Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Ich prangere an:  (Gelesen 896547 mal)

DarkestMatter

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Re: Ich prangere an:
« Antwort #7335 am: 06 Januar 2009, 17:58:39 »

Zitat von: DarkestMatter
ich mein - es gibt doch immer wieder "tests", die zeigen, dass man auch Briefmarken selbst malen kann. was dann aber wohl urkundenfälschung wäre..
aber wenn ich die internetmarke ohne bild wähle und dann selbst eins einfüge... hmmm. mal austesten  ;D
Joa, gute Frage.Also das Programm erzeugt ja am Ende eine PDF-Datei.Wenn man die dann mit Adobe Acrobat oder ähnlichem bearbeitet und ein anderes Bildchen einsetzt, müßte das theoretisch gehen.Ob das dann Urkundenfälschung wäre, weiß ich nicht, denn du erschleichst dir ja keine Leistung damit, du hast die Marke ja schön brav bezahlt.
also ich lese aus:
Zitat
Kann ich auch Internetmarken mit eigenen Motiven drucken?

Nein, derzeit ist es leider nicht möglich, eigene Motive bei der INTERNETMARKE zu verwenden.

Bei individuellen Bildern ist die Deutsche Post rechtlich verpflichtet, jedes hochgeladene Bild sofort auf etwaige Rechtsverletzungen zu prüfen. Dies kann durch die Deutsche Post für einen kostenlosen Service nicht rund um die Uhr bereit gestellt werden. Ein sofortige Ausdruck von INTERNETMARKEN über Ihren PC und Drucker wäre somit nicht mehr möglich.

Ihnen stehen jedoch die Motive aus unserer Bildergalerie zur Verfügung.
heraus, dass die post doch bei jedem hochgeladenen Bild zur Prüfung verpflichtet wäre. Was damit indirekt gesagt wird, ist doch: "uns is scheiß egal, was sie auf ihren brief kleben, solange eine marke drauf ist".

Wenn die post also sichergehen könnte, dass kein urheberrechtlich geschütztes material auf deren briefmarken landet, würden sie auch das "personalisierte" Bildchen anbieten.
im umkehrschluss bedeutet das für mich, dass ich jetzt das pdf (hab mir einen Satz briefmarken gekauft und ein pdf bekommen) jetzt fein in photoshop äh einem bildbearbeitungprogramm meiner wahl öffne und meine lustigen bilder neben die punktmatrix setze.
denn die 10 Briefmarken unterscheiden sich sowohl bei punktmatrix als auch bei einer 2x5stelligen Buchstaben/Ziffern-Matrix neben der Punktmatrix.
und letztendlich kommts tatsächlich auch nur darauf an.

so, wem darf ich einen brief mit persönlicher Marke schicken?!  ;D
Motiv wird dann je nach Adressat geändert  8)



edit:
in der email, die man von der deutschen Post wenige sekunden nach Bestellung und bezahlung bekommt, ist der link zum PDF mit den briefmarken nur dann sichtbar, wenn man "darstellung in html" im emailprogramm wählt!
voll dämlich für plaintext-junkies und "html enthält bestimmt böden schadcode"-theoretiker wie mich!  8)

edit2:
ich prangere an, dass ich mich jetzt mit meinem Drucker beschäftigen muss, um herauszufinden, wie ich einen Standardbriefumschlag (B4? und A4) korrekt bedruckt bekomme.
« Letzte Änderung: 06 Januar 2009, 18:03:07 von DarkestMatter »
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mahr

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Re: Ich prangere an:
« Antwort #7336 am: 06 Januar 2009, 18:44:18 »

wecker die sich kurz vor dem wecken entscheiden, dass der strom der batterie nicht mehr zum wecken reicht! >:(
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Thomas

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Re: Ich prangere an:
« Antwort #7337 am: 06 Januar 2009, 19:00:52 »

