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Autor Thema: Folterandrohung legitim?  (Gelesen 9519 mal)

Eisbär

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Folterandrohung legitim?
« Antwort #30 am: 29 November 2004, 23:27:39 »

Genau. Und könnten wir mal aufhören, hier mit dem Begriff "Folter" um uns zu werfen, bevor dieser ausreichend definiert ist.

Der zuständige Beamte hat ausgesagt (und dies vor Gericht immer noch), daß er den "Einsatz von unmittelbarem Zwang" angeordnet hat.

Ohne ein rechtskräftiges Urteil sehe ich hier erstmal nichts von "Folter".
Ich denke, die Handlungen der Polizisten wurden eindeutig von den §§32-35 des StGB gedeckt.

Grüße
Der "pöhse Advokat"
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Berndi

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Folterandrohung legitim?
« Antwort #31 am: 07 Dezember 2004, 10:39:43 »

Dazu fand ich diesen offenen Brief gut und möchte ihn deshalb hier zitieren:

"Sehr geehrter Herr Bosbach,

mit großer Sorge verfolge ich die Diskussion um den Fall Daschner und auch
Ihren in der Diskussion bei "Christiansen" vertretenen
Standpunkt dazu. Daher dieser offene Brief an Sie.

Ich möchte mich kurz vorstellen:
Mein Name ist [...] ich stamme aus Sachsen und habe die damalige DDR 1989
über die Prager Botschaft der Bundesrepublik verlassen.
In der DDR habe ich erlebt, wohin es führt, wenn den Menschen Freiheiten und
demokratische Grundrechte vorenthalten werden.
Genau deshalb halte ich die Würde des Menschen für unantastbar und halte
jegliche Diskussion über deren Aufweichung, aus welchem Grund auch immer das
geschehen soll, für besorgniserregend.

Ihr Vergleich mit einer akuten Nothilfesituation hinkt aus mehreren Gründen:

1) In einer Nothilfesituation, wenn z.B. ein Täter den Finger am Abzug hat,
wird durch Nothilfe (finaler Rettungsschuss o.ä.) die aktive Durchführung
der
Tat behindert bzw. unterbrochen.
In der Frankfurter Situation hingegen sollte ein passiver Täter durch
Folterandrohung (und ggf. auch -durchführung) zu einem aktiven Handeln
gezwungen werden.

2) In einer Nothilfesituation wird eine Verletzung oder Tötung des Täters
schlimmstenfalls billigend in Kauf genommen (eine bewusste Zufügung von
Schmerz und Leid ist nicht das Ziel), es geht darum, ihn lediglich an der
Fortführung seiner Tat zu hindern.
Bei einer Foltersituation hingegen ist das Zügen von unerträglichem Schmerz
selbst das eigentliche Mittel (und nicht nur eine Inkaufnahme), den Täter zu
einem bestimmten Handeln zu zwingen (eine Todesfolge wird dabei zusätzlich
billigend in Kauf genommen).

3) In einer Nothilfesituation ist ein Schuss auf den Täter, wenn die Kugel
des Täters schon fast im Lauf ist und in Sekundenbruchteilen mit dem Tod des
Opfers zu rechnen wäre, das allerletzte Mittel in einer akuten Situation,
wenn alle anderen Möglichkeiten versagt haben.
In der Frankfurter Situation, war das alles nicht gegeben, es war keine
unmittelbar akute Situation und es bestand die Möglichkeit, dass der Täter
noch von selbst kooperativ wird, dass das Opfer auch ohne Kooperation noch
rechtzeitig gefunden wird, oder dass es bereits tot ist usw. .

Auch das Argument, der Polizei mehr Rechtssicherheit geben zu wollen, ist
fadenscheinig:
Indem sie Folter "manchmal" rechtlich zulassen oder zumindest
eine rechtliche Grauzone in der Folter möglich ist, ausweiten und dulden,
senken sie die Rechtssicherheit.
Wenn Folter hingegen absolut verboten ist und damit die Grauzone auf Null
verkleinert wird, erst dann besteht eine klare Rechtssicherheit für die
Polizeibeamten.

