Schwarzes Hamburg

  • 03 Juli 2024, 10:45:57
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Autor Thema: Der Independent-Gothic-DJ  (Gelesen 35484 mal)

phaylon

  • > 1000 Posts
  • ***
  • Beiträge: 1533
    • http://www.dunkelheit.at/
Der Independent-Gothic-DJ
« Antwort #45 am: 02 April 2006, 23:40:17 »

Zitat von: "Slayer"
zum ersten hab ich keine urteile, aber ich hab mal nen paar höhere semester gefragt, die mir recht gaben ;)


Das kann ich jetzt glauben, oder auch nicht ;)

Zitat
"Würde dies nicht bedeuten, der Urheber des ursprünglichen Eintrags darf sein "Werk" nicht mehr verändern, wenn ihm nicht die Zustimmung von Leuten, die "einen Satz hinzufügen" vorliegt?

Nein: Hier wäre es so, dass die Frage der Angemessenheit zu stellen ist...wenn nur 1-2 sätze verändert werden, kann davon ausgegangen werden, dass wegen unerheblichkeit keinerlei ansprüche seitens der person bestehen, die "einen satz hinzugefügt haben" vorliegt...

Ja: Wenn der Text um einen erheblichen Teil erweitert wird (abwägungssache) , kann das tatsächlich passieren... z.B. wenn jmd. den text als grundlage für einen viel weitläufigeren text nimmt, kann davon ausgegangen werden, dass der "erste" urheber nicht weiterhin den text ohne vorherige absprache mit dem miturheber verändern kann...


Und das ohne - wie in beispielsweise diesem Fall eines Internet-Forums - überhaupt zu wissen, wer die Miturheber überhaupt sind? Hier kommt mir auch die Frage hoch: Kann man eigentlich von einem "gemeinsamen Werk" sprechen, wenn ein einzelnes Werk an einer Stelle (Forum A) und das erweiterte, das die Miturheberschaft angeblich herstellt an ganz anderer Stelle (Forum B) ist? Mal ganz abgesehen davon, dass ich den Satz des Schöpfers immer noch nicht wirklich als Willensäußerung zur Schaffung eines Gemeinschaftswerkes ansehe :)

Zitat
dazu könnte man zb § 24

"Freie Benutzung

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."

heranziehen, und dieses analog dazu verwenden...auslegungssache wäre dabei "selbstständiges werk"...


Jep, das wäre hier jetzt auch mein Konterpunkt. Ich würde nicht davon ausgehen, dass 1-2 Sätze eine "ausreichende Schöpfungshöhe" darstellen, um durch die Veränderung des ursprünglichen Werkes ein eigenständiges herzustellen.

Zitat
wie eigentlich immer herrscht sowohl eine Minder- als auch eine Mehrheitenmeinung....


Wir sind von der ursprünglichen Diskussion - ob der Urheber den Willen zur Miturheberschaft ihm unbekannter Personen geäußert hat, bzw. das überhaupt kann - auch schon recht weit entfernt :)

Zitat
aber wie kommt man darauf, es sei mein ziel gewesen, jmd. vorzugaukeln, ich habe dieses geschrieben, wo ich doch mit goth nix am hut habe?


Mehrere Gründe: Wenn keine Quellenangabe vorhanden ist, und ich dem Einsteller eine halbwegs aufrecht gehende Grammatik zutraue, gehe ich auch oft davon aus, es kommt von ihm. Weiters hab ich mich durch deinen Vorstellungsthread nur sporadisch durchgearbeitet. Ich hab' mich da eher darauf beschränkt, mich am Fäkalienschmeißen zu erheitern.

Zitat von: "Blutgetier"
Dann bist du hier natürlich tooootal richtig.. :roll: :roll:


Auf eine "Bist du Goth?" Umfrage würden hier wahrscheinlich sowieso nur kb und Thomas mit "Ja" antworten. Abgesehen davon ist's ein bißchen billig, jetzt mit ad-hominem Angriffen zu kommen, wo wir g'rade ein argumentatives Niveau erreicht haben. Aber vielleicht bist du ja in solch einer Diskussion auch "toooooootal richtig"? ;)

Zitat von: "Slayer"
es ging nie darum, dass ich was HINZUGEFÜGT habe, sondern darum, dass der autor durch den besagten satz, ein uneingeschränktes nutzungsrechht gewährt.