Zitat von: DarkestMatter
ich mein - es gibt doch immer wieder "tests", die zeigen, dass man auch Briefmarken selbst malen kann. was dann aber wohl urkundenfälschung wäre..
aber wenn ich die internetmarke ohne bild wähle und dann selbst eins einfüge... hmmm. mal austesten  ;D
Joa, gute Frage.Also das Programm erzeugt ja am Ende eine PDF-Datei.Wenn man die dann mit Adobe Acrobat oder ähnlichem bearbeitet und ein anderes Bildchen einsetzt, müßte das theoretisch gehen.Ob das dann Urkundenfälschung wäre, weiß ich nicht, denn du erschleichst dir ja keine Leistung damit, du hast die Marke ja schön brav bezahlt.
also ich lese aus:
Zitat
Kann ich auch Internetmarken mit eigenen Motiven drucken?

Nein, derzeit ist es leider nicht möglich, eigene Motive bei der INTERNETMARKE zu verwenden.

Bei individuellen Bildern ist die Deutsche Post rechtlich verpflichtet, jedes hochgeladene Bild sofort auf etwaige Rechtsverletzungen zu prüfen. Dies kann durch die Deutsche Post für einen kostenlosen Service nicht rund um die Uhr bereit gestellt werden. Ein sofortige Ausdruck von INTERNETMARKEN über Ihren PC und Drucker wäre somit nicht mehr möglich.

Ihnen stehen jedoch die Motive aus unserer Bildergalerie zur Verfügung.
heraus, dass die post doch bei jedem hochgeladenen Bild zur Prüfung verpflichtet wäre. Was damit indirekt gesagt wird, ist doch: "uns is scheiß egal, was sie auf ihren brief kleben, solange eine marke drauf ist".

Wenn die post also sichergehen könnte, dass kein urheberrechtlich geschütztes material auf deren briefmarken landet, würden sie auch das "personalisierte" Bildchen anbieten.
Soweit richtig.Beantwortet aber trotzdem nicht, ob die von der Post-Software erzeugte PDF-Datei auch irgendwie eine Urkunde im rechtlichen Sinne darstellt.Wenn ich ein eigenes Bildchen hochladen und mir die Post daraus eine PDF-Briefmarke basteln würde, ist das ja rechtlich etwas anderes, als wenn ich selber an dieser PFD-Datei herumwerkel.Das ganze hängt wohl auch davon ab, was in dem Dokument genau nun als Briefmarke gilt.Bei der herkömmlichen Briefmarke zum anlecken ist das ja ziemlich eindeutig  ;D, aber bei dieser PDF-Datei ? Ist nur der Barcode mit Beschriftung die Briefmarke ? Oder gibt es da einen gewissen, frei zu lassenden Bereich drumherum, der auch als Bestandteil der Briefmarke gilt ?

Zitat von: DarkestMatter
im umkehrschluss bedeutet das für mich, dass ich jetzt das pdf (hab mir einen Satz briefmarken gekauft und ein pdf bekommen) jetzt fein in photoshop äh einem bildbearbeitungprogramm meiner wahl öffne und meine lustigen bilder neben die punktmatrix setze.
denn die 10 Briefmarken unterscheiden sich sowohl bei punktmatrix als auch bei einer 2x5stelligen Buchstaben/Ziffern-Matrix neben der Punktmatrix.
und letztendlich kommts tatsächlich auch nur darauf an.
Jo, rein technisch habe ich auch eigentlich keine Zweifel, das das funktioniert.