Ihre Argumentation, dass ein einzelner gefoltert werden darf, um vielen das
Leben zu retten, ist zynisch und eines demokratischen Abgeordneten nicht
würdig.
Um Missverständnisse vorzubeugen - ich möchte Sie nicht mit nachfolgenden
Beispielen in Verbindung bringen, ich möchte lediglich aufzeigen, dass mit
ihrer Argumentation ebenso nachfolgende Beispiele zu rechtfertigen wären:
Was ist, wenn der Täter bei gemäßigter Gewaltanwendung noch standhalten
würde, würden dann die glühenden Zangen ausgepackt? Oder vielleicht ein
Familienmitglied des Täters vor seinen Augen gefoltert oder vergewaltigt
wenn nur das noch dazu führen könnte, daß der Täter kooperativ wird?
Auch das wären ja nach ihrer Argumentation untergeordnete Rechtsgüter im
Vergleich zur Rettung möglicherweise tausender potentieller Opfer.
Die gleiche Argumentation würde auch medizinische Menschenversuche möglich
machen: was ist die Gesundheit einer Testperson im Vergleich zur Rettung
tausender todkranker Menschen?

Und genau das zeigt: Die Würde jedes Menschen ist immer unantastbar!
Der Staat darf niemals selbst Verbrechen begehen, um Verbrechen zu
verhindern!
Das zeichnet eben gerade einen humanen demokratischen Rechtsstaat aus, dass
er niemals Menschenrechte verletzen darf, egal zu welchem Zweck!
Der Zweck heiligt nie die Mittel!.

Hat der Staat wirklich schon alle Mittel ausgeschöpft um Verbrechen zu
verhindern? Ich denke nein!
Was ist mit der schlechten Ausstattung der Polizei und der schlechten
Bezahlung unserer Polizeibeamten, die eine so verantwortungsvolle Arbeit
leisten?
Wenn der Staat auf Folter zurückgreift, weil er auf anderen Ebenen versagt
hat, dann ist das beklemmend.

Klar, Folterinstrumente sind billiger, als eine gute Ausstattung der
Polizei.
Es ist immer schwerer, Werte zu schützen, ohne sie selbst zu verletzen.
Ja, Freiheit und Demokratie sind aufwendiger und teurer als eine Diktatur,
aber es lohnt sich!

Und was ich auch sehr scheinheilig finde, ist, dass sie nicht mal
"Butter bei die Fische tun" und "das Kind beim Namen
nennen".
Sie sagen verharmlosend Gewaltanwendung und Zufügen von Schmerz um eine
Aussage zu erzwingen usw. - aber genau das ist Folter!
Folter ist Folter und ein bisschen Folter oder "Folter light"
gibt es nicht.
Und das ist eine Schwelle, die der Staat niemals überschreiten darf!

Man darf auch nicht vergessen: ist der Dammbruch erst mal vollzogen, kann es
jeden Bürger treffen, keiner könnte mehr zu 100% sicher sein, nicht doch
durch ungünstige Umstände in falschen Verdacht zu geraten und dann der
Folter ausgesetzt zu sein.
Und wenn sich das mal jeder vor Augen führt, dann werden auch nicht mehr so
viele Zuschauer für ihre populistische Stimmungsmache applaudieren.

Der Staat wird nie zu 100% Schutz vor Verbrechen gewähren können, egal
welche Mittel er anwendet, darüber gibt es keine Illusion.
Aber er kann bis jetzt zumindest zu 100% garantieren, dass wir Bürger zu
100% vor staatlicher Folter geschützt sind.
Diese Sicherheit würden wir verlieren, ohne dabei jedoch absolute Sicherheit
vor Kriminalität zu gewinnen.

Ich bin froh, dass Sie mit Ihrem Standpunkt in der Minderheit sind, dass
UNO, EU, Amnesty International, Internationale Liga für Menschenrechte, die
Gewerkschaft der Polizei,
viele Politiker und viele aufgeklärte Bürger sich klar zum absoluten
Folterverbot bekennen.

Die Aufweichung des absoluten Folterverbotes erschüttert die Grundfesten
unserer Demokratie und all die Werte, für die die Humanisten der Aufklärung
gekämpft haben, für die Menschen im KZ gestorben sind, für die die Menschen
in der DDR 1989 friedlich auf die Straße gegangen sind und welche die
Gründer der Bundesrepublik und Väter unserer Verfassung nicht ohne Grund für
unantastbar hielten.

Der Staat darf niemals seine eigenen Werte verletzen um dieselben Werte zu
schützen!
Sonst gibt es irgendwann nichts mehr, was noch schützenswert wäre.

