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Autor Thema: mörder auf der flucht  (Gelesen 4892 mal)

Saltatio_mortis

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mörder auf der flucht
« am: 23 April 2009, 17:40:45 »

sorry...ich weis nicht ob das hier rein gehört aber als ich das eben im tv gesehen hab hätte ich kotzen können.


der sechsfache mörder heinz nieder hat seine lebenslange haft nicht angetretten...die ideioten bei gericht haben keinen haftbefehl erlassen weil er ja immer brav bei gericht war und sich immer brav angehört hat was der richter ihm gesagt hat *in mehreren prozessen*.

sowas kotzt mich echt an...er hat einem freund von mir das leben genommen der nicht mal 30 geworden ist.....und der typ? haut wieder ab und das nur weil er ein haus hat (sven hat nur ne kiste in der sein zermatschter körper liegt oder lag) und der?

nee also ich glaub immer weniger an gerechtigkeit in diesem unserem staat...oder ist justizia so blind das sie noch nicht mal sehen kann wenn einer schon mit gepackten koffern und nem flugticket vor gericht erscheint?
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tote Katze

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Re: mörder auf der flucht
« Antwort #1 am: 23 April 2009, 18:32:08 »

hm, kann verstehen, dass dich das aufregt, da du ja auch mehr oder weniger persönlich involviert bist.
Aber was hast du für Verbesserungsvorschläge?
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DarkestMatter

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Re: mörder auf der flucht
« Antwort #2 am: 23 April 2009, 18:36:25 »

der Tod deines Freundes ist sicherlich bedauerlich. Er erklärt vermutlich zum Teil auch deine Einstellung in (speziell?) diesem Fall. und sie ist in Teilen auch nachvollziehbar.

aber dennoch bin ich der Auffassung, dass in einem Rechtsstaat jeder Mensch die Chance zur "Rückkehr" in die Gesellschaft erhalten sollte. Ohne jetzt nähere Umstände des Falles "Nieder" zu kennen - wäre es jetzt deiner Meinung nach besser, jeden verurteilten Mörder dauerhaft wegzuschließen oder zu überwachen?
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messie

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Re: mörder auf der flucht
« Antwort #3 am: 23 April 2009, 18:37:53 »

Ne, der Verbesserungsvorschlag liegt ja auf der Hand: Solange eine schwere Anklage vorliegt: Untersuchungshaft. Eine Anklage auf Mord ist da ja wohl schwerwiegend genug.
Aber mal abwarten. Vielleicht schnappen sie ihn ja auch schnell. Verkürzt wird das seine Haftstraße jetzt nicht unbedingt. ;)

@DM: Verurteilte Mörder sind noch eine andere Geschichte ... er war hier ja frei, weil er noch nicht verurteilt war, aber ein Gerichtsverfahren gegen ihn wegen einer schweren Tat lief.
Im Übrigen, wenn der Vorschlag von eben wahrgemacht werden würde, kann das den Steuerzahler sehr teuer kommen. Denn wenn diejenigen freigesprochen werden und zu lange in der U-Haft waren, dann steht ihnen eine Entschädigung wegen zu langer Haft zu. Und das kann ganz schön ins Geld gehen, denn lange nicht jeder der wegen Mords angeklagt ist wird auch tatsächlich verurteilt, und erst recht nicht jeder, der angeklagt wurde, ist auch ein Mörder.
Die Unschuldsvermutung galt in diesem Fall voraussichtlich ebenso wie sonst auch. Er ist so lange ein freier Mann, bis man ihm die Schuld nachwies. Einzig U-Haft mag möglich sein, aber so wie es aussieht, hatte er die Maximaldauer der U-Haft bereits überschritten.
Ich tippe hier mal auf eine Lücke im Gesetz: Dass jemand 4 Jahre in U-Haft sitzt, freigesprochen und dann später erneut verurteilt wird, dürfte nicht soooo oft vorkommen. ;)
« Letzte Änderung: 23 April 2009, 18:42:46 von messie »
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Re: mörder auf der flucht
« Antwort #4 am: 23 April 2009, 18:46:54 »

