Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Totale Überwachung  (Gelesen 134719 mal)

Thomas

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Re: Totale Überwachung
« Antwort #255 am: 29 Juli 2008, 17:11:23 »

Und was ist mit Lea-Sophie? Das Kind hat jede Nahrungsaufnahme verweigert, und die Eltern sind nun rechtskräftig Mörder! Sehr merkwürdig, oder?
Nö, und ich hoffe, das dein Beitrag nicht ernst gemeint war.Wenn ein Kind die Nahrungsaufnahme verweigert, und man ihm als Eltern über Wochen beim Verhungern zusieht, anstatt sich um Hilfe zu bemühen, kann das sehr wohl unter Mord laufen.
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #256 am: 29 Juli 2008, 18:06:00 »

Und was ist mit Lea-Sophie? Das Kind hat jede Nahrungsaufnahme verweigert, und die Eltern sind nun rechtskräftig Mörder! Sehr merkwürdig, oder?
Nö, und ich hoffe, das dein Beitrag nicht ernst gemeint war.Wenn ein Kind die Nahrungsaufnahme verweigert, und man ihm als Eltern über Wochen beim Verhungern zusieht, anstatt sich um Hilfe zu bemühen, kann das sehr wohl unter Mord laufen.
Eben!

Außerdem hatte das Kind sicherlich auch einen Grund, warum es nicht essen wollte. Um den herauszufinden, hätten die Eltern ja auch mal einen netten Ausflug zum Onkel Doktor machen können, der dann schlimmstenfalls eine parenterale Ernährung eingeleitet hätte. Kein Mensch in Deutschland muss heutzutage an Appetitlosigkeit sterben!
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #257 am: 29 Juli 2008, 19:31:35 »

tja, Black Russian - zum Glück entscheidet hierzulande nicht der Mob über die Strafen.... *kopfschüttel*

Jap, und gerade deswegen landet ein Schwarzfahrer ins Knast und eine Kindermörderin auf Bewährung..sehr gerecht >:(
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Eisbär

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Re: Totale Überwachung
« Antwort #258 am: 29 Juli 2008, 20:42:46 »

Die Frage, ob Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge oder was auch immer wird meist durch die Argumentationsfähigkeit des Staatsanwalts und des Verteidigers entschieden. Juristische Spielereien. Meines Erachtens braucht man da gar keine Unterschiede zu machen.
Es ist also kein Unterschied, ob ich Dir eine Ohrfeige gebe (Motiv: Du hast trotz mehrfacher Aufforderung nichht aufgehört, meine Freundin zu betatschen) und Du vor Schreck stolperst und Dir am Heizkörper den Schädel spaltest oder ob ich Dein Geld will und damit Du nicht redest Dir die Knarre in den Mund schiebe, bevor ich abdrücke?

Ersteres wäre Körperverletzung mit Todesfolge, letzteres Mord. Ich sehe da schon gewaltige Unterschiede.
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #259 am: 29 Juli 2008, 21:01:13 »

Die Frage, ob Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge oder was auch immer wird meist durch die Argumentationsfähigkeit des Staatsanwalts und des Verteidigers entschieden. Juristische Spielereien. Meines Erachtens braucht man da gar keine Unterschiede zu machen.
Es ist also kein Unterschied, ob ich Dir eine Ohrfeige gebe (Motiv: Du hast trotz mehrfacher Aufforderung nichht aufgehört, meine Freundin zu betatschen) und Du vor Schreck stolperst und Dir am Heizkörper den Schädel spaltest oder ob ich Dein Geld will und damit Du nicht redest Dir die Knarre in den Mund schiebe, bevor ich abdrücke?

Ersteres wäre Körperverletzung mit Todesfolge, letzteres Mord. Ich sehe da schon gewaltige Unterschiede.
Nun ja, das Ergebnis wäre für mich in diesem Fall dasselbe...
Zugegeben, etwas überspitzt war es schon, aber die Übergänge sind doch fließend. Ein Schill hätte aus deiner Eifersucht vielleicht ein "niederes Motiv" gemacht...
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #260 am: 29 Juli 2008, 22:12:45 »

Eifersucht? Sie wollte von Dir nicht betatscht werden ;)
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #261 am: 29 Juli 2008, 22:31:49 »

Und was ist mit Lea-Sophie? Das Kind hat jede Nahrungsaufnahme verweigert, und die Eltern sind nun rechtskräftig Mörder! Sehr merkwürdig, oder?
Nö, und ich hoffe, das dein Beitrag nicht ernst gemeint war.Wenn ein Kind die Nahrungsaufnahme verweigert, und man ihm als Eltern über Wochen beim Verhungern zusieht, anstatt sich um Hilfe zu bemühen, kann das sehr wohl unter Mord laufen.

So sieht's aus! Mord kann nämlich (wie viele andere Straftaten auch) auch durch Unterlassen begangen werden. § 13 StGB gibt darüber Aufschluss. Und ein Kind verhungern zu lassen, erfüllt das Mordmerkmal der Grausamkeit. Daneben können noch andere Gründe hinzutreten, aber einer reicht ja.

