Stimmen insgesamt: 53
Umfrage geschlossen: 23 Februar 2008, 19:43:28
nein, es macht keinen sinn, weniger kreuze zu machen.wenn ich für Partei XY bin, geb ich ihr oder ihren kandidaten eben alle stimmen. oder meinetwegen 3, und den kandidaten der anderen partei, die ich auch gut finde, mich aber nicht völlig mit ihre identifizere... eben die übrigen 2.also... korrigiert mich, wenn ich irre, aber sind zu wenig kreuez gemacht, darf davon ausgegangen werden, dass dies der unwissenheit geschuldet ist.
Ich finde das Wahlsystem überhaupt nicht kompliziert. Ist doch total einfach, ich weiß gar nicht, was ihr habt?
Zitat von: Dalai_Wese am 22 Februar 2008, 22:08:02Ich finde das Wahlsystem überhaupt nicht kompliziert. Ist doch total einfach, ich weiß gar nicht, was ihr habt?Dann erklär mir doch mal bitte wie dieser 5er Wahlzettel ausgezählt wird: Ist die "Zweitstimme" - also die mit den fünf Kreuzen - eine Wahl nach dem Mehrheits- oder nach dem Verhältniswahlrecht?
Zitat von: colourize am 22 Februar 2008, 22:58:14Zitat von: Dalai_Wese am 22 Februar 2008, 22:08:02Ich finde das Wahlsystem überhaupt nicht kompliziert. Ist doch total einfach, ich weiß gar nicht, was ihr habt?Dann erklär mir doch mal bitte wie dieser 5er Wahlzettel ausgezählt wird: Ist die "Zweitstimme" - also die mit den fünf Kreuzen - eine Wahl nach dem Mehrheits- oder nach dem Verhältniswahlrecht?Es ist eine Verhältniswahl, wie bei Wahlen auf Kommunalebene üblich.
Ein Überhangmandat kommt immer dann zustande, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr nach der Landesliste zustehen, nach der nur 50 Sitze vergeben werden. In jedem Wahlkreis gibt es drei bis fünf Direktmandate.
Es bleibt aber trotzdem eine Verhältniswahl, in der der Bürger aber die Möglichkeit hat, verstärkt Personen zu wählen und eben nicht nur die Listen. Mit den fünf Stimmen wird ermöglicht, dass Du nicht an die Landesliste der Parteien gebunden bist! Wenn Du aber so willst, kannst Du natürlich auch die Wahlkreiswahl als Mehrheitswahl bezeichnen, wenn man sie völlig losgelöst betrachtet. Das Direktmandat gewinnen die Leute, die in den Wahlkreisten auf den ersten drei bis fünf Plätzen stehen.
Die absolut gesehen meisten Stimmen werden ja IMMER CDU oder SPD Kandidaten haben.
ZitatDie absolut gesehen meisten Stimmen werden ja IMMER CDU oder SPD Kandidaten haben.Nicht unbedingt.Es kann ja beispielsweise sehr populäre Kandidaten geben die bislang auf keiner Liste standen oder einer sehr kleinen Partei angehören.
Zitat von: messie am 23 Februar 2008, 13:45:04ZitatDie absolut gesehen meisten Stimmen werden ja IMMER CDU oder SPD Kandidaten haben.Nicht unbedingt.Es kann ja beispielsweise sehr populäre Kandidaten geben die bislang auf keiner Liste standen oder einer sehr kleinen Partei angehören.Theoretisch.Von diesen Lokalvögeln hier im Wahlkreis 387 Kleinpupshausen kenne ich keinen. Und ich wette dass es über der Hälfte der anderen Wähler hier genauso geht. Also wählt man de facto doch zuerst nach der Partei - und DANN erst nach dem Kandidaten.Ergo: Nur die Volksparteien kriegen "Direktkandidaten" durch - jedenfalls sofern nicht zunächst die Zahl der Stimmen zählt, die alle Direktkandidaten einer Partei auf sich vereinen. Das mehr oder weniger Unverschämte am tollen neuen Wahlsystem finde ich, dass ich nach fast zweistündiger Suche nach Informationen nichts dazu finde.
Ergo: Nur die Volksparteien kriegen "Direktkandidaten" durch - jedenfalls sofern nicht zunächst die Zahl der Stimmen zählt, die alle Direktkandidaten einer Partei auf sich vereinen. Das mehr oder weniger Unverschämte am tollen neuen Wahlsystem finde ich, dass ich nach fast zweistündiger Suche nach Informationen nichts dazu finde.
Zur Ermittelung der Wahlkreisergebnisse werden zunächst für jede einzelne Wahlkreisliste die Stimmen, die eine Partei als solche (die sogenannten Listenstimmen) und die Stimmen, die ihre Kandidaten (die sogenannten Persönlichkeitsstimmen) erhalten haben, addiert. Die Summe dieser Stimmen wird als Parteistimmen bezeichnet. Die Parteistimmen werden ins Verhältnis gesetzt zu der Zahl der Stimmen, die in dem jeweiligen Wahlkreis zur Erlangung eines Sitzes in der Bürgerschaft notwendig sind. Diese Zahl heißt Wahlzahl. Die Wahlzahl ihrerseits wird ermittelt, indem die Zahl der in einem Wahlkreis insgesamt für alle Parteien, Wählervereinigungen und Kandidaten abgegebenen gültigen Stimmen durch die Zahl der in ihm zu vergebenden Sitze geteilt wird, also durch drei, vier oder fünf. Aus diesem Verhältnis ergibt sich, welche Zahl an Direktmandaten eine Partei oder Wählervereinigung errungen hat.
Bedeutet das, dass die Erststimme (Liste) genauso viel wert ist, wie eine der fünf "Persönlichkeitsstimmen" (scheiss Bezeichnung, btw.)?
Außerdem ist mir nach obigen Berechnungsverfahren nicht klar, wie es bei diesem Wahlsystem überhaupt zu Überhangmandaten kommen kann.