Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: 04.07.2009 Schanzenfest Schanzenfest reloaded am 12.09  (Gelesen 42192 mal)

Hypatia

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Re: 04.07.2009 Schanzenfest
« Antwort #30 am: 03 Juli 2009, 16:14:33 »

Also ist davon auszugehen, das der Gute Herr Ahlhaus, nach 18 Uhr bei jedem noch so kleinen Verstoss die Strasse mit seinen Männern Rocken will und es auch wahrscheinlich dann  auch tut.
Auch Frauen!

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Eisbär

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Re: 04.07.2009 Schanzenfest
« Antwort #31 am: 03 Juli 2009, 16:15:59 »

Wenn ich nicht im Heidepark wäre, würde ich mir das vom McDo in der Schanze aus angucken ;D
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Re: 04.07.2009 Schanzenfest
« Antwort #32 am: 03 Juli 2009, 18:43:23 »

Also ist davon auszugehen, das der Gute Herr Ahlhaus, nach 18 Uhr bei jedem noch so kleinen Verstoss die Strasse mit seinen Männern Rocken will und es auch wahrscheinlich dann  auch tut.
Auch Frauen!


Finde es immer ulkig, wenn die Damen und Herren beim "Scheiße bauen" ertappt werden und anfangen, sich weinend, nach Hilfe rufend aufm Boden rumzuwelzen.
Und ne Dusche for free gibbet dann auch! ;D


Rrrrr, Frau in Uni... ach lassen wir das.
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Eric Harris

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Re: 04.07.2009 Schanzenfest
« Antwort #33 am: 03 Juli 2009, 20:32:01 »

TEERabe
ne lieber bewerfen die Herrn in Grün bzw nun ja teilweise schon in Blau (Schutzkleidung nicht Uniform) lieber ihre eigenen Kollegen mit Glasflaschen:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx?nr=874111&firmaid=6337&keygroup=
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Re: 04.07.2009 Schanzenfest
« Antwort #34 am: 03 Juli 2009, 20:41:09 »

TEERabe
ne lieber bewerfen die Herrn in Grün bzw nun ja teilweise schon in Blau (Schutzkleidung nicht Uniform) lieber ihre eigenen Kollegen mit Glasflaschen:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx?nr=874111&firmaid=6337&keygroup=

Aha, die Ermittlungen dauern also immer noch an? Wie es ausgegangen ist, steht da nirgends. Mann, wie schnell können 3 Jahre vergehen  ;D

Zitat
Einschreitende Polizeibeamte wurden massiv mit Flaschen und anderen Gegenständen, auch von Hausdächern herunter, beworfen. Insgesamt wurden 29 Personen festgenommen und 8 in Gewahrsam genommen.

Der eine Vielleicht-Polizist, der vielleicht etwas geworfen hat wiegen für dich also schwerer als 29 Leute die Flaschen und Gegenstände von Hausdächern geworfen haben (was im Übrigen lebensgefährlich ist, da kann schnell "Körperverletzung mit Todesfolge" draus werden ...). Als hätte ich es nicht gewusst ...   ;D

Immer wieder amüsant auf deine Links (öhmm ... welch Wortspiel  8) ) zu klicken und zu sehen dass du immer noch so bist wie du halt bist. Sag mal, ist dein Hals nicht schon längst steif vom ganzen nach links starren?  :D
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Eisbär

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Re: 04.07.2009 Schanzenfest
« Antwort #35 am: 03 Juli 2009, 20:47:18 »

Der eine Vielleicht-Polizist, der vielleicht etwas geworfen hat wiegen für dich also schwerer als 29 Leute die Flaschen und Gegenstände von Hausdächern geworfen haben (was im Übrigen lebensgefährlich ist, da kann schnell "Körperverletzung mit Todesfolge" draus werden ...)
Ich würde sowas nicht als Körperverletung mit Todesfolge werten. Das ist Mord.
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Re: 04.07.2009 Schanzenfest
« Antwort #36 am: 03 Juli 2009, 20:50:26 »