Mit freundlichen Grüßen"

Ist nicht von mir  :D Drückt  aber haargenau meine Meinung aus.
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olli

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Folterandrohung legitim?
« Antwort #32 am: 07 Dezember 2004, 13:10:01 »

Zitat von: "Berndi"

1) In einer Nothilfesituation, wenn z.B. ein Täter den Finger am Abzug hat,
wird durch Nothilfe (finaler Rettungsschuss o.ä.) die aktive Durchführung
der
Tat behindert bzw. unterbrochen.
In der Frankfurter Situation hingegen sollte ein passiver Täter durch
Folterandrohung (und ggf. auch -durchführung) zu einem aktiven Handeln
gezwungen werden.

- wo ist denn da bitte der große unterschied? ein kind verhungern lassen, anstatt eine geisel zu erschießen, macht einen also zu einem passiven täter? richtig, diese tätergruppe ist gesondert zu schützen.


Zitat von: "Berndi"

2) In einer Nothilfesituation wird eine Verletzung oder Tötung des Täters
schlimmstenfalls billigend in Kauf genommen (eine bewusste Zufügung von
Schmerz und Leid ist nicht das Ziel), es geht darum, ihn lediglich an der
Fortführung seiner Tat zu hindern.
Bei einer Foltersituation hingegen ist das Zügen von unerträglichem Schmerz
selbst das eigentliche Mittel (und nicht nur eine Inkaufnahme), den Täter zu
einem bestimmten Handeln zu zwingen (eine Todesfolge wird dabei zusätzlich
billigend in Kauf genommen).

- ja und?? lieber folter mit gefahr der tötung, als tötung mit gefahr der folter.


Zitat von: "Berndi"

3) In einer Nothilfesituation ist ein Schuss auf den Täter, wenn die Kugel
des Täters schon fast im Lauf ist und in Sekundenbruchteilen mit dem Tod des
Opfers zu rechnen wäre, das allerletzte Mittel in einer akuten Situation,
wenn alle anderen Möglichkeiten versagt haben.
In der Frankfurter Situation, war das alles nicht gegeben, es war keine
unmittelbar akute Situation und es bestand die Möglichkeit, dass der Täter
noch von selbst kooperativ wird, dass das Opfer auch ohne Kooperation noch
rechtzeitig gefunden wird, oder dass es bereits tot ist usw. .)

- großartiges phrasengedresche. ein verdurstendes kind soll nicht in akuter gefahr sein? woher bitte weiß ich, dass der täter mit waffe an schläfe von geisel unmittelbar vor dem schuss steht? es bestand die möglichkeit, dass der täter noch kooperiert? prima, es besteht auch die möglichkeit, dass dem geiselnehmer mit pistole in der hand gerade ein klavier auf den kopf fällt. lasst uns die finger kreutzen!


Zitat von: "Berndi"

Ihre Argumentation, dass ein einzelner gefoltert werden darf, um vielen das
Leben zu retten, ist zynisch und eines demokratischen Abgeordneten nicht
würdig.

- das ist die selbe argumentation, warum regierungen nicht mit geiselnehmern verhandeln: um die mehrheit zu schützen. ich als teil der mehrheit finde das ganz hervorragend.


Zitat von: "Berndi"

Was ist, wenn der Täter bei gemäßigter Gewaltanwendung noch standhalten
würde, würden dann die glühenden Zangen ausgepackt?

- großartig, wenn man damit das leben des opfers rettet, immer her mit den glühenden dingern.


Zitat von: "Berndi"

Oder vielleicht ein
Familienmitglied des Täters vor seinen Augen gefoltert oder vergewaltigt
wenn nur das noch dazu führen könnte, daß der Täter kooperativ wird?
Auch das wären ja nach ihrer Argumentation untergeordnete Rechtsgüter im
Vergleich zur Rettung möglicherweise tausender potentieller Opfer.

- herr bosbach hat mit sicherheit nicht im sinn, unschuldige menschen zu foltern. das ist schwachsinn. es geht hier um die menschen, die gegen die grundrechte anderer menschen verstoßen. und nicht um deren schwager dritten grades.


Zitat von: "Berndi"

Die gleiche Argumentation würde auch medizinische Menschenversuche möglich
machen: was ist die Gesundheit einer Testperson im Vergleich zur Rettung
tausender todkranker Menschen?.

