Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???  (Gelesen 5859 mal)

qIj-qul

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ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« am: 24 Mai 2011, 01:47:03 »

HiHo,

ein Freund von mir kommt demnächst in ALG2. Er wohnt mit seiner Freundin zusammen. Sie leben in eheähnlicher Gemeinschaft, also damit sind sie eine Bedarfsgemeinschaft in der gemeinsamen Wohnung.

Sie arbeitet und bekommt einen guten Lohn.  Er aktuell nur ALG1, bald nicht mehr. Sie zahlen beide gemeinsam an den Vermieter, also ein Konto wo von beiden Einkommen und Ausgaben drauf passieren.

Wie ist das nun mit ALG2, wie viel oder überhaupt wird die Miete und Nebenkosten übernommen von der ARGE?  Ich habe deren Daten, damit ich sie online mal durch diversen ALG2-Rechner laufen lassen kann. Klar darf ich die nicht hier erzählen. Musste ich ihm versprechen.   Aber diese Rechner sagen mir, er hätte nur einen ALG2 Anspruch auf 243€. Und nirgends kann ich einen Hinweis darauf finden, in wie weit deren Miete, 590€ warm, von der ARGE übernommen wird. Werden 1/2, weil zwei Köpfe, übernommen, also 295€ anteilig Miete? Oder gar nix?

Wer weiß das, wer kennt sich damit aus?
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DarkDevil

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Re: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« Antwort #1 am: 24 Mai 2011, 02:07:31 »

Das hängt von der Höhe des Einkommens der Freundin ab. Verdient sie zu gut, bekommt er gar nix >:( Dass jeder die halbe Miete zahlt, interessiert der ARGE überhaupt nicht. Die Freundin muß ihren Freund in so einem Fall 'mit durchfüttern'.

Da kann ich nur den Tip geben: rechtzeitig handeln! Einer von beiden sollte zu seinen Eltern ziehen o.ä. Da kann ich genau nichts zu sagen. Ist sehr situationsbedingt.
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sYntiq

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Re: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« Antwort #2 am: 24 Mai 2011, 09:43:01 »

Meine Schwester und ihr damaliger Freund hatten sich damals aus genau dem Grund jeder eine Wohnung zugelegt. Dadurch hatten sie im Endeffekt mehr Geld, als wenn sie nur einen gemeinsamen Haushalt geführt hätten.
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schwarze Katze

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Re: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« Antwort #3 am: 24 Mai 2011, 09:51:47 »

Tja, die HARTZ IV

Vor einigen Jahren, als der Mist eingeführt werden sollte, glaubten einige es wird nur die faule Langzeitarbeitslose treffen (ich erinnere mich noch an eine lebhafte Diskussion mit Thomas hier).
Und sieh mal: es trifft nicht nur die besagte "Arbeitsscheue" (und besser gesagt, es trifft die am wenigsten, da sie es gelernt haben, damit gut umzugehen und sich prima durchmögeln können) sondern es trifft fast ausschliesslich ganz normale Arbeitnehmer und chronisch Kranke , die an ihrer Situation keinerlei Schuld tragen.

Im Grunde genommen, sind wir (fast) alle Betroffene und nicht nur die HARTZ IV- Empfänger. Wie viele Arbeitsnehmer erdulden die Arbeitsbedienungen, welche sie vom HARTZ-Zeiten nie erduldet hätten? Wie viele verkaufen sich unter Wert? Und damit meine ich nicht nur unqualifizierte Kräfte.
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qIj-qul

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Re: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« Antwort #4 am: 24 Mai 2011, 10:14:16 »

hmm, der Freundin meines Freundes ist durch den Kopf gegangen, dass in ihrem Arbeitsvertrag steht, sie darf über den Inhalt des Vertrages Dritten keine Auskunft geben. Ok, also wir wissen alle, Finanzamt weiß was man für Einkommen hat, die Krankenversicherung noch und die Behörde die die Renten berechnet und de Rentenbeiträge bekommt. Das war's!

