FACT OR FICTION, that is the question.
Ich lese mir das vieleicht später durch. Allerdings macht es mich schon stutzig das jemand Behauptungen aufstellt und als "Beweis" seiner Behauptungen eine von ihm selbst betriebene Homepage verlinkt.... __________________ das hier ist nur eine von vielen stinklangweiligen Signaturen --- Frösche an die Macht!
Zudem scheint seine Antwort auf mein Posting generiert worden zu sein. Ich meine, diese umständliche Umschreibung und Wiederholung aller "Fakten" sieht doch arg automatisch erstellt aus. Die Verlinkung auf seine eigene HP ist im übrigen für mich ein eindeutiger Beweis dafür, dass er nichts beweisen kann und das ganze Gelöt hier nur fake ist. __________________ "Ich bin vielleicht synthetisch, aber ich bin nicht blöde." Bishop (Aliens)
schon nach den ersten 4 zeilen deines posts wurds langweilig, Martin Mitchell. Propaganda mit Propaganda bekämpfen ist lächerlich. und mit bold und GROSSBUCHSTABEN zu argumentieren macht die Aussagen schon lächerlich bevor man deren Inhalt gelesen hat.
Wenn du wirklich wahrheit Verbreiten willst, du es doch auf eine Art, die diese untermalt und nicht auf welche, die schon vor dem Lesen unbehagen hervorbricht.
Btw: die anzahl and links, die man zu einem Thema postet (zumal es sich um welche, auf deiner eigenen Seite handelt) sind kein Zeichen für Richtigkeit.
Geb mir etwas Zeit und ich schreib dir nen Post mit ungeahnt vielen Links, auf ungeahnt vielen Webseiten, die "beweisen", daß Jesus heute noch lebt und es sich dabei um mich handelt. __________________ "blinder Anhänger der Bourgeoisie" und "unhygienischer, antisozialistischer Dummkopf"
An alle Teilnehmer an dieser Diskussion.
Man kann nicht jeden befriedigen. Ich offere nur Information. Was jeder Einzelne von Euch daraus macht und damit anfängt ist Sache jedes Einzelnen von Euch.
Jeder der den einen oder anderen von mir als Beweis angebenen Link anklickt, wird sofort entdecken, dass der Inhalt der meisten dieser Links nicht von mir verfasst worden ist, sondern eine Sammlung von Texten sehr viel mehr gelehrter Leute ist als ich bin.
Aber hier jetzt mal etwas über die
Fürsorgeerziehung – und die dazugehörige Zwangsarbeit (auch weitergehend in der Bundesrepublik Deutschland – bzw. West-Deutschland!), dass bisher noch nicht auf meiner Seite veröffentlicht worden ist.
Es stammt von einer Webseite die sich mit dem folgenden Thema befasst:
Das ehemalige Konzentrazionslager für Mädchen und junge Frauen und spätere Vernichtungslager Uckermark http://www.maedchen-kz-uckermark.de/ausstellungskatalog04_05.pdfEin weiterer Beweis für das was den weiterhin Mächtigen in Deutschland wichtig war sofort nach dem zweiten Weltkrieg, und auch weitergehend wichtig war in der Bundesrepublik Deutschland, nach 1949.Ein Beispiel für die Kontinuität in der Sozialfürsorge: Helene WesselSeit den 20ern bis weit in die 60er Jahre hinein war Helene Wessel (1898 - 1967) eine der führenden Theoretikerinnen der Sozialpolitik.
Seit 1928 war sie Abgeordnete für die Deutsche Zentrumspartei im preußischen Landtag und setzte sich vehement für das “Reichsbewahrungsgesetz” ein. Sie hantierte mit fürsorgerischen, sozialhygenischen und erbbiologischen Argumenten für die Kürzung der Fürsorgeausgaben im Interesse der “gesunden deutschen Familie”.
Nach Auflösung des Preußischen Landtags im November 1933 arbeitete sie in der “Gefährdetenfürsorge” und in der Zentrale des Katholischen Fürsorgevereins für Mädchen, Frauen und Kinder in Dortmund.
Während der Zeit des Nationalsozialismus betrieb Helene Wessel emperische “Familienforschung” und publizierte ihre “Forschungsergebnisse” und Ansichten.
“[…] diese gesetzliche Wohlfahrtspflege von verantwortungslosen, minderwertigen Menschen ausgenutzt wird. Auf der anderen Seite haben wir aus einem falschen Humanitätsbegriff die Kosten für die volksuntüchtigen (im wirtschaftlichen Sinne unproduktiven) Menschen so gesteigert, daß sie in keimem Verhältnis zu der Lebenshaltung der gesunden arbeitstüchtigen Familien stehen.”Helene Wessel (1931, S. 6f)
1934 veröffentlichte Helene Wessel ihre zweite größere Arbeit mit dem Titel “Bewahrung, nicht Verwahrlosung”, Im Vorwort schreibt sie bezugnehmend auf das “Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses” vom 14.07.1933:
“Ob neben der Sterilisation nicht weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um jene biologisch minderwertigen Menschen von der Fortpflanzung auszuschließen, die entweder nicht unter den Personenkreis des ‘Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuches’ fallen oder bei denen trotz Sterilisation nicht verhütet wird, daß sie ihr asoziales Leben ungehemmt weiterführen.”Helene Wessel (1934, S.?)