Der eine Vielleicht-Polizist, der vielleicht etwas geworfen hat wiegen für dich also schwerer als 29 Leute die Flaschen und Gegenstände von Hausdächern geworfen haben (was im Übrigen lebensgefährlich ist, da kann schnell "Körperverletzung mit Todesfolge" draus werden ...)
Ich würde sowas nicht als Körperverletung mit Todesfolge werten. Das ist Mord.
Ganz ehrlich: Der erste gezielte Mord an einem Polizisten wird nicht mehr lange auf sich warten lassen. Die ersten Versuche gabs ja. Siehe GdP.
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Re: 04.07.2009 Schanzenfest
« Antwort #37 am: 03 Juli 2009, 20:53:34 »

Der eine Vielleicht-Polizist, der vielleicht etwas geworfen hat wiegen für dich also schwerer als 29 Leute die Flaschen und Gegenstände von Hausdächern geworfen haben (was im Übrigen lebensgefährlich ist, da kann schnell "Körperverletzung mit Todesfolge" draus werden ...)
Ich würde sowas nicht als Körperverletung mit Todesfolge werten. Das ist Mord.
Ganz ehrlich: Der erste gezielte Mord an einem Polizisten wird nicht mehr lange auf sich warten lassen. Die ersten Versuche gabs ja. Siehe GdP.
Ist eigentlich was bei dem Passauer(?) Komissar rausgekommen, der von einem Täter aus dem vermutlich rechtsextremen Milieu vor seiner Haustür fast umgebracht wurde?
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Re: 04.07.2009 Schanzenfest
« Antwort #38 am: 03 Juli 2009, 20:56:02 »

Der eine Vielleicht-Polizist, der vielleicht etwas geworfen hat wiegen für dich also schwerer als 29 Leute die Flaschen und Gegenstände von Hausdächern geworfen haben (was im Übrigen lebensgefährlich ist, da kann schnell "Körperverletzung mit Todesfolge" draus werden ...)
Ich würde sowas nicht als Körperverletung mit Todesfolge werten. Das ist Mord.
Ganz ehrlich: Der erste gezielte Mord an einem Polizisten wird nicht mehr lange auf sich warten lassen. Die ersten Versuche gabs ja. Siehe GdP.
Ist eigentlich was bei dem Passauer(?) Komissar rausgekommen, der von einem Täter aus dem vermutlich rechtsextremen Milieu vor seiner Haustür fast umgebracht wurde?
Nee. Bislang noch nicht. Die ganze Sache kommt mir ehrlich gesagt auch irgendwie fishy vor. *find*
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Re: 04.07.2009 Schanzenfest
« Antwort #39 am: 03 Juli 2009, 21:13:18 »

Der eine Vielleicht-Polizist, der vielleicht etwas geworfen hat wiegen für dich also schwerer als 29 Leute die Flaschen und Gegenstände von Hausdächern geworfen haben (was im Übrigen lebensgefährlich ist, da kann schnell "Körperverletzung mit Todesfolge" draus werden ...)
Ich würde sowas nicht als Körperverletung mit Todesfolge werten. Das ist Mord.

Hmm, ich weiß nicht ... hinter Mord muss doch auch die Tötungsabsicht stehen, oder nicht ...? Wenn der Typ da oben sagt "den da unten mach ich alle!", ok ... aber die werfen doch eher total ungezielt mit Flaschen, um die da unten zu verletzen. Ok, den Tod nehmen sie billigend in Kauf, aber reicht das für Mord ... ?

So oder so ist es auf jeden Fall mehr als nur garstig und hochgradig gefährlich. Die Gefahr wird höchstens noch durch die Dummheit der Beteiligten übertroffen.
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Re: 04.07.2009 Schanzenfest
« Antwort #40 am: 03 Juli 2009, 21:18:12 »

Der eine Vielleicht-Polizist, der vielleicht etwas geworfen hat wiegen für dich also schwerer als 29 Leute die Flaschen und Gegenstände von Hausdächern geworfen haben (was im Übrigen lebensgefährlich ist, da kann schnell "Körperverletzung mit Todesfolge" draus werden ...)
Ich würde sowas nicht als Körperverletung mit Todesfolge werten. Das ist Mord.

