Hmm..auch wenn ich ganz generell der Meinung bin das Thomas hier eine Menge Schwachsinn ablässt, sei es aus Nichtbenutzung seines Gehirns oder aus purer Provokation, trotzdem mal eine (naive?) Frage eines Menschen der sich nie wirklich intensiv mit den Gsetzen beschäftigt hat: Wenn Art. 79III untersagt das Art.1 und 20 geändert werden dürfen...Dann ändert man halt erst Art.79 III und dann die anderen. Oder nicht?
Das im Falle eines Falles tatsächlich abgeschossen werden wird, ist ja auch ein ganz anderer Fall. Natürlich muss man bei Gefahr im Verzuge (und dann auch noch bei Gefahr für Leib und Leben hunderter oder tausender) ggf. auch zu drastischen Maßnahmen greifen. Soetwas kann aber nur eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Stellen sein und muss entsprechende Konsequenzen haben.
Im oben angesprochenen Fall von 1972 hat der Ex-Minister Leber in einem Interview z.B. gesagt, dass er (ohne rechtzeitige Aufklärung der lage) den Abschussbefehl gegeben hätte und sofort danach zurückgetreten wäre und sich den Ermittlungsbehörden gestellt hätte - DEM war immerhin bewußt, dass es eine Straftat gewesen wäre. Die zigzehntausende im Olypiastadium hätte er im Ernstfall aber trotzdem gerettet.
Ich mal zusammen: Du wärst tatsächlich bereit, wegen der Terrorgefahr unsere Verfassung aufzuheben? Na, DAS nenne ich mal das Kind mit dem Bade auskippen...
Schön zu wissen, das man hier bezüglich der Sache, nämlich dem Fall eines Abschusses, eigentlich gar nicht so uneinig ist und sich nur an den reinen Paragraphen aufhängt
Und genau da sehe ich Handlungsbedarf, von mir aus durch die Möglichkeit zum Freispruch wegen besonderer Sachlage...
...oder was weiß ich.