Stimmen insgesamt: 44
Umfrage geschlossen: 13 September 2005, 01:41:53
hehe ... ja, den Fall hatten wir ja noch nicht - wenn man bei der Erststimme ungültig wählt (z.B. alle Felder ankreuzt oder Bonkerstorm wählt), ist die Zweitstimme dann auch ungültig? Und umgekehrt?
hehe ... ja, den Fall hatten wir ja noch nicht - wenn man bei der Erststimme ungültig wählt (z.B. alle Felder ankreuzt oder Bonkerstorm wählt), ist die Zweitstimme dann auch ungültig? Und umgekehrt?Gut, dass mir solche Spitzfindigkeiten eeeigentlich herzlich egal sind :wink:
Zitat von: "messie"hehe ... ja, den Fall hatten wir ja noch nicht - wenn man bei der Erststimme ungültig wählt (z.B. alle Felder ankreuzt oder Bonkerstorm wählt), ist die Zweitstimme dann auch ungültig? Und umgekehrt?Gut, dass mir solche Spitzfindigkeiten eeeigentlich herzlich egal sind :wink:Nein - ich hab sicherheitshalber bei den Wahlhelfern nachgefragt...
BWahlG § 39 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln (1) Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel1. nicht amtlich hergestellt ist oder für einen anderen Wahlkreis gültig ist,2. keine Kennzeichnung enthält,3. den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen läßt,4. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.In den Fällen der Nummern 1 und 2 sind beide Stimmen ungültig.
Ist ja auch quatsch.. Ich hab natürlich mit der Zweitstimme Bonkerstorm gewählt.. Hab mich vertippt..