Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Totale Überwachung  (Gelesen 126458 mal)

Ookami

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Re: Totale Überwachung
« Antwort #225 am: 28 Juli 2008, 18:53:12 »

Ich finde es erschreckend, dass hier noch niemand erwähnt hat, dass man als einigermaßen lebensfähiger Mensch durchaus weiß, dass ein Holzklotz, der auf eine Autobahn geworfen wird, ggf. jemanden töten kann.

Die einen werden das voraussetzen, die anderen wissen es wohl nicht.
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Ih-Dschieh

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Re: Totale Überwachung
« Antwort #226 am: 28 Juli 2008, 19:15:47 »

Ich bin mir dessen gar nicht so sicher. Alle paar Tage hört man im Verkehrsfunk: "...werden Gegenstände von einer Brücke geworfen", aber man hört fast nie, dass dadurch etwas passiert ist. Also denkt doch jeder, dass es wohl soo gefährlich nicht sein kann.
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #227 am: 28 Juli 2008, 19:30:36 »

Ich bin mir dessen gar nicht so sicher. Alle paar Tage hört man im Verkehrsfunk: "...werden Gegenstände von einer Brücke geworfen", aber man hört fast nie, dass dadurch etwas passiert ist. Also denkt doch jeder, dass es wohl soo gefährlich nicht sein kann.

Um von einem Holzklotz lebensgefährliche oder -beendende Verletzungen zu erhalten, muss der gar nicht von einer Brücke geworfen werden. Es reicht schon, wenn ich dir den einfach von hinten an den Kopf werfe. :)
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Manchmal fragt man sich, ob sich die Rettungsversuche überhaupt lohnen. Lohnt es sich, die Menschheit zu retten? So wie ich die Sache sehe, ist die Intelligenz bereits ausgerottet, und es leben nur noch die Idioten.

Thomas

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Re: Totale Überwachung
« Antwort #228 am: 28 Juli 2008, 19:31:53 »

Ich finde es erschreckend, dass hier noch niemand erwähnt hat, dass man als einigermaßen lebensfähiger Mensch durchaus weiß, dass ein Holzklotz, der auf eine Autobahn geworfen wird, ggf. jemanden töten kann.
Doch, ich z.B., eine Seite vorher :

Zitat von: Thomas
Des weiteren ist das für die Tat doch ziemlich unerheblich, ob das Teil da einfach so oder in irgendeiner Form gezielt runtergeworfen wurde, denn was passieren kann ist ja wohl für jeden leicht vorstellbar.Auf einer Autobahn ist nunmal mit fahrenden Autos zu rechnen.


Zitat von: Ih-Dschie
Ich bin mir dessen gar nicht so sicher. Alle paar Tage hört man im Verkehrsfunk: "...werden Gegenstände von einer Brücke geworfen", aber man hört fast nie, dass dadurch etwas passiert ist. Also denkt doch jeder, dass es wohl soo gefährlich nicht sein kann.
Ähm, es gibt ja in dieser Ecke des Universums auch ein paar mehr Dinge, die unter die Bezeichnung "Gegenstände" fallen, und ob ich da schwere Holzklötze oder Papierkügelchen runterwerfe, ist schon ein Unterschied  ;)

Und jeder Mensch mit einem IQ von über fünf, der nicht total zugedröhnt ist sollte sich vorstellen können, das es für die Gesundheit der Autofahrer nicht förderlich ist, schwere Dinge von Autobahnbrücken zu werfen.

