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ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
CubistVowel:
In dem Artikel ist noch ein weiterer verlinkt, in dem es darum geht, dass Hartz-IV-Empfänger unter Androhung von Sanktionen (3 Monate Kürzungen) zu einem Raucherentwöhnungskurs gezwun... eingeladen wurden. Ich stehe auch nicht auf Raucher, finde Rauchen sogar reichlich dumm, aber einem Fremden (außerhalb meiner Wohnung oder meines Büros) Vorschriften zu machen? Einfach weil ich es kann? Das überschreitet, wie Nightnurse schon schrieb, die Grenze dessen, was ein Arge-Mitarbeiter dürfen sollte.
Gegen-hartz.de
Julya:
Ja, den Raucherartikel hab ich auch gelesen. Unglaublich, was sich ein Hartz4-Empfänger gefallen lassen muss. >:(
nightnurse:
Nun, die spannende Frage lautet: Muss er das? Ich könnte mir vorstellen, daß sich gegen solche bevormundenden Eingriffe in Selbstbestimmung und Privatsphäre erfolgreich klagen ließe. Die Arge ist nicht als Kindermädchen für alle konzipiert, soweit ich weiss.
Julya:
Auf diese Frage hab ich nur gewartet. ;)
Du hast total recht. Ich finde auch nicht, dass man das muss. Man ist arbeitslos und kein minderbemittelter Schwerverbrecher. Aber man wird so behandelt. Hab ich auch schon erlebt, als ich mal drei Monate nach meiner Selbständigkeit auf ALG2 angewiesen war. (Als Selbständiger fällt man ja sofort ins ALG2.) Ich hab zwar keinen Cent bekommen, da man mir unschaffbare Fristen setzte, aber man hat es sehr gut geschafft, mich in meiner sowieso schon misslichen Lage, noch weiter runterzumachen. Wenn man nicht die Stärke hat, kommt man dagegen nicht an und an eine Klage denkt man erst recht nicht. Und so läuft es einfach so weiter wie bisher.... *kotz* >:( :-\
CubistVowel:
Ja, gegen viele der Sanktionen und Repressalien kann man erfolgreich klagen. Sollte man auch. Dazu braucht man allerdings auch viel Kraft und Mut. Viele resignieren einfach. Zudem es ja auch eine Menge Geld und Überwindung kostet zu einem Anwalt zu gehen.
Weil die Prozesse der Sanktionierten zu einem hohen Anteil zugunsten der Hartz4-Empfänger entschieden werden und die Gerichte extrem überfordert sind, plant unsere Regierung nämlich die Erschwerung der Prozesskostenhilfe. Statt die Gesetze zu verbessern und beispielsweise weniger Ermessensspielraum zuzulassen, will sie neue Hürden schaffen, damit weniger Menschen ihr Recht vor Gericht durchsetzen können. Im Hinblick auf Hartz4-Empfänger, bei denen es ja oft nur um vergleichsweise "kleine" Beträge geht, will sie z. B. eine Untergrenze für die PKH schaffen und diese geringen Streitwerte so ausschließen. (Ich habe seitdem nichts mehr davon gehört und weiß also auch nicht, ob oder wie weit der Plan schon umgesetzt wurde.)
Wie immer seit 2005: Statt der Armut werden die Armen bekämpft.
Quelle: Faktisch keine Prozesskostenhilfe mehr
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