Da muss ich zurückschießen. Das Zitat lautet: "Alle Discjockeys, die dieses lesen, mögen und dürfen die Liste ergänzen! (Jeder andere übrigens auch!)" In Anbetracht der Tatsache, dass der Urheber wohl kein Jurist war, würde ich mal annehmen dass man eine solche Willensäußerung nicht wortwörtlich im Sinne einer Miturheberschaft auslegen kann. Abgesehen davon hat er dies in einem Diskussionforum verbreitet, und wollte damit wohl, dass andere die beobachteten Stereotype beisteuern. Ich würde aus der (wahrscheinlich noch undurchdachten, schnell hingeschriebenen) Floskel noch kein Verbreitungsrecht herauslesen. Anders, wenn dies beispielsweise auf einer Webseite stattgefunden hätte, wo es den Leuten nicht möglich wäre, ihren Content direkt im gleichen Personenkreis einzubringen.
Gespeichert
Improvisation ist ein wichtiger Faktor in jeder funktionalen Ideologie.

Beatfinger

  • > 10.000 Posts
  • ******
  • Beiträge: 10871
  • Minimialistenarsch!
    • Meine HP
Der Independent-Gothic-DJ
« Antwort #46 am: 02 April 2006, 23:58:22 »

Zitat von: "phaylon"
Zitat von: "Blutgetier"
Dann bist du hier natürlich tooootal richtig.. :roll: :roll:


Auf eine "Bist du Goth?" Umfrage würden hier wahrscheinlich sowieso nur kb und Thomas mit "Ja" antworten. Abgesehen davon ist's ein bißchen billig, jetzt mit ad-hominem Angriffen zu kommen, wo wir g'rade ein argumentatives Niveau erreicht haben. Aber vielleicht bist du ja in solch einer Diskussion auch "toooooootal richtig"? ;)


Vielleicht bin ich es ja, aber dann garantiert nicht hier und nicht in schriftlicher Form. Aber warum sollten nur kb und Thomas das ganze mit Ja beantworten?

Slayer

  • Regelmäßiger Poster
  • **
  • Beiträge: 774
Der Independent-Gothic-DJ
« Antwort #47 am: 03 April 2006, 00:03:24 »

"Und das ohne - wie in beispielsweise diesem Fall eines Internet-Forums - überhaupt zu wissen, wer die Miturheber überhaupt sind? Hier kommt mir auch die Frage hoch: Kann man eigentlich von einem "gemeinsamen Werk" sprechen, wenn ein einzelnes Werk an einer Stelle (Forum A) und das erweiterte, das die Miturheberschaft angeblich herstellt an ganz anderer Stelle (Forum B) ist? Mal ganz abgesehen davon, dass ich den Satz des Schöpfers immer noch nicht wirklich als Willensäußerung zur Schaffung eines Gemeinschaftswerkes ansehe :) "

Für mich ist dieses die erklärung, dass er sein werk als gemeinfrei einstellt (wiki -> gemeinfrei)







"Da muss ich zurückschießen. Das Zitat lautet: "Alle Discjockeys, die dieses lesen, mögen und dürfen die Liste ergänzen! (Jeder andere übrigens auch!)" In Anbetracht der Tatsache, dass der Urheber wohl kein Jurist war, würde ich mal annehmen dass man eine solche Willensäußerung nicht wortwörtlich im Sinne einer Miturheberschaft auslegen kann. Abgesehen davon hat er dies in einem Diskussionforum verbreitet, und wollte damit wohl, dass andere die beobachteten Stereotype beisteuern. Ich würde aus der (wahrscheinlich noch undurchdachten, schnell hingeschriebenen) Floskel noch kein Verbreitungsrecht herauslesen."