Darauf warte ich ja noch als Ausrede vor Gericht : "Ich wußte ja nicht, das ich damit jemanden verletzten kann..."   ::)
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DarkestMatter

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Re: Totale Überwachung
« Antwort #229 am: 28 Juli 2008, 19:48:17 »

wenn ich als LKW-fahrer stahlrohre geladen habe, die nicht sichere und sie auf der autobahn verliere, jemand dadurch umkommt, ist das dann grob fahrlässig? oder gar mord?
ich mein - es weiß doch jeder lkw-fahrer, dass Ladung zu sichern ist.
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Thomas

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Re: Totale Überwachung
« Antwort #230 am: 28 Juli 2008, 19:57:56 »

wenn ich als LKW-fahrer stahlrohre geladen habe, die nicht sichere und sie auf der autobahn verliere, jemand dadurch umkommt, ist das dann grob fahrlässig? oder gar mord?
ich mein - es weiß doch jeder lkw-fahrer, dass Ladung zu sichern ist.
Hm, gute Frage.Grob fahrlässig ist das immer, würde ich meinen.Und wenn sie wirklich explizit nicht gesichert sind, und zwar so, das sie früher oder später fast zwangsläufig herausfallen müssen und dabei dann tatsächlich jemand um's Leben kommt, könnte es u.U. auf den Vorwurf des Mordes hinauslaufen, könnte ich mir vorstellen.
Hängt wohl immer davon ab, wie verantwortungslos im Einzelfall gehandelt wurde und wie absehbar das Eintreten von Tot oder schweren Verletzungen war.Ich könnte mir auch vorstellen, das es bei jedem Umstand, bei dem jemand wegen menschlichem Versagen sein Leben verliert bis zum Vorwurf des Mordes reichen kann, wenn die Umstände entsprechend sind.
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #231 am: 28 Juli 2008, 20:09:24 »

wenn ich als LKW-fahrer stahlrohre geladen habe, die nicht sichere und sie auf der autobahn verliere, jemand dadurch umkommt, ist das dann grob fahrlässig? oder gar mord?
ich mein - es weiß doch jeder lkw-fahrer, dass Ladung zu sichern ist.

das ist grob fahrlässig,
die uNterschied zwischen dem Fall und dem Holzklotzfall springt doch in die Augen (vorausgesetzt man ist nicht blind)
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #232 am: 28 Juli 2008, 20:12:12 »

erkläre ihn mir.

soweit mir bekannt, hat der werfer den holzklotz nicht mit vorsatz "ich will jemanden verletzen" geworfen.
er musste damit rechnen, dass so etwas passiert.
das muss ein lkw-fahrer, der mit ungesicherter ladung fährt, auch.

wenn der supermarktleiter im hintersten regal ne ladung alte, warme mayonnaise finde und verkauft, und ne alte omma wegen salmonellen abnippelt - ist das dann auch mord? immerhin musste er als supermarktleiter damit rechnen, dass alte, ungenießbare, schlechte, verseuchte ware in einzelfällen zum tode führen kann.
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #233 am: 28 Juli 2008, 20:27:29 »

Nun der LKW-FAhrer hat (nur) seinen Job nicht korrekt ausgeführt, er musste die Stahlröhrer transportieren und hat (hochwarscheinlich um die Zeit zu sparen) sie schlecht abgesichert. Dabei hat er an den Unfall gar nicht gedacht "ist ja immer gut gegangen".


Der Klotzwerfer musste diese Klotz nicht werfen, er hatte auf diese Brücke mit dem Klotz in den Hand nicht zu suchen, er hat von Anfang an schon ein verbotener Tat ausgeführt und ihm waren die Leute egal. Weil es ist doch klar, dass ein Klotz, der von einer Brücke geworfen wird, zu gefährlichen Waffen wird. Es ist so, als ob jemand mit einer Knarre vom auf eine Fußgängerzone Balkon schisst.