Hmm, ich weiß nicht ... hinter Mord muss doch auch die Tötungsabsicht stehen, oder nicht ...? Wenn der Typ da oben sagt "den da unten mach ich alle!", ok ... aber die werfen doch eher total ungezielt mit Flaschen, um die da unten zu verletzen. Ok, den Tod nehmen sie billigend in Kauf, aber reicht das für Mord ... ?

So oder so ist es auf jeden Fall mehr als nur garstig und hochgradig gefährlich. Die Gefahr wird höchstens noch durch die Dummheit der Beteiligten übertroffen.
Tötungsabsicht und hinterrücks bzw aus niederem Motiv afaik. *google*

Edit:
§ 211 des Strafgesetzbuches (StGB) lautet:

    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
    (2) Mörder ist, wer

        aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
        heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
        um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

    einen Menschen tötet.

Klingt ziemlich eindeutig.
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Re: 04.07.2009 Schanzenfest
« Antwort #41 am: 03 Juli 2009, 21:32:20 »

Jo... niederes Motiv, Heimtücke und gemeingefährliches Mittel. Paßt doch!


Und zu erzählen, er wollte niemanden töten... also bitte... da urteilen Gerichte inzwischen ganz eindeutig (siehe Baumstumpf von Autobahnbrücke werfen)

Ist die Tat generell dazu geeignet einen Menschen zu töten und man tut es trotzdem, war das vorsätzlich genug. Und das Du nicht wußtest, daß das tödlich sein kann, nimmt Dir in so einem Fall auch keiner ab.
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Re: 04.07.2009 Schanzenfest
« Antwort #42 am: 03 Juli 2009, 21:38:21 »

Findest du das so eindeutig?

- Mordlust lässt sich ja nicht eindeutig unterstellen. Da will einer ja vielleicht tatsächlich die Polizisten nur leicht verletzen, ihnen halt "einen Denkzettel verpassen"
- Befriedigung des Geschlechtstriebs? LOL

Wo fängt Heimtücke juristisch an, wo hört sie auf?
Grausam? Naja ... ist Flaschenwerfen etwas Grausames im juristischen Sinne?
Was sind niedere Beweggründe denn sonst noch? Habgier oder Neid z.B. ist es ja nun wirklich nicht.

"Gemeingefährliche Mittel" kommen da noch am ehesten hin. Aber reicht das juristisch schon für Mord aus ... ?
Immerhin stehen zwischen diesen beiden Einschätzungen Freiheitsstrafen von 3-10 Jahren und Lebenslänglich (mindestens 15 Jahre).

Wobei 10 Jahre Knast dafür wären, selbst wenn es "nur" Körperverletzung mit Todesfolge wäre, sicher auch nicht verkehrt!
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Re: 04.07.2009 Schanzenfest
« Antwort #43 am: 03 Juli 2009, 22:01:34 »

Findest du das so eindeutig?
Ich persönlich finde das schon so eindeutig. Ich bin allerdings auch kein Jurist.

Zitat
- Mordlust lässt sich ja nicht eindeutig unterstellen. Da will einer ja vielleicht tatsächlich die Polizisten nur leicht verletzen, ihnen halt "einen Denkzettel verpassen"
Wenn ich jemanden von einem en tsprechend hohen Dach mit schweren Gegenständen bewerfe, muß ich davon ausgehen, daß es tödlich endet. Wenn ich sie wirklich nur leicht verletzen wollte, könnte ich deutlich harmlsoere Mittel einsetzen.
Zitat
- Befriedigung des Geschlechtstriebs? LOL
Da steht im von Soylent zitierten Paragraphen über all ein "oder", es reicht also eines dieser sogenannten Mordmerkmale.