MOMENT! es gibt im BGB AT eine klausel, welche besagt, dass mit der vornahme einer handlung, an die gesetzliche folgen gebunden sind, diese gesetzlichen folgen automatisch greifen, auch wenn dieses nicht beabsichtigt ist (zb, der gläubiger sagt dem schuldner, er wolle sein geld innerhalb von xy tagen wiederhaben...nach xy tagen kommt der schuldner in den gesetzlichen umstand des verzuges... details müsste ich nochmal nachlesen, da ich diese doofe klausel nich finde)


"Mehrere Gründe: Wenn keine Quellenangabe vorhanden ist, und ich dem Einsteller eine halbwegs aufrecht gehende Grammatik zutraue, gehe ich auch oft davon aus, es kommt von ihm. Weiters hab ich mich durch deinen Vorstellungsthread nur sporadisch durchgearbeitet. Ich hab' mich da eher darauf beschränkt, mich am Fäkalienschmeißen zu erheitern. "

Sehr wahr... wie gesagt, da sag ich ganz klar, hab einfach vergessen, zu erwähnen, dass es nich von mir is, da ich davon ausging, dass es jedem klar bin...ausserdem erwartet ich mehr oder weniger sowieso nen post a la "alt, guxu hier -> verweis auf nen uralt thread hier" ^^

Slayer

  • Regelmäßiger Poster
  • **
  • Beiträge: 774
Der Independent-Gothic-DJ
« Antwort #48 am: 03 April 2006, 00:04:58 »

Zitat von: "Blutgetier"
Zitat von: "phaylon"
Zitat von: "Blutgetier"
Dann bist du hier natürlich tooootal richtig.. :roll: :roll:


Auf eine "Bist du Goth?" Umfrage würden hier wahrscheinlich sowieso nur kb und Thomas mit "Ja" antworten. Abgesehen davon ist's ein bißchen billig, jetzt mit ad-hominem Angriffen zu kommen, wo wir g'rade ein argumentatives Niveau erreicht haben. Aber vielleicht bist du ja in solch einer Diskussion auch "toooooootal richtig"? ;)


Vielleicht bin ich es ja, aber dann garantiert nicht hier und nicht in schriftlicher Form. Aber warum sollten nur kb und Thomas das ganze mit Ja beantworten?


ach, bitte. was ist das denn für eine erklärung... monsieur wollen sich nicht schriftlich dazu äussern? angst davor, auf dem eigenen quark festgenagelt zu werden?

SuperTorus

  • > 1000 Posts
  • ***
  • Beiträge: 1843
    • http://www.beichte.de
Der Independent-Gothic-DJ
« Antwort #49 am: 03 April 2006, 00:10:20 »

Zitat von: "Blutgetier"
Zitat von: "phaylon"
Zitat von: "Blutgetier"
Dann bist du hier natürlich tooootal richtig.. :roll: :roll:


Auf eine "Bist du Goth?" Umfrage würden hier wahrscheinlich sowieso nur kb und Thomas mit "Ja" antworten. Abgesehen davon ist's ein bißchen billig, jetzt mit ad-hominem Angriffen zu kommen, wo wir g'rade ein argumentatives Niveau erreicht haben. Aber vielleicht bist du ja in solch einer Diskussion auch "toooooootal richtig"? ;)


Vielleicht bin ich es ja, aber dann garantiert nicht hier und nicht in schriftlicher Form. Aber warum sollten nur kb und Thomas das ganze mit Ja beantworten?


Weil ich gehört habe, das echte Gruftis auf die Frage "Bist Du Grufti" immer mit "Nein" antworten.. Sozusagen ein Grufti-Stereotyp. Der "Ich bin kein Goth - Goth".

Delikat übrigens, das ich diese Formulierung das erste mal von kb selbst gehört habe.

