Mit was für Bands/Liedern kann man denn da so rechnen? Ich habe schon oft die Erfahrung gemacht, dass mir auf die Frage nach EBM Sachen wie Agonoize, Feindflug und Konsorten an den Kopf geworfen wurde.
Sowas wie nen Veranstaltungskalender/-überblick habt ihr hier auf eurer Seite nicht, oder?
Zitat von: Chordeva am 24 Dezember 2009, 14:58:26Mit was für Bands/Liedern kann man denn da so rechnen? Ich habe schon oft die Erfahrung gemacht, dass mir auf die Frage nach EBM Sachen wie Agonoize, Feindflug und Konsorten an den Kopf geworfen wurde. offenbar sind die Kollegen vom 2. Floor etwas schreibfaul. Zumindest habe ich auf Anhieb keine Playlist gefunden. Aber ich mach einfach mal ein bisschen namedropping, aus der Erinnerung raus: F242, Nitzer Ebb, Coinside, E-Craft, Spetsnaz, Pierrepoint, T.A.N.K., Proceed, Jäger 90, bla...
HEXENHAMMER!
Zitat von: Chordeva am 24 Dezember 2009, 15:24:27Sowas wie nen Veranstaltungskalender/-überblick habt ihr hier auf eurer Seite nicht, oder?Meinst du sowas?!http://www.schwarzes-hamburg.com/index.php/topic,3457.0.html
EBM-Zuwachs... MUHA.... Ich war auch schon ein halbes Jahr in Bremen und da wurde mir auch schon berichtet, dass das hier im hohen Norden n bisl schwierig ist, als EBMer musikalisch zufrieden gestellt zu werden.
Komisch! Im allkgemeinen ist es in HH und HB schwieriger, mal irgendwo was anderes zu hören zu bekommen.
[...]will mir am liebsten bald nen Rotti anschaffen, höre viel und gerne Musik von EBM,[...]
mag Tiere und will mir am liebsten bald nen Rotti anschaffen
[...]Bei den folgenden Rassen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mitanderen Hunden wird die Gefährlichkeit vermutet, solange der zuständigen Behörde nicht fürden einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität undGefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist[...]10. Rottweiler[...]Vorschriften für Bullterrier und Rottweiler in Hamburg Freistellungen für Bullterrier und Bullterriermischlinge, die nach der alten Hamburger Hundeverordnung (vor dem 1. April 2006) erteilt worden sind, gelten weiter.Rottweiler und Rottweilermischlinge müssen seit 1. April 2006 mit Maulkorb und Leine geführt werden, solange für den Hund keine Freistellung von der Erlaubnispflicht vorliegt. Freistellungen sind möglich, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat.Darüber hinaus müssen diese Hunde unverzüglich beim zuständigen Verbraucherschutzamt angemeldet werden.[...]