Denn, der Mindestanspruch muss für beide gelten, unabhängig ob beide oder nur einer von beiden ALG2 bezieht, darf das gesamteinkommen mit ALG2 nicht unter dem fallen was sie beide bekämen bei beider Bezug von ALG2.
tja, so zu sagen ironisch zum Glück sind viele dieser ungelernten Zeitarbeiter geistig nicht in der Lage sowas zu peilen...
Zitat von: qIj-qul am 24 Mai 2011, 14:14:44tja, so zu sagen ironisch zum Glück sind viele dieser ungelernten Zeitarbeiter geistig nicht in der Lage sowas zu peilen...Naja, ich wäre da aber auch nicht so scharf drauf 1200 zu verdienen und dann noch zum Amt zu rennen und dort alles offenlegen zu müssen (Kontoauszüge, Vermögensverhältnisse, etc.) für die paar Euro mehr. Viel mehr als n paar Zehner werden es ja vermutlich nicht (abhängig davon, wieviel sie überhaupt kriegen würden, also wenn überhaupt sie noch was kriegten).