Stimmen insgesamt: 23
Umfrage geschlossen: 21 März 2009, 09:30:22
Lesen soll helfen.Der Autor definiert in seinen Worten "Ermächtigungsgesetz" als etwas, das die Staatsordnung verändert, angeblich, um zu helfen. Die Hilfe für Griechenland ist gemäß EU-Verfassung verboten. Ein Gesetz, das dieses Verbot umgeht oder außer Kraft setzt, ermächtigt zum Umgehen oder außer Kraft setzen eines Teils der Verfassung und ist damit ein Ermächtigungsgesetz. Über den möglichen Mißbrauch eines Freibriefs zum Geldherumschieben zwischen den Mitgliedsstaaten muss ich mich wohl nicht auslassen.
Zitat von: CommanderChaos am 06 Mai 2010, 17:26:02Lesen soll helfen.Der Autor definiert in seinen Worten "Ermächtigungsgesetz" als etwas, das die Staatsordnung verändert, angeblich, um zu helfen. Die Hilfe für Griechenland ist gemäß EU-Verfassung verboten. Ein Gesetz, das dieses Verbot umgeht oder außer Kraft setzt, ermächtigt zum Umgehen oder außer Kraft setzen eines Teils der Verfassung und ist damit ein Ermächtigungsgesetz. Über den möglichen Mißbrauch eines Freibriefs zum Geldherumschieben zwischen den Mitgliedsstaaten muss ich mich wohl nicht auslassen.Tja... aber die Hilfe für einen Mitgliedsstaat ist gar nicht verboten, sondern nur nicht vorgesehen. Außerdem entmachtet dieses Gesetz keinerlei Verfassungsorgane, ist also wirklich überhaupt nicht mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 zu vergleichen, der amerikanische "Experte" weiß aber sehr genau, daß man mit schlagworten aus der Nazizeit jede Menge Öffentlichkeit und Presse bekommt. Und wo ist das Problem, wenn die EU-Staaten Geld hin- und herschieben dürfen? Je flexibler und unbürokratischer das geht, umso besser kann man in Krisen reagieren und während eines Aufschwungs besser verteilen, um Aufbau zu leisten, wo er am nötigsten ist.
Zitat von: CommanderChaos am 06 Mai 2010, 17:26:02Lesen soll helfen.Der Autor definiert in seinen Worten "Ermächtigungsgesetz" als etwas, das die Staatsordnung verändert, angeblich, um zu helfen. Die Hilfe für Griechenland ist gemäß EU-Verfassung verboten. Ein Gesetz, das dieses Verbot umgeht oder außer Kraft setzt, ermächtigt zum Umgehen oder außer Kraft setzen eines Teils der Verfassung und ist damit ein Ermächtigungsgesetz. Über den möglichen Mißbrauch eines Freibriefs zum Geldherumschieben zwischen den Mitgliedsstaaten muss ich mich wohl nicht auslassen.Allgemeinbildung soll helfen. Der Autor hat absolut keinen Plan vom deutschen Parlamentarismus und scheint auch sonst gehirnamputiert zu sein. Der Bundestag muß die Regierung per Gesetz ermächtigen, Geld an Griechenland zu verleihen, da das Parlament über den Haushalt entscheidet. Dafür wird jedes Jahr ein Haushaltsgesetz verabschiedet. Die europäische Verfassung wurde nie verabschiedet - es gibt nur völkerrechtliche Verträge zwischen den Mitgliedsstaaten. Wenn das deutsche Gesetz (bzw. hier nur ein Draft) gegen Richtlinien, Verträge oder Beschlüsse der EU verstößt bleibt immer noch der Rechtsweg über die Judikative (EuGH). Was hat das bitteschön mit Entmachtung des Parlaments im Sinne der Ermächtigungsgesetze aus der NS Zeit zu tun??? Es ändert sich absolut gar nichts an der Staatsordnung durch dieses beabsichtigte befristete Gesetz. Legislative, Exekutive und Judikative sind weiterhin unabhängig. Welcher Teil von welcher Verfassung wird denn durch das Gesetz außer Kraft gesetzt (mal abgesehen davon, dass ein einfaches Gesetz das in der Normenhierarchie gar nicht kann)? Wer bekommt denn da einen Freibrief zum Verschieben von Geld? Die Summe wurde doch durch das Parlament in dem Gesetz festgeschrieben (die xx stehen da nur drin, weil es ein Draft ist und die Summe noch nicht feststand). Der Artikel ist so dümmlich, dass man ihn eigentlich nur als verspäteten und sehr mißglückten Aprilscherz auffassen kann.
Und in Panik müssen wir nun auch nicht grade verfallen. Der Euro ist stabiler als jede Prognose es vorher vorausgesagt hatte.
Hurra, endlich richtig schöne Inflation, wie zu Opas guten alten Zeiten!