- hallo, aus welchem kontext kommt dass denn nun wieder?? ja, sicher, wenn wir jetzt ganz abstrahiert von prinzipien reden - dann dürften polizisten auch keine schusswaffen tragen, sie könnten ja einen menschen verletzen, omg! und fleisch dürfte man auch keins mehr essen, da musste ein tier für sterben. polemik.

der rest ist auch heiße luft. liebe grüße an diesen ddr-flüchtling, er kann sich mal gehackt legen. und hoffen, dass niemals jemand seine kinder vergewaltigt, oder seine schwester von einer erpresserbande gefoltert wird.

ist zwar nicht von dir, berndi, drückt aber haargenau deine meinung aus.
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Folterandrohung legitim?
« Antwort #33 am: 07 Dezember 2004, 13:33:02 »

Zitat von: "Eisbär"
Genau. Und könnten wir mal aufhören, hier mit dem Begriff "Folter" um uns zu werfen, bevor dieser ausreichend definiert ist.

Der zuständige Beamte hat ausgesagt (und dies vor Gericht immer noch), daß er den "Einsatz von unmittelbarem Zwang" angeordnet hat.


Nach Aussage des Bedrohten drohte er von 'Schmerzen, die du [der Entführer] noch nie erlebt hast'. Wenn das unter unmittelbarem Zwang fällt, dann aber mit Sicherheit nicht im Angesicht der Verhältnismäßigkeit ;)
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olli

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Folterandrohung legitim?
« Antwort #34 am: 07 Dezember 2004, 14:10:04 »

verhältnismäßigkeit? vor mir sitzt ein typ, der ein kind entführt hat. das kind wird innerhalb von 24 stunden an dehydrierung sterben, wenn es nicht befreit wird. dem entführer drohe ich damit, ihm die rüber runter zu reißen, und dann ist das immer noch verhältnismäßig. egal, ob ich die drohung realisiere oder nicht.
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Eisbär

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« Antwort #35 am: 07 Dezember 2004, 14:12:56 »

Zitat von: "Lucas de Vil"
Zitat von: "Eisbär"
Genau. Und könnten wir mal aufhören, hier mit dem Begriff "Folter" um uns zu werfen, bevor dieser ausreichend definiert ist.

Der zuständige Beamte hat ausgesagt (und dies vor Gericht immer noch), daß er den "Einsatz von unmittelbarem Zwang" angeordnet hat.


Nach Aussage des Bedrohten drohte er von 'Schmerzen, die du [der Entführer] noch nie erlebt hast'. Wenn das unter unmittelbarem Zwang fällt, dann aber mit Sicherheit nicht im Angesicht der Verhältnismäßigkeit ;)
Ähm... niemand hat gesagt, daß diese Drohung (und ob es die wirklich so gegeben hat, darf auch bezweifelt werden) angeordnet werden sollte. Das kann genausogut ein Interpretationsfehler des ausführenden Beamten gewesen sein.

Grundsätzlich steht folgende Frage immer noch im Raum:
Würde es diesen ganzen Trara um die Sache geben, wenn das Kind durch diese Aktion gerettet worden wäre?

To Berndi: Sehr Gut! :\o/: :salut: :D
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« Antwort #36 am: 07 Dezember 2004, 14:35:27 »

Zitat von: "Eisbär"
Grundsätzlich steht folgende Frage immer noch im Raum:
Würde es diesen ganzen Trara um die Sache geben, wenn das Kind durch diese Aktion gerettet worden wäre?


Ja.
Weil das Ganze nichts an der Tatsache geändert hätte, dass diese Bedrohung gefallen ist.
Nur würde dieses Trara dann eher in die Richtung "Er hat dem Kind das Leben gerettet!" denn in Richtung "Er hat den Mann bedroht!" gehen.
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Folterandrohung legitim?
« Antwort #37 am: 07 Dezember 2004, 15:01:15 »

Eisbär fragt:
Zitat
Würde es diesen ganzen Trara um die Sache geben, wenn das Kind durch diese Aktion gerettet worden wäre?



ich denke, es wäre dann nicht passiert. Es könnte zwar sein, dass die Medien am Rande darüber berichtet hätten, aber ein Skandal, geschwiege davon einen Gerichtsprozess hätte es, meiner Meinung nach, nicht gegeben
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« Antwort #38 am: 07 Dezember 2004, 15:07:22 »

Zitat
ich denke, es wäre dann nicht passiert. Es könnte zwar sein, dass die Medien am Rande darüber berichtet hätten, aber ein Skandal, geschwiege davon einen Gerichtsprozess hätte es, meiner Meinung nach, nicht gegeben


Ich bin mir da nicht so sicher: von Medienseite wäre sicher die Rettung des Kindes gefeiert und die Mittel durchaus als verhältnismäßig angesehen worden. Bei der Bevölkerung wären die Reaktionen sicher ähnlich gewesen: letztendlich zählt immer das Ergebnis.

