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Autor Thema: Kims Mörder wieder frei.  (Gelesen 6722 mal)

viking

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Re: Kims Mörder wieder frei.
« Antwort #15 am: 25 Juli 2009, 20:48:42 »

Im Übrigen lautet die Strafe beim Erwachsenenstrafrecht für Mord lebenslänglich und nicht 20 Jahre oder sowas. Allerdings muss auch ein zu lebenslanger Haft Verurteilter die Chance haben, irgendwann mal wieder auf freien Fuß zu kommen, ansonsten wäre das nämlich mit unserer Verfassung nicht vereinbar.

Die lebenslänglich Strafe beläuft sich auf 25 Jahre. Ein Richter kann dann aber auch mehrfach für eine Tag die lebenslänglich Strafe aussprechen das jemand wirklich bei ganz harten Taten nicht mehr aus freien Fuß kommt. Die 25 Jahre würde deswegen genommen, weil jeder eine Aussicht haben auf freiheit und eine Aussicht ein menschwürdiges noch Leben führen zu können.
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Dalai_Wese

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Re: Kims Mörder wieder frei.
« Antwort #16 am: 25 Juli 2009, 21:19:51 »

Im Übrigen lautet die Strafe beim Erwachsenenstrafrecht für Mord lebenslänglich und nicht 20 Jahre oder sowas. Allerdings muss auch ein zu lebenslanger Haft Verurteilter die Chance haben, irgendwann mal wieder auf freien Fuß zu kommen, ansonsten wäre das nämlich mit unserer Verfassung nicht vereinbar.
- was aber nicht bedeutet, dass jeder Straftäter, unabhängig von seiner Gefährlichkeit für die Gesellschaft, irgendwann wieder auf freien Fuß kommen muss. Bei entsprechender Gefählichkeitsprognose wird nach Ablauf des Teils der Strafe, der nicht zu Bewährung ausgesetzt wurde, eine Sicherungsverwahrung angeordnet.

Korrekt, wobei das eben nicht Teil der Freiheitsstrafe ist, sondern eine Maßregel. Sie basiert auf dem Gedanken einer Prognose, wie gefährlich ein Täter in Zukunft sein wird, während die Strafe sich mit der Vergangenheit befasst. Etwas kompliziert, aber eigentlich sinnvoll.

Die lebenslänglich Strafe beläuft sich auf 25 Jahre. Ein Richter kann dann aber auch mehrfach für eine Tag die lebenslänglich Strafe aussprechen das jemand wirklich bei ganz harten Taten nicht mehr aus freien Fuß kommt. Die 25 Jahre würde deswegen genommen, weil jeder eine Aussicht haben auf freiheit und eine Aussicht ein menschwürdiges noch Leben führen zu können.

Da hast Du leider ziemlich Unrecht. Aufklärung verschafft uns u.a. § 57a StGB, der da lautet:
Zitat
§ 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe
(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

1.    fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
2.    nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
3.    die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.

§ 57 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 gilt entsprechend.
(2) Als verbüßte Strafe im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 gilt jede Freiheitsentziehung, die der Verurteilte aus Anlaß der Tat erlitten hat.
(3) Die Dauer der Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. § 56a Abs. 2 Satz 1 und die §§ 56b bis 56g, 57 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 gelten entsprechend.
(4) Das Gericht kann Fristen von höchstens zwei Jahren festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag des Verurteilten, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen, unzulässig ist.

Insofern hat messie mit 15 Jahren nicht ganz Unrecht, allerdings beträgt die Strafe lebenslänglich und zwar auch, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wird. Ein weiteres Delikt innerhalb der 5 Jahre und die Bewährung kann wieder ausgesetzt werden. Diese Möglichkeit ist durch die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde vorzusehen und wenn man mal ehrlich ist, dann sind mindestens (!) 15 Jahre eine verdammt lange Zeit.

Ob im Anschluss noch Maßregeln vollzogen werden, das ist wie gesagt wiederum eine andere Frage.

Einen guten Artikel gibt es übrigens bei der SZ oder auch einfach hier.
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messie

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Re: Kims Mörder wieder frei.
« Antwort #17 am: 25 Juli 2009, 22:23:49 »

Ah, gucke, jetzt kapiere ich auch, wo "meine" 20 Jahre herkamen. 15 Jahre Knast, aber erst nach 20 Jahren ist derjenige wirklich frühestens juristisch gesehen frei. Wieder was gelernt. :)
Tja, wie das mit "der besonderen Schwere der Schuld" hier ist, mag sicher diskutierwürdig sein. Ich bekam bislang mit dass diese immer dann verhängt wurde, wenn Wiederholungsgefahr befürchtet wurde, weil die Psyche desjenigen schon so zerrüttet ist, dass man eine Rehabilitierung später für völlig ausgeschlossen hält.

Ist das bei dem hier nun so?
Keine Ahnung ... das sollen Klügere entscheiden und auch jene, die ihn gründlicher beurteilt haben.
Kann ja sein dass er heute nun zwar noch eine Weile Sprüche klopft, aber eine Wiederholungsgefahr aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur ganz und gar auszuschließen ist.
Und das kann selbst angesichts des Tragens solch geschmackloser T-Shirts der Fall sein.
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Eisbär

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Re: Kims Mörder wieder frei.
« Antwort #18 am: 25 Juli 2009, 23:17:36 »

Mich würde ja interessieren, was hier im Forum los wäre, wenn er (oder einer seiner beiden Komplizen) sich hier im Forum anmelden würden...
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viking

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Re: Kims Mörder wieder frei.
« Antwort #19 am: 25 Juli 2009, 23:49:03 »

Im Übrigen lautet die Strafe beim Erwachsenenstrafrecht für Mord lebenslänglich und nicht 20 Jahre oder sowas. Allerdings muss auch ein zu lebenslanger Haft Verurteilter die Chance haben, irgendwann mal wieder auf freien Fuß zu kommen, ansonsten wäre das nämlich mit unserer Verfassung nicht vereinbar.
- was aber nicht bedeutet, dass jeder Straftäter, unabhängig von seiner Gefährlichkeit für die Gesellschaft, irgendwann wieder auf freien Fuß kommen muss. Bei entsprechender Gefählichkeitsprognose wird nach Ablauf des Teils der Strafe, der nicht zu Bewährung ausgesetzt wurde, eine Sicherungsverwahrung angeordnet.

