Ne, der Verbesserungsvorschlag liegt ja auf der Hand: Solange eine schwere Anklage vorliegt: Untersuchungshaft. Eine Anklage auf Mord ist da ja wohl schwerwiegend genug.Aber mal abwarten. Vielleicht schnappen sie ihn ja auch schnell. Verkürzt wird das seine Haftstraße jetzt nicht unbedingt.
Nach acht Jahren Untersuchungshaft hatte das Bundesverfassungsgericht den Mann freigelassen, weil bis dahin noch kein rechtskräftiges Urteil vorlag. Im vergangenen Februar hatte der Bundesgerichtshof die Verurteilung wegen Mordes schließlich elf Jahre nach der Tat bestätigt und damit rechtskräftig werden lassen.
sollte er frei kommen (was er hoffebtlich nie mals wieder sein wird) sollte er dann schauen wie er zurecht kommt!
Ich tippe hier mal auf eine Lücke im Gesetz: Dass jemand 4 Jahre in U-Haft sitzt, freigesprochen und dann später erneut verurteilt wird, dürfte nicht soooo oft vorkommen.
So schaffen wir dann hohe Rückfallquoten Daß ihn Komplizen belaste, halte ich z.B. bestenfalls für ein Indiz, die wollen vielleicht nur von sich selbst ablenken.Aber soweit ich das mitbekam hatte das Gericht bis dahin keinerlei Grund ihmn zu Mißtrauen, er war pünktlich bei allen Terminen etc.Ich an seiner Stelle wäre inzwischen in Brasilien.
kleiner nachtrag...die haben ihn erwischt.
merkt man das ich dem typen immer noch nicht wohl gesonnen bin??
den haben die leider nur durch seine blödheit gefangen genommen....der hätte mal ne runde wiederstand leisten sollen *fg*merkt man das ich dem typen immer noch nicht wohl gesonnen bin??