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Re: Totale Überwachung
« Antwort #234 am: 28 Juli 2008, 21:01:51 »

wenn ich als LKW-fahrer stahlrohre geladen habe, die nicht sichere und sie auf der autobahn verliere, jemand dadurch umkommt, ist das dann grob fahrlässig? oder gar mord?
ich mein - es weiß doch jeder lkw-fahrer, dass Ladung zu sichern ist.
Hm, gute Frage.Grob fahrlässig ist das immer, würde ich meinen.Und wenn sie wirklich explizit nicht gesichert sind, und zwar so, das sie früher oder später fast zwangsläufig herausfallen müssen und dabei dann tatsächlich jemand um's Leben kommt, könnte es u.U. auf den Vorwurf des Mordes hinauslaufen, könnte ich mir vorstellen.
Hängt wohl immer davon ab, wie verantwortungslos im Einzelfall gehandelt wurde und wie absehbar das Eintreten von Tot oder schweren Verletzungen war.Ich könnte mir auch vorstellen, das es bei jedem Umstand, bei dem jemand wegen menschlichem Versagen sein Leben verliert bis zum Vorwurf des Mordes reichen kann, wenn die Umstände entsprechend sind.

Nicht Mord, weil es nicht heimtückisch war und auch nicht das hauptsächliche Ziel der Aktion. Aber Totschlag könnte es schon sein.
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Ich bin zutiefst bösartig und hinterhältig (kein Wunder bei dem Sternzeichen) und habe grundsätzlich niedere Beweggründe für fast alles.

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Re: Totale Überwachung
« Antwort #235 am: 28 Juli 2008, 22:58:15 »

Falls noch jemand an dem ursprünglichen Thema Interesse hat: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist dabei, einen EUROPAWEITEN Aktionstag gegen Vorratsdatenspeicherung und Co. zu organisieren, alles über die deutsche Demo in Berlin etc findet man hier: http://www.freiheitstattangst.de/ (Die brauchen ganz viel Unterstützung und so, also angucken und weiterschicken ;-))

Als das vor einigen Monaten bundesweit dezentral organisiert wurde habe ich auf der (zugegeben, etwas sehr mageren) Demo in Hamburg auch einige Menschen gesehen, die so aussahen, als ob sie auch ab und zu in diesem Forum posten würden, war da jemand von euch dabei? ;-)

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Re: Totale Überwachung
« Antwort #236 am: 28 Juli 2008, 23:01:39 »

Nicht Mord, weil es nicht heimtückisch war und auch nicht das hauptsächliche Ziel der Aktion. Aber Totschlag könnte es schon sein.

Also wenn es vorsätzlich war, kommt Heimtücke in jedem Fall in Betracht! Und vorsätzlich war es wohl, zumindest bedingt. Einer der Klassiker der Juristerei: Die Abgrenzung von bewusster Fahrässigkeit (Täter sagt sich: "Es wird schon gut gehen!") und bedingtem Vorsatz (Dem Täter nimmt es billigend in Kauf, wenn etwas passiert, will es aber nicht zwingend (was dann Absicht wäre)).
Es gibt Fälle, in denen jemand einem anderen aus 3m mit einer Pumpgun den Kopf wegbläst und meinte, er wollte nicht töten. Damit konnte sich keiner rausreden, weil jeder einigermaßen klar denkende Mensch einfach weiß, dass bestimmte Prozesse sehr wahrscheinlich tödlich enden können. Und wenn jemand auf einer Brücke steht und einen Holzklotz auf ein Auto wirft, dass er schon von Weitem herannahen sieht, dann ist das eben bedingter Vorsatz! Er wartet ja genau bis zu dem Moment, in dem das Auto kurz vor der Brücke ist. Da darf man keine Ausreden dulden.

Für mich ist das klar ein heimtückischer Mord.
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #237 am: 28 Juli 2008, 23:53:43 »

Nicht Mord, weil es nicht heimtückisch war und auch nicht das hauptsächliche Ziel der Aktion. Aber Totschlag könnte es schon sein.

