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Autor Thema: Kollektivschuld  (Gelesen 6200 mal)

Thomas

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Re: Kollektivschuld
« Antwort #30 am: 10 September 2007, 10:12:51 »

Zitat
Der Begriff Kollektivschuld ist eigentlich rassistisch, weil er die Schuld einer ganzer Ethnie voraussetzt

Nicht notwendigerweise. Wenn man sagt, dass "die Deutschen" oder "die Araber" schuld sind, dann setzt es die Schuld einer Ethnie voraus, wenn die beschuldigte Gruppe, die als Kollektiv angesehen wird sich anders bestimmen laesst, dann nicht (z.B. "die Muslime", "die Juden", "die Mantafahrer").
Aber moralisch macht es doch keinen Unterschied, ob die kollektiv beschuldigten sich nun durch eine Religion oder eine Rasse definieren.

Zitat von: Simplicissimus1668
Ausserdem kann der Begriff Kollektivschuld unter umstaenden vielleicht doch Sinn machen, wenn er auf beschraenkte Faelle eingegrenzt wird. Man denke sich eine Gangsterbande, die gemeinsam ein Ding plant und hinterher laesst sich nicht bestimmen, wer genau was getan hat. Ein Beispiel, das mir aus einschlaegiger Literatur dazu einfaellt ist das Problem zweier Schuetzen, die gleichzeitig jemanden erschiessen. Wie soll man mit denen Verfahren? Rausfinden, welche Kugel nu eigentlich die toedliche war und den anderen Schuetzen laufen lassen, weil er den Typen ja nicht umgebracht hat. (Seine Kugel kam vielleicht 2 Sekunden zu spaet oder hat eben einen nichttoedlichen Verlauf genommen.) Die Schuld aufteilen?
In solchen Fällen kann man die Bezeichnung Kollektivschuld möglicherweise verwenden, allerdings könnte man bei diesem Beispiel genauso gut versuchen, die Schuld aufzuteilen (.z.B. in Mord und Mordversuch, soweit das im nachhinein noch möglich ist)
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colourize

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Re: Kollektivschuld
« Antwort #31 am: 10 September 2007, 10:39:57 »

In solchen Fällen kann man die Bezeichnung Kollektivschuld möglicherweise verwenden, allerdings könnte man bei diesem Beispiel genauso gut versuchen, die Schuld aufzuteilen
Das ist mal ne klasse Idee. Man stelle sich vor: in einem hübschen ostbrandenburgischen Dorf beschließt die 2000-köpfige Dorfgemeinschaft, den einzigen örtsansässigen Ausländer im Gedenken an alte Traditionen und als Warnung für etwaige Neuzuzügler in einem gepflegten Ritual an der Hitlereiche auf dem Dorfplatz aufzuhängen. Die Dorfgemeinschaft verübt diese Tat gemeinschaftlich und nimmt die Schuld auf sich, diese wird aber durch alle geteilt. 15 Jahre Haft geteilt durch 2000 macht ca. zweieinhalb Tage Haft pro Nase. Bei guter Führung kommt man nach 36 Stunden wieder frei, die restlichen 20 Stunden werden zu Bewährung ausgesetzt.  :D
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Thomas

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Re: Kollektivschuld
« Antwort #32 am: 10 September 2007, 12:55:48 »

In solchen Fällen kann man die Bezeichnung Kollektivschuld möglicherweise verwenden, allerdings könnte man bei diesem Beispiel genauso gut versuchen, die Schuld aufzuteilen
Das ist mal ne klasse Idee. Man stelle sich vor: in einem hübschen ostbrandenburgischen Dorf beschließt die 2000-köpfige Dorfgemeinschaft, den einzigen örtsansässigen Ausländer im Gedenken an alte Traditionen und als Warnung für etwaige Neuzuzügler in einem gepflegten Ritual an der Hitlereiche auf dem Dorfplatz aufzuhängen. Die Dorfgemeinschaft verübt diese Tat gemeinschaftlich und nimmt die Schuld auf sich, diese wird aber durch alle geteilt. 15 Jahre Haft geteilt durch 2000 macht ca. zweieinhalb Tage Haft pro Nase. Bei guter Führung kommt man nach 36 Stunden wieder frei, die restlichen 20 Stunden werden zu Bewährung ausgesetzt.  :D
Ich sehe, wir verstehen uns   :D
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Simplicissimus1668

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Re: Kollektivschuld
« Antwort #33 am: 11 September 2007, 02:41:06 »

hmm, schoener als colourize haette ich es wohl kaum formulieren koennen  ;D 20 STUNDEN KNAST FUER ALLE!!!
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Cassandrus

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Re: Kollektivschuld
« Antwort #34 am: 11 September 2007, 16:17:59 »

Kollektivschuld.. hm.

Meines Erachtens kann dieser Begriff nur verwendet werden, wenn es eine derartige Vielzahl von Tätern gibt, dass eine Individualisierung des einzelnen Tatbeitrages nicht mehr möglich ist UND wo kein gemeinschaftlich geplantes zielgerichtetes Handeln vorliegt. Nur, dass man "dabei" war - was moralisch eben vorwerfbar ist.

 
Manche  "Kollektivschulddelikte" sind sogar unter Strafe gestellt - z.B. "Beteiligung an einer Schlägerei" gem.§231 StGB. 

Also so GANZ ist der Begriff dann doch nicht für den Popo.

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Thomas

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Re: Kollektivschuld
« Antwort #35 am: 11 September 2007, 17:50:10 »

Zitat von: Cassandrus
Nur, dass man "dabei" war - was moralisch eben vorwerfbar ist.
"beteiligt", nicht "dabei".
Zitat von: Cassandrus
Also so GANZ ist der Begriff dann doch nicht für den Popo.
Der Begriff an sich sicherlich nicht, aber seine Verwendung in bestimmten Zusammenhängen, z.B. die gerne unterstellte Kollektivschuld der Deutschen an/in der NS-Zeit sind für den Allerwertesten.
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