Eine ARGE gehört nicht zu den "Behörden" die davon wissen dürfen, da sie ihr ja kein Geld zahlt.    Wenn sie also danach geht, darf sie keine Angaben gegenüber der ARGE machen, was sie für Einkommen und Abzüge hat.  Nun ich hab gehört, wenn solche Angaben fehlen, wird einem ALG2 Beantrager die Berechnung seines Anspruchs so lange herausgezögert, bis er diese Angaben macht. Es kann also passieren, dass er nichts bekommt, selbst wenn er bereits kein ALG1 mehr bekommt. Er wird damit unter Druck gesetzt seine Freundin dazu zu bewegen Auskunft zu geben.  Kann seine Freundin was dafür, dass er keinen Job hat/bekommt? Sie weiß, er würde fast kein Geld bekommen von der ARGE, wenn denen bekannt ist was sie für Einkommen hat. Allerdings wenn die Berechnungen der Online-ALG2-Rechner stimmen, so würde bei ihrem Einkommen er nur noch 242€ bekommen und sie würden selbst nach Abmelden des Autos und der KFZ-Versicherung, jeden Monat mindestens 50€ MINUS haben am Ende des Monats. Bestimmte Rechnungen kommen ja nur quartalsweise... in solchen Monaten würde richtig viel im Minus sein.    Sie könnten umgehend Insolvenz anmelden, da sie bestehende Verträge nicht mehr bezahlen könnten!

Hmm, bis zu 160€ darf er zum ALG2 dazu verdienen. Sie so viel wie sie will. je nachdem würde entweder es ohne ALG2 Abzüge gehen. Wenn sie mehr verdient, bekäme er um so weniger. Da müsste sie schon gewaltig mehr verdienen, damit das funktioniert ihn komplett ohne ALG2 durchzufüttern.  Wird nicht passieren!    Der Weg zur Schwarzarbeit im Einzelhandel ist da nicht weit und verständlich!
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Spambot

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Re: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« Antwort #5 am: 24 Mai 2011, 10:41:41 »

Wenn das Geld für 2 Personen nicht reicht, wird eventuell mit H4 aufgestockt. Das richtet sich aber nach der Höhe des Einkommens der Freundin. Einen Anspruch auf das Halten eines vorherigen Lebenstils hat man nicht. Da ein gemeinsamer Mietvertrag vorliegt (der auch dem Jobcenter vorgelegt werden muß), werden die beiden mit Sicherheit als eheähnliche Gemeinschaft betrachtet werden. Wie du schon geschrieben hast, wird das Jobcenter keine Leistungen bereitstellen, wenn nicht die bestehenden Vermögens- und Einkommensverhältnisse zuvor offenbart wurden.
Verbindliche Auskünfte wird "dein Freund" aber nur von der ARGE bekommen können. Wenn du bei Schwarzarbeit erwischt wirst, mußt du meistens die unrechtmäßig erhaltenen Sozialleistungen zurückzahlen. Da kommen schnell ein paar tausend Euro zusammen. Dazu gibts dann eventuell noch ein Strafverfahren (Strafmaß).
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qIj-qul

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Re: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« Antwort #6 am: 24 Mai 2011, 11:11:17 »

Mir brauchst du das nicht erzählen, Spambot. Also soweit kenne ich mich mit SGB Gesetzbüchern aus. Nur eben ob die Miete zu 50% übernommen wird, weiß ich nicht.   Und es kann doch nicht sein, dass einem zusammenlebendes Paar aufgedrückt wird Schulden zu machen!?

Ich selbst bin verheiratet. Wer verheiratet ist, hat ein Haushalt, eine gemeinsame Buchführung so zu sagen und egal was einer von beiden für Einkünfte und Ausgaben hat, es sind von beiden die gemeinsamen ab Beginn der Ehe. jeder steht für den anderen Ehepartner ein in guten wie in schlechten Zeiten.