Aber: der Mann ist Beamter der BRD und das schließt solche Androhungen aus: das ist und bleibt verboten. Ein Verfahren hätte es also sicherlich gegeben.
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Folterandrohung legitim?
« Antwort #39 am: 10 Dezember 2004, 08:55:01 »

Folter ist und bleibt kein legitimes Mittel. Wäre es das Kind eines Arbeiters gewesen und nicht das eines Millionärs hätte es auch kein solches Trara gegeben.

Zitat von: "olli"
verhältnismäßigkeit? vor mir sitzt ein typ, der ein kind entführt hat. das kind wird innerhalb von 24 stunden an dehydrierung sterben, wenn es nicht befreit wird. dem entführer drohe ich damit, ihm die rüber runter zu reißen, und dann ist das immer noch verhältnismäßig. egal, ob ich die drohung realisiere oder nicht.


Wo willst du die Grenze ziehen? Wer entscheidet, wann Folter angemessen ist? Vertraust du den Polizisten so sehr, dass sie in jedem Fall beurteilen können wann eine Folter angemessen ist? Was wenn du unschuldig bist und keiner dir glaubt?

Ich denke dass es dahinter einen Plan gibt: die Öffentlichkeit soll sich daran gewöhnen dass Menschenrechte im Kapitalismus nichts mehr zu suchen haben. Siehe auch die Machtlosigkeit des Datenschutzbeauftragten mittlerweile und die von ALLEN Parteien getragenen Überwachungsgesetze. Natürlich nur "zu unserem Schutz"  :lol:
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Folterandrohung legitim?
« Antwort #40 am: 10 Dezember 2004, 09:51:15 »

Berndi schreibt:
Zitat
Wäre es das Kind eines Arbeiters gewesen und nicht das eines Millionärs hätte es auch kein solches Trara gegeben.


sehe ich nicht so. Bei Verbrechen an Kindern generell ist Polizei sehr hartnäckig, zum Glück. Wir leben schliesslich nicht in Brasilien, wo das Leben einer armen Kindes nicht Wert ist. Die Levke war ein Kind aus durchsnittliche Familie und die Ermittler haben ihres Besten getan, um den Schwein zu erwischen. Gestern hatten sie ihn!


Zitat
Folter ist und bleibt kein legitimes Mittel.


Das ist auch klar. Deswegen auch Gerichtsverfahren. Die Staatsanwaltschaft pläudiert auf eine 180 Tagessätze Geldstrafe auf Bewährung. D. h. wenn "die Verurteilten" sich nichts in 2 Jahren zu Schulden lassen, wird die Verurteilung erklassen. und damit denke ich ist  die Gerechtigkeit genuge getan: die Ermittler bleiben in Amt und die Folterandronungen in Amt sind richterlich verurteilt. Die Urteil ist aber noch nicht gesprochen.

Was die Datenschutz betrifft, ist das auch eine schwerige Thema. Aber wenn mit solchen Methoden die Mörder, Vergewaltiger und die Frauen, die ihre Babys emorden, viel schneller und sicherer ermitteln werden können, bin ich auch damit einverstanden, meine DNA speichern zu lassen. Macht mir nicht aus. Ich tuh doch nichts verbotenes und habe nichts zu befürchten. In Gegenteil: man  kann man mit DNA auch die Unschuld besser beweisen.

Jetzt erwarte ich die Gegenargumente.
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Berndi

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Folterandrohung legitim?
« Antwort #41 am: 10 Dezember 2004, 11:02:45 »

Das Problem ist auch dass in Deutschland (in Europa singulär) für Sachdelikte höhere Strafen als für Personendelikte veranschlagt sind. Das Problem ist also die Rechtsprechung; ich habe mal einen Bericht auf Stern TV gesehen, bei der ein Kinderperverser SELBST gesagt hat er könne nicht dafür garantieren dass er es nicht nochmal macht, er kann nicht anders. Und was ist passiert? DIE HABEN IHN FREI GELASSEN!!!!
Schlimme Welt.  :evil:

Zitat von: "Black Russian"

Was die Datenschutz betrifft, ist das auch eine schwerige Thema. Aber wenn mit solchen Methoden die Mörder, Vergewaltiger und die Frauen, die ihre Babys emorden, viel schneller und sicherer ermitteln werden können, bin ich auch damit einverstanden, meine DNA speichern zu lassen. Macht mir nicht aus. Ich tuh doch nichts verbotenes und habe nichts zu befürchten. In Gegenteil: man  kann man mit DNA auch die Unschuld besser beweisen.