Btw und Ontopic: - wie war das noch mit dem Verbot der Rechtsberatung?
Gespeichert
Eure Dummeheit kotzt mich an!
Nicht klicken: http://kevan.org/brain.cgi?supertorus

toxic_garden

  • Gast
Der Independent-Gothic-DJ
« Antwort #50 am: 03 April 2006, 00:10:52 »

Zitat von: "Slayer"
ach, bitte. was ist das denn für eine erklärung... monsieur wollen sich nicht schriftlich dazu äussern? angst davor, auf dem eigenen quark festgenagelt zu werden?

wenn man nach Blutgetiers Signatur geht, wurde er in jüngster Vergangenheit schon desöfteren genagelt. Davor dürfte er folglich wohl keine Angst mehr haben. ;)

Aber apropos "eigener Quark": können wir uns nicht drauf einigen, dass ihr beide (phaylon und Mr. "welch ein Gott") ganz großartige Paragraphenreiter seit und diesen Thread nun begraben? Zumindest solange es noch kein Mozilla-Plugin gibt, das es mir erlaubt, einzelne Threads auszublenden...
Gespeichert

Slayer

  • Regelmäßiger Poster
  • **
  • Beiträge: 774
Der Independent-Gothic-DJ
« Antwort #51 am: 03 April 2006, 00:11:50 »

traurig, wenn man ein plugin braucht, um etwas zu übersehen/lesen.

und, da es scheinbar nötig ist:

www.seitseid.de

Slayer

  • Regelmäßiger Poster
  • **
  • Beiträge: 774
Der Independent-Gothic-DJ
« Antwort #52 am: 03 April 2006, 00:12:41 »

ich berate hier niemanden ;) es geht um einen theoretischen fall ;)

Beatfinger

  • > 10.000 Posts
  • ******
  • Beiträge: 10871
  • Minimialistenarsch!
    • Meine HP
Der Independent-Gothic-DJ
« Antwort #53 am: 03 April 2006, 00:13:13 »

Benny, das mit dem Ausblenden.......wäre echt eine super Idee........


Achja um das Niveau wieder auf den Tiefpunkt zu reissen, den es schon seit Seite 1 hatte:

QUARK :\o/:

toxic_garden

  • Gast
Der Independent-Gothic-DJ
« Antwort #54 am: 03 April 2006, 00:22:30 »

Zitat von: "Slayer"
und, da es scheinbar nötig ist:
www.seitseid.de

ich glaube, ich erwähnte an anderer Stelle bereits, wie kleingeistig ich es finde, auf solche hochdramatischen, dem Verständnis äusserst abträglichen Rechtschreibfehler hinzuweisen. Aber dessen ungeachtet: du hast selbstverständlich recht, Slayer. Ich hätte korrekterweise lauten müssen: "...dass ihr beide (phaylon und Mr. "welch ein Gott") ganz großartige Paragraphenreiter seid". Du darfst im Zuge deiner Korinthenkackerei auch gerne noch deppenapostroph.de oder irgendeine Wikipedia-Seite zitieren, wenn dir der Sinn danach steht.

Achja, fast hätt´ ich es vergessen: *klickklick*
Gespeichert

Beatfinger

  • > 10.000 Posts
  • ******
  • Beiträge: 10871
  • Minimialistenarsch!
    • Meine HP
Der Independent-Gothic-DJ
« Antwort #55 am: 03 April 2006, 00:25:03 »

Zitat von: "toxic_garden"


Achja, fast hätt´ ich es vergessen: http://www.albinoblacksheep.com/flash/youare.php


Das ist so passend ;) wenn auch niveaulos ;)

Egal

:\o/: NIVEAULOS :\o/:

Slayer

  • Regelmäßiger Poster
  • **
  • Beiträge: 774
Der Independent-Gothic-DJ
« Antwort #56 am: 03 April 2006, 00:25:18 »

ich glaube, ich habe bereits erwähnt, wie blamabel ich es finde, wenn man die deutsche sprache nicht beherrscht (als mensch, der in einem deutschsprachigen land udn forum unterwegs ist...)

und dein nullniveau spricht ja bände...