Ne, der Verbesserungsvorschlag liegt ja auf der Hand: Solange eine schwere Anklage vorliegt: Untersuchungshaft. Eine Anklage auf Mord ist da ja wohl schwerwiegend genug.
Aber mal abwarten. Vielleicht schnappen sie ihn ja auch schnell. Verkürzt wird das seine Haftstraße jetzt nicht unbedingt. ;)

ich hab mal gesucht und bin auf den "Express" gestoßen. ob man dem so weit glauben darf, wie andere gegen den Wind spucken können, kann ich noch nicht beurteilen.
aber:
Zitat
Nach acht Jahren Untersuchungshaft hatte das Bundesverfassungsgericht den Mann freigelassen, weil bis dahin noch kein rechtskräftiges Urteil vorlag. Im vergangenen Februar hatte der Bundesgerichtshof die Verurteilung wegen Mordes schließlich elf Jahre nach der Tat bestätigt und damit rechtskräftig werden lassen.
er hatte immerhin 8 Jahre U-Haft. und in den 8 Jahren wurde kein Urteil gesprochen.

Wenn man jetzt sagt: hätt er doch da versauern sollen
kann man auch erwidern, dass, wenn derartige dauer-U-Haft nicht beanstandet wird, es eine Möglichkeit ist, unerwünschte Personen (Journalisten? Andersdenkende?) dauerhaft ohne Gerichtsverfahren wegzusperren. Ein Verfahren wird irgendwo "vergessen" und von einer Instanz zur nächsten Gereicht usw... DAS wär dann auch wieder doof.

also: Anklage lag vor, er war in U-Haft und kam raus, weil die Gerichte zu lange brauchten. in meinen Augen ein nachvollziehbarer (vorläufiger) Entlassungsgrund.
und weit wird er bestimmt auch nicht kommen. hoffentlich.
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Saltatio_mortis

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Re: mörder auf der flucht
« Antwort #5 am: 23 April 2009, 18:51:28 »

http://www.wz-niederrhein.de/index.php?redid=202159

ich denk mal das ihr da mal etwas nachlesen könnt...ist einfacher als das ich hier alles rein schreibe.

und ein verbesserungsvorschlag? hmm...ok das argument mit  der entschädigung für unschuldige ist nicht von der hand zu weisen...aber was eine möglichkeit wäre wäre eine trackingfussmanschette so könnte man orten wo sich die person aufhält und man könnte ihm das nötige "vertrauen" entgegen bringen.

ansonsten...er ist verurteilt und es ist bewiesen das er es war (wenn ich mich nicht ganz irre wurde er von einem kompliezen schwer belastet) und somit frage ich mich was der mensch noch auf freiem fuss zu suchen hatte....ich glaub nicht das er noch mal frei kommt das er sich um irgendwas kümmern muss das nach seiner haft in ordnung ist. und selbst sollte er frei kommen (was er hoffebtlich nie mals wieder sein wird) sollte er dann schauen wie er zurecht kommt!
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Re: mörder auf der flucht
« Antwort #6 am: 23 April 2009, 19:01:38 »

sollte er frei kommen (was er hoffebtlich nie mals wieder sein wird) sollte er dann schauen wie er zurecht kommt!
So schaffen wir dann hohe Rückfallquoten ::)


Daß ihn Komplizen belaste, halte ich z.B. bestenfalls für ein Indiz, die wollen vielleicht nur von sich selbst ablenken.





Aber soweit ich das mitbekam hatte das Gericht bis dahin keinerlei Grund ihmn zu Mißtrauen, er war pünktlich bei allen Terminen etc.