Korrekt, wobei das eben nicht Teil der Freiheitsstrafe ist, sondern eine Maßregel. Sie basiert auf dem Gedanken einer Prognose, wie gefährlich ein Täter in Zukunft sein wird, während die Strafe sich mit der Vergangenheit befasst. Etwas kompliziert, aber eigentlich sinnvoll.

Die lebenslänglich Strafe beläuft sich auf 25 Jahre. Ein Richter kann dann aber auch mehrfach für eine Tag die lebenslänglich Strafe aussprechen das jemand wirklich bei ganz harten Taten nicht mehr aus freien Fuß kommt. Die 25 Jahre würde deswegen genommen, weil jeder eine Aussicht haben auf freiheit und eine Aussicht ein menschwürdiges noch Leben führen zu können.

Da hast Du leider ziemlich Unrecht. Aufklärung verschafft uns u.a. § 57a StGB, der da lautet:
Zitat
§ 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe
(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

1.    fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
2.    nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
3.    die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.

§ 57 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 gilt entsprechend.
(2) Als verbüßte Strafe im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 gilt jede Freiheitsentziehung, die der Verurteilte aus Anlaß der Tat erlitten hat.
(3) Die Dauer der Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. § 56a Abs. 2 Satz 1 und die §§ 56b bis 56g, 57 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 gelten entsprechend.
(4) Das Gericht kann Fristen von höchstens zwei Jahren festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag des Verurteilten, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen, unzulässig ist.

Insofern hat messie mit 15 Jahren nicht ganz Unrecht, allerdings beträgt die Strafe lebenslänglich und zwar auch, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wird. Ein weiteres Delikt innerhalb der 5 Jahre und die Bewährung kann wieder ausgesetzt werden. Diese Möglichkeit ist durch die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde vorzusehen und wenn man mal ehrlich ist, dann sind mindestens (!) 15 Jahre eine verdammt lange Zeit.

Ob im Anschluss noch Maßregeln vollzogen werden, das ist wie gesagt wiederum eine andere Frage.

Einen guten Artikel gibt es übrigens bei der SZ oder auch einfach hier.

Dies ist eine KANN aber keine grundsätzliche MUSS Regelung. Da ist das Gesetz flexibel. Die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten darf keine weitere Vollstreckung gebieten. Hat das Gericht bei seinem Urteil über die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe eine solche festgestellt, so kann der Straftäter nicht mit einer vorzeitigen Entlassung nach frühestens 15 Jahren rechnen (obgleich dies rechtlich durchaus zulässig wäre).
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Re: Kims Mörder wieder frei.
« Antwort #20 am: 28 Juli 2009, 16:47:14 »

Mich würde ja interessieren, was hier im Forum los wäre, wenn er (oder einer seiner beiden Komplizen) sich hier im Forum anmelden würden...

ich würde kotzen gehen und auf meine gute Erziehung hoffen. Sry, aber bei dem Thema wird mir noch immer schlecht.
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Darkie

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Re: Kims Mörder wieder frei.
« Antwort #21 am: 01 August 2009, 23:35:19 »

Mich würde ja interessieren, was hier im Forum los wäre, wenn er (oder einer seiner beiden Komplizen) sich hier im Forum anmelden würden...

vermutlich gar nichts, denn wenn der/die es geschickt anstellt/anstellen, dann kriegt das doch gar keiner mit.
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Sasa/Urs

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Re: Kims Mörder wieder frei.
« Antwort #22 am: 02 August 2009, 18:58:07 »

Ich kenne leider einen der Komplizen ohne das ich damals mit der Szene was zu tun hatte, er war der Arbeitskollege von meinem damaligen Lebenspartner und war oft  bei uns zu Hause/mit uns unterwegs, daher weiss ich das zumindestens ER ganz neu in der Szene war, wie genau er an Norman geraten ist weiß ich nicht, aber lange war er noch nicht dabei.

Deshalb denke ich mal das er sich heute vll auch nicht mehr in der Szeme rumtreiben wird..wissen tu ich es natürlich nicht, aber ich gehe nicht davon aus.

Ich wüsste nur gerne WO Norman gesehen worden ist, hoffentlich rennt der nicht in Norderstedt rum -.- da wolln wa doch bald wieder hinziehen.

Darkie

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Re: Kims Mörder wieder frei.
« Antwort #23 am: 06 August 2009, 08:37:47 »

hierbei:


Ich wüsste nur gerne WO Norman gesehen worden ist, hoffentlich rennt der nicht in Norderstedt rum -.- da wolln wa doch bald wieder hinziehen.

kann ich  nur mit dem kopf schütteln, und  kann nich mal in worte fassen, warum! ::)
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messie

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Re: Kims Mörder wieder frei.
« Antwort #24 am: 06 August 2009, 16:45:29 »

Nunja, wenn ich ein Freund des Ermordeten wäre, würde ich auch nicht ständig seinem Mörder begegnen wollen.
Wobei Norderstedt ja verdammt groß ist. Insofern ist die Frage dann schon etwas merkwürdig. Dass man sich dort "mal so eben" begegnet, ist ja nun auch nicht gegeben.
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