Also, ein bissle Mathematik:  Wenn ein Paar das zusammenlebt, gemeinsam auch mit ALG1 noch am Ende des Monats bei normalen Verhältnissen und kein gehobenen Lebensstil im Idealfall noch bis zu ca. 250€ über hat, aber beim Rutsch in ALG2 nun min. 350€ weniger in die gemeinsame Kasse fließt, so wird geschaut, was an monatlichen Ausgaben gekürzt werden kann.  Handyverträge laufen weiter, gehen nicht zu kündigen. Sportvereinsbeitrag läuft weiter, kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bestehende Kreditraten laufen weiter. Miete, Strom, Wasser läuft alles weiter und was Lebensmittel kosten, läßt sich auch nur minimalst reduzieren, wenn man bereits einen bescheidenen Lebensmittelbedarf hat.
Es bleibt nur noch das Auto abzumelden um so die Steuer und die Versicherung zu sparen. Ach ja und GEZ-Befreiung.

Was dann bleibt, ist was bleibt. Fixausgaben bleiben. Miete bleibt, etc.  Wenn dann ein Minus bei rauskommt im Fall von ALG2, kommt man aus bestehenden Krediten nur durch Insolvenz raus... Klar, oder aber der ALG2 Bezieher findet wieder einen Job. Überall wo ein eigenes Auto dazu benötigt wird, bekommt man den Job nicht - evtl. musste man das Auto ja sogar verkaufen... Wieder anmelden geht auch nicht, denn dann sind sofort Steuern fällig... Kein Arbeitgeber gibt einem einen Vorschuß für das Anmelden des Autos. Gehalt/Lohn gibts erst am Ende des Monats der grad angefangenen Arbeit, nicht am Anfang. Ohne Geld zu haben, kein Benzin, keine KFZ-Steuern und keine Versicherung - dafür ist einfach kein Geld da!   So war es auch bei mir damals - zur Schulung für den neuen Job musste ich in die USA für zwei Wochen. Ich bekam eine Pauschale für Essen und es wurde mir Unterkunft und Mietauto vom Arbeitgeber gezaht. Nicht aber der Express-Reisepass, nicht das Aufstocken von notwendiger Kleidung. Und vorher und danach immer wieder zum Arbeitgeber fahren, ohne bereits für ihn zu arbeiten mit einer Fahrstrecke von 90 Minuten hin und zurück Landstraße... An diesen Schulden knabber ich noch heute, fast genau 3 Jahre nach Antritt der Arbeit und etwas mehr als die Hälfte meiner ALG1 Anspruchszeit sind auch schon herum. Denn ich wurde wegen wirtschaftlicher Schieflage der Firma gekündigt.

Für mich sieht es besser aus einen neuen Job zu bekommen, grad nach meiner Weiterbildung nun. Für meinen Freund nicht. Er wohnt auch noch so, dass es schwer wird ohne sein Auto. Ich wohne so gut, dass ich ohne Auto alles gut erreichen kann, nutze es eh schon sehr wenig.

Daher mache ich mir mehr Sorgen um meinen Freund und seiner Freundin.
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Eisbär

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Re: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« Antwort #7 am: 24 Mai 2011, 11:16:26 »

Eigentlich gibt es in jedem größeren Ort für sowas Beratungsstellen.
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Re: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« Antwort #8 am: 24 Mai 2011, 11:58:13 »

Eisbär - gute Idee!

Werde ich mal gucken und meinem Freund weitergeben was ich finde wo er und sie hingehen können, wo Offenheit über die eigenen finanziellen Möglichkeiten nicht gegen sie verwendet werden können, wie als wenn sie gleich alles offen legen gegenüber der ARGE.  Laufende Kredite aus Zeiten wo es einem noch gut ging, die aber nicht einfach so gestoppt werden können, werden von der ARGE bei der ALG2 Berechnung total ignoriert. Und auch die des ganz gut und normal arbeitenden Partners werden genau so ignoriert.  Das ist und bleibt für alle die sich in Betriebswirtschaft und Buchhaltung auskennen, einfach nicht nachzuvollziehen!

Gewisse Dinge müssen gekauft werden, auch wenn es bedeutet Kredite einzugehen, um so effektiv im Leben weiter zu kommen. Die Alterssicherheit ist eher schlecht zu erreichen, wenn man sich keine Eigentumswohnung oder Haus kauft. Diese Kredite aber haben nun mal eine Laufzeit von 15 bis 30 Jahren! Das Haus kann man zwischenzeitlich oft auch mit Gewinn wieder verkaufen und woanders sich was besseres kaufen oder was kleineres, aber grundlegend will man sein Eigenheim ja, um ohne solche Kosten wie Miete im Alter leben zu können. Denn Rente und derlei reichen nicht auch noch Miete zahlen zu müssen! Also eine Form der legitimen Altersabsicherung im Alter was über zu haben und es nicht in das Mietloch zu schmeißen.