Ich an seiner Stelle wäre inzwischen in Brasilien.
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Re: mörder auf der flucht
« Antwort #7 am: 23 April 2009, 19:03:08 »

Ich tippe hier mal auf eine Lücke im Gesetz: Dass jemand 4 Jahre in U-Haft sitzt, freigesprochen und dann später erneut verurteilt wird, dürfte nicht soooo oft vorkommen. ;)
ich verstehe die Artikel so, dass er lediglich nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Der BGH hat ihn wohl nicht freigesprochen (im Sinne von: "unschuldig, darfst gehen") sondern nur verfügt, dass er nicht länger in U-Haft bleiben soll.
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Saltatio_mortis

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Re: mörder auf der flucht
« Antwort #8 am: 23 April 2009, 19:06:42 »


So schaffen wir dann hohe Rückfallquoten ::)


Daß ihn Komplizen belaste, halte ich z.B. bestenfalls für ein Indiz, die wollen vielleicht nur von sich selbst ablenken.





Aber soweit ich das mitbekam hatte das Gericht bis dahin keinerlei Grund ihmn zu Mißtrauen, er war pünktlich bei allen Terminen etc.


Ich an seiner Stelle wäre inzwischen in Brasilien.


meines wissens war die aussage des kompliezen nicht das einzige indiez was gegen ihn sprach...und zur rückfallquote...er bräuchte wenn dann erst wieder ein neues mietshaus um die selbe oder eine ähnliche tat noch einmal begehen zu können.


p.s. meines wissens ist der mensch auch nach der tat geflüchtet und wurde erst nach einiger zeit gefasst...und das sollen vorraussetzungen für eine haftverschohnung sein??
« Letzte Änderung: 24 April 2009, 07:43:55 von Saltatio_mortis »
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messie

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Re: mörder auf der flucht
« Antwort #9 am: 24 April 2009, 15:56:16 »

Also, wenn ich den Informationen der Artikel das richtig entnehme, war er schon einmal eine längere Zeit auf freiem Fuß, ist dazwischen nicht geflüchtet und trat das letzte Mal die Strafe auch pünktlich an.
Fahrlässig war es demzufolge nicht unbedingt, ihn "laufenzulassen" dieses Mal. Es sprach schon sehr viel dafür, dass er nicht flüchtig werden würde, zumal er ja auch noch die Möglichkeit hat, ein weiteres Mal in Revision zu gehen und von den 20 Jahren lebenslänglich "nur" noch 8 Jahre absitzen muss, möglicherweise, falls die Schwere der Schuld seitens des Gerichts nach einer möglichen zweiten Revision zurückgenommen werden sollte, nur noch ein Jahr.

Kurzum: Bei allem Unmut der Angehörigen - man konnte mit einer Flucht wirklich schlecht bis gar nicht ausgehen.
Eine elektronische Fußfessel zwischen Urteilsspruch und Haftantritt wäre aber m.E. tatsächlich eine passende Lösung.
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Saltatio_mortis

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Re: mörder auf der flucht
« Antwort #10 am: 25 April 2009, 19:41:21 »

kleiner nachtrag...die haben ihn erwischt.
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Yorisou^

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Re: mörder auf der flucht
« Antwort #11 am: 27 April 2009, 13:01:01 »

kleiner nachtrag...die haben ihn erwischt.
Erwischt oder auch gleich erlegt?
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Saltatio_mortis

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Re: mörder auf der flucht
« Antwort #12 am: 27 April 2009, 13:08:09 »

den haben die leider nur durch seine blödheit gefangen genommen....der hätte mal ne runde wiederstand leisten sollen *fg*


merkt man das ich dem typen immer noch nicht wohl gesonnen bin?? ;)
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tyrannus

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Re: mörder auf der flucht
« Antwort #13 am: 27 April 2009, 13:10:00 »

merkt man das ich dem typen immer noch nicht wohl gesonnen bin?? ;)

Nein, da musst Du Dich mehr anstrengen.
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Re: mörder auf der flucht
« Antwort #14 am: 27 April 2009, 13:28:58 »

den haben die leider nur durch seine blödheit gefangen genommen....der hätte mal ne runde wiederstand leisten sollen *fg*


merkt man das ich dem typen immer noch nicht wohl gesonnen bin?? ;)
Schade. Dann wird das Schweinefleisch also doch nicht billiger.
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