Genau das ist der Punkt, der mir nicht so ganz klar ist: Den Anbieter einer .de Webpräsenz bekommt man doch so oder so über die denic raus.
Ob das nun toll ist oder nicht, ist eigentlich egal...es ist nun mal geltendes Recht. :roll:
Zitat von: "Kortirion"Ob das nun toll ist oder nicht, ist eigentlich egal...es ist nun mal geltendes Recht. :roll: Trotzdem mag ich an dieser Stelle mal losgeworden sein, dass ich das "geltende Recht" in vielen Fällen besch***** finde. Und Anwälte, die sich aufgrund normferner Rechtsnormen bereichern, insbesondere.Natürlich ändert eine Scheiss-Rechtsnorm nichts daran, dass es sich um geltendes Recht handelt.Und Tante Edit(h) meint dazu: Da Rechtsnormen nicht vom Himmel fallen, sondern im Idealfall mit den "gefühlten" Normen übereinstimmen sollten (nur dann werden sie nämlich auch akzeptiert), finde ich es wichtig, seinem Unmut über bescheuerte Rechtsnormen immer wieder Luft zu verschaffen. Gesetze sind nämlich nicht heilig, sondern von Menschen gemacht und veränderlich.
toxic: Na, so wie es sich gehört...auf jeder Seite ganz unten. Ist übrigens auch ein "Muss" beim Impressum...ein Link auf der Startseite reicht nicht. Das Impressum muss von jeder Unterseite mit nur einem Klick erreichbar sein.
Ich vermag dagegen nicht zu erkennen, worin ein Unrecht liegen soll, wenn jemand seine Rechte verfolgt und der Rechtsverletzer dafür die Kosten tragen muss. Bedauerlich ist natürlich, dass hier das Album abgeschaltet werden muss, weil einige User nicht in der Lage sind, die einfachsten Regeln des Urherberrechts einzuhalten.
Wenn Anwälte sich an solchen "bereichern" können, dann nur weil der Gesetzgeber, der seine Macht immer noch vom Staatsvolk ableitet, eben Entscheidungen trifft, die so etwas zulassen.
Ein Anwalt vertritt eben die Interessen seiner Mandantschaft, und zu deren Interessen gehören die ihr gesetzlcih eingeräumten Rechtspositionen.
Was hat das seitens der Anwaltschaft mit Bereicherung zu tun? Wenn es dagegen um missbräuchliche Massenabmahnungen geht, die in der Presse und von Frau Zypries immer vorgeschoben werden, dann kann man gerade nicht von "normfernen Rechtsnormen" sprechen. Hier geht es oftmals nämlich um ein gegen Rechtsnormen verstoßendes Verhalten seitens des Abmahnenden. Ein Anwalt, der so etwas durchzieht, sieht sich dann auch ganz schnell seinerseits mt Schadensersatzanprüchen der Abgemahnten überzogen.
Zitat von: "Paule"Ich vermag dagegen nicht zu erkennen, worin ein Unrecht liegen soll, wenn jemand seine Rechte verfolgt und der Rechtsverletzer dafür die Kosten tragen muss. Bedauerlich ist natürlich, dass hier das Album abgeschaltet werden muss, weil einige User nicht in der Lage sind, die einfachsten Regeln des Urherberrechts einzuhalten.also erstmal: guten Morgen. Schonmal auf Seite eins dieses Threads nachgesehen, so von wegen "Album abgeschaltet"?desweiteren: du behauptest also, dass diese Abmahnerei nur im Interesse der Mandanten geschieht? Wo liegt in deinen Augen die Verhältnismässigkeit, wenn ein Betreiber einer privaten Homepage kostenpflichtig abgemahnt wird, weil er sich nicht darüber im Klaren war, dass er für seine Seite ein Impressum brauch, zumal die dort verfügbaren Informationen auch an eindeutig auszumachenden anderen Stellen einsehbar sind? Das Argument "da wird ja nur umgesetzt, was der Gesetzgeber festgelegt hat" ist ein Scheissargument.Und mir sind durchaus mehrere Fälle bekannt, in denen Privatpersonen nicht frei- sondern gleich vierstellig zur Kasse gebeten werden sollten, weil ein utopisch hoher Streitwert angegeben wurde. Das ist gängige Praxis, das gibt es in dieser Form tausendfach und (unter anderem) das ist es, was diesen Berufsstand für mich so unglaublich abstossend erscheinen lässt: dieses hinterlistige Ausnutzen der eigenen Position ohne Rücksicht auf Verluste*. Sowas kotzt mich an.* Disclaimer: mir ist schon bewusst, dass nicht alle Anwälte so sind. Ich kenne durchaus auch einige wenige nette Menschen dieses Schlags, aber ein nicht unerheblicher Teil scheint meiner obigen Beschreibung zu entsprechen.
Wie will so jemand dann aber Beurteilen, ob die Abmahnung zu recht erfolgt ist oder tatsächlich blosse Beutelschneiderei ist?
Zitat von: "Paule" Wenn Anwälte sich an solchen "bereichern" können, dann nur weil der Gesetzgeber, der seine Macht immer noch vom Staatsvolk ableitet, eben Entscheidungen trifft, die so etwas zulassen.Nur bedingt.Du unterstellts, das die Rechtslage bewußt so gewählt wurde.Dem ist aber nicht so.Da haben halt Leute gepennt, die die Gesetze machen und nicht damit gerechnet, das Anwälte mit fast schon krimineller Energie irgendwelchen Lücken in ebendiesen Gesetzen massenhaft und unverhältnismäßig ausnutzen.Oder meinst du wirklich, irgendein Politiker hätte die derzeitige Gesetzeslage absichtlich so gestaltet, das teure Massenabmahnungen erlaubt ?Zitat von: "Paule" Ein Anwalt vertritt eben die Interessen seiner Mandantschaft, und zu deren Interessen gehören die ihr gesetzlcih eingeräumten Rechtspositionen.Wo bleiben denn die Mandaten in Fällen von Abmahnerei, von denen die Mandanten gar nichts wissen ?Zitat von: "Paule" Was hat das seitens der Anwaltschaft mit Bereicherung zu tun? Wenn es dagegen um missbräuchliche Massenabmahnungen geht, die in der Presse und von Frau Zypries immer vorgeschoben werden, dann kann man gerade nicht von "normfernen Rechtsnormen" sprechen. Hier geht es oftmals nämlich um ein gegen Rechtsnormen verstoßendes Verhalten seitens des Abmahnenden. Ein Anwalt, der so etwas durchzieht, sieht sich dann auch ganz schnell seinerseits mt Schadensersatzanprüchen der Abgemahnten überzogen. Soweit ich das verstanden habe, sind diese Massenabmahnungen aber eben gerade nicht rechtswiedrig.Es sind Gesetzeslücken, durch die sich schlaue Anwälte bereichern, und das (leider) ganz Legal.Das hat nichts mit dem selbstlosen durchsetzen von Recht zu tun, das ist Abzocke auf der gleichen moralischen Stufe wie Spamversenden, Schneeballsysteme betreiben und Kugelschreiber-zusammenbauen-gegen-Vorkasse-Anbieter.