Aber Bausparverträge müssen aufgelöst und entspart werden und aktuelle Kredite bleiben unbeachtet von Seiten der ARGE. Wer also unverschuldet längere Zeit ALG2 Bezieher war und seine Altersrücklagen abtreten musste und dann nur noch auf Miete lebe kann, hat es schwer wieder dahin zu kommen. Die Gefahr ist heute nicht gering für ALLE Menschen in Deutschland in ALG2 zu fallen. Wozu dann noch Bausparen oder das Geld sonst wo anlegen für Später? Wozu Bundesschätzchen kaufen oder was weiß ich, wenn es eh im schlimmen Fall wieder einem genommen werden wird?  Also immer schön alles ausgeben, nichts ansparen was über KFZ-Reparaturen oder für das Ersetzen einer defekten Waschmaschine oder 2 Wochen Malle im Jahr hinausgeht!  Lebensplanung ist nicht mehr drin, da ALG2 einem alles wieder weg nimmt!   Es wird dank Harz Gesetze in einigen Jahre, wie es schon jetzt anfängt, immer mehr und mehr Altersarmut geben, wo Rentner ALG2 beziehen, weil deren Rente nicht reicht und es ihnen unmöglich gemacht wurde Alterssicherheiten zu behalten, die sie aufbauten, als sie noch gearbeitet haben!
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Re: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« Antwort #9 am: 24 Mai 2011, 12:20:15 »

time-out, wer es nicht gelesen hat-hat pech
« Letzte Änderung: 24 Mai 2011, 19:43:05 von muh-nix-user »
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qIj-qul

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Re: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« Antwort #10 am: 24 Mai 2011, 12:30:40 »

Ich habs mal gnadenlos durchgerechnet!   Wenn sie ihren Job verlieren würde, sich kündigen läßt, so würden beide bei ALG2 dann einen Anspruch auf je 951€ im Monat haben inkl. Mietzuschuß je 1/2.  Dann würden sie ihre Rechnungen alle bezahlen können und sogar das Auto halten und Versicherung etc.  !!!!   Wie sinnig ist das denn!???????   Es liefe genau darauf hinaus, dass sie sich kündigen lassen müsste um die gemeinsame Insolvenz abzuwenden! Wie bescheuert ist das denn?????
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Eisbär

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Re: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« Antwort #11 am: 24 Mai 2011, 12:44:00 »

Ich habs mal gnadenlos durchgerechnet!   Wenn sie ihren Job verlieren würde, sich kündigen läßt, so würden beide bei ALG2 dann einen Anspruch auf je 951€ im Monat haben inkl. Mietzuschuß je 1/2.  Dann würden sie ihre Rechnungen alle bezahlen können und sogar das Auto halten und Versicherung etc.  !!!!   Wie sinnig ist das denn!???????   Es liefe genau darauf hinaus, dass sie sich kündigen lassen müsste um die gemeinsame Insolvenz abzuwenden! Wie bescheuert ist das denn?????

Ich vermute mal ganz stark, wenn das die Summe ist, die sie beide zusammen an ALG II als Bedarfsgemeinschaft bekommen würden, daß dann auch die Summe ist, die sie mit ihrem Job am Ende haben würden.
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qIj-qul

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Re: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« Antwort #12 am: 24 Mai 2011, 13:25:11 »

Eisbär, so gerne ich das sehen würde, aber dem ist nicht so.  Es wird davon ausgegangen, wenn einer von beiden Arbeitet und oberhalb eines ALG2 Anspruchs damit liegt, dieser auch die gemeinsame Wohnung bezahlen kann.  Ich finde online nicht, das zumindest 50% der Miete übernommen werden würde, wenn der Partner oder die Partnerin Einkommen hat.
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Re: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« Antwort #13 am: 24 Mai 2011, 13:40:01 »