Beatfinger

  • > 10.000 Posts
  • ******
  • Beiträge: 10871
  • Minimialistenarsch!
    • Meine HP
Der Independent-Gothic-DJ
« Antwort #57 am: 03 April 2006, 00:26:10 »

Deine Gross- und Kleinschreibung auch -.-

Eigentor...

phaylon

  • > 1000 Posts
  • ***
  • Beiträge: 1533
    • http://www.dunkelheit.at/
Der Independent-Gothic-DJ
« Antwort #58 am: 03 April 2006, 00:29:23 »

Zitat von: "Blutgetier"
Vielleicht bin ich es ja, aber dann garantiert nicht hier und nicht in schriftlicher Form. Aber warum sollten nur kb und Thomas das ganze mit Ja beantworten?


Den ersten Teil dieser Aussage verstehe ich nicht. Zum Rest: Hier sind haufenweise Leute, die sich selbst nicht als "Goth" bezeichnen.

Zitat von: "Slayer"
Für mich ist dieses die erklärung, dass er sein werk als gemeinfrei einstellt

Mit welcher Begründung? :) Bzgl. der Willensäußerung hab ich nochmal nachgesehen, ich meinte dass man einen geäußerten Willen auch auslegen muss, siehe BGB § 133: "Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften."

Mir selbst kommt bei der Aussage höchstens der Eindruck, dass er eben gern mehr davon "in jenem Forum" gesehen haben würde, ohne Urheber- und Verbreitungsrecht überhaupt im Sinne zu haben. Ob man seine Rechtsansprüche an ein Werk "aus Versehen" abtreten kann, weiss ich nicht, wage ich aber zu bezweifeln, besonders bei juristischen Laien.

Zitat
MOMENT! es gibt im BGB AT eine klausel, welche besagt, dass mit der vornahme
einer handlung, an die gesetzliche folgen gebunden sind, diese gesetzlichen
folgen automatisch greifen, auch wenn dieses nicht beabsichtigt ist (zb, der
gläubiger sagt dem schuldner, er wolle sein geld innerhalb von xy tagen
wiederhaben...nach xy tagen kommt der schuldner in den gesetzlichen umstand des
verzuges... details müsste ich nochmal nachlesen, da ich diese doofe klausel
nich finde)


Siehe oben bzgl. § 133 BGB :) Ich würde seine Aussage eher als "Schreibt eure Erfahrungen auf!" interpretieren, nicht als "Nehmt diese Liste und tut damit, was immer ihr wollt!"

Zitat
ausserdem erwartet ich mehr oder weniger sowieso nen post a la "alt, guxu
hier -> verweis auf nen uralt thread hier" ^^


Du überschätzt das gängige Langzeitgedächtnis dramatisch...

Zitat von: "SuperTorus"
wie war das noch mit dem Verbot der Rechtsberatung?


Wer berät hier wen? Diskussionen über sowas sind selbstverständlich erlaubt, sonst gäbe es auch einige Newsgroups oder Blogs schon lange nicht mehr.

Zitat von: "toxic_garden"
Aber apropos "eigener Quark": können wir uns nicht drauf einigen, dass ihr beide (phaylon und Mr. "welch ein Gott") ganz großartige Paragraphenreiter seit und diesen Thread nun begraben?


Antrag abgelehnt! Das Forum heißt ja außerdem nicht schwarzes-schamhaar, und ist somit wohl nicht auf ein Niveau unter der Gürtellinie fixiert ;)

Zitat von: "Blutgetier"
QUARK


...ist ein Milchprodukt. Ist es so frustrierend, zu einem Thema einfach *nichts* sagen zu können?
Gespeichert
Improvisation ist ein wichtiger Faktor in jeder funktionalen Ideologie.

Beatfinger

  • > 10.000 Posts
  • ******
  • Beiträge: 10871
  • Minimialistenarsch!
    • Meine HP
Der Independent-Gothic-DJ
« Antwort #59 am: 03 April 2006, 00:30:32 »

Für dich noch einmal:

Vielleicht könnte ich es ja, aber dann garantiert nicht hier und nicht in schriftlicher Form.