Ansonsten muss für jedes Tötungsdelikt Vorsatz vorliegen, d.h. das Wissen und Wollen des Todes. Bei einer Ohrfeige ist das kaum der Fall, zumal das in der Regel nicht geeignet ist, jemanden zu töten. Etwas anderes kann z.B. beim heftigen Schütteln von Kindern gelten, weil diese "Behandlung" für ein kleines Kind gefährlich ist.
Aber ohne Tötungsvorsatz gibt es auch kein Tötungsdelikt. So einfach ist das! Die Körperverletzung war gewollt und die schwere Folge des Todes muss sich der Täter ggf. zurechnen lassen, wenn es nicht völlig atypisch verläuft. Zum Beispiel ist es keine Körperverletzung mit Todesfolge, wenn jemand einen anderen in den Bauch sticht und das Opfer im Krankenwagen deshalb stirbt, weil der Krankenwagen auf dem Weg ins Krankenhaus einen schweren Unfall hatte. Objektive Zurechenbarkeit nennt man dieses Kriterium.
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #262 am: 29 Juli 2008, 22:40:19 »

Zum Beispiel ist es keine Körperverletzung mit Todesfolge, wenn jemand einen anderen in den Bauch sticht und das Opfer im Krankenwagen deshalb stirbt, weil der Krankenwagen auf dem Weg ins Krankenhaus einen schweren Unfall hatte. Objektive Zurechenbarkeit nennt man dieses Kriterium.
Das wäre in meinen Augen zumindest versuchter Totschlag, aber auch nur, wenn das Nutzen des Messers nicht geplant war. Sonst versuchter Mord.
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #263 am: 30 Juli 2008, 09:20:06 »

Zum Beispiel ist es keine Körperverletzung mit Todesfolge, wenn jemand einen anderen in den Bauch sticht und das Opfer im Krankenwagen deshalb stirbt, weil der Krankenwagen auf dem Weg ins Krankenhaus einen schweren Unfall hatte. Objektive Zurechenbarkeit nennt man dieses Kriterium.
Das wäre in meinen Augen zumindest versuchter Totschlag, aber auch nur, wenn das Nutzen des Messers nicht geplant war. Sonst versuchter Mord.

Ja gut, wenn er Tötungsvorsatz hatte, stimmt das. Aber wenn er schlau ist, sagt er natürlich, er wollte nur verletzen. Dann muss man ihm das Gegenteil auch erstmal beweisen. Mord wäre es eher nicht, denn welches Merkmal soll da in Betracht kommen? Kann höchstens sowas wie Fremdenhass oder ein anderer niedriger Beweggrund sein. Ggf. Habgier, wenn er sich große Werte aneignen will. Aber ganz so einfach ist es nicht, Mord anzunehmen und das hat mit Blick auf die unterschiedliche Freiheitsstrafe bei Mord im Vergleich zum Totschlag auch seine guten Gründe, d.h. die Merkmale sind allesamt restriktiv auszulegen.
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #264 am: 30 Juli 2008, 10:15:22 »

Wenn ich jemanden ein Messer in den Bauch ramme, habe ich einen Tötungsvorsatz. Sogar noch mehr, als wenn ich einen Holzklotz von der Brücke werfe.
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #265 am: 30 Juli 2008, 10:24:53 »

Zitat von: Ih-Dschieh
Zugegeben, etwas überspitzt war es schon, aber die Übergänge sind doch fließend.
Sicher gibt es da immer fließende Übergänge, deshalb muß man sich ja auch mit jedem Einzelfall gesondert auseinandersetzen.
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #266 am: 30 Juli 2008, 11:00:29 »

Wenn ich jemanden ein Messer in den Bauch ramme, habe ich einen Tötungsvorsatz. Sogar noch mehr, als wenn ich einen Holzklotz von der Brücke werfe.

Kommt aufs Messer an! Ein normales Taschenmesser z.B. reicht dafür in der Regel nicht aus!
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #267 am: 30 Juli 2008, 11:10:59 »

Wenn ich jemanden ein Messer in den Bauch ramme, habe ich einen Tötungsvorsatz. Sogar noch mehr, als wenn ich einen Holzklotz von der Brücke werfe.

Kommt aufs Messer an! Ein normales Taschenmesser z.B. reicht dafür in der Regel nicht aus!

Als bei mir mal ein völlig irregewordener Nachbar mit den Worten "Ich bring Dich um" die Wohnungstür einrennen wollte und ich mit einem riesigen Brotmesser bewaffnet auf die Polizei wartete, hat mich die Polizei anschließend darüber in Kenntnis gesetzt, dass es nie gut ist, ein Messer zur Verteidigung bereit zu halten, sondern lieber einen anderen Gebrauchsgegenstand zu nehmen, da ein Messer schnell als "Waffe" gilt und damit bei tödlichem Ausgang einer Auseindersetzung eher der Tatbestand eines Tötungsvorsatzes angenommen wird, als wenn man dem Typen beispielsweise mit einem Kleiderhaken die Gedärme rausreißt oder mit einer Pfanne das Hirn durchs Nasenloch befördert.
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #268 am: 30 Juli 2008, 12:49:55 »

OT:
Zitat von: Killerqueen
Als bei mir mal ein völlig irregewordener Nachbar mit den Worten "Ich bring Dich um" die Wohnungstür einrennen wollte...
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #269 am: 30 Juli 2008, 14:18:52 »

OT:
Zitat von: Killerqueen
Als bei mir mal ein völlig irregewordener Nachbar mit den Worten "Ich bring Dich um" die Wohnungstür einrennen wollte...
Jenfeld, du Perle Hamburgs  ;D
Du wirst es nicht glauben, aber das war tatsächlich in Bayern (Augsburg), aber vom Wohnumfeld etwa ähnlich wie Jenfeld... ;)
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