Also wenn es vorsätzlich war, kommt Heimtücke in jedem Fall in Betracht! Und vorsätzlich war es wohl, zumindest bedingt. Einer der Klassiker der Juristerei: Die Abgrenzung von bewusster Fahrässigkeit (Täter sagt sich: "Es wird schon gut gehen!") und bedingtem Vorsatz (Dem Täter nimmt es billigend in Kauf, wenn etwas passiert, will es aber nicht zwingend (was dann Absicht wäre)).
Es gibt Fälle, in denen jemand einem anderen aus 3m mit einer Pumpgun den Kopf wegbläst und meinte, er wollte nicht töten. Damit konnte sich keiner rausreden, weil jeder einigermaßen klar denkende Mensch einfach weiß, dass bestimmte Prozesse sehr wahrscheinlich tödlich enden können. Und wenn jemand auf einer Brücke steht und einen Holzklotz auf ein Auto wirft, dass er schon von Weitem herannahen sieht, dann ist das eben bedingter Vorsatz! Er wartet ja genau bis zu dem Moment, in dem das Auto kurz vor der Brücke ist. Da darf man keine Ausreden dulden.

Für mich ist das klar ein heimtückischer Mord.
Ich meine ja auch das LKW-Beispiel mit der nicht vernünftig gesicherten Ladung.
Was den Holzklotzwurf angeht bin ich auch der Meinung, dass es heimtückischer Mord war und auch entsprechend geahndet werden muss.
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #238 am: 29 Juli 2008, 09:04:41 »

Nun der LKW-FAhrer hat (nur) seinen Job nicht korrekt ausgeführt, er musste die Stahlröhrer transportieren und hat (hochwarscheinlich um die Zeit zu sparen) sie schlecht abgesichert. Dabei hat er an den Unfall gar nicht gedacht "ist ja immer gut gegangen".


Der Klotzwerfer musste diese Klotz nicht werfen, er hatte auf diese Brücke mit dem Klotz in den Hand nicht zu suchen, er hat von Anfang an schon ein verbotener Tat ausgeführt und ihm waren die Leute egal. Weil es ist doch klar, dass ein Klotz, der von einer Brücke geworfen wird, zu gefährlichen Waffen wird. Es ist so, als ob jemand mit einer Knarre vom auf eine Fußgängerzone Balkon schisst.


So ähnlich würde ich das auch sehen.Dem LKW-Fahrer passiert sowas als Teil seines regulären Jobs, auch wenn es grob fahrlässig und sonstwas war.Der Holzklotzfreak hingegen hat völlig Sinnlos von außerhalb in den Verkehr eingegriffen.Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit, das Menschenleben gefährdet werden, bei der Holzklotzgeschichte wesentlich höher als bei dem LKW-Fahrer oder dem Supermarktonkel.
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #239 am: 29 Juli 2008, 09:47:27 »

Also wenn es vorsätzlich war, kommt Heimtücke in jedem Fall in Betracht! Und vorsätzlich war es wohl, zumindest bedingt. Einer der Klassiker der Juristerei: Die Abgrenzung von bewusster Fahrässigkeit (Täter sagt sich: "Es wird schon gut gehen!") und bedingtem Vorsatz (Dem Täter nimmt es billigend in Kauf, wenn etwas passiert, will es aber nicht zwingend (was dann Absicht wäre)).

Erster Fall ist im Fall des Holzklotzes auch gar nicht möglich, denn wer einen dermaßen großen Holzklotz auf die Autobahn wirft, nimmt IMMER einen Unfall mit möglicherweise verheerenden Folgen in Kauf - verursacht den Unfall also absichtlich.
Angenommen es wäre gerade kein Auto gekommen, dann wäre der Klotz einfach auf der Straße gelandet. Der auf der Straße liegende Gegenstand war zu klein, um ihn von weitem gut erkennen zu können, er war aber auch zu groß, um ihn zu ignorieren. Es wäre so oder so, zu einem Unfall gekommen. Ob dabei jemand umgekommen wäre, kann keiner sagen. Der Klotz hätte zwar niemanden erschlagen, aber vielleicht wäre dabei sogar die komplette Familie ausgelöscht worden, weil der Fahrer ausweichen musste und dabei die Kontrolle über das Fahrzeug verloren hätte.
Egal sie man es betrachtet: Der Holzklotzmörder ist sowas von schuldig!
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