Stimme ich dir grundlegend zu, solange es kein "DNA-Schnelltest" wie in USA ist, bei dem nur 80% des Genmaterials verglichen wird, weil dabei die Fehlerquote sehr hoch ist. Dabei sind schon massenhaft Unschuldige im Gefängnis und z.T. auf dem "Stuhl" gelandet. Das Problem ist, dass der vollständige DNA-Test teurer und zeitaufwändiger ist, so dass sich die klammen Gemeinden und Städte in den USA von Ärzten gerne "überzeugen" ließen, dass dieser 80%-Test "sehr zuverlässig" sei.
Das ist so zuverlässig wie der Kokain-Haartest bei Ronald Schill damals  :roll:
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Drachenkind

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Folterandrohung legitim?
« Antwort #42 am: 10 Dezember 2004, 16:52:08 »

Zitat von: "Black Russian"

Was die Datenschutz betrifft, ist das auch eine schwerige Thema. Aber wenn mit solchen Methoden die Mörder, Vergewaltiger und die Frauen, die ihre Babys emorden, viel schneller und sicherer ermitteln werden können, bin ich auch damit einverstanden, meine DNA speichern zu lassen. Macht mir nicht aus. Ich tuh doch nichts verbotenes und habe nichts zu befürchten. In Gegenteil: man  kann man mit DNA auch die Unschuld besser beweisen.


Mich schüttelts ja bei sowas, den das ist die Naivität einen Gedanken nicht zuende zu denken.
Solche Informationen werden ja vie Netz ausgetauscht. Da ist schonmal ein großes Risiko das Unbefugte es abgreifen oder verfälschen.
Warum sollte die Russen-Mafia nach einem Attentat nicht die Deklaration der DNA ihres Täters mit der Deklaration eines Unschuldigen ändern via Hackerangriffs?
Sobald die DNA einer größeren Gruppe bekannt sein wird, wird es losgehen das Versicherungen und Firmen einfordern werden darauf Einblick zu haben. Um herauszufinden welche Krankheitsanfälligkeit wer hat.
Typen wie Beckstein werden loslegen nach kriminellen Genen zu suchen.
Klingt wie schlechter Kitsch? Ich glaub das der Phanatasie bestimmter Gruppen beim Einblick auf die menschlische DNA kaum Grenzen gersetzt sind.
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egliche Rechtschreibfehler sind Ausdruck meiner Rebellion gegen die Regeln des Esteblishment.

Eisbär

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Folterandrohung legitim?
« Antwort #43 am: 10 Dezember 2004, 18:17:47 »

Zitat von: "Berndi"
Wo willst du die Grenze ziehen? Wer entscheidet, wann Folter angemessen ist? Vertraust du den Polizisten so sehr, dass sie in jedem Fall beurteilen können wann eine Folter angemessen ist? Was wenn du unschuldig bist und keiner dir glaubt?
Nochmals:

Es ging und geht hier nicht darum, ein Geständnis zu erpressen. Das Geständnis war da.
Es ging nur darum, ein Kind zu retten.
Wie ist das denn nun, mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel?
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Folterandrohung legitim?
« Antwort #44 am: 10 Dezember 2004, 21:24:53 »

Zitat von: "Eisbär"
Zitat von: "Berndi"
Wo willst du die Grenze ziehen? Wer entscheidet, wann Folter angemessen ist? Vertraust du den Polizisten so sehr, dass sie in jedem Fall beurteilen können wann eine Folter angemessen ist? Was wenn du unschuldig bist und keiner dir glaubt?
Nochmals:

Es ging und geht hier nicht darum, ein Geständnis zu erpressen. Das Geständnis war da.


Nochmals:
Wo willst du die Grenze ziehen?
Die ersten 3 Monate lang ist ein Geständnis ausreichend.
2 Wochen später reicht eine Andeutung des Geständnisses.
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2009 reicht es mehrere Widersprüche in der Aussage zu finden.
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2027 reicht eine Anschuldigung.

Stichwort: Hexenverbrennung
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