Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Bevor ich auch nur annähernd drauf antworte... läuft es irgendwie auf Rauchen, Raucher und Zigaretten hinaus??
Im GG heißt es in Art. 2 (1):Zitat Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (Hervorhebung von mir)Verpflichtet nicht dieser Halbsatz uns alle indirekt genau das zu tun, wozu auch der Staat verpflichtet ist, als die Würde, das Leben, die Gesundheit, die Gleichheit etc. pp. der anderen zu achten?
Zitat von: Eisbär am 08 Januar 2010, 16:43:34Im GG heißt es in Art. 2 (1):Zitat Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (Hervorhebung von mir)Verpflichtet nicht dieser Halbsatz uns alle indirekt genau das zu tun, wozu auch der Staat verpflichtet ist, als die Würde, das Leben, die Gesundheit, die Gleichheit etc. pp. der anderen zu achten?Nein, weil das Grundgesetz nicht die Normen zwischen Individuen festlegt, sondern die Rechte der Staatsbürger gegenüber den staatlichen Institutionen.
Es gibt (Straf- oder Zivil-)Gesetze gegen fast jegliches Vergehen gegen diese Grundsätze.
Zitat von: colourize am 08 Januar 2010, 17:10:27Zitat von: Eisbär am 08 Januar 2010, 16:43:34Im GG heißt es in Art. 2 (1):Zitat Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (Hervorhebung von mir)Verpflichtet nicht dieser Halbsatz uns alle indirekt genau das zu tun, wozu auch der Staat verpflichtet ist, als die Würde, das Leben, die Gesundheit, die Gleichheit etc. pp. der anderen zu achten?Nein, weil das Grundgesetz nicht die Normen zwischen Individuen festlegt, sondern die Rechte der Staatsbürger gegenüber den staatlichen Institutionen.Das heißt also, daß die Gleichbehandlung von Mann und Frau nur für staatliche Arbeitsplätze gilt, für einen privaten Unternehmer aber nicht?
Zitat von: Eisbär am 08 Januar 2010, 17:25:00Zitat von: colourize am 08 Januar 2010, 17:10:27Zitat von: Eisbär am 08 Januar 2010, 16:43:34Im GG heißt es in Art. 2 (1):Zitat Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (Hervorhebung von mir)Verpflichtet nicht dieser Halbsatz uns alle indirekt genau das zu tun, wozu auch der Staat verpflichtet ist, als die Würde, das Leben, die Gesundheit, die Gleichheit etc. pp. der anderen zu achten?Nein, weil das Grundgesetz nicht die Normen zwischen Individuen festlegt, sondern die Rechte der Staatsbürger gegenüber den staatlichen Institutionen.Das heißt also, daß die Gleichbehandlung von Mann und Frau nur für staatliche Arbeitsplätze gilt, für einen privaten Unternehmer aber nicht?Jein. Das Grundgesetz ist auch die Grundlage für weitere Rechtsnormen. Aber so konkret, wie Du das jetzt anwenden willst (Beispiel Arbeitsrecht) ist das Grundgesetz einfach nicht (weder für staatliche noch für private Arbeitgeber). Die Gleichstellung von Mann und Frau am Arbeitsplatz regelt nicht das Grundgesetz, sondern vor allem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Äh? Kann Dir nicht folgen. Bitte mal konkret das Problem schildern.
Da ich kein Jurist bin, sage ich dazu jetzt einfach mal nichts. Keine Ahnung dazu und so, nech? Aber ich habe ja eh den Anflug eines Verdachts, dass es wieder mal ums Rauchen geht - nur eben von hinten durch die Brust ins Auge formuliert.
Der Fachausdruck dazu lautet "Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat." In diesem Sinne ist das Grundgesetz also als Selbstbeschränkung des Staates zu betrachten. Die Umsetzung der Menschenrechte der Bürger untereinander obliegt dann dem Rechtssystem, dass auf dieser Basis besteht. Zusammengefasst: das steht alles auch nochmal konkret woanders. Mit dem GG kann man nur gegen staatliche Eingriffe argumentieren.