Zitat von: DarkestMatter
ich prangere an, dass ich mich jetzt mit meinem Drucker beschäftigen muss, um herauszufinden, wie ich einen Standardbriefumschlag (B4? und A4) korrekt bedruckt bekomme.
Im zweifelsfall einfach auf normalem Papier ausdrucken und mit Klebestift o.a. auf den Umschlag kleben  ;)
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Dr Seltsam

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Re: Ich prangere an:
« Antwort #7338 am: 06 Januar 2009, 19:17:34 »

wecker die sich kurz vor dem wecken entscheiden, dass der strom der batterie nicht mehr zum wecken reicht! >:(

Deswegen bin auch auf das Handy umgestiegen und hab das mit den Weckern sein lassen. Vorteil davon das ich Heute nichtmal mehr gewegt werden muss  ;D, wach von selber auf.
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DarkestMatter

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Re: Ich prangere an:
« Antwort #7339 am: 06 Januar 2009, 19:22:24 »

Soweit richtig.Beantwortet aber trotzdem nicht, ob die von der Post-Software erzeugte PDF-Datei auch irgendwie eine Urkunde im rechtlichen Sinne darstellt.Wenn ich ein eigenes Bildchen hochladen und mir die Post daraus eine PDF-Briefmarke basteln würde, ist das ja rechtlich etwas anderes, als wenn ich selber an dieser PFD-Datei herumwerkel.Das ganze hängt wohl auch davon ab, was in dem Dokument genau nun als Briefmarke gilt.Bei der herkömmlichen Briefmarke zum anlecken ist das ja ziemlich eindeutig  ;D, aber bei dieser PDF-Datei ? Ist nur der Barcode mit Beschriftung die Briefmarke ? Oder gibt es da einen gewissen, frei zu lassenden Bereich drumherum, der auch als Bestandteil der Briefmarke gilt ?

in dem PDF-Dokument, das ich mir erstellen hab lassen, sind 10 Punktmatrizen + Wert + Datum + erwähnte Buchstaben/Ziffernmatrix abgebildet.

Diese einheit aus Identifikationsmerkmalen ist die eigentliche Briefmarke. diese Briefmarken sind neben- und untereinander in dem PDF abgebildet. an den "Schnittstellen" der einzelnen Briefmarke sind Schneidemarken angebracht.
damnach bin ich schon der meinung, dass ich alles, was ich will, neben diese schwarz-weiß-briefmarke kleben kann. oder auch selbst malen kann.
von "bereich drumherum freilassen" steht da nix. wenn ich also buntes geschenkpapier nähme und da nur diese kleine punktmatrixbriefmarke draufklebte, wäre auch kein bereich rings herum "frei".

Zitat von: DarkestMatter
ich prangere an, dass ich mich jetzt mit meinem Drucker beschäftigen muss, um herauszufinden, wie ich einen Standardbriefumschlag (B4? und A4) korrekt bedruckt bekomme.
Im zweifelsfall einfach auf normalem Papier ausdrucken und mit Klebestift o.a. auf den Umschlag kleben  ;)
nä, das kostet klebestift. und ich könnte den bogen mit den briefmarken verlegen.
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Thomas

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Re: Ich prangere an:
« Antwort #7340 am: 06 Januar 2009, 20:02:27 »

Zitat von: DarkestMatter

in dem PDF-Dokument, das ich mir erstellen hab lassen, sind 10 Punktmatrizen + Wert + Datum + erwähnte Buchstaben/Ziffernmatrix abgebildet.

Diese einheit aus Identifikationsmerkmalen ist die eigentliche Briefmarke. diese Briefmarken sind neben- und untereinander in dem PDF abgebildet. an den "Schnittstellen" der einzelnen Briefmarke sind Schneidemarken angebracht.
damnach bin ich schon der meinung, dass ich alles, was ich will, neben diese schwarz-weiß-briefmarke kleben kann. oder auch selbst malen kann.
von "bereich drumherum freilassen" steht da nix. wenn ich also buntes geschenkpapier nähme und da nur diese kleine punktmatrixbriefmarke draufklebte, wäre auch kein bereich rings herum "frei".
Ja, der funktionelle Teil der Briefmarke ist natürlich nur die Matrix+Beschriftung.Würde mich nur interessieren, ob es irgendein Postgesetz dazu gibt, die das genauer definiert.Und später etwas auf dem Brief dazukleben könnte ja rechtlich auch wieder etwas ganz anderes sein als eine Bearbeitung der gelieferten Datei.Ich weiß z.B., das es die Post strafrechtlich verfolgen lassen kann, wenn du eine herkömmliche Briefmarke mit Tesafilm überklebst, weil du (bzw. der Empfänger) so den Stempel abwischen und die Marke nochmal nutzen könnte.Gab schon öfters Berichte über Theater deswegen, vor allem wenn Kunden wirklich nur die Marken besser befestigen wollten.Aber vermutlich wird das der Post in der Praxis bei der Internetmarke tatsächlich ziemlich wurst sein, solange du die Marke bezahlt hast und nicht an der Matrix selber herummanipulierst.

