einen Verdächtigen zu überführen.Hier war jemand, der bereits die Entführung gestanden hat und erzählte, das Kind würde verhungern, verdursten oder sonst etwas, wenn man ihn nicht laufen ließe.Eine klassische Nothilfe-Situation.Also hätte man ihm die Folter nicht nur androhen, sondern die Information notfalls aus ihm herausprügeln können.
Diese ganze Diskussion würde nicht stattfinden, wenn damit der Junge gerettet worden wäre.
In Erwartung dessen fordere ich schon heute einen staatlich verordneten Folterstundenplan für Kinderschänder in deutschen Gefängnissen. Jeden Tag von 7:30 bis 9 Uhr wird erstmal ne Doppelstunde schön auf Anweisung gefoltert.
Weder ein durchgeführtes Todesurteil noch eine angewandte Folter kann man ungeschehen machen - und wo besteht schon 100%ige Gewissheit?