Ich finde es erschreckend, dass hier noch niemand erwähnt hat, dass man als einigermaßen lebensfähiger Mensch durchaus weiß, dass ein Holzklotz, der auf eine Autobahn geworfen wird, ggf. jemanden töten kann.
Ich bin mir dessen gar nicht so sicher. Alle paar Tage hört man im Verkehrsfunk: "...werden Gegenstände von einer Brücke geworfen", aber man hört fast nie, dass dadurch etwas passiert ist. Also denkt doch jeder, dass es wohl soo gefährlich nicht sein kann.
Des weiteren ist das für die Tat doch ziemlich unerheblich, ob das Teil da einfach so oder in irgendeiner Form gezielt runtergeworfen wurde, denn was passieren kann ist ja wohl für jeden leicht vorstellbar.Auf einer Autobahn ist nunmal mit fahrenden Autos zu rechnen.
wenn ich als LKW-fahrer stahlrohre geladen habe, die nicht sichere und sie auf der autobahn verliere, jemand dadurch umkommt, ist das dann grob fahrlässig? oder gar mord?ich mein - es weiß doch jeder lkw-fahrer, dass Ladung zu sichern ist.
Zitat von: DarkestMatter am 28 Juli 2008, 19:48:17wenn ich als LKW-fahrer stahlrohre geladen habe, die nicht sichere und sie auf der autobahn verliere, jemand dadurch umkommt, ist das dann grob fahrlässig? oder gar mord?ich mein - es weiß doch jeder lkw-fahrer, dass Ladung zu sichern ist.Hm, gute Frage.Grob fahrlässig ist das immer, würde ich meinen.Und wenn sie wirklich explizit nicht gesichert sind, und zwar so, das sie früher oder später fast zwangsläufig herausfallen müssen und dabei dann tatsächlich jemand um's Leben kommt, könnte es u.U. auf den Vorwurf des Mordes hinauslaufen, könnte ich mir vorstellen.Hängt wohl immer davon ab, wie verantwortungslos im Einzelfall gehandelt wurde und wie absehbar das Eintreten von Tot oder schweren Verletzungen war.Ich könnte mir auch vorstellen, das es bei jedem Umstand, bei dem jemand wegen menschlichem Versagen sein Leben verliert bis zum Vorwurf des Mordes reichen kann, wenn die Umstände entsprechend sind.
Nicht Mord, weil es nicht heimtückisch war und auch nicht das hauptsächliche Ziel der Aktion. Aber Totschlag könnte es schon sein.
Zitat von: K-Ninchen am 28 Juli 2008, 21:01:51Nicht Mord, weil es nicht heimtückisch war und auch nicht das hauptsächliche Ziel der Aktion. Aber Totschlag könnte es schon sein.Also wenn es vorsätzlich war, kommt Heimtücke in jedem Fall in Betracht! Und vorsätzlich war es wohl, zumindest bedingt. Einer der Klassiker der Juristerei: Die Abgrenzung von bewusster Fahrässigkeit (Täter sagt sich: "Es wird schon gut gehen!") und bedingtem Vorsatz (Dem Täter nimmt es billigend in Kauf, wenn etwas passiert, will es aber nicht zwingend (was dann Absicht wäre)).Es gibt Fälle, in denen jemand einem anderen aus 3m mit einer Pumpgun den Kopf wegbläst und meinte, er wollte nicht töten. Damit konnte sich keiner rausreden, weil jeder einigermaßen klar denkende Mensch einfach weiß, dass bestimmte Prozesse sehr wahrscheinlich tödlich enden können. Und wenn jemand auf einer Brücke steht und einen Holzklotz auf ein Auto wirft, dass er schon von Weitem herannahen sieht, dann ist das eben bedingter Vorsatz! Er wartet ja genau bis zu dem Moment, in dem das Auto kurz vor der Brücke ist. Da darf man keine Ausreden dulden.Für mich ist das klar ein heimtückischer Mord.
Nun der LKW-FAhrer hat (nur) seinen Job nicht korrekt ausgeführt, er musste die Stahlröhrer transportieren und hat (hochwarscheinlich um die Zeit zu sparen) sie schlecht abgesichert. Dabei hat er an den Unfall gar nicht gedacht "ist ja immer gut gegangen".Der Klotzwerfer musste diese Klotz nicht werfen, er hatte auf diese Brücke mit dem Klotz in den Hand nicht zu suchen, er hat von Anfang an schon ein verbotener Tat ausgeführt und ihm waren die Leute egal. Weil es ist doch klar, dass ein Klotz, der von einer Brücke geworfen wird, zu gefährlichen Waffen wird. Es ist so, als ob jemand mit einer Knarre vom auf eine Fußgängerzone Balkon schisst.
Also wenn es vorsätzlich war, kommt Heimtücke in jedem Fall in Betracht! Und vorsätzlich war es wohl, zumindest bedingt. Einer der Klassiker der Juristerei: Die Abgrenzung von bewusster Fahrässigkeit (Täter sagt sich: "Es wird schon gut gehen!") und bedingtem Vorsatz (Dem Täter nimmt es billigend in Kauf, wenn etwas passiert, will es aber nicht zwingend (was dann Absicht wäre)).