Zitat von: Bombe am 15 Oktober 2008, 12:33:50Über das Alter des Freundes habe ich nirgendwo was gesagt, aber wenn sie bis zu ihrem 18. Geburtstag warten (müssen), ist der Freund zumindest älter.is das so...wieder was gelernt...zwar momentan irrellevant, aber vll entdecke ich irgendwann mal ne pädophilie ader...
Über das Alter des Freundes habe ich nirgendwo was gesagt, aber wenn sie bis zu ihrem 18. Geburtstag warten (müssen), ist der Freund zumindest älter.
Zitat von: dreizehn am 15 Oktober 2008, 12:39:52Zitat von: Bombe am 15 Oktober 2008, 12:33:50Über das Alter des Freundes habe ich nirgendwo was gesagt, aber wenn sie bis zu ihrem 18. Geburtstag warten (müssen), ist der Freund zumindest älter.is das so...wieder was gelernt...zwar momentan irrellevant, aber vll entdecke ich irgendwann mal ne pädophilie ader...Das "Heirat erst ab 18" gilt für männliche Geschöpfe unserer Gesellschaft ebenfalls. Da sie bis zu IHREM Geb. warten müssen bis sie heiraten können, heisst das, dass er dann bereits 18 ist. Selbst wenn er evtl nur einen Tag vorher Geburtstag hat, ist er also älter als sie. Sosnt müssten sie ja bis zu SEINEM 18. Geburtstag warten.
Zitat von: sYntiq am 15 Oktober 2008, 13:01:48Zitat von: dreizehn am 15 Oktober 2008, 12:39:52Zitat von: Bombe am 15 Oktober 2008, 12:33:50Über das Alter des Freundes habe ich nirgendwo was gesagt, aber wenn sie bis zu ihrem 18. Geburtstag warten (müssen), ist der Freund zumindest älter.is das so...wieder was gelernt...zwar momentan irrellevant, aber vll entdecke ich irgendwann mal ne pädophilie ader...Das "Heirat erst ab 18" gilt für männliche Geschöpfe unserer Gesellschaft ebenfalls. Da sie bis zu IHREM Geb. warten müssen bis sie heiraten können, heisst das, dass er dann bereits 18 ist. Selbst wenn er evtl nur einen Tag vorher Geburtstag hat, ist er also älter als sie. Sosnt müssten sie ja bis zu SEINEM 18. Geburtstag warten. dürfen beide nicht vorher heiraten wenn der jeweilige vormund das ok gibt?
Das Vormundschaftsgericht muss den Minderjährigen ebenfalls von der Ehemündigkeit befreien.
Zitat von: Bombe am 15 Oktober 2008, 13:04:48Das Vormundschaftsgericht muss den Minderjährigen ebenfalls von der Ehemündigkeit befreien.d.h., dass das Vormundschaftsgericht den minderjährigen eheunmündig macht? Person - Mündigkeit = unmündige person. oder ist das wieder mal so ein juradeutsch, das keiner versteht?
(Hmm, andersrum könnte man auch sagen, dass dein Freund „ein paar Jährchen“ mit einer Minderjährigen zusammen war.)
Es gibt Schlimmeres als sich verdammt früh binden zu wollen.
Herzlich Willkommen, Kleines!
tutgut mal was normales
man wird recht wirr