Und was ist mit Lea-Sophie? Das Kind hat jede Nahrungsaufnahme verweigert, und die Eltern sind nun rechtskräftig Mörder! Sehr merkwürdig, oder?
Zitat von: Ih-Dschieh am 29 Juli 2008, 16:58:01Und was ist mit Lea-Sophie? Das Kind hat jede Nahrungsaufnahme verweigert, und die Eltern sind nun rechtskräftig Mörder! Sehr merkwürdig, oder?Nö, und ich hoffe, das dein Beitrag nicht ernst gemeint war.Wenn ein Kind die Nahrungsaufnahme verweigert, und man ihm als Eltern über Wochen beim Verhungern zusieht, anstatt sich um Hilfe zu bemühen, kann das sehr wohl unter Mord laufen.
tja, Black Russian - zum Glück entscheidet hierzulande nicht der Mob über die Strafen.... *kopfschüttel*
Die Frage, ob Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge oder was auch immer wird meist durch die Argumentationsfähigkeit des Staatsanwalts und des Verteidigers entschieden. Juristische Spielereien. Meines Erachtens braucht man da gar keine Unterschiede zu machen.
Zitat von: Ih-Dschieh am 29 Juli 2008, 12:31:21Die Frage, ob Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge oder was auch immer wird meist durch die Argumentationsfähigkeit des Staatsanwalts und des Verteidigers entschieden. Juristische Spielereien. Meines Erachtens braucht man da gar keine Unterschiede zu machen.Es ist also kein Unterschied, ob ich Dir eine Ohrfeige gebe (Motiv: Du hast trotz mehrfacher Aufforderung nichht aufgehört, meine Freundin zu betatschen) und Du vor Schreck stolperst und Dir am Heizkörper den Schädel spaltest oder ob ich Dein Geld will und damit Du nicht redest Dir die Knarre in den Mund schiebe, bevor ich abdrücke?Ersteres wäre Körperverletzung mit Todesfolge, letzteres Mord. Ich sehe da schon gewaltige Unterschiede.
Zum Beispiel ist es keine Körperverletzung mit Todesfolge, wenn jemand einen anderen in den Bauch sticht und das Opfer im Krankenwagen deshalb stirbt, weil der Krankenwagen auf dem Weg ins Krankenhaus einen schweren Unfall hatte. Objektive Zurechenbarkeit nennt man dieses Kriterium.
Zitat von: Dalai_Wese am 29 Juli 2008, 22:31:49Zum Beispiel ist es keine Körperverletzung mit Todesfolge, wenn jemand einen anderen in den Bauch sticht und das Opfer im Krankenwagen deshalb stirbt, weil der Krankenwagen auf dem Weg ins Krankenhaus einen schweren Unfall hatte. Objektive Zurechenbarkeit nennt man dieses Kriterium.Das wäre in meinen Augen zumindest versuchter Totschlag, aber auch nur, wenn das Nutzen des Messers nicht geplant war. Sonst versuchter Mord.
Zugegeben, etwas überspitzt war es schon, aber die Übergänge sind doch fließend.
Wenn ich jemanden ein Messer in den Bauch ramme, habe ich einen Tötungsvorsatz. Sogar noch mehr, als wenn ich einen Holzklotz von der Brücke werfe.
Zitat von: Eisbär am 30 Juli 2008, 10:15:22Wenn ich jemanden ein Messer in den Bauch ramme, habe ich einen Tötungsvorsatz. Sogar noch mehr, als wenn ich einen Holzklotz von der Brücke werfe.Kommt aufs Messer an! Ein normales Taschenmesser z.B. reicht dafür in der Regel nicht aus!
Als bei mir mal ein völlig irregewordener Nachbar mit den Worten "Ich bring Dich um" die Wohnungstür einrennen wollte...
OT:Zitat von: KillerqueenAls bei mir mal ein völlig irregewordener Nachbar mit den Worten "Ich bring Dich um" die Wohnungstür einrennen wollte...Jenfeld, du Perle Hamburgs