Zitat von: DarkestMatter
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ich prangere an, dass ich mich jetzt mit meinem Drucker beschäftigen muss, um herauszufinden, wie ich einen Standardbriefumschlag (B4? und A4) korrekt bedruckt bekomme.
Im zweifelsfall einfach auf normalem Papier ausdrucken und mit Klebestift o.a. auf den Umschlag kleben  ;)
nä, das kostet klebestift. und ich könnte den bogen mit den briefmarken verlegen.
Also den Bogen könntest du dir ja nochmal Ausdrucken  ;)
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Re: Ich prangere an:
« Antwort #7341 am: 06 Januar 2009, 20:37:56 »

Ja, der funktionelle Teil der Briefmarke ist natürlich nur die Matrix+Beschriftung.Würde mich nur interessieren, ob es irgendein Postgesetz dazu gibt, die das genauer definiert.
nicht nur der funktionelle Teil. die gesamte Briefmarke. ich könnte ja auch - wie oft zu weihnachten zu sehen - meinen Brief mit lauter lustigen klebesternchen versehen. dann kann auch einer neben der Briefmarke landen  ;D

Und später etwas auf dem Brief dazukleben könnte ja rechtlich auch wieder etwas ganz anderes sein als eine Bearbeitung der gelieferten Datei.
ja. da dürften doch aber nur diese urheberrechtsparaphen greifen.
und ebendort gibt es doch den ausschluss, dass nicht-öffentlich und privat kopie gemacht werden darf. ich darf doch ins museum gehen, ein Kunstwerk fotographieren und das dann vergrößern und mir ins badezimmer hängen.
da muss ich doch auch kein Geld an Kandinsky oder Warhol zahlen.

Ich weiß z.B., das es die Post strafrechtlich verfolgen lassen kann, wenn du eine herkömmliche Briefmarke mit Tesafilm überklebst, weil du (bzw. der Empfänger) so den Stempel abwischen und die Marke nochmal nutzen könnte.Gab schon öfters Berichte über Theater deswegen, vor allem wenn Kunden wirklich nur die Marken besser befestigen wollten.Aber vermutlich wird das der Post in der Praxis bei der Internetmarke tatsächlich ziemlich wurst sein, solange du die Marke bezahlt hast und nicht an der Matrix selber herummanipulierst.
das will ich hoffen, weil ich nur davon ausgehen kann, dass dieses lustige Pixelkästchen die Briefmarke ist.
und in dem von dir erwähnten fall liegt ja in meinen augen auch klar eine manipulation vor. die marke ist nicht mehr ihrer bestimmung entsprechend ( = soll gestempelt werden) zu verwenden. hmm. ich such mal etwas rum.  :)

Zitat von: DarkestMatter
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Im zweifelsfall einfach auf normalem Papier ausdrucken und mit Klebestift o.a. auf den Umschlag kleben  ;)
nä, das kostet klebestift. und ich könnte den bogen mit den briefmarken verlegen.
Also den Bogen könntest du dir ja nochmal Ausdrucken  ;)
stimmt. aber ich wüsste dann nicht mehr mit Sicherheit, welche Briefmarken ich beim letzten ausdruck verwendet habe. und die mehrfachverwendung widerspricht den AGB.
hier kann man aber den vorteil der herkömmlichen marken sehen. die sind nämlich manchmal nicht gestempelt. zumindest nicht alle.  ;D
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Re: Ich prangere an:
« Antwort #7342 am: 06 Januar 2009, 21:12:46 »