“Durch die Sterilisierung wird lediglich die Fortpflanzung Minderwertiger verhindert; nicht verhindert wird aber, daß die sterilisierten Menschen durch ein asoziales Leben die Volksgemeinschaft weiterhin gefährden. Ja es besteht sogar die Gefahr, daß sie hemmungslos ihren Trieben nachgehen, weil sie die Geburt eines Kindes und damit die Kosten oder schlechten Ruf nicht zu fürchten brauchen. Ein Bewahrungsgesetzt will mehr erreichen als nur die Ausschließung der Bewahrungsbedürftigen von der Fortpflanzung: Es soll die Allgemeinheit gleichzeitig vor den Schäden der Verwahrlosung und vor der Verbreitung von Geschlechtskrankheiten beschützt und dadurch eine ständige sittliche und gesundheitliche Gefahrenquelle für das Volk beseitigt werden.”Helene Wessel (1934, S. 17)
Seit 1946 war sie Mitglied des ernannten und 1947 gewählten Landtags von Nordrhein-Westfalen.
Von 1946 bis 1949 war sie Geschäftsführerin der Tageszeitung “Neuer Westfälischer Kurier” und schrieb in dieser Zeitung regelmäßig über Fragen der Familien- und Bevölkerungspolitik.
Von 1948 bis 1949 war sie im Parlamentarischen Rat an der Ausarbeitung des Grundgesetzes beteiligt.
Von Oktober 1949 bis 1953 war Helene Wessel Mitglied des Bundestages, seit 1952 war sie parteilose Abgeordnete.
Anfang der 50er Jahre erhielt sie vom nordrheinwestfälischen Kulturministerium 8.000 DM Forschungsbeihilfe, um ihre Familienforschung der 30er / 40er Jahre beenden zu können.
Von 1957 bis zu ihrem Tod 1967 war sie Abgeordnete der SPD im Bundestag und wirkte an der Ausarbeitung des Bundessozialhilfegesetzes von 1961 mit.
Der Gedanke des Bewahrungsgesetzes fand Eingang in das Bundessozialhilfegesetz – die zwangsweise Unterbringung von “Gefährdeten”. Erst 1974 wurde dieser Teil vom Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen das Grundrecht der persönlichen Freiheit aufgehoben.
1965 wurde Helene Wessel mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
Helene Wessel als Partei- und Fraktionsmitglied der Deutschen Zentrumspartei im Plenarsaal des Deutschen Bundestages am 18.09.1951:
“Auf allen Arbeitsgebieten der Fürsorge findet man Gefährdete und Verwahrloste, die geistig oder seelisch anormal sind und deshalb für ihr Handeln nicht voll verantwortlich gemacht werden können. Es sind jene Menschen, die mit dem Leben nicht zurechtkommen, die unfähig sind, sich in die Gesellschaft einzuordnen, die trotz ihrer Großjährigkeit bezeichnenderweise die großen Kinder genannt werden. […] Gewiß, meine Damen und Herren, bringt ein Bewahrungsgesetz Eingriffe in die persönliche Freiheit des Bewahrungsbedürftigen, aber es handelt sich doch hier um Menschen, die ihre Freiheit zum eigenen Schaden und zum Schaden des Gemeinwohls mißbrauchen oder sie nicht richtig gebrauchen können.”
In Anlehnung an die Entwürfe zum “Reichsbewahrungsgesetz” der 20er Jahre solle der Bundestag ein “Bewahrungsgesetz” verabschieden. Die entscheidenden Paragraphen im folgenden:
§1: Die Bewahrung ist eine Maßnahme der öffentlich-rechtlichen Fürsorge. Ihr Zweck ist der Schutz des zu Bewahrenden vor Verwahrlosung und seine Gewöhnung an sinnvolle Arbeit und ein geordnetes Leben.
§2: Eine Person über 18 Jahren kann durch Beschluß des Vormundschaftsgerichtes der Bewahrung überwiesen werden, wenn
c) sie aufgrund einer krankhaften oder außergewöhnlichen Willens- oder Verstandsschwäche oder einer Stumpfheit des sittlichen Empfindens verwahrlost ist oder zu verwahrlosen droht und
d) andere Möglichkeiten zur Beseitigung der Verwahrlosung oder drohenden Verwahrlosung nicht gegeben sind oder bisher vergeblich angewandt wurden.
‘CDU und SPD halten ebenfalls ein Bewahrungsgesetz für notwendig, obwohl sie an dem Vorschlag und der Verfahrensweise der Zentrumspartei Kritik vorbringen. Nur die Abgeordnete der KPD, Thiele, äußert prinzipielle Einwände und erntet dafür nichts als spöttische Zwischenrufe. Sie warnt vor der Verabschiedung eines Bewahrungsgesetzes, das bereits wieder Schutzhaftmethoden legalisieren würde und setzt seine Gefahren sogar mit denen eines “Euthanasiegesetzes” gleich.’
(Ebbinghaus, S. 192)
[ Auch zu erwähnen hier sei die hervoragende Studie von MATTHIAS WILLING:
Das Bewahrungsgesetz (1918-1967) –
Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts (
Eine rechtshistorische Studie zur Geschichte der deutschen Fürsorge ), erstmals erschienen im
Mohr Siebeck Verlag, Tübingen, 2003; herausgegeben von Knut Wolfgang Nörr, Joachim Rückert, Bernd Rüthers und Michael Stolleis.
ISBN 3-16-148204-2. ]
Und dann auch noch diesen Link (den ich gerade erst gefunden habe), in dem jeder von Euch selbst nachschauen kann:
http://www.taz.de/pt/2002/12/02/a0043.nf/textMit freundlichen Grüssen aus Australien
Martin Mitchell
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"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist als der, der ihn gemacht hat." Carl von Ossietzky "The price of freedom is eternal vigilance!"
Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit!