Zitat von: DarkestMatterich mein - es gibt doch immer wieder "tests", die zeigen, dass man auch Briefmarken selbst malen kann. was dann aber wohl urkundenfälschung wäre..aber wenn ich die internetmarke ohne bild wähle und dann selbst eins einfüge... hmmm. mal austesten Joa, gute Frage.Also das Programm erzeugt ja am Ende eine PDF-Datei.Wenn man die dann mit Adobe Acrobat oder ähnlichem bearbeitet und ein anderes Bildchen einsetzt, müßte das theoretisch gehen.Ob das dann Urkundenfälschung wäre, weiß ich nicht, denn du erschleichst dir ja keine Leistung damit, du hast die Marke ja schön brav bezahlt.
ich mein - es gibt doch immer wieder "tests", die zeigen, dass man auch Briefmarken selbst malen kann. was dann aber wohl urkundenfälschung wäre..aber wenn ich die internetmarke ohne bild wähle und dann selbst eins einfüge... hmmm. mal austesten
Kann ich auch Internetmarken mit eigenen Motiven drucken?Nein, derzeit ist es leider nicht möglich, eigene Motive bei der INTERNETMARKE zu verwenden. Bei individuellen Bildern ist die Deutsche Post rechtlich verpflichtet, jedes hochgeladene Bild sofort auf etwaige Rechtsverletzungen zu prüfen. Dies kann durch die Deutsche Post für einen kostenlosen Service nicht rund um die Uhr bereit gestellt werden. Ein sofortige Ausdruck von INTERNETMARKEN über Ihren PC und Drucker wäre somit nicht mehr möglich. Ihnen stehen jedoch die Motive aus unserer Bildergalerie zur Verfügung.
Zitat von: Thomas am 06 Januar 2009, 17:42:36Zitat von: DarkestMatterich mein - es gibt doch immer wieder "tests", die zeigen, dass man auch Briefmarken selbst malen kann. was dann aber wohl urkundenfälschung wäre..aber wenn ich die internetmarke ohne bild wähle und dann selbst eins einfüge... hmmm. mal austesten Joa, gute Frage.Also das Programm erzeugt ja am Ende eine PDF-Datei.Wenn man die dann mit Adobe Acrobat oder ähnlichem bearbeitet und ein anderes Bildchen einsetzt, müßte das theoretisch gehen.Ob das dann Urkundenfälschung wäre, weiß ich nicht, denn du erschleichst dir ja keine Leistung damit, du hast die Marke ja schön brav bezahlt.also ich lese aus:ZitatKann ich auch Internetmarken mit eigenen Motiven drucken?Nein, derzeit ist es leider nicht möglich, eigene Motive bei der INTERNETMARKE zu verwenden. Bei individuellen Bildern ist die Deutsche Post rechtlich verpflichtet, jedes hochgeladene Bild sofort auf etwaige Rechtsverletzungen zu prüfen. Dies kann durch die Deutsche Post für einen kostenlosen Service nicht rund um die Uhr bereit gestellt werden. Ein sofortige Ausdruck von INTERNETMARKEN über Ihren PC und Drucker wäre somit nicht mehr möglich. Ihnen stehen jedoch die Motive aus unserer Bildergalerie zur Verfügung.heraus, dass die post doch bei jedem hochgeladenen Bild zur Prüfung verpflichtet wäre. Was damit indirekt gesagt wird, ist doch: "uns is scheiß egal, was sie auf ihren brief kleben, solange eine marke drauf ist".Wenn die post also sichergehen könnte, dass kein urheberrechtlich geschütztes material auf deren briefmarken landet, würden sie auch das "personalisierte" Bildchen anbieten.
im umkehrschluss bedeutet das für mich, dass ich jetzt das pdf (hab mir einen Satz briefmarken gekauft und ein pdf bekommen) jetzt fein in photoshop äh einem bildbearbeitungprogramm meiner wahl öffne und meine lustigen bilder neben die punktmatrix setze.denn die 10 Briefmarken unterscheiden sich sowohl bei punktmatrix als auch bei einer 2x5stelligen Buchstaben/Ziffern-Matrix neben der Punktmatrix.und letztendlich kommts tatsächlich auch nur darauf an.
ich prangere an, dass ich mich jetzt mit meinem Drucker beschäftigen muss, um herauszufinden, wie ich einen Standardbriefumschlag (B4? und A4) korrekt bedruckt bekomme.
wecker die sich kurz vor dem wecken entscheiden, dass der strom der batterie nicht mehr zum wecken reicht!
Soweit richtig.Beantwortet aber trotzdem nicht, ob die von der Post-Software erzeugte PDF-Datei auch irgendwie eine Urkunde im rechtlichen Sinne darstellt.Wenn ich ein eigenes Bildchen hochladen und mir die Post daraus eine PDF-Briefmarke basteln würde, ist das ja rechtlich etwas anderes, als wenn ich selber an dieser PFD-Datei herumwerkel.Das ganze hängt wohl auch davon ab, was in dem Dokument genau nun als Briefmarke gilt.Bei der herkömmlichen Briefmarke zum anlecken ist das ja ziemlich eindeutig , aber bei dieser PDF-Datei ? Ist nur der Barcode mit Beschriftung die Briefmarke ? Oder gibt es da einen gewissen, frei zu lassenden Bereich drumherum, der auch als Bestandteil der Briefmarke gilt ?
Zitat von: DarkestMatterich prangere an, dass ich mich jetzt mit meinem Drucker beschäftigen muss, um herauszufinden, wie ich einen Standardbriefumschlag (B4? und A4) korrekt bedruckt bekomme.Im zweifelsfall einfach auf normalem Papier ausdrucken und mit Klebestift o.a. auf den Umschlag kleben
in dem PDF-Dokument, das ich mir erstellen hab lassen, sind 10 Punktmatrizen + Wert + Datum + erwähnte Buchstaben/Ziffernmatrix abgebildet.Diese einheit aus Identifikationsmerkmalen ist die eigentliche Briefmarke. diese Briefmarken sind neben- und untereinander in dem PDF abgebildet. an den "Schnittstellen" der einzelnen Briefmarke sind Schneidemarken angebracht.damnach bin ich schon der meinung, dass ich alles, was ich will, neben diese schwarz-weiß-briefmarke kleben kann. oder auch selbst malen kann.von "bereich drumherum freilassen" steht da nix. wenn ich also buntes geschenkpapier nähme und da nur diese kleine punktmatrixbriefmarke draufklebte, wäre auch kein bereich rings herum "frei".
Zitat von: Thomas am 06 Januar 2009, 19:00:52Zitat von: DarkestMatterich prangere an, dass ich mich jetzt mit meinem Drucker beschäftigen muss, um herauszufinden, wie ich einen Standardbriefumschlag (B4? und A4) korrekt bedruckt bekomme.Im zweifelsfall einfach auf normalem Papier ausdrucken und mit Klebestift o.a. auf den Umschlag kleben nä, das kostet klebestift. und ich könnte den bogen mit den briefmarken verlegen.
Ja, der funktionelle Teil der Briefmarke ist natürlich nur die Matrix+Beschriftung.Würde mich nur interessieren, ob es irgendein Postgesetz dazu gibt, die das genauer definiert.
Und später etwas auf dem Brief dazukleben könnte ja rechtlich auch wieder etwas ganz anderes sein als eine Bearbeitung der gelieferten Datei.
Ich weiß z.B., das es die Post strafrechtlich verfolgen lassen kann, wenn du eine herkömmliche Briefmarke mit Tesafilm überklebst, weil du (bzw. der Empfänger) so den Stempel abwischen und die Marke nochmal nutzen könnte.Gab schon öfters Berichte über Theater deswegen, vor allem wenn Kunden wirklich nur die Marken besser befestigen wollten.Aber vermutlich wird das der Post in der Praxis bei der Internetmarke tatsächlich ziemlich wurst sein, solange du die Marke bezahlt hast und nicht an der Matrix selber herummanipulierst.
Zitat von: DarkestMatterZitat von: Thomas am 06 Januar 2009, 19:00:52Zitat von: DarkestMatterich prangere an, dass ich mich jetzt mit meinem Drucker beschäftigen muss, um herauszufinden, wie ich einen Standardbriefumschlag (B4? und A4) korrekt bedruckt bekomme.Im zweifelsfall einfach auf normalem Papier ausdrucken und mit Klebestift o.a. auf den Umschlag kleben nä, das kostet klebestift. und ich könnte den bogen mit den briefmarken verlegen.Also den Bogen könntest du dir ja nochmal Ausdrucken
Zitat von: Thomas am 06 Januar 2009, 20:02:27Ja, der funktionelle Teil der Briefmarke ist natürlich nur die Matrix+Beschriftung.Würde mich nur interessieren, ob es irgendein Postgesetz dazu gibt, die das genauer definiert.nicht nur der funktionelle Teil. die gesamte Briefmarke. ich könnte ja auch - wie oft zu weihnachten zu sehen - meinen Brief mit lauter lustigen klebesternchen versehen. dann kann auch einer neben der Briefmarke landen
Zitat von: Thomas am 06 Januar 2009, 20:02:27Und später etwas auf dem Brief dazukleben könnte ja rechtlich auch wieder etwas ganz anderes sein als eine Bearbeitung der gelieferten Datei.ja. da dürften doch aber nur diese urheberrechtsparaphen greifen.und ebendort gibt es doch den ausschluss, dass nicht-öffentlich und privat kopie gemacht werden darf. ich darf doch ins museum gehen, ein Kunstwerk fotographieren und das dann vergrößern und mir ins badezimmer hängen.da muss ich doch auch kein Geld an Kandinsky oder Warhol zahlen.
stimmt. aber ich wüsste dann nicht mehr mit Sicherheit, welche Briefmarken ich beim letzten ausdruck verwendet habe.
Zitat von: DarkestMatter am 06 Januar 2009, 20:37:56Zitat von: Thomas am 06 Januar 2009, 20:02:27Ja, der funktionelle Teil der Briefmarke ist natürlich nur die Matrix+Beschriftung.Würde mich nur interessieren, ob es irgendein Postgesetz dazu gibt, die das genauer definiert.nicht nur der funktionelle Teil. die gesamte Briefmarke. ich könnte ja auch - wie oft zu weihnachten zu sehen - meinen Brief mit lauter lustigen klebesternchen versehen. dann kann auch einer neben der Briefmarke landen Ja, neben der Briefmarke.Bei den herkömmlichen Briefmarken ist ja auch ganz klar begrenzt, das das durch den gezackten Rande umschlossene Teil die Briefmarke ist.Aber bei der PDF-Datei ? Sind z.b. , rein rechtlich, die paar Milimeter zwischen Matrix-Code und Nummernaufdruck Freiraum ? Und endet die Briefmarke direkt am Matrix-Code, oder gehören da immer noch ein paar Milimeter Luft dazu ? Rein erbsenzählerisch gefragt ?
Zitat von: DarkestMatterZitat von: Thomas am 06 Januar 2009, 20:02:27Und später etwas auf dem Brief dazukleben könnte ja rechtlich auch wieder etwas ganz anderes sein als eine Bearbeitung der gelieferten Datei.ja. da dürften doch aber nur diese urheberrechtsparaphen greifen.und ebendort gibt es doch den ausschluss, dass nicht-öffentlich und privat kopie gemacht werden darf. ich darf doch ins museum gehen, ein Kunstwerk fotographieren und das dann vergrößern und mir ins badezimmer hängen.da muss ich doch auch kein Geld an Kandinsky oder Warhol zahlen.Aber wenn ich mein Kandinsky-Foto auf einen Brief klebe, ist das dann auch noch nur privat ? Oder hat die Post nur deswegen dieses Copyright-Problem, weil eine benutzereigene Grafik kurzzeitig über den Postserver laufen würde, obwohl sie ja auch da nicht öffentlich wäre ?
wenn ich aber jetzt jede dieser briefmarke ausschneide und neben ein Bildchen meiner Wahl stelle, beides auf einen umschlag drucke - stellt das wohl kaum ein problem dar.
für mich stellt sich das problem ja auch garnicht, da ich eigene Bilderchen verwenden will. an denen habe höchstens ICH urheberrechte.
die post ist mit ihrer "keine eigenen bilder auf unser internetmarkendraufdruck"-einstellung fein raus. sie muss nicht prüfen, ob ein bild urheberrechtlich geschützt ist. denn versicherungen der nutzer wie "ich lad auch bestimmt nix urheberrechtlich geschütztes hoch" taugen nix.
österreich... da kam noch nie was gutes her...