Ja, der funktionelle Teil der Briefmarke ist natürlich nur die Matrix+Beschriftung.Würde mich nur interessieren, ob es irgendein Postgesetz dazu gibt, die das genauer definiert.
nicht nur der funktionelle Teil. die gesamte Briefmarke. ich könnte ja auch - wie oft zu weihnachten zu sehen - meinen Brief mit lauter lustigen klebesternchen versehen. dann kann auch einer neben der Briefmarke landen  ;D
Ja, neben der Briefmarke.Bei den herkömmlichen Briefmarken ist ja auch ganz klar begrenzt, das das durch den gezackten Rande umschlossene Teil die Briefmarke ist.Aber bei der PDF-Datei ? Sind z.b. , rein rechtlich, die paar Milimeter zwischen Matrix-Code und Nummernaufdruck Freiraum ? Und endet die Briefmarke direkt am Matrix-Code, oder gehören da immer noch ein paar Milimeter Luft dazu ? Rein erbsenzählerisch gefragt ?  ;)

Zitat von: DarkestMatter
Und später etwas auf dem Brief dazukleben könnte ja rechtlich auch wieder etwas ganz anderes sein als eine Bearbeitung der gelieferten Datei.
ja. da dürften doch aber nur diese urheberrechtsparaphen greifen.
und ebendort gibt es doch den ausschluss, dass nicht-öffentlich und privat kopie gemacht werden darf. ich darf doch ins museum gehen, ein Kunstwerk fotographieren und das dann vergrößern und mir ins badezimmer hängen.
da muss ich doch auch kein Geld an Kandinsky oder Warhol zahlen.
Aber wenn ich mein Kandinsky-Foto auf einen Brief klebe, ist das dann auch noch nur privat ?  ;) Oder hat die Post nur deswegen dieses Copyright-Problem, weil eine benutzereigene Grafik kurzzeitig über den Postserver laufen würde, obwohl sie ja auch da nicht öffentlich wäre ?

Zitat von: DarkestMatter
stimmt. aber ich wüsste dann nicht mehr mit Sicherheit, welche Briefmarken ich beim letzten ausdruck verwendet habe.
Das wird dir die Post dann schon bemerklich machen.Einfach alle nochmal aufkleben, die Marken der Briefe, die zurückkommen, hattest du schon mal benutzt  ;D
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DarkestMatter

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Re: Ich prangere an:
« Antwort #7343 am: 06 Januar 2009, 22:05:53 »

Ja, der funktionelle Teil der Briefmarke ist natürlich nur die Matrix+Beschriftung.Würde mich nur interessieren, ob es irgendein Postgesetz dazu gibt, die das genauer definiert.
nicht nur der funktionelle Teil. die gesamte Briefmarke. ich könnte ja auch - wie oft zu weihnachten zu sehen - meinen Brief mit lauter lustigen klebesternchen versehen. dann kann auch einer neben der Briefmarke landen  ;D
Ja, neben der Briefmarke.Bei den herkömmlichen Briefmarken ist ja auch ganz klar begrenzt, das das durch den gezackten Rande umschlossene Teil die Briefmarke ist.Aber bei der PDF-Datei ? Sind z.b. , rein rechtlich, die paar Milimeter zwischen Matrix-Code und Nummernaufdruck Freiraum ? Und endet die Briefmarke direkt am Matrix-Code, oder gehören da immer noch ein paar Milimeter Luft dazu ? Rein erbsenzählerisch gefragt ?  ;)
ich hab mal den Bogen als Screenshot in schlechter Quali (trau schau wem!  ;)) hochgeladen.
http://img510.imageshack.us/img510/1205/briefmarkenbogenea9.jpg
da erkennst du die schnittmarken.
wenn ich aber jetzt jede dieser briefmarke ausschneide und neben ein Bildchen meiner Wahl stelle, beides auf einen umschlag drucke - stellt das wohl kaum ein problem dar.


Zitat von: DarkestMatter
Und später etwas auf dem Brief dazukleben könnte ja rechtlich auch wieder etwas ganz anderes sein als eine Bearbeitung der gelieferten Datei.
ja. da dürften doch aber nur diese urheberrechtsparaphen greifen.
und ebendort gibt es doch den ausschluss, dass nicht-öffentlich und privat kopie gemacht werden darf. ich darf doch ins museum gehen, ein Kunstwerk fotographieren und das dann vergrößern und mir ins badezimmer hängen.
da muss ich doch auch kein Geld an Kandinsky oder Warhol zahlen.
Aber wenn ich mein Kandinsky-Foto auf einen Brief klebe, ist das dann auch noch nur privat ?  ;) Oder hat die Post nur deswegen dieses Copyright-Problem, weil eine benutzereigene Grafik kurzzeitig über den Postserver laufen würde, obwohl sie ja auch da nicht öffentlich wäre ?
tja - gute frage. muss ich mal recherchieren...

edit2:
für mich stellt sich das problem ja auch garnicht, da ich eigene Bilderchen verwenden will. an denen habe höchstens ICH urheberrechte.
die post ist mit ihrer "keine eigenen bilder auf unser internetmarkendraufdruck"-einstellung fein raus. sie muss nicht prüfen, ob ein bild urheberrechtlich geschützt ist. denn versicherungen der nutzer wie "ich lad auch bestimmt nix urheberrechtlich geschütztes hoch" taugen nix.

edit: link korrigiert
« Letzte Änderung: 06 Januar 2009, 22:11:51 von DarkestMatter »
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Re: Ich prangere an:
« Antwort #7344 am: 06 Januar 2009, 22:24:56 »

Zitat von: DarkestMatter
wenn ich aber jetzt jede dieser briefmarke ausschneide und neben ein Bildchen meiner Wahl stelle, beides auf einen umschlag drucke - stellt das wohl kaum ein problem dar.
Wenn du dich an die mitgedruckten Schnittkanten hälst sicherlich nicht.

Zitat von: DarkestMatter
für mich stellt sich das problem ja auch garnicht, da ich eigene Bilderchen verwenden will. an denen habe höchstens ICH urheberrechte.
In dem Fall klar.

Zitat von: DarkestMatter
die post ist mit ihrer "keine eigenen bilder auf unser internetmarkendraufdruck"-einstellung fein raus. sie muss nicht prüfen, ob ein bild urheberrechtlich geschützt ist. denn versicherungen der nutzer wie "ich lad auch bestimmt nix urheberrechtlich geschütztes hoch" taugen nix.
Sicherlich ist das der Hintergund für die Post.Aber so wirklich hochladen, im Sinne von öffentlich zugänglich wäre da ja ohnehin nichts.
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krähe

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Re: Ich prangere an:
« Antwort #7345 am: 09 Januar 2009, 00:17:27 »

krankheitsvertretungen auf unbestimmte zeit. >:(
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Re: Ich prangere an:
« Antwort #7346 am: 09 Januar 2009, 21:28:02 »

österreich... da kam noch nie was gutes her...
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Re: Ich prangere an:
« Antwort #7347 am: 10 Januar 2009, 10:37:55 »

österreich... da kam noch nie was gutes her...
Ach, und was war mit'm Gröfaz ?  ;D
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Re: Ich prangere an:
« Antwort #7348 am: 10 Januar 2009, 12:09:01 »

das meine Keksa alle sind!  >:( :'(
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Re: Ich prangere an:
« Antwort #7349 am: 10 Januar 2009, 20:51:39 »

Daß meine supermegateure Jack Wolfskin Jacke weggekauft war wo ich mich endlich entschlossen hatte doch die 330€ für das Teil zu berappen.

Und daß es keine vernünftigen schwarzen Jeanshosen ohne Bootcut und ohne Glitzer am Arsch mehr zu geben scheint.
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