Zitat von: "Thomas"Ist nur die Frage, woher ich weiß, ob die CD kopiergeschützt ist.Das muß ja nicht zwangsläufig auf jeder CD draufstehen, oder ?Das muss es schon aus dem Grund, weil der Käufer die CD sonst genau mit der Begründung, daß der Kopierschutz nicht erkennbar war, jederzeit zurückgeben kann, wenn sie irgendwo nicht läuft, dieses jedoch nirgendwo kenntlich gemacht wurde. Und dieses Recht gilt für die Lebenszeit des Produktes, da es sich hierbei um einen Produktmangel handelt und nicht um einen Garantiefall. Genau das ist der Grund, warum diese Info nicht mehr fast unleserlich irgendwo auf der Rückseite versteckt ist, sondern mit einem recht großen Logo darauf aufmerksam gemacht wird. Woher soll der geneigte Kunde sonst wissen, welche CD er besser im Regal verschimmeln lässt! ;)
Ist nur die Frage, woher ich weiß, ob die CD kopiergeschützt ist.Das muß ja nicht zwangsläufig auf jeder CD draufstehen, oder ?
Was wiederum die Musikindustrie zu der Argumentation veranlaßt: "Sie haben eine digitale Kopie von dieser CD gemacht? Mooooment - Sie wußten doch, dass die CD kopiergeschützt war, also haben Sie den Kopierschutz illegal umgangen, egal wie diese Kopie überhaupt erstellt wurdfe oder ob unser 'Kopierschutz' funktionsfähig ist"Das könnte noch irgendwann ein Spaß werden, denn im entsprechenden Gesetz steht etwas von "technisch wirksamen Schutzmechanismen", und laut Musikindustrie zählt folglich der Aufkleber als solche. Ich bin gespannt, wie es ausgeht, wenn es da wirklich mal zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte
Zitat von: "Rumburak"Zitat von: "Thomas"Ist nur die Frage, woher ich weiß, ob die CD kopiergeschützt ist.Das muß ja nicht zwangsläufig auf jeder CD draufstehen, oder ?Das muss es schon aus dem Grund, weil der Käufer die CD sonst genau mit der Begründung, daß der Kopierschutz nicht erkennbar war, jederzeit zurückgeben kann, wenn sie irgendwo nicht läuft, dieses jedoch nirgendwo kenntlich gemacht wurde. Und dieses Recht gilt für die Lebenszeit des Produktes, da es sich hierbei um einen Produktmangel handelt und nicht um einen Garantiefall. Genau das ist der Grund, warum diese Info nicht mehr fast unleserlich irgendwo auf der Rückseite versteckt ist, sondern mit einem recht großen Logo darauf aufmerksam gemacht wird. Woher soll der geneigte Kunde sonst wissen, welche CD er besser im Regal verschimmeln lässt! Was wiederum die Musikindustrie zu der Argumentation veranlaßt: "Sie haben eine digitale Kopie von dieser CD gemacht? Mooooment - Sie wußten doch, dass die CD kopiergeschützt war, also haben Sie den Kopierschutz illegal umgangen, egal wie diese Kopie überhaupt erstellt wurdfe oder ob unser 'Kopierschutz' funktionsfähig ist"
Zitat von: "Thomas"Ist nur die Frage, woher ich weiß, ob die CD kopiergeschützt ist.Das muß ja nicht zwangsläufig auf jeder CD draufstehen, oder ?Das muss es schon aus dem Grund, weil der Käufer die CD sonst genau mit der Begründung, daß der Kopierschutz nicht erkennbar war, jederzeit zurückgeben kann, wenn sie irgendwo nicht läuft, dieses jedoch nirgendwo kenntlich gemacht wurde. Und dieses Recht gilt für die Lebenszeit des Produktes, da es sich hierbei um einen Produktmangel handelt und nicht um einen Garantiefall. Genau das ist der Grund, warum diese Info nicht mehr fast unleserlich irgendwo auf der Rückseite versteckt ist, sondern mit einem recht großen Logo darauf aufmerksam gemacht wird. Woher soll der geneigte Kunde sonst wissen, welche CD er besser im Regal verschimmeln lässt!
...was die Frage aufwirft, wie die Rechtslage aussieht, wenn man auf ein CD-Cover "Dieses Produkt ist kopiergeschützt" draufdruckt, die CD de facto aber gar keinen Kopierschutz hat. Dies würde ja zu der skurrilen Situation führen, dass ein Kopierschutz immer dann vorhanden ist, wenn "Kopierschutz" draufsteht - ganz gleich ob die CD kopiergeschützt ist oder nicht.