Zitat
Wo fängt Heimtücke juristisch an, wo hört sie auf?
Ich finde es schon recht heimtückisch, jemanden von einem Dach mit Steinen zu beschmeißen.
Juristisch ist das in D wohl so (laut Wikipedia):
Nach weit verbreiteter Ansicht ist die Heimtücke im Strafrecht als bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung zu definieren.
Wehrlos ist man eigentlich fast immer gegenüber einem Steinewerfer auf dem Dach. Die einzige Möglichkeit für den betroffenen Polizisten, wenn er es rechtzeitg merkt, wäre den Werfer vom Dach zu schießen. Den medialen Aufschrei möchte ich hören, besonders von Eric Harris.
Die Arglosigkeit weiß ich nicht unbedingt. Wenn der Polizist seinen Schild da vor sich hält, weil eben auch von vorne Chaoten mit Steinen oder schlimmeren werfen, würde ich wiederum davon asugehen, daß er nicht auf die Dächer achtet, also aus der Richtung arglos ist.

Zitat
Grausam? Naja ... ist Flaschenwerfen etwas Grausames im juristischen Sinne?
Das ist wahrscheinlich wirklich eine juristische Auslegungssache, da bin ich auch gerade zu faul zum Googlen. Wenn die Flasche sich allerdings als Molotowcocktail entpuppt, würde ich (wiederum nur meine persönliche Meinung) das auf jeden Fall auch als grausam bezeichnen.
Zitat
Was sind niedere Beweggründe denn sonst noch? Habgier oder Neid z.B. ist es ja nun wirklich nicht.
Lust auf Randale? Ist jedenfalls nicht gerade das, was ich als edles Motiv einordnen würde.

Zitat
"Gemeingefährliche Mittel" kommen da noch am ehesten hin. Aber reicht das juristisch schon für Mord aus ... ?
Soweit ich weiß, reicht ein Mordmerkmal für Mord. Und ich denke, hier sind einige. Und selbst wenn diese "nur" im Grenzbereich der Definition lägen, macht die Summe der Merkmale doch für mich schon den Mord aus.

Zitat
Immerhin stehen zwischen diesen beiden Einschätzungen Freiheitsstrafen von 3-10 Jahren und Lebenslänglich (mindestens 15 Jahre).
Das kann meines Erachtens sogar den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen:
Wenn ich als Polizist auf der Straße stünde und sehe, daß einer mit einem Molotowcocktail zum Wurf nach unten ausholt, würde ich von der Waffe Gebrauch machen. Das ist in meinen Augen eine klare Notwehr- und Nothilfesituation (stehen ja auch andere Menschen um mich rum), die mir keine andere Möglichkeit läßt.
Ob die Rechtssprechung das genauso sähe, weiß ich nicht.

Zitat
Wobei 10 Jahre Knast dafür wären, selbst wenn es "nur" Körperverletzung mit Todesfolge wäre, sicher auch nicht verkehrt!
Ich denke, es könnte nicht mal als Totschlag durchgehen. Man bereitet sich ja sogar auf die Tat vor. Man geht extra aufs Dach, man nimmt extra Wurfgeschosse mit... das ist ja keine spontane Kurzschlußhandlung.
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Re: 04.07.2009 Schanzenfest
« Antwort #44 am: 03 Juli 2009, 22:16:27 »

Hmm, Totschlag könnte es auch sein. Passt sogar noch besser als mein erster Gedanke "Körperverletzung mit Todesfolge", wenn ich mir das so durchlese ... dann kanns ja auch noch ein "besonders schwerer Fall des Totschlags" sein, und für den gibts dann wiederum auch lebenslänglich ... das kommt für mich auf jeden Fall noch eher hin als Mord.

Eisbär, vielleicht hätten wir Juristen werden sollen *lach*
Oder auch nicht, echte Juristen könnten ja auch sagen "was schreibt ihr hier für Mist zusammen?", wer weiß ... ? ;)
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