Zum konkreten Fall kann ich nichts sagen, da ich niemanden kenne der in ähnlicher Situation mal war. Ich vermute aber, dass Eisbärs Vermutung den Kern trifft, da HartzIV gleich Existenzminimum ist und unter das niemand mit einer Wohnung zu fallen braucht, da in dem Fall die Arbeitenden eine Aufstockung erhalten, sodass alle beide mindestens genauso viel Geld zur Verfügung haben, als wären sie beide arbeitslos.
Ist aber nur eine Vermutung. Beraten lassen musst du dich ohnehin bei Spezialisten, denn diese können dir exakt sagen, wie da die derzeitige Rechtslage ist.

Bei einer Sache bist du aber falsch informiert:

Zitat
Hmm, bis zu 160€ darf er zum ALG2 dazu verdienen.

Das ist so nicht richtig.
Die 160€ erhält man, wenn man einen 400€-Job macht, 240€ werden vom Amt einbehalten (bzw. vom ALGII abgezogen), das entspricht 80% dessen, das über 100 Euro hinausgeht.

Das berechnet sich so:
Grundsätzlicher Freibetrag: 100€ frei
100€ bis 800€=700€ davon 20%= 140€ frei (die restlichen 80% werden abgezogen)
800€ bis 900€=100€ davon 10%= 10€ frei

Kurz gesagt: Ein ALGII-Empfänger darf bis zu 900€ offiziell verdienen, erst ab dann ist Schluss mit Geld vom Amt.
Wer aber 900€ verdient, der bekommt zusätzlich zum ALGII insgesamt 250€ mehr aufs Konto.
Das betrifft aber ebenfalls jene, die den kompletten Satz (Miete+ 359€) erhalten. Da ist die 900€-Grenze gut gewählt, da selten weniger als 650€ ausgeschüttet werden. Wer exakt 650€ ALGII erhält und einen Job für 900€ brutto innehat, der bekommt gar kein ALGII ausgezahlt und hat dann 900€ monatlich in der Tasche.

Wenn dein Freund nun grade mal knapp 300€ erhalten sollte, wird's interessant: Mehr als diese kann das Amt ja nicht einbehalten.
Gut möglich also, wenn er (ich rechne jetzt mal mit 300€ ALGII) nichts mehr abgezogen bekommt, sobald er mehr als 500€ monatlich verdient: Bei 500€ würden ihm 320€ nicht ausgezahlt werden.

Auch da hilft es aber nichts, erst einmal muss die konkrete Summe feststehen die er erhält, erst dann stellt sich auch die (sehr interessante) Frage, was passiert wenn er so viel dazuverdient, dass ihm das Amt nicht mehr genug abziehen kann.
« Letzte Änderung: 24 Mai 2011, 13:41:50 von messie »
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Re: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« Antwort #14 am: 24 Mai 2011, 13:52:57 »

Die Gefahr ist heute nicht gering für ALLE Menschen in Deutschland in ALG2 zu fallen. Wozu dann noch Bausparen oder das Geld sonst wo anlegen für Später? Wozu Bundesschätzchen kaufen oder was weiß ich, wenn es eh im schlimmen Fall wieder einem genommen werden wird?  Also immer schön alles ausgeben, nichts ansparen was über KFZ-Reparaturen oder für das Ersetzen einer defekten Waschmaschine oder 2 Wochen Malle im Jahr hinausgeht!  Lebensplanung ist nicht mehr drin, da ALG2 einem alles wieder weg nimmt!   Es wird dank Harz Gesetze in einigen Jahre, wie es schon jetzt anfängt, immer mehr und mehr Altersarmut geben, wo Rentner ALG2 beziehen, weil deren Rente nicht reicht und es ihnen unmöglich gemacht wurde Alterssicherheiten zu behalten, die sie aufbauten, als sie noch gearbeitet haben!


Stimmt genau.
Mir geht es genauso, da ich ständig nur befristete Verträge habe, lohnt es sich für mich gar nicht, vorzusorgen - das Gefahr von HARTZ IV ist einfach zu groß.
Höffentlich kratze ich einfach früh ab, was bei mir genetisch bedingt gar nicht